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Beihilfe & PKV · Freistaat Bayern

Beihilfe für Beamte in Bayern

Bayern rechnet beim Beihilfesatz nach dem Standardmodell, verzichtet aber bewusst auf die pauschale Beihilfe — und erstattet dafür Wahlleistungen im Krankenhaus. Was das Landesamt für Finanzen übernimmt und welchen Anteil Ihre PKV abdecken muss: hier kompakt und ehrlich.

Die Bemessungssätze

Was der Freistaat Bayern erstattet

Bayern wendet die klassischen Beihilfesätze an. Ihr persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.

Personengruppe Beihilfesatz Anmerkung
Aktive Beamte50 %Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
Aktive Beamte ab 2 Kindern70 %ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
Ehe-/Lebenspartner70 %nur unterhalb der Einkommensgrenze — eigene Einkünfte prüfen
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger70 %im Ruhestand
Ihr persönlicher Satz in 30 Sekunden: Der Beihilferechner ermittelt Ihren Bemessungssatz nach bayerischem Recht. Verbindlich ist stets die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV) in der aktuellen Fassung.
Bayerische Besonderheiten

Keine pauschale Beihilfe — dafür Wahlleistungen

Bayern gehört zu den Ländern, die sich bewusst gegen die pauschale Beihilfe entschieden haben. Es gilt also ausschließlich die klassische prozentuale Beihilfe — wer gesetzlich versichert bleibt, trägt den Beitrag ohne Zuschuss selbst.

Dafür sind in Bayern die Wahlleistungen im Krankenhaus — Zweibettzimmer und wahlärztliche Behandlung — grundsätzlich beihilfefähig, gegen eine monatliche Eigenbeteiligung:

  • Zuständig ist das Landesamt für Finanzen mit seinen Dienststellen; einzelne Ressorts und Kommunen haben eigene Beihilfestellen.
  • Wahlleistungen absichern: Den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil übernimmt der passende PKV-Tarif — so ist das Zweibettzimmer wirklich lückenlos gedeckt.
  • Keine GKV-Förderung: Ohne pauschale Beihilfe ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung für gesunde Beamte fast immer die günstigere Lösung.
0trägt der Freistaat als Beihilfe für aktive Beamte — mindestens.
0ab zwei Kindern und im Ruhestand.
keinepauschale Beihilfe — Bayern setzt allein auf die prozentuale Beihilfe.
ab 0im Monat kostet die PKV im Anwärtertarif.
Häufige Fragen

Beihilfe Bayern — kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe in Bayern?
Bayern folgt dem Standardmodell: aktive Beamte 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, Ehe- und Lebenspartner 70 % (unterhalb der Einkommensgrenze), Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %. Maßgeblich ist die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV) in der aktuellen Fassung.
Gibt es in Bayern die pauschale Beihilfe?
Nein. Bayern bietet die pauschale Beihilfe nicht an und hat sich bewusst dagegen entschieden. Es gilt ausschließlich die klassische prozentuale Beihilfe — wer gesetzlich versichert bleibt, zahlt den Beitrag ohne Zuschuss selbst. Für gesunde Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und PKV daher meist günstiger.
Sind in Bayern Wahlleistungen im Krankenhaus beihilfefähig?
Grundsätzlich ja: Bayern erstattet Wahlleistungen wie Zweibettzimmer und wahlärztliche Behandlung im Rahmen der Beihilfe — gegen eine monatliche Eigenbeteiligung. Den nicht gedeckten Anteil sichert der passende PKV-Tarif ab. Die genauen Konditionen ergeben sich aus der Bayerischen Beihilfeverordnung.
Wer bearbeitet in Bayern die Beihilfe?
Für die meisten Landesbeamten ist das Landesamt für Finanzen zuständig, das die Beihilfe über seine Dienststellen bearbeitet. Einzelne Ressorts und Kommunen können eigene Beihilfestellen haben.
Vom Main bis zu den Alpen.

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