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Interaktiver Rechner

Beihilferechner: Wie viel zahlt Dein Dienstherr?

50, 70 oder sogar 90 Prozent? Dein Beihilfesatz hängt von Bundesland, Status und Familie ab. Stell Deine Situation ein — das Ergebnis erscheint sofort.

Deine Angaben

Anwärter = Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, auch Referendare.
Kinder, für die Du Familienzuschlag bzw. Kindergeld erhältst.
Berücksichtigungsfähig ist der Ehe-/Lebenspartner nur bis zu einer Einkommensgrenze — sie unterscheidet sich je nach Dienstherrn.
Dein Beihilfesatz
50 %
Deiner beihilfefähigen Krankheitskosten übernimmt der Dienstherr.
Beihilfe:  50 %
PKV-Restanteil:  50 %
Dein Beihilfesatz50 %
Restkostenanteil (deckt Deine PKV ab)50 %
Ehepartner—
Kinder—
Ergebnis mit einem Menschen besprechen →
Orientierungswert, Stand 2026 — maßgeblich ist die Beihilfeverordnung Deines Dienstherrn.
Transparenz

Wie rechnen wir?

Der Rechner folgt der Standard-Systematik der Beihilfe, wie sie beim Bund und in den meisten Ländern gilt — für Hessen und Sachsen rechnet er nach den eigenen Landesregeln.

Grundsatz: 50 %

Aktive Beamtinnen und Beamte erhalten grundsätzlich 50 % ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten vom Dienstherrn erstattet.

Familie erhöht den Satz

Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %. Berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 %.

Pension: 70 %

Versorgungsempfänger erhalten in der Regel 70 %. Deine PKV muss im Ruhestand dann nur noch 30 % abdecken.

Hessen und Sachsen rechnen anders

Hessen hat einen persönlichen Familiensatz (Anwärter 70 %), Sachsen zahlt mit einem Kind 70 % und ab zwei Kindern 90 %. Der Rechner berücksichtigt beides.

Die Standard-Sätze

Beihilfesätze im Überblick

So sieht die Standard-Systematik aus, die beim Bund und in den meisten Bundesländern gilt.

PersonengruppeBeihilfesatzAnmerkung
Aktive Beamte (0–1 Kind)50 %Grundsatz; Sachsen: mit einem Kind 70 %
Aktive Beamte (ab 2 Kindern)70 %Sachsen: 90 %; Hessen staffelt in 5-Punkte-Schritten
Versorgungsempfänger70 %Sachsen ab zwei Kindern 90 %; Hessen +10 Punkte
Berücksichtigungsfähige Ehepartner70 %Nur bis zur Einkommensgrenze; Sachsen 90 %, Hessen persönlicher Satz
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %Solange Familienzuschlag/Kindergeld gewährt wird; Sachsen 90 %, Hessen persönlicher Satz
Sonderwege: Hessen rechnet mit einem persönlichen Satz von 50 % plus 5 Punkten je Familienmitglied (Anwärter einheitlich 70 %), Sachsen mit 50/70/90 %. Zehn Länder zahlen alternativ einen pauschalen Zuschuss (2026: bis zu 508,59 €/Monat) — meist zur GKV oder PKV, in Sachsen-Anhalt nur zur GKV. Maßgeblich ist immer die Beihilfeverordnung Deines Dienstherrn.
Und was heißt das für Deine Versicherung? Der PKV-Rechner für Beamte nimmt denselben Beihilfesatz und rechnet weiter: Welchen Restkostenanteil Deine private Krankenversicherung tragen muss, was für Ehepartner und Kinder gilt und welche Bausteine dazugehören.
Häufige Fragen

Fragen zum Beihilfesatz

Warum brauche ich neben der Beihilfe überhaupt eine PKV?
Die Beihilfe deckt nur einen Prozentsatz Deiner Krankheitskosten — bei 50 % Beihilfesatz bleiben 50 % an Dir hängen. Diesen Restkostenanteil versicherst Du über einen beihilfekonformen PKV-Tarif. Beihilfe plus Restkostenversicherung ergeben zusammen erst den vollen Schutz. Mehr dazu auf unserer Seite PKV für Beamte.
Steigt mein Beihilfesatz automatisch, wenn ich Kinder bekomme?
Ja — ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Dein Satz in den meisten Ländern von 50 % auf 70 %. Wichtig: Deine PKV-Restkostenversicherung solltest Du dann anpassen, sonst zahlst Du für Schutz, den Du nicht mehr brauchst. Ausnahmen: In Sachsen steigt der Satz schon mit dem ersten Kind auf 70 % und ab dem zweiten auf 90 %, in Hessen um 5 Punkte je Kind.
Was ist die pauschale Beihilfe — und lohnt sie sich?
Zehn Länder (u. a. Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen) zahlen wahlweise einen pauschalen Zuschuss von 50 % zum Beitrag der Krankenvollversicherung — 2026 bis zu 508,59 € im Monat. Meist gilt das für GKV und PKV, in Sachsen-Anhalt nur für die GKV. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich (Ausnahme Sachsen-Anhalt) und die klassische Beihilfe ist danach ausgeschlossen. Ob sich das rechnet, hängt stark vom Einzelfall ab — lass das vor der Entscheidung durchrechnen.
Und jetzt?

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Der Beihilfesatz ist nur der Anfang: Welcher Resttarif passt, was kostet er, und lohnt sich die pauschale Beihilfe in Deinem Land? Der kostenlose Beamten-Check klärt es — in fünf Minuten.

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