Beihilfe Bayern 2026: Beihilfesätze, Antrag und Beihilfestelle
Stand: September 2026 · Maßgeblich ist die jeweilige Beihilfeverordnung des Landes.
Bayern rechnet beim Beihilfesatz nach dem Standardmodell, verzichtet aber bewusst auf die pauschale Beihilfe — und erstattet dafür Wahlleistungen im Krankenhaus. Was das Landesamt für Finanzen übernimmt und welchen Anteil Deine PKV abdecken muss: hier kompakt und ehrlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Beihilfesätze Bayern: aktive Beamte 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, Ehe- und Lebenspartner 70 % (unterhalb der Einkommensgrenze), berücksichtigungsfähige Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %.
- Beihilfestelle: das Landesamt für Finanzen (LfF); der Antrag läuft digital über das Portal „Mitarbeiterservice Bayern“ oder die App „Beihilfe Freistaat Bayern“.
- Pauschale Beihilfe: Bayern bietet sie nicht an. Dafür sind Wahlleistungen im Krankenhaus (Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung) beihilfefähig — ohne Anmeldung, aber mit Abzügen je Krankenhaustag: 25 € für die Chefarztbehandlung, 7,50 € für das Zweibettzimmer (höchstens 30 Tage im Jahr, Art. 96 Abs. 2 BayBG).
- Rechtsgrundlage ist die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV). Stand: September 2026.
Was der Freistaat Bayern erstattet
Bayern wendet die klassischen Beihilfesätze an. Dein persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze — eigene Einkünfte prüfen |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Keine pauschale Beihilfe — dafür Wahlleistungen
Bayern gehört zu den Ländern, die sich bewusst gegen die pauschale Beihilfe entschieden haben. Es gilt also ausschließlich die klassische prozentuale Beihilfe — wer gesetzlich versichert bleibt, trägt den Beitrag ohne Zuschuss selbst.
Dafür sind in Bayern die Wahlleistungen im Krankenhaus — Zweibettzimmer und wahlärztliche Behandlung — grundsätzlich beihilfefähig. Eine Anmeldung oder monatliche Zahlung gibt es nicht; stattdessen zieht die Beihilfe je Krankenhaustag 25 € (Chefarzt) bzw. 7,50 € (Zweibettzimmer, höchstens 30 Tage im Jahr) ab:
- Zuständig ist das Landesamt für Finanzen mit seinen Dienststellen; einzelne Ressorts und Kommunen haben eigene Beihilfestellen.
- Wahlleistungen absichern: Den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil übernimmt der passende PKV-Tarif — so ist das Zweibettzimmer wirklich lückenlos gedeckt.
- Keine GKV-Förderung: Ohne pauschale Beihilfe ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung für gesunde Beamte fast immer die günstigere Lösung.
Beihilfe Bayern — kurz beantwortet
Wie hoch ist die Beihilfe in Bayern?
Gibt es in Bayern die pauschale Beihilfe?
Sind in Bayern Wahlleistungen im Krankenhaus beihilfefähig?
Wer bearbeitet in Bayern die Beihilfe?
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Kostenlosen Beamten-Check starten → Andere BundesländerSo läuft die Beihilfe in Bayern konkret
Rechtsgrundlage ist die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV). Die digitale Antragstellung erfolgt über das Portal „Mitarbeiterservice Bayern“ mit dem zertifizierten Authentifizierungsverfahren authega.
Zuständig ist das Landesamt für Finanzen (LfF), zusätzlich gibt es die App „Beihilfe Freistaat Bayern“.
Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.
Was verdienst Du im Vorbereitungsdienst in Bayern?
Der Anwärtergrundbetrag liegt in Bayern im mittleren Dienst bei 1.569,93 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Bayern.
Und noch ein Punkt, der Deine Bezüge betrifft: Bayern lehnt die Widersprüche gegen die Besoldung 2025 ab, die Klagefrist beträgt einen Monat. Was das heißt, steht unter amtsangemessene Alimentation in Bayern.
Beihilfe in den Nachbarländern von Bayern
Die Beihilfe ist Ländersache: Bemessungssätze, Kostendämpfungspauschale und die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe unterscheiden sich von Land zu Land. Wer den Dienstherrn wechselt, sollte das vorher prüfen.
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Pauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
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