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Beihilfe & PKV · Land Brandenburg

Beihilfe für Beamte in Brandenburg

Brandenburg wendet die klassischen Beihilfesätze an und bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe. Was die Zentrale Bezügestelle erstattet und welchen Anteil Ihre PKV übernehmen muss — hier kompakt und ehrlich, damit Sie den richtigen Weg wählen.

Die Bemessungssätze

Was das Land Brandenburg erstattet

Brandenburg folgt dem Standardmodell. Ihr persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.

PersonengruppeBeihilfesatzAnmerkung
Aktive Beamte50 %Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
Aktive Beamte ab 2 Kindern70 %ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
Ehe-/Lebenspartner70 %nur unterhalb der Einkommensgrenze
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger70 %im Ruhestand
Ihr persönlicher Satz in 30 Sekunden: Der Beihilferechner ermittelt Ihren Bemessungssatz nach brandenburgischem Recht. Verbindlich ist die Beihilfeverordnung des Landes Brandenburg in der aktuellen Fassung.
Beihilfestelle & pauschale Beihilfe

Die ZBB — und die pauschale Alternative

Für die Landesbeamtinnen und -beamten bearbeitet die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) mit ihrer Beihilfestelle die Anträge. Brandenburg bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.

  • Einbahnstraße: Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich — nie ohne Vergleichsrechnung entscheiden.
  • Für wen sinnvoll? Eher für Beamte mit vielen in der GKV familienversicherten Angehörigen oder mit Vorerkrankungen.
  • Für junge, gesunde Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und beihilfekonformer PKV meist deutlich günstiger.
Pauschale Beihilfe im Detail
0trägt das Land als Beihilfe für aktive Beamte — mindestens.
0ab zwei Kindern und im Ruhestand.
japauschale Beihilfe als Wahlmöglichkeit — meist unwiderruflich.
ab 0im Monat kostet die PKV im Anwärtertarif.
Feinheiten, die zählen

Einkommensgrenze für Angehörige

Ob Ihr Partner über Sie Beihilfe erhält, hängt an einer Zahl — die viele erst zu spät prüfen.

Wann ist der Ehepartner berücksichtigungsfähig?

Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Sie, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der brandenburgischen Einkommensgrenze liegt. Die Grenzen wurden 2026 bundesweit vielerorts angehoben — sie reichen von rund 12.000 € bis knapp 24.700 €, der Bund liegt 2026 bei 22.648 €. Liegt Ihr Partner darunter, erhält er in der Regel 70 % Beihilfe.

So wird das Einkommen geprüft

Maßgeblich ist in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes — nachgewiesen über den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres (für 2026 also 2024). Weil die Grenzen dynamisch angepasst werden, lohnt die jährliche Prüfung. Den für Brandenburg geltenden Wert und Ihre konkrete Situation klären wir im Beamten-Check.

Häufige Fragen

Beihilfe Brandenburg — kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe in Brandenburg?
Brandenburg folgt dem Standardmodell: aktive Beamte 50 %, ab zwei Kindern 70 %, Ehe- und Lebenspartner 70 % (unterhalb der Einkommensgrenze), Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %. Maßgeblich ist die Beihilfeverordnung des Landes Brandenburg in der aktuellen Fassung.
Gibt es in Brandenburg die pauschale Beihilfe?
Ja. Brandenburg bietet die pauschale Beihilfe an: einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich und sollte nie ohne Vergleichsrechnung getroffen werden.
Wer bearbeitet in Brandenburg die Beihilfe?
Die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) mit ihrer Beihilfestelle. Rechnungen reichen Sie dort ein und erhalten Ihren Bemessungssatz erstattet.
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Beihilfe, pauschale Beihilfe, PKV — wir sortieren das für Sie.

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