Die Beihilfe ist das Fundament der Krankenversorgung für Beamte: Ihr Dienstherr erstattet je nach Situation 50 bis 80 % Ihrer Krankheitskosten. Doch jedes Bundesland hat eigene Regeln — und zehn Länder bieten inzwischen einen völlig anderen Weg an. Hier kommt Ordnung ins System.
Die Beihilfe ist keine Krankenversicherung, sondern die eigenständige Krankenfürsorge Ihres Dienstherrn. Sie folgt aus seiner Fürsorgepflicht: Bund und Länder beteiligen sich direkt an den Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten ihrer Beamten und deren berücksichtigungsfähiger Angehöriger.
So rechnen der Bund und die meisten Bundesländer. Ihr konkreter Satz hängt von Status, Familiensituation und Landesrecht ab.
| Personengruppe | Beihilfesatz (Regelfall) | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Standardsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern; fällt i. d. R. zurück, wenn die Kinder nicht mehr berücksichtigungsfähig sind |
| Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze des jeweiligen Dienstherrn — eigene Einkünfte des Partners prüfen! |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange sie im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70 % | in Thüringen 75 % |
Beihilfe ist Landesrecht. Die wichtigsten Abweichungen vom Standardmodell sollten Sie kennen, bevor Sie einen Tarif wählen.
Hessen staffelt den Bemessungssatz je Kind: Der Satz steigt schrittweise mit jedem berücksichtigungsfähigen Kind, statt erst ab dem zweiten Kind auf 70 % zu springen. Für Familien kann das je nach Konstellation günstiger oder ungünstiger sein als das Standardmodell.
Sachsen hat eine eigene Beihilfesystematik mit vom Standard abweichenden Sätzen. Wer in den sächsischen Landesdienst geht, sollte Beihilfesatz und Tarifquote unbedingt anhand der aktuellen sächsischen Beihilfeverordnung prüfen — nicht anhand der Bundestabelle.
Für Beamte, die seit 2013 neu eingestellt wurden, gilt in Baden-Württemberg ein einheitlicher Bemessungssatz von 50 % — auch mit mehreren Kindern und im Ruhestand. Die klassischen Erhöhungen auf 70 % entfallen für diese Gruppe; der PKV-Tarif muss dauerhaft 50 % abdecken.
Zehn Bundesländer bieten Beamten eine Alternative zur klassischen Beihilfe: einen pauschalen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Statt prozentualer Kostenerstattung zahlt der Dienstherr die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zu einer privaten Vollversicherung — 2026 je nach Beitrag bis zu 508,59 € im Monat. Gedacht ist das Modell vor allem für Beamte, die in der GKV bleiben möchten.
Diese zehn Länder bieten die pauschale Beihilfe an:
Im Alltag ist die Beihilfe unkomplizierter als ihr Ruf — wenn man den Ablauf einmal kennt.
Sie werden wie ein Privatpatient behandelt und erhalten die Rechnung direkt — vom Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus oder der Apotheke.
Die Rechnungen reichen Sie bei der Beihilfestelle Ihres Dienstherrn ein — in vielen Ländern inzwischen bequem per App oder Online-Portal.
Die Beihilfestelle erstattet Ihren Bemessungssatz (z. B. 50 %) der beihilfefähigen Aufwendungen direkt auf Ihr Konto.
Denselben Beleg reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein — sie erstattet den tariflichen Rest. Zusammen ergibt das in der Regel die volle Deckung.
Der Beihilferechner zeigt Ihren persönlichen Bemessungssatz nach Bundesland und Familiensituation — und der kostenlose Beamten-Check übersetzt das Ergebnis in eine konkrete Absicherungsstrategie.
Zum Beihilferechner → Beamten-Check starten