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Interaktiver Rechner

Beihilferechner: Wie viel zahlt Ihr Dienstherr?

50, 70 oder 75 Prozent? Ihr Beihilfesatz hängt von Bundesland, Status und Familie ab. Stellen Sie Ihre Situation ein — das Ergebnis erscheint sofort.

Ihre Angaben

Kinder, für die Sie Familienzuschlag bzw. Kindergeld erhalten.
Berücksichtigungsfähig ist der Ehe-/Lebenspartner nur bis zu einer Einkommensgrenze — sie unterscheidet sich je nach Dienstherrn.
Ihr Beihilfesatz
50 %
Ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten übernimmt der Dienstherr.
Beihilfe:  50 %
PKV-Restanteil:  50 %
Ihr Beihilfesatz50 %
Restkostenanteil (deckt Ihre PKV ab)50 %
Ehepartner
Kinder
Ergebnis mit einem Menschen besprechen
Orientierungswert, Stand 2026 — maßgeblich ist die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn.
Transparenz

Wie rechnen wir?

Der Rechner folgt der Standard-Systematik der Beihilfe, wie sie beim Bund und in den meisten Ländern gilt.

Grundsatz: 50 %

Aktive Beamtinnen und Beamte erhalten grundsätzlich 50 % ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten vom Dienstherrn erstattet.

Familie erhöht den Satz

Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %. Berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 %.

Pension: 70 %

Versorgungsempfänger erhalten 70 % — in Thüringen sogar 75 %. Der PKV-Beitrag sinkt im Ruhestand dadurch spürbar.

Sonderwege beachten

Hessen staffelt nach Kindern, Sachsen hat eigene Sätze, Baden-Württemberg zahlt Neueinsteigern seit 2013 einheitlich 50 %. Der Rechner weist Sie darauf hin.

Die Standard-Sätze

Beihilfesätze im Überblick

So sieht die Standard-Systematik aus, die beim Bund und in den meisten Bundesländern gilt.

PersonengruppeBeihilfesatzAnmerkung
Aktive Beamte (0–1 Kind)50 %Grundsatz; Baden-Württemberg: Neueinsteiger seit 2013 immer 50 %
Aktive Beamte (ab 2 Kindern)70 %Nicht in Baden-Württemberg (Neueinsteiger); Hessen staffelt abweichend
Versorgungsempfänger70 %Thüringen: 75 %
Berücksichtigungsfähige Ehepartner70 %Nur bis zur Einkommensgrenze des jeweiligen Dienstherrn
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %Solange Familienzuschlag/Kindergeld gewährt wird
Sonderwege: Hessen staffelt den Satz nach der Zahl der Kinder, Sachsen kennt eigene Sätze, und zehn Länder bieten alternativ die pauschale Beihilfe (2026: bis zu 508,59 €/Monat Zuschuss zur GKV oder PKV-Vollversicherung). Maßgeblich ist immer die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn.
Häufige Fragen

Fragen zum Beihilfesatz

Warum brauche ich neben der Beihilfe überhaupt eine PKV?
Die Beihilfe deckt nur einen Prozentsatz Ihrer Krankheitskosten — bei 50 % Beihilfesatz bleiben 50 % an Ihnen hängen. Diesen Restkostenanteil versichern Sie über einen beihilfekonformen PKV-Tarif. Beihilfe plus Restkostenversicherung ergeben zusammen erst den vollen Schutz. Mehr dazu auf unserer Seite PKV für Beamte.
Steigt mein Beihilfesatz automatisch, wenn ich Kinder bekomme?
Ja — ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Ihr Satz in den meisten Ländern von 50 % auf 70 %. Wichtig: Ihre PKV-Restkostenversicherung sollten Sie dann anpassen, sonst zahlen Sie für Schutz, den Sie nicht mehr brauchen. Ausnahme ist Baden-Württemberg: Für Beamte, die seit 2013 eingestellt wurden, bleibt es bei einheitlich 50 %.
Was ist die pauschale Beihilfe — und lohnt sie sich?
Zehn Länder (u. a. Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen) zahlen wahlweise einen pauschalen Zuschuss von 50 % zum Beitrag der gesetzlichen oder einer privaten Vollversicherung — 2026 bis zu 508,59 € im Monat. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich und die klassische Beihilfe ist danach dauerhaft ausgeschlossen. Ob sich das rechnet, hängt stark vom Einzelfall ab — lassen Sie das vor der Entscheidung durchrechnen.
Und jetzt?

Besprechen Sie Ihr Ergebnis mit einem Menschen.

Der Beihilfesatz ist nur der Anfang: Welcher Resttarif passt, was kostet er, und lohnt sich die pauschale Beihilfe in Ihrem Land? Der kostenlose Beamten-Check klärt es — in fünf Minuten.

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