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Beihilfe ist Landesrecht

Beihilfe & PKV nach Bundesland

50, 70 oder 80 Prozent? Pauschale Beihilfe — ja oder nein? Sonderweg oder Standardmodell? Die Antwort hängt davon ab, für welchen Dienstherrn Sie arbeiten. Hier finden Sie alle 16 Länder im direkten Vergleich — und für die wichtigsten eine eigene Detailseite.

Der Grund

16 Länder, 16 Beihilfeverordnungen — plus der Bund

Für die Krankenfürsorge ihrer Beamten ist nicht der Bund allein zuständig: Jedes Land regelt die Beihilfe in einer eigenen Verordnung. Das betrifft nicht nur Nachkommastellen, sondern handfeste Unterschiede, die über Hunderte Euro im Jahr entscheiden:

  • Bemessungssätze: Die meisten Länder folgen dem Standardmodell (50/70/80 %), einige rechnen anders — etwa Baden-Württemberg mit einheitlich 50 % für seit 2013 eingestellte Beamte.
  • Pauschale Beihilfe: Zehn Länder bieten den pauschalen Zuschuss als Alternative an, sechs (samt Bund) nicht.
  • Einkommensgrenzen für Angehörige: Ab welchem Einkommen ein Ehepartner nicht mehr berücksichtigungsfähig ist, legt jedes Land selbst fest.
  • Wahlleistungen & Eigenbehalte: Ob Chefarzt und Zweibettzimmer beihilfefähig sind und welche Kostendämpfungspauschalen gelten, ist Ländersache.
0Landes-Beihilfeverordnungen — plus die Bundesbeihilfeverordnung.
0Länder mit pauschaler Beihilfe als Wahlmöglichkeit.
0ausgeprägte Sonderwege: Hessen, Sachsen, Baden-Württemberg.
0Spanne der Bemessungssätze je nach Status und Land.
Der Ländervergleich

Alle 16 Länder auf einen Blick

Beihilfemodell und pauschale Beihilfe je Bundesland. Für die blau verlinkten Länder gibt es bereits eine ausführliche Detailseite — weitere folgen laufend.

Bundesland Beihilfemodell Pauschale Beihilfe Detailseite
Baden-WürttembergSonderweg: 50 % einheitlich (seit 2013)jaBeihilfe BW →
BayernStandardmodell (50/70/80 %)neinBeihilfe Bayern →
BerlinStandardmodelljaBeihilfe Berlin →
BrandenburgStandardmodelljaBeihilfe Brandenburg →
BremenStandardmodelljaBeihilfe Bremen →
HamburgStandardmodelljaBeihilfe Hamburg →
HessenSonderweg: Staffelung je KindneinBeihilfe Hessen →
Mecklenburg-VorpommernStandardmodelljaBeihilfe MV →
NiedersachsenStandardmodelljaBeihilfe Niedersachsen →
Nordrhein-WestfalenStandardmodellneinBeihilfe NRW →
Rheinland-PfalzStandardmodellneinBeihilfe RLP →
SaarlandStandardmodellneinBeihilfe Saarland →
SachsenSonderweg: eigene SystematikjaBeihilfe Sachsen →
Sachsen-AnhaltStandardmodelljaBeihilfe Sachsen-Anhalt →
Schleswig-HolsteinStandardmodellteilweiseBeihilfe SH →
ThüringenStandardmodell (Pension 75 %)jaBeihilfe Thüringen →
Stand 2026: Die Übersicht beschreibt die Grundsystematik. Maßgeblich ist immer die für Ihren Dienstherrn geltende Beihilfeverordnung in ihrer aktuellen Fassung — Bemessungssätze, Einkommensgrenzen und beihilfefähige Aufwendungen können abweichen. „Teilweise" bei Schleswig-Holstein: pauschale Beihilfe nur für bestimmte Gruppen.
Was das für Sie heißt

Drei Fragen, die Ihr Bundesland beantwortet

Häufige Fragen

Beihilfe nach Bundesland — kurz beantwortet

Warum unterscheidet sich die Beihilfe je Bundesland?
Weil die Beihilfe Landesrecht ist. Bund und jedes der 16 Länder haben eine eigene Beihilfeverordnung — mit teils abweichenden Bemessungssätzen, Einkommensgrenzen für Angehörige, beihilfefähigen Aufwendungen und Eigenbehalten. Zehn Länder bieten zusätzlich die pauschale Beihilfe als Alternative an, andere nicht. Deshalb sollten Sie Ihren Tarif immer nach dem Recht Ihres konkreten Dienstherrn wählen, nicht nach der Bundestabelle.
Was passiert mit meiner Beihilfe, wenn ich das Bundesland wechsle?
Bei einem Wechsel des Dienstherrn — etwa vom Land in den Bund oder in ein anderes Land — gilt ab dem Wechsel das dortige Beihilferecht. Bemessungssatz, Einkommensgrenzen und die Frage, ob pauschale Beihilfe möglich ist, können sich ändern. Ihr PKV-Tarif sollte dann auf die neue Beihilfequote angepasst werden. Das lässt sich in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung über eine Anpassung des bestehenden Vertrags lösen — mehr dazu im Ratgeber Bundeslandwechsel.
Ihr Land, Ihre Regeln.

Wir kennen die Beihilfe aller 16 Länder — und des Bundes.

Egal ob Landesbeamter, Bundesbeamter oder mitten im Bundeslandwechsel: Der kostenlose Beamten-Check ordnet Ihre Situation nach dem für Sie geltenden Recht ein — verständlich und unverbindlich.

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