Beihilferechner: Wie viel zahlt Dein Dienstherr?
50, 70 oder sogar 90 Prozent? Dein Beihilfesatz hängt von Bundesland, Status und Familie ab. Stell Deine Situation ein — das Ergebnis erscheint sofort.
Deine Angaben
Wie rechnen wir?
Der Rechner folgt der Standard-Systematik der Beihilfe, wie sie beim Bund und in den meisten Ländern gilt — für Hessen und Sachsen rechnet er nach den eigenen Landesregeln.
Grundsatz: 50 %
Aktive Beamtinnen und Beamte erhalten grundsätzlich 50 % ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten vom Dienstherrn erstattet.
Familie erhöht den Satz
Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %. Berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 %.
Pension: 70 %
Versorgungsempfänger erhalten in der Regel 70 %. Deine PKV muss im Ruhestand dann nur noch 30 % abdecken.
Hessen und Sachsen rechnen anders
Hessen hat einen persönlichen Familiensatz (Anwärter 70 %), Sachsen zahlt mit einem Kind 70 % und ab zwei Kindern 90 %. Der Rechner berücksichtigt beides.
Beihilfesätze im Überblick
So sieht die Standard-Systematik aus, die beim Bund und in den meisten Bundesländern gilt.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte (0–1 Kind) | 50 % | Grundsatz; Sachsen: mit einem Kind 70 % |
| Aktive Beamte (ab 2 Kindern) | 70 % | Sachsen: 90 %; Hessen staffelt in 5-Punkte-Schritten |
| Versorgungsempfänger | 70 % | Sachsen ab zwei Kindern 90 %; Hessen +10 Punkte |
| Berücksichtigungsfähige Ehepartner | 70 % | Nur bis zur Einkommensgrenze; Sachsen 90 %, Hessen persönlicher Satz |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | Solange Familienzuschlag/Kindergeld gewährt wird; Sachsen 90 %, Hessen persönlicher Satz |
Fragen zum Beihilfesatz
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