Bayern rechnet beim Beihilfesatz nach dem Standardmodell, verzichtet aber bewusst auf die pauschale Beihilfe — und erstattet dafür Wahlleistungen im Krankenhaus. Was das Landesamt für Finanzen übernimmt und welchen Anteil Ihre PKV abdecken muss: hier kompakt und ehrlich.
Bayern wendet die klassischen Beihilfesätze an. Ihr persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze — eigene Einkünfte prüfen |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Bayern gehört zu den Ländern, die sich bewusst gegen die pauschale Beihilfe entschieden haben. Es gilt also ausschließlich die klassische prozentuale Beihilfe — wer gesetzlich versichert bleibt, trägt den Beitrag ohne Zuschuss selbst.
Dafür sind in Bayern die Wahlleistungen im Krankenhaus — Zweibettzimmer und wahlärztliche Behandlung — grundsätzlich beihilfefähig, gegen eine monatliche Eigenbeteiligung:
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