Start → Beihilfe
Grundlagenwissen für Beamte

Beihilfe: Was Ihr Dienstherr zahlt — und was nicht

Die Beihilfe ist das Fundament der Krankenversorgung für Beamte: Ihr Dienstherr erstattet je nach Situation 50 bis 80 % Ihrer Krankheitskosten. Doch jedes Bundesland hat eigene Regeln — und zehn Länder bieten inzwischen einen völlig anderen Weg an. Hier kommt Ordnung ins System.

Das System

Ein eigenständiges Fürsorgesystem — keine Versicherung

Die Beihilfe ist keine Krankenversicherung, sondern die eigenständige Krankenfürsorge Ihres Dienstherrn. Sie folgt aus seiner Fürsorgepflicht: Bund und Länder beteiligen sich direkt an den Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten ihrer Beamten und deren berücksichtigungsfähiger Angehöriger.

  • Prozentuale Erstattung: Die Beihilfe übernimmt einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen — den sogenannten Beihilfebemessungssatz.
  • Erstattung auf Antrag: Sie reichen Ihre Rechnungen bei der Beihilfestelle ein und erhalten den Beihilfeanteil erstattet.
  • Kein Beitrag: Für die Beihilfe zahlen Sie nichts — sie ist Teil Ihrer Alimentation.
  • Die Lücke versichern Sie selbst: Den nicht gedeckten Anteil übernimmt üblicherweise eine beihilfekonforme private Krankenversicherung.
0Regelsatz für aktive Beamte — die Basis des Systems.
0gibt es in der Regel ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern.
0erhalten berücksichtigungsfähige Kinder.
0Bundesländer, 16 Beihilfeverordnungen — plus die Regeln des Bundes.
Die Bemessungssätze

Wer bekommt wie viel? Die Standard-Sätze im Überblick

So rechnen der Bund und die meisten Bundesländer. Ihr konkreter Satz hängt von Status, Familiensituation und Landesrecht ab.

Personengruppe Beihilfesatz (Regelfall) Anmerkung
Aktive Beamte 50 % Standardsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
Aktive Beamte ab 2 Kindern 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern; fällt i. d. R. zurück, wenn die Kinder nicht mehr berücksichtigungsfähig sind
Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner 70 % nur unterhalb der Einkommensgrenze des jeweiligen Dienstherrn — eigene Einkünfte des Partners prüfen!
Berücksichtigungsfähige Kinder 80 % solange sie im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind
Versorgungsempfänger (Pensionäre) 70 % in Thüringen 75 %
Ihr persönlicher Satz in 30 Sekunden: Bundesland, Familienstand, Kinder — der Beihilferechner ermittelt Ihren Beihilfesatz und zeigt, welchen Anteil Ihre PKV abdecken muss.
Länder-Sonderwege

Drei Länder rechnen anders

Beihilfe ist Landesrecht. Die wichtigsten Abweichungen vom Standardmodell sollten Sie kennen, bevor Sie einen Tarif wählen.

Hessen

Hessen staffelt den Bemessungssatz je Kind: Der Satz steigt schrittweise mit jedem berücksichtigungsfähigen Kind, statt erst ab dem zweiten Kind auf 70 % zu springen. Für Familien kann das je nach Konstellation günstiger oder ungünstiger sein als das Standardmodell.

Sachsen

Sachsen hat eine eigene Beihilfesystematik mit vom Standard abweichenden Sätzen. Wer in den sächsischen Landesdienst geht, sollte Beihilfesatz und Tarifquote unbedingt anhand der aktuellen sächsischen Beihilfeverordnung prüfen — nicht anhand der Bundestabelle.

Baden-Württemberg

Für Beamte, die seit 2013 neu eingestellt wurden, gilt in Baden-Württemberg ein einheitlicher Bemessungssatz von 50 % — auch mit mehreren Kindern und im Ruhestand. Die klassischen Erhöhungen auf 70 % entfallen für diese Gruppe; der PKV-Tarif muss dauerhaft 50 % abdecken.

Der zweite Weg

Pauschale Beihilfe: der Zuschuss statt der Prozente

Zehn Bundesländer bieten Beamten eine Alternative zur klassischen Beihilfe: einen pauschalen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung.

So funktioniert das Modell

Statt prozentualer Kostenerstattung zahlt der Dienstherr die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zu einer privaten Vollversicherung — 2026 je nach Beitrag bis zu 508,59 € im Monat. Gedacht ist das Modell vor allem für Beamte, die in der GKV bleiben möchten.

Diese zehn Länder bieten die pauschale Beihilfe an:

  • Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Ratgeber: Pauschale Beihilfe im Detail
Achtung, Einbahnstraße: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich. Wer sie wählt, verzichtet dauerhaft auf die individuelle (prozentuale) Beihilfe — ein späterer Wechsel zurück ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Diese Entscheidung sollte niemals ohne Vergleichsrechnung fallen.
Für wen kann sie sinnvoll sein? Je nach Einzelfall z. B. für Beamte mit vielen in der GKV familienversicherten Angehörigen oder mit Vorerkrankungen, die eine PKV-Aufnahme erschweren. Für junge, gesunde Beamte ist die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV dagegen meist die leistungsstärkere und langfristig günstigere Lösung — wir rechnen beides ehrlich gegeneinander.
Die Praxis

Vom Arztbesuch zur Erstattung: der Beihilfeantrag

Im Alltag ist die Beihilfe unkomplizierter als ihr Ruf — wenn man den Ablauf einmal kennt.

Behandlung & Rechnung

Sie werden wie ein Privatpatient behandelt und erhalten die Rechnung direkt — vom Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus oder der Apotheke.

Antrag bei der Beihilfestelle

Die Rechnungen reichen Sie bei der Beihilfestelle Ihres Dienstherrn ein — in vielen Ländern inzwischen bequem per App oder Online-Portal.

Erstattung der Beihilfe

Die Beihilfestelle erstattet Ihren Bemessungssatz (z. B. 50 %) der beihilfefähigen Aufwendungen direkt auf Ihr Konto.

Rest an die PKV

Denselben Beleg reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein — sie erstattet den tariflichen Rest. Zusammen ergibt das in der Regel die volle Deckung.

Stand 2026: Alle Angaben beschreiben die Regelsystematik; die Details ergeben sich aus der Beihilfeverordnung des Bundes bzw. Ihres Bundeslandes (Bemessungssätze, Einkommensgrenzen, beihilfefähige Aufwendungen, Eigenbehalte). Verbindlich ist immer die für Ihren Dienstherrn geltende Fassung.
Häufige Fragen

Beihilfe — kurz beantwortet

Muss ich für die Beihilfe etwas bezahlen?
Nein. Die Beihilfe ist Teil der Fürsorgepflicht Ihres Dienstherrn und kostet Sie keinen Beitrag. Sie zahlen nur den Beitrag für die private Restkostenversicherung, die den nicht beihilfefähigen Anteil abdeckt — wie das zusammenspielt, erklärt unsere Seite PKV für Beamte.
Deckt die Beihilfe wirklich alles zu meinem Prozentsatz ab?
Nicht ganz. Erstattet werden nur beihilfefähige Aufwendungen — je nach Bundesland gibt es Begrenzungen, etwa bei Zahnersatz, Wahlleistungen im Krankenhaus oder bestimmten Hilfsmitteln, teils auch Eigenbehalte. Solche Lücken schließt ein Beihilfeergänzungstarif für wenige Euro im Monat.
Was passiert mit meinem Beihilfesatz in der Pension?
Als Versorgungsempfänger steigt Ihr Bemessungssatz in der Regel auf 70 % (Thüringen: 75 %) — Ihre PKV muss dann nur noch den kleineren Rest abdecken, der Beitrag sinkt entsprechend. Eine wichtige Ausnahme ist Baden-Württemberg für seit 2013 neu eingestellte Beamte: Dort bleibt es einheitlich bei 50 %.
Mein Ehepartner arbeitet in Teilzeit — bekommt er Beihilfe über mich?
Das hängt vom Einkommen ab: Ehe- und Lebenspartner sind nur berücksichtigungsfähig, wenn ihre eigenen Einkünfte unter der Einkommensgrenze des jeweiligen Dienstherrn liegen — die Grenzen unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich. Liegt das Einkommen darunter, erhält der Partner in der Regel 70 % Beihilfe. Unser Beihilferechner hilft bei der ersten Einordnung.
Erst rechnen, dann entscheiden.

Wie viel zahlt Ihr Dienstherr? Finden Sie es jetzt heraus.

Der Beihilferechner zeigt Ihren persönlichen Bemessungssatz nach Bundesland und Familiensituation — und der kostenlose Beamten-Check übersetzt das Ergebnis in eine konkrete Absicherungsstrategie.

Zum Beihilferechner Beamten-Check starten