Sachsen hat eine eigene Beihilfesystematik, die im Detail von der Bundestabelle abweichen kann — und bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe. Wer in den sächsischen Landesdienst geht, sollte Beihilfesatz und Tarifquote deshalb genau nach sächsischem Recht prüfen. Wir helfen dabei.
Als grobe Orientierung — verbindlich ist die Sächsische Beihilfeverordnung.
| Personengruppe | Beihilfesatz (Orientierung) | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | rund 50 % | Grundsatz — Details nach SächsBhVO prüfen |
| Aktive Beamte mit mehreren Kindern | höher | Erhöhung je nach Familiensituation |
| Ehe-/Lebenspartner | i. d. R. 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | i. d. R. 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeamtinnen und -beamten ist das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) mit Sitz in Dresden zuständig. Sachsen bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.
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