Beihilfe: Was Dein Dienstherr zahlt — und was nicht
Die Beihilfe ist das Fundament der Krankenversorgung für Beamte: Dein Dienstherr erstattet je nach Situation 50 bis 80 % Deiner Krankheitskosten. Doch jedes Bundesland hat eigene Regeln — und zehn Länder bieten inzwischen einen völlig anderen Weg an. Hier kommt Ordnung ins System.
- Die Beihilfe ist die Krankenfürsorge Deines Dienstherrn: Er erstattet auf Antrag einen festen Prozentsatz Deiner Krankheitskosten — beitragsfrei, als Teil der Alimentation.
- Standardsätze: aktive Beamte 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, Ehepartner 70 %, Kinder 80 %, Pensionäre 70 %.
- Sonderwege: Hessen (persönlicher Familiensatz, Anwärter 70 %) und Sachsen (50/70/90 %). Die frühere 50-%-Regel in Baden-Württemberg ist seit 2023 aufgehoben.
- Zehn Bundesländer bieten alternativ die pauschale Beihilfe (2026 bis zu 508,59 €/Monat Zuschuss) — die Entscheidung dafür ist in der Regel unwiderruflich (Ausnahme Sachsen-Anhalt, dort nur zur GKV).
- Die verbleibende Lücke deckt üblicherweise eine beihilfekonforme private Krankenversicherung.
Ein eigenständiges Fürsorgesystem — keine Versicherung
Die Beihilfe ist keine Krankenversicherung, sondern die eigenständige Krankenfürsorge Deines Dienstherrn. Sie folgt aus seiner Fürsorgepflicht: Bund und Länder beteiligen sich direkt an den Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten ihrer Beamten und deren berücksichtigungsfähiger Angehöriger. Rechtsgrundlage ist für Bundesbeamte die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), für Landesbeamte die jeweilige Landesbeihilfeverordnung Deines Bundeslandes.
- Prozentuale Erstattung: Die Beihilfe übernimmt einen festen Prozentsatz Deiner beihilfefähigen Aufwendungen — den sogenannten Beihilfebemessungssatz.
- Erstattung auf Antrag: Du reichst Deine Rechnungen bei der Beihilfestelle ein und erhältst den Beihilfeanteil erstattet.
- Kein Beitrag: Für die Beihilfe zahlst Du nichts — sie ist Teil Deiner Alimentation.
- Die Lücke versicherst Du selbst: Den nicht gedeckten Anteil übernimmt üblicherweise eine beihilfekonforme private Krankenversicherung.
Wer bekommt wie viel? Die Standard-Sätze im Überblick
So rechnen der Bund und die meisten Bundesländer. Dein konkreter Satz hängt von Status, Familiensituation und Landesrecht ab.
| Personengruppe | Beihilfesatz (Regelfall) | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Standardsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern; fällt i. d. R. zurück, wenn die Kinder nicht mehr berücksichtigungsfähig sind |
| Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze des jeweiligen Dienstherrn — eigene Einkünfte des Partners prüfen! |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange sie im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70 % | in Hessen +10 Punkte auf den persönlichen Satz, in Sachsen ab zwei Kindern 90 % |
Zwei Länder rechnen anders
Beihilfe ist Landesrecht. Die wichtigsten Abweichungen vom Standardmodell solltest Du kennen, bevor Du einen Tarif wählst — den vollständigen Ländervergleich findest Du unter Beihilfe nach Bundesland.
Hessen
Hessen hat einen persönlichen Bemessungssatz: 50 % plus je 5 Prozentpunkte für den Ehepartner und jedes Kind, höchstens 70 % — und dieser Satz gilt auch für die Rechnungen der Angehörigen, einen eigenen Kindersatz gibt es nicht. Anwärter und Referendare bekommen einheitlich 70 %, im Krankenhaus kommen 15 Punkte hinzu.
Sachsen
Sachsen zahlt seit 2024 deutlich mehr: 50 % ohne Kind, 70 % mit einem Kind und 90 % ab zwei Kindern; Ehepartner und Kinder erhalten 90 %. Wer in den sächsischen Landesdienst geht, sollte seine Tarifquote daran ausrichten — nicht an der Bundestabelle.
Baden-Württemberg: zurück zum Standard
Die 2013 eingeführte Absenkung auf einheitlich 50 % für Neueingestellte hat Baden-Württemberg zum 1. Januar 2023 aufgehoben — seitdem gelten wieder die Standardsätze. Wer seinen Tarif damals dauerhaft auf 50 % ausgelegt hat, sollte ihn prüfen lassen. Eigenheiten bleiben die Kostendämpfungspauschale und die Wahlleistungs-Erklärung binnen fünf Monaten.
Pauschale Beihilfe: der Zuschuss statt der Prozente
Zehn Bundesländer bieten Beamten eine Alternative zur klassischen Beihilfe: einen pauschalen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung.
So funktioniert das Modell
Statt prozentualer Kostenerstattung zahlt der Dienstherr die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zu einer privaten Vollversicherung — 2026 je nach Beitrag bis zu 508,59 € im Monat. Gedacht ist das Modell vor allem für Beamte, die in der GKV bleiben möchten.
Diese zehn Länder bieten die pauschale Beihilfe an:
- Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
- Sachsen-Anhalt zahlt den Zuschuss seit 2026 nur zur gesetzlichen Krankenversicherung — dafür ist die Wahl dort widerruflich.
Vom Arztbesuch zur Erstattung: der Beihilfeantrag
Im Alltag ist die Beihilfe unkomplizierter als ihr Ruf — wenn man den Ablauf einmal kennt.
Behandlung & Rechnung
Du wirst wie ein Privatpatient behandelt und erhältst die Rechnung direkt — vom Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus oder der Apotheke.
Antrag bei der Beihilfestelle
Die Rechnungen reichst Du bei der Beihilfestelle Deines Dienstherrn ein — in vielen Ländern inzwischen bequem per App oder Online-Portal.
Erstattung der Beihilfe
Die Beihilfestelle erstattet Deinen Bemessungssatz (z. B. 50 %) der beihilfefähigen Aufwendungen direkt auf Dein Konto.
Rest an die PKV
Denselben Beleg reichst Du bei Deiner privaten Krankenversicherung ein — sie erstattet den tariflichen Rest. Zusammen ergibt das in der Regel die volle Deckung.
Beihilfe — kurz beantwortet
Muss ich für die Beihilfe etwas bezahlen?
Deckt die Beihilfe wirklich alles zu meinem Prozentsatz ab?
Was passiert mit meinem Beihilfesatz in der Pension?
Mein Ehepartner arbeitet in Teilzeit — bekommt er Beihilfe über mich?
Wie viel zahlt Dein Dienstherr? Finde es jetzt heraus.
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