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Beihilfe & PKV · Land Berlin

Beihilfe für Beamte in Berlin

Berlin rechnet beim Beihilfesatz nach dem Standardmodell und bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an. Was das Landesverwaltungsamt erstattet, welchen Anteil Ihre PKV übernehmen muss und wann sich welcher Weg lohnt: hier kompakt und ehrlich.

Die Bemessungssätze

Was das Land Berlin erstattet

Berlin wendet die klassischen Beihilfesätze an. Ihr persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.

PersonengruppeBeihilfesatzAnmerkung
Aktive Beamte50 %Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
Aktive Beamte ab 2 Kindern70 %ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
Ehe-/Lebenspartner70 %nur unterhalb der Einkommensgrenze
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger70 %im Ruhestand
Ihr persönlicher Satz in 30 Sekunden: Der Beihilferechner ermittelt Ihren Bemessungssatz nach Berliner Recht. Verbindlich ist die Landesbeihilfeverordnung Berlin in der aktuellen Fassung.
Beihilfestelle & pauschale Beihilfe

Landesverwaltungsamt Berlin — und die pauschale Alternative

Für die Landesbeschäftigten bearbeitet das Landesverwaltungsamt Berlin mit seiner Zentralen Beihilfestelle die Anträge. Berlin bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.

  • Einbahnstraße: Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich — nie ohne Vergleichsrechnung entscheiden.
  • Für wen sinnvoll? Eher für Beamte mit vielen in der GKV familienversicherten Angehörigen oder mit Vorerkrankungen.
  • Für junge, gesunde Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und beihilfekonformer PKV meist deutlich günstiger.
Pauschale Beihilfe im Detail
0trägt das Land als Beihilfe für aktive Beamte — mindestens.
0ab zwei Kindern und im Ruhestand.
japauschale Beihilfe als Wahlmöglichkeit — meist unwiderruflich.
ab 0im Monat kostet die PKV im Anwärtertarif.
Feinheiten, die zählen

Kostendämpfungspauschale & Einkommensgrenze

Zwei Details, die über die tatsächliche Erstattung entscheiden — und die viele erst im Leistungsfall bemerken.

Kostendämpfungspauschale

Berlin erhebt keine Kostendämpfungspauschale. Ihre Beihilfe wird also nicht um einen jährlichen Eigenanteil gekürzt — anders als etwa in Rheinland-Pfalz oder im Saarland. Das hält Ihre Erstattung unkompliziert und planbar.

Einkommensgrenze für den Ehepartner

Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Sie, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der landesrechtlichen Grenze liegt (maßgeblich ist meist der Steuerbescheid des vorletzten Jahres). Die Grenzen wurden 2026 vielerorts angehoben und reichen bundesweit grob von 12.000 € bis rund 24.700 €. Den für Berlin geltenden Wert prüfen wir mit Ihnen im Beamten-Check.

Häufige Fragen

Beihilfe Berlin — kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe in Berlin?
Berlin folgt dem Standardmodell: aktive Beamte 50 %, ab zwei Kindern 70 %, Ehe- und Lebenspartner 70 % (unterhalb der Einkommensgrenze), Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %. Maßgeblich ist die Landesbeihilfeverordnung Berlin in der aktuellen Fassung.
Gibt es in Berlin die pauschale Beihilfe?
Ja. Berlin bietet die pauschale Beihilfe an: einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich und sollte nie ohne Vergleichsrechnung getroffen werden.
Wer bearbeitet in Berlin die Beihilfe?
Das Landesverwaltungsamt Berlin mit seiner Zentralen Beihilfestelle. Rechnungen reichen Sie dort ein — zunehmend digital — und erhalten Ihren Bemessungssatz erstattet.
Hauptstadt, klare Absicherung.

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