Start → Bundesland → Bayern
Beihilfe & PKV · Freistaat Bayern

Beihilfe Bayern 2026: Beihilfesätze, Antrag und Beihilfestelle

Stand: September 2026 · Maßgeblich ist die jeweilige Beihilfeverordnung des Landes.

Bayern rechnet beim Beihilfesatz nach dem Standardmodell, verzichtet aber bewusst auf die pauschale Beihilfe — und erstattet dafür Wahlleistungen im Krankenhaus. Was das Landesamt für Finanzen übernimmt und welchen Anteil Deine PKV abdecken muss: hier kompakt und ehrlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beihilfesätze Bayern: aktive Beamte 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, Ehe- und Lebenspartner 70 % (unterhalb der Einkommensgrenze), berücksichtigungsfähige Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %.
  • Beihilfestelle: das Landesamt für Finanzen (LfF); der Antrag läuft digital über das Portal „Mitarbeiterservice Bayern“ oder die App „Beihilfe Freistaat Bayern“.
  • Pauschale Beihilfe: Bayern bietet sie nicht an. Dafür sind Wahlleistungen im Krankenhaus (Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung) beihilfefähig — ohne Anmeldung, aber mit Abzügen je Krankenhaustag: 25 € für die Chefarztbehandlung, 7,50 € für das Zweibettzimmer (höchstens 30 Tage im Jahr, Art. 96 Abs. 2 BayBG).
  • Rechtsgrundlage ist die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV). Stand: September 2026.
Die Bemessungssätze

Was der Freistaat Bayern erstattet

Bayern wendet die klassischen Beihilfesätze an. Dein persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.

Personengruppe Beihilfesatz Anmerkung
Aktive Beamte50 %Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
Aktive Beamte ab 2 Kindern70 %ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
Ehe-/Lebenspartner70 %nur unterhalb der Einkommensgrenze — eigene Einkünfte prüfen
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger70 %im Ruhestand
Dein persönlicher Satz in 30 Sekunden: Der Beihilferechner ermittelt Deinen Bemessungssatz nach bayerischem Recht. Verbindlich ist stets die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV) in der aktuellen Fassung.
Bayerische Besonderheiten

Keine pauschale Beihilfe — dafür Wahlleistungen

Bayern gehört zu den Ländern, die sich bewusst gegen die pauschale Beihilfe entschieden haben. Es gilt also ausschließlich die klassische prozentuale Beihilfe — wer gesetzlich versichert bleibt, trägt den Beitrag ohne Zuschuss selbst.

Dafür sind in Bayern die Wahlleistungen im Krankenhaus — Zweibettzimmer und wahlärztliche Behandlung — grundsätzlich beihilfefähig. Eine Anmeldung oder monatliche Zahlung gibt es nicht; stattdessen zieht die Beihilfe je Krankenhaustag 25 € (Chefarzt) bzw. 7,50 € (Zweibettzimmer, höchstens 30 Tage im Jahr) ab:

  • Zuständig ist das Landesamt für Finanzen mit seinen Dienststellen; einzelne Ressorts und Kommunen haben eigene Beihilfestellen.
  • Wahlleistungen absichern: Den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil übernimmt der passende PKV-Tarif — so ist das Zweibettzimmer wirklich lückenlos gedeckt.
  • Keine GKV-Förderung: Ohne pauschale Beihilfe ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung für gesunde Beamte fast immer die günstigere Lösung.
50 %trägt der Freistaat als Beihilfe für aktive Beamte — mindestens.
70 %ab zwei Kindern und im Ruhestand.
keinepauschale Beihilfe — Bayern setzt allein auf die prozentuale Beihilfe.
ab 80 €im Monat kostet die PKV im Anwärtertarif.
Häufige Fragen

Beihilfe Bayern — kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe in Bayern?
Bayern folgt dem Standardmodell: aktive Beamte 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, Ehe- und Lebenspartner 70 % (unterhalb der Einkommensgrenze), Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %. Maßgeblich ist die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV) in der aktuellen Fassung.
Gibt es in Bayern die pauschale Beihilfe?
Nein. Bayern bietet die pauschale Beihilfe nicht an und hat sich bewusst dagegen entschieden. Es gilt ausschließlich die klassische prozentuale Beihilfe — wer gesetzlich versichert bleibt, zahlt den Beitrag ohne Zuschuss selbst. Für gesunde Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und PKV daher meist günstiger.
Sind in Bayern Wahlleistungen im Krankenhaus beihilfefähig?
Grundsätzlich ja: Bayern erstattet Wahlleistungen wie Zweibettzimmer und wahlärztliche Behandlung im Rahmen der Beihilfe. Von der Beihilfe werden je Krankenhaustag 25 € für die wahlärztliche Behandlung und 7,50 € für das Zweibettzimmer (höchstens 30 Tage im Jahr) abgezogen (Art. 96 Abs. 2 BayBG). Eine Anmeldung oder monatliche Zahlung ist nicht nötig. Den nicht gedeckten Anteil sichert der passende PKV-Tarif ab.
Wer bearbeitet in Bayern die Beihilfe?
Für die meisten Landesbeamten ist das Landesamt für Finanzen zuständig, das die Beihilfe über seine Dienststellen bearbeitet. Einzelne Ressorts und Kommunen können eigene Beihilfestellen haben.
Vom Main bis zu den Alpen.

Beihilfe, Wahlleistungen, PKV — wir sortieren das für Dich.

Der kostenlose Beamten-Check ordnet Deine Situation nach dem in Bayern geltenden Recht ein — inklusive der Frage, wie Du Wahlleistungen sinnvoll absicherst. Verständlich, unverbindlich, ohne Verkaufsdruck. Bundesweit digital.

Kostenlosen Beamten-Check starten → Andere Bundesländer
Rechtsgrundlage & Antrag in Bayern

So läuft die Beihilfe in Bayern konkret

Rechtsgrundlage ist die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV). Die digitale Antragstellung erfolgt über das Portal „Mitarbeiterservice Bayern“ mit dem zertifizierten Authentifizierungsverfahren authega.

Zuständig ist das Landesamt für Finanzen (LfF), zusätzlich gibt es die App „Beihilfe Freistaat Bayern“.

Kostenlos zum Mitnehmen: Alle Eckdaten zur Beihilfe in Bayern — Bemessungssätze, zuständige Stelle, Antragsweg und Rechtsgrundlage — als Spickzettel auf einer Seite. Ohne Anmeldung, direkt als PDF. Spickzettel als PDF ↓

Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.

Was verdienst Du im Vorbereitungsdienst in Bayern?

Der Anwärtergrundbetrag liegt in Bayern im mittleren Dienst bei 1.569,93 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Bayern.

Und noch ein Punkt, der Deine Bezüge betrifft: Bayern lehnt die Widersprüche gegen die Besoldung 2025 ab, die Klagefrist beträgt einen Monat. Was das heißt, steht unter amtsangemessene Alimentation in Bayern.

Beratung vor Ort in Bayern

Beihilfe ist Landesrecht — die Dienstherren, Beihilfestellen und Besonderheiten unterscheiden sich aber von Stadt zu Stadt. Unsere Stadtseiten für Bayern: München, Nürnberg. Beratung per Video oder Telefon, persönlich im Büro in Osnabrück — alle Städte in der Übersicht.