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Grundlagenwissen für Beamte

Beihilfe: Was Dein Dienstherr zahlt — und was nicht

Die Beihilfe ist das Fundament der Krankenversorgung für Beamte: Dein Dienstherr erstattet je nach Situation 50 bis 80 % Deiner Krankheitskosten. Doch jedes Bundesland hat eigene Regeln — und zehn Länder bieten inzwischen einen völlig anderen Weg an. Hier kommt Ordnung ins System.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Beihilfe ist die Krankenfürsorge Deines Dienstherrn: Er erstattet auf Antrag einen festen Prozentsatz Deiner Krankheitskosten — beitragsfrei, als Teil der Alimentation.
  • Standardsätze: aktive Beamte 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, Ehepartner 70 %, Kinder 80 %, Pensionäre 70 %.
  • Sonderwege: Baden-Württemberg (einheitlich 50 % für ab 2013 eingestellte Beamte), Hessen (Staffelung), Sachsen (eigene Systematik).
  • Zehn Bundesländer bieten alternativ die pauschale Beihilfe (2026 bis zu 508,59 €/Monat Zuschuss) — die Entscheidung dafür ist in der Regel unwiderruflich.
  • Die verbleibende Lücke deckt üblicherweise eine beihilfekonforme private Krankenversicherung.
Das System

Ein eigenständiges Fürsorgesystem — keine Versicherung

Die Beihilfe ist keine Krankenversicherung, sondern die eigenständige Krankenfürsorge Deines Dienstherrn. Sie folgt aus seiner Fürsorgepflicht: Bund und Länder beteiligen sich direkt an den Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten ihrer Beamten und deren berücksichtigungsfähiger Angehöriger.

  • Prozentuale Erstattung: Die Beihilfe übernimmt einen festen Prozentsatz Deiner beihilfefähigen Aufwendungen — den sogenannten Beihilfebemessungssatz.
  • Erstattung auf Antrag: Du reichst Deine Rechnungen bei der Beihilfestelle ein und erhältst den Beihilfeanteil erstattet.
  • Kein Beitrag: Für die Beihilfe zahlst Du nichts — sie ist Teil Deiner Alimentation.
  • Die Lücke versicherst Du selbst: Den nicht gedeckten Anteil übernimmt üblicherweise eine beihilfekonforme private Krankenversicherung.
0Regelsatz für aktive Beamte — die Basis des Systems.
0gibt es in der Regel ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern.
0erhalten berücksichtigungsfähige Kinder.
0Bundesländer, 16 Beihilfeverordnungen — plus die Regeln des Bundes.
Die Bemessungssätze

Wer bekommt wie viel? Die Standard-Sätze im Überblick

Beihilfesätze und der privat abzusichernde Restanteil Drei Ringe: Bei 50 Prozent Beihilfe bleiben 50 Prozent Restkosten, bei 70 Prozent bleiben 30 Prozent, bei 80 Prozent bleiben 20 Prozent. 50 %Beihilfe Beamtin oder Beamter, ledig oder 1 Kind privat: 50 % 70 %Beihilfe ab 2 Kindern und im Ruhestand privat: 30 % 80 %Beihilfe berücksichtigungs- fähige Kinder privat: 20 %
Beihilfe — zahlt Dein DienstherrRestkosten — die sicherst Du privat ab
Die Beihilfe übernimmt einen festen Prozentsatz Deiner beihilfefähigen Aufwendungen. Nur der Rest muss privat versichert werden — deshalb sind beihilfekonforme Tarife deutlich günstiger als eine normale Vollversicherung. Sonderwege gelten in Hessen, Sachsen, Baden-Württemberg und Thüringen.

So rechnen der Bund und die meisten Bundesländer. Dein konkreter Satz hängt von Status, Familiensituation und Landesrecht ab.

Personengruppe Beihilfesatz (Regelfall) Anmerkung
Aktive Beamte 50 % Standardsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
Aktive Beamte ab 2 Kindern 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern; fällt i. d. R. zurück, wenn die Kinder nicht mehr berücksichtigungsfähig sind
Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner 70 % nur unterhalb der Einkommensgrenze des jeweiligen Dienstherrn — eigene Einkünfte des Partners prüfen!
Berücksichtigungsfähige Kinder 80 % solange sie im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind
Versorgungsempfänger (Pensionäre) 70 % in Thüringen 75 %
Dein persönlicher Satz in 30 Sekunden: Bundesland, Familienstand, Kinder — der Beihilferechner ermittelt Deinen Beihilfesatz und zeigt, welchen Anteil Deine PKV abdecken muss. Die Beihilfe ist Teil der geschuldeten Alimentation — was das verfassungsrechtlich bedeutet, liest Du unter Amtsangemessene Alimentation.
Länder-Sonderwege

Drei Länder rechnen anders

  • Standardmodell50 bis 70 %
    50 %
    bis 70 %
    Sprung von 50 auf 70 % ab dem zweiten Kind
  • Baden-Württemberg50 %
    50 %
    50 % einheitlich für alle seit 2013 eingestellten Beamten — kein Sprung ab dem zweiten Kind
  • Hessen50 bis 70 %
    50 %
    bis 70 %
    Staffelung in Fünf-Punkte-Schritten mit Heirat und je Kind, stationär zusätzlich +15 Prozentpunkte
  • Sachsen50 bis 70 %
    50 %
    bis 70 %
    eigene Systematik mit abweichenden Sätzen — maßgeblich ist die sächsische Beihilfeverordnung, nicht die Bundestabelle
Standardmodell (14 Länder)Land mit Sonderweg
Alle Länder starten beim selben Grundsatz von 50 Prozent — die Unterschiede beginnen danach. Im Standardmodell springt der Satz ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind auf 70 Prozent. Eine kleinere Abweichung hat außerdem Thüringen: Dort erhalten Versorgungsempfänger 75 statt 70 Prozent. Welcher Satz für Dich gilt, zeigt der Beihilferechner; alle Länder im Detail stehen unter Beihilfe nach Bundesland.

Beihilfe ist Landesrecht. Die wichtigsten Abweichungen vom Standardmodell solltest Du kennen, bevor Du einen Tarif wählst — den vollständigen Ländervergleich findest Du unter Beihilfe nach Bundesland.

Hessen

Hessen staffelt den Bemessungssatz je Kind: Der Satz steigt schrittweise mit jedem berücksichtigungsfähigen Kind, statt erst ab dem zweiten Kind auf 70 % zu springen. Für Familien kann das je nach Konstellation günstiger oder ungünstiger sein als das Standardmodell.

Sachsen

Sachsen hat eine eigene Beihilfesystematik mit vom Standard abweichenden Sätzen. Wer in den sächsischen Landesdienst geht, sollte Beihilfesatz und Tarifquote unbedingt anhand der aktuellen sächsischen Beihilfeverordnung prüfen — nicht anhand der Bundestabelle.

Baden-Württemberg

Für Beamte, die seit 2013 neu eingestellt wurden, gilt in Baden-Württemberg ein einheitlicher Bemessungssatz von 50 % — auch mit mehreren Kindern und im Ruhestand. Die klassischen Erhöhungen auf 70 % entfallen für diese Gruppe; der PKV-Tarif muss dauerhaft 50 % abdecken.

Der zweite Weg

Pauschale Beihilfe: der Zuschuss statt der Prozente

Zehn Bundesländer bieten Beamten eine Alternative zur klassischen Beihilfe: einen pauschalen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung.

So funktioniert das Modell

Statt prozentualer Kostenerstattung zahlt der Dienstherr die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zu einer privaten Vollversicherung — 2026 je nach Beitrag bis zu 508,59 € im Monat. Gedacht ist das Modell vor allem für Beamte, die in der GKV bleiben möchten.

Diese zehn Länder bieten die pauschale Beihilfe an:

  • Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Ratgeber: Pauschale Beihilfe im Detail
Achtung, Einbahnstraße: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich. Wer sie wählt, verzichtet dauerhaft auf die individuelle (prozentuale) Beihilfe — ein späterer Wechsel zurück ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Diese Entscheidung sollte niemals ohne Vergleichsrechnung fallen.
Für wen kann sie sinnvoll sein? Je nach Einzelfall z. B. für Beamte mit vielen in der GKV familienversicherten Angehörigen oder mit Vorerkrankungen, die eine PKV-Aufnahme erschweren. Für junge, gesunde Beamte ist die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV dagegen meist die leistungsstärkere und langfristig günstigere Lösung — wir rechnen beides ehrlich gegeneinander. Welche staatlichen Zuschüsse Dir außerdem zustehen — von Riester-Zulagen bis Sparzulage — zeigt unser Fördercheck für Beamte.
Die Praxis

Vom Arztbesuch zur Erstattung: der Beihilfeantrag

Im Alltag ist die Beihilfe unkomplizierter als ihr Ruf — wenn man den Ablauf einmal kennt.

Behandlung & Rechnung

Du wirst wie ein Privatpatient behandelt und erhältst die Rechnung direkt — vom Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus oder der Apotheke.

Antrag bei der Beihilfestelle

Die Rechnungen reichst Du bei der Beihilfestelle Deines Dienstherrn ein — in vielen Ländern inzwischen bequem per App oder Online-Portal.

Erstattung der Beihilfe

Die Beihilfestelle erstattet Deinen Bemessungssatz (z. B. 50 %) der beihilfefähigen Aufwendungen direkt auf Dein Konto.

Rest an die PKV

Denselben Beleg reichst Du bei Deiner privaten Krankenversicherung ein — sie erstattet den tariflichen Rest. Zusammen ergibt das in der Regel die volle Deckung.

Stand 2026: Alle Angaben beschreiben die Regelsystematik; die Details ergeben sich aus der Beihilfeverordnung des Bundes bzw. Deines Bundeslandes (Bemessungssätze, Einkommensgrenzen, beihilfefähige Aufwendungen, Eigenbehalte). Verbindlich ist immer die für Deinen Dienstherrn geltende Fassung.
Häufige Fragen

Beihilfe — kurz beantwortet

Muss ich für die Beihilfe etwas bezahlen?
Nein. Die Beihilfe ist Teil der Fürsorgepflicht Deines Dienstherrn und kostet Dich keinen Beitrag. Du zahlst nur den Beitrag für die private Restkostenversicherung, die den nicht beihilfefähigen Anteil abdeckt — wie das zusammenspielt, erklärt unsere Seite PKV für Beamte.
Deckt die Beihilfe wirklich alles zu meinem Prozentsatz ab?
Nicht ganz. Erstattet werden nur beihilfefähige Aufwendungen — je nach Bundesland gibt es Begrenzungen, etwa bei Zahnersatz, Wahlleistungen im Krankenhaus oder bestimmten Hilfsmitteln, teils auch Eigenbehalte. Solche Lücken schließt ein Beihilfeergänzungstarif für wenige Euro im Monat.
Was passiert mit meinem Beihilfesatz in der Pension?
Als Versorgungsempfänger steigt Dein Bemessungssatz in der Regel auf 70 % (Thüringen: 75 %) — Deine PKV muss dann nur noch den kleineren Rest abdecken, der Beitrag sinkt entsprechend. Eine wichtige Ausnahme ist Baden-Württemberg für seit 2013 neu eingestellte Beamte: Dort bleibt es einheitlich bei 50 %.
Mein Ehepartner arbeitet in Teilzeit — bekommt er Beihilfe über mich?
Das hängt vom Einkommen ab: Ehe- und Lebenspartner sind nur berücksichtigungsfähig, wenn ihre eigenen Einkünfte unter der Einkommensgrenze des jeweiligen Dienstherrn liegen — die Grenzen unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich. Liegt das Einkommen darunter, erhält der Partner in der Regel 70 % Beihilfe. Unser Beihilferechner hilft bei der ersten Einordnung.
Beihilfe auf einer Seite: Für jedes der 16 Bundesländer gibt es bei uns einen kostenlosen Spickzettel als PDF — Bemessungssätze, zuständige Stelle, Antragsweg und Rechtsgrundlage kompakt zum Ausdrucken. Spickzettel herunterladen
Erst rechnen, dann entscheiden.

Wie viel zahlt Dein Dienstherr? Finde es jetzt heraus.

Der Beihilferechner zeigt Deinen persönlichen Bemessungssatz nach Bundesland und Familiensituation — und der kostenlose Beamten-Check übersetzt das Ergebnis in eine konkrete Absicherungsstrategie.

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Beihilfe in Deinem Bundesland

Bemessungssätze, zuständige Beihilfestelle und Besonderheiten — für jedes Land einzeln aufbereitet.

Alle Länder tabellarisch gegenübergestellt: Beihilfe & PKV nach Bundesland.