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Beihilfe & PKV · Land Mecklenburg-Vorpommern

Beihilfe für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern wendet die klassischen Beihilfesätze an und bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe. Was das Landesamt für Finanzen erstattet und welchen Anteil Ihre PKV übernehmen muss — hier kompakt und ehrlich.

Die Bemessungssätze

Was das Land Mecklenburg-Vorpommern erstattet

Mecklenburg-Vorpommern folgt dem Standardmodell. Ihr persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.

PersonengruppeBeihilfesatzAnmerkung
Aktive Beamte50 %Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
Aktive Beamte ab 2 Kindern70 %ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
Ehe-/Lebenspartner70 %nur unterhalb der Einkommensgrenze
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger70 %im Ruhestand
Ihr persönlicher Satz in 30 Sekunden: Der Beihilferechner ermittelt Ihren Bemessungssatz nach dem Recht von Mecklenburg-Vorpommern. Verbindlich ist die Beihilfeverordnung M-V in der aktuellen Fassung.
Beihilfestelle & pauschale Beihilfe

Das LAF — und die pauschale Alternative

Für die Landesbeamtinnen und -beamten bearbeitet das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (LAF) mit seiner Beihilfestelle die Anträge. M-V bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.

  • Einbahnstraße: Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich — nie ohne Vergleichsrechnung entscheiden.
  • Für wen sinnvoll? Eher für Beamte mit vielen in der GKV familienversicherten Angehörigen oder mit Vorerkrankungen.
  • Für junge, gesunde Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und beihilfekonformer PKV meist deutlich günstiger.
Pauschale Beihilfe im Detail
0trägt das Land als Beihilfe für aktive Beamte — mindestens.
0ab zwei Kindern und im Ruhestand.
japauschale Beihilfe als Wahlmöglichkeit — meist unwiderruflich.
ab 0im Monat kostet die PKV im Anwärtertarif.
Feinheiten, die zählen

Einkommensgrenze für Angehörige

Ob Ihr Partner über Sie Beihilfe erhält, entscheidet eine Einkommensgrenze — ein häufig übersehener Punkt.

Wann ist der Ehepartner berücksichtigungsfähig?

Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Sie, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Einkommensgrenze liegt. Bundesweit wurden diese Grenzen 2026 vielerorts angehoben; sie reichen von rund 12.000 € bis knapp 24.700 € (Bund: 22.648 €). Liegt Ihr Partner darunter, erhält er in der Regel 70 % Beihilfe.

So wird das Einkommen geprüft

Maßgeblich ist in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes — nachgewiesen über den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres (für 2026 also 2024). Weil die Grenzen dynamisch angepasst werden, kann sich der Anspruch von Jahr zu Jahr ändern. Ihre konkrete Situation ordnen wir im Beamten-Check ein.

Häufige Fragen

Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern — kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern?
M-V folgt dem Standardmodell: aktive Beamte 50 %, ab zwei Kindern 70 %, Ehe- und Lebenspartner 70 % (unterhalb der Einkommensgrenze), Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %. Maßgeblich ist die Beihilfeverordnung M-V in der aktuellen Fassung.
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern die pauschale Beihilfe?
Ja. M-V bietet die pauschale Beihilfe an: einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich und sollte nie ohne Vergleichsrechnung getroffen werden.
Wer bearbeitet in Mecklenburg-Vorpommern die Beihilfe?
Das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (LAF) mit seiner Beihilfestelle. Rechnungen reichen Sie dort ein und erhalten Ihren Bemessungssatz erstattet.
Vom Meer bis zur Seenplatte.

Beihilfe, pauschale Beihilfe, PKV — wir sortieren das für Sie.

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