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Beihilfe & PKV · Land Saarland

Beihilfe für Beamte im Saarland

Das Saarland wendet die klassischen Beihilfesätze an — eine pauschale Beihilfe gibt es hier nicht. Was das Landesamt für Zentrale Dienste erstattet und warum die PKV für gesunde Beamte meist die günstigere Wahl ist: hier kompakt und ehrlich.

Die Bemessungssätze

Was das Saarland erstattet

Das Saarland folgt dem Standardmodell. Ihr persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.

PersonengruppeBeihilfesatzAnmerkung
Aktive Beamte50 %Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
Aktive Beamte ab 2 Kindern70 %ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
Ehe-/Lebenspartner70 %nur unterhalb der Einkommensgrenze
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger70 %im Ruhestand
Ihr persönlicher Satz in 30 Sekunden: Der Beihilferechner ermittelt Ihren Bemessungssatz nach saarländischem Recht. Verbindlich ist die saarländische Beihilfeverordnung in der aktuellen Fassung.
Beihilfestelle & keine Pauschale

Das LZD — und warum es keine pauschale Beihilfe gibt

Für die Landesbeamtinnen und -beamten bearbeitet das Landesamt für Zentrale Dienste (LZD) mit seiner Zentralen Beihilfestelle in Saarbrücken die Anträge. Das Saarland bietet keine pauschale Beihilfe an — es bleibt bei der klassischen prozentualen Beihilfe.

  • Kein Zuschuss zur GKV: Bleiben Sie freiwillig gesetzlich versichert, zahlen Sie den Beitrag ohne Arbeitgeberanteil in voller Höhe selbst.
  • Die klassische Beihilfe bleibt der Weg: Beihilfe plus beihilfekonforme PKV ist für gesunde Beamte fast immer günstiger.
  • Anonyme Voranfrage: Vor jedem Antrag klären wir anonym, wer Sie zu welchen Konditionen annimmt.
Situation kostenlos prüfen lassen
0trägt das Land als Beihilfe für aktive Beamte — mindestens.
0ab zwei Kindern und im Ruhestand.
keinepauschale Beihilfe — nur die klassische prozentuale Beihilfe.
ab 0im Monat kostet die PKV im Anwärtertarif.
Feinheiten, die zählen

Kostendämpfungspauschale & Einkommensgrenze

Zwei Details, die über die tatsächliche Erstattung entscheiden — im Saarland besonders relevant.

Kostendämpfungspauschale

Das Saarland erhebt eine Kostendämpfungspauschale von 25 bis 500 € pro Jahr, die von Ihrer Beihilfe einbehalten wird — die genaue Höhe richtet sich nach Ihrer Besoldungsgruppe. Diesen jährlichen Eigenanteil sollten Sie bei der Wahl von Tarif und Selbstbehalt berücksichtigen, damit die Rechnung am Ende aufgeht.

Einkommensgrenze für den Ehepartner

Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Sie, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der landesrechtlichen Grenze liegt (maßgeblich ist meist der Steuerbescheid des vorletzten Jahres). Die Grenzen wurden 2026 vielerorts angehoben und reichen bundesweit grob von 12.000 € bis rund 24.700 €. Den für das Saarland geltenden Wert prüfen wir mit Ihnen im Beamten-Check.

Häufige Fragen

Beihilfe Saarland — kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe im Saarland?
Das Saarland folgt dem Standardmodell: aktive Beamte 50 %, ab zwei Kindern 70 %, Ehe- und Lebenspartner 70 % (unterhalb der Einkommensgrenze), Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %. Maßgeblich ist die saarländische Beihilfeverordnung in der aktuellen Fassung.
Gibt es im Saarland die pauschale Beihilfe?
Nein. Das Saarland bietet die pauschale Beihilfe nicht an — es gilt die klassische prozentuale Beihilfe. Für gesunde Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und PKV daher meist die günstigere Wahl.
Wer bearbeitet im Saarland die Beihilfe?
Das Landesamt für Zentrale Dienste (LZD) mit seiner Zentralen Beihilfestelle in Saarbrücken. Rechnungen reichen Sie dort ein und erhalten Ihren Bemessungssatz erstattet.
Klein, fein, gut beraten.

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