Hessen geht einen eigenen Weg: Der Beihilfesatz steigt gestaffelt mit Familienstand und Kindern, im Krankenhaus gibt es 15 Prozentpunkte mehr, und eine pauschale Beihilfe gibt es nicht. Dafür entfällt die Kostendämpfungspauschale. Was das für Ihren PKV-Tarif bedeutet, ordnen wir hier ein.
Der Bemessungssatz für ambulante Leistungen richtet sich in Hessen nach Ihrer Familiensituation.
| Situation | Bemessungssatz (ambulant) | im Krankenhaus (stationär) |
|---|---|---|
| Ledig, ohne Kind | 50 % | 65 % |
| Verheiratet | 55 % | 70 % |
| Mit einem Kind | 60 % | 75 % |
| Mit zwei Kindern | 65 % | 80 % |
| Ab drei Kindern | 70 % | 85 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | 80 % |
Zentral zuständig für die Festsetzung der Beihilfe ist das Regierungspräsidium Kassel (RP Kassel) mit seiner Beihilfestelle. Hessen bietet keine pauschale Beihilfe an — es bleibt bei der klassischen prozentualen Beihilfe mit der hessischen Staffelung.
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