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Interaktiver Rechner

Beihilferechner: Wie viel zahlt Dein Dienstherr?

50, 70 oder 75 Prozent? Dein Beihilfesatz hängt von Bundesland, Status und Familie ab. Stell Deine Situation ein — das Ergebnis erscheint sofort.

Deine Angaben

Kinder, für die Du Familienzuschlag bzw. Kindergeld erhältst.
Berücksichtigungsfähig ist der Ehe-/Lebenspartner nur bis zu einer Einkommensgrenze — sie unterscheidet sich je nach Dienstherrn.
Dein Beihilfesatz
50 %
Deiner beihilfefähigen Krankheitskosten übernimmt der Dienstherr.
Beihilfe:  50 %
PKV-Restanteil:  50 %
Dein Beihilfesatz50 %
Restkostenanteil (deckt Deine PKV ab)50 %
Ehepartner
Kinder
Ergebnis mit einem Menschen besprechen
Orientierungswert, Stand 2026 — maßgeblich ist die Beihilfeverordnung Deines Dienstherrn.
Transparenz

Wie rechnen wir?

Der Rechner folgt der Standard-Systematik der Beihilfe, wie sie beim Bund und in den meisten Ländern gilt.

Grundsatz: 50 %

Aktive Beamtinnen und Beamte erhalten grundsätzlich 50 % ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten vom Dienstherrn erstattet.

Familie erhöht den Satz

Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %. Berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 %.

Pension: 70 %

Versorgungsempfänger erhalten 70 % — in Thüringen sogar 75 %. Der PKV-Beitrag sinkt im Ruhestand dadurch spürbar.

Sonderwege beachten

Hessen staffelt nach Kindern, Sachsen hat eigene Sätze, Baden-Württemberg zahlt Neueinsteigern seit 2013 einheitlich 50 %. Der Rechner weist Dich darauf hin.

Die Standard-Sätze

Beihilfesätze im Überblick

So sieht die Standard-Systematik aus, die beim Bund und in den meisten Bundesländern gilt.

PersonengruppeBeihilfesatzAnmerkung
Aktive Beamte (0–1 Kind)50 %Grundsatz; Baden-Württemberg: Neueinsteiger seit 2013 immer 50 %
Aktive Beamte (ab 2 Kindern)70 %Nicht in Baden-Württemberg (Neueinsteiger); Hessen staffelt abweichend
Versorgungsempfänger70 %Thüringen: 75 %
Berücksichtigungsfähige Ehepartner70 %Nur bis zur Einkommensgrenze des jeweiligen Dienstherrn
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %Solange Familienzuschlag/Kindergeld gewährt wird
Sonderwege: Hessen staffelt den Satz nach der Zahl der Kinder, Sachsen kennt eigene Sätze, und zehn Länder bieten alternativ die pauschale Beihilfe (2026: bis zu 508,59 €/Monat Zuschuss zur GKV oder PKV-Vollversicherung). Maßgeblich ist immer die Beihilfeverordnung Deines Dienstherrn.
Und was heißt das für Deine Versicherung? Der PKV-Rechner für Beamte nimmt denselben Beihilfesatz und rechnet weiter: Welchen Restkostenanteil Deine private Krankenversicherung tragen muss, was für Ehepartner und Kinder gilt und welche Bausteine dazugehören.
Häufige Fragen

Fragen zum Beihilfesatz

Warum brauche ich neben der Beihilfe überhaupt eine PKV?
Die Beihilfe deckt nur einen Prozentsatz Deiner Krankheitskosten — bei 50 % Beihilfesatz bleiben 50 % an Dir hängen. Diesen Restkostenanteil versicherst Du über einen beihilfekonformen PKV-Tarif. Beihilfe plus Restkostenversicherung ergeben zusammen erst den vollen Schutz. Mehr dazu auf unserer Seite PKV für Beamte.
Steigt mein Beihilfesatz automatisch, wenn ich Kinder bekomme?
Ja — ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Dein Satz in den meisten Ländern von 50 % auf 70 %. Wichtig: Deine PKV-Restkostenversicherung solltest Du dann anpassen, sonst zahlst Du für Schutz, den Du nicht mehr brauchst. Ausnahme ist Baden-Württemberg: Für Beamte, die seit 2013 eingestellt wurden, bleibt es bei einheitlich 50 %.
Was ist die pauschale Beihilfe — und lohnt sie sich?
Zehn Länder (u. a. Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen) zahlen wahlweise einen pauschalen Zuschuss von 50 % zum Beitrag der gesetzlichen oder einer privaten Vollversicherung — 2026 bis zu 508,59 € im Monat. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich und die klassische Beihilfe ist danach dauerhaft ausgeschlossen. Ob sich das rechnet, hängt stark vom Einzelfall ab — lass das vor der Entscheidung durchrechnen.
Und jetzt?

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Der Beihilfesatz ist nur der Anfang: Welcher Resttarif passt, was kostet er, und lohnt sich die pauschale Beihilfe in Deinem Land? Der kostenlose Beamten-Check klärt es — in fünf Minuten.

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