Berlin rechnet beim Beihilfesatz nach dem Standardmodell und bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an. Was das Landesverwaltungsamt erstattet, welchen Anteil Ihre PKV übernehmen muss und wann sich welcher Weg lohnt: hier kompakt und ehrlich.
Berlin wendet die klassischen Beihilfesätze an. Ihr persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeschäftigten bearbeitet das Landesverwaltungsamt Berlin mit seiner Zentralen Beihilfestelle die Anträge. Berlin bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.
Zwei Details, die über die tatsächliche Erstattung entscheiden — und die viele erst im Leistungsfall bemerken.
Berlin erhebt keine Kostendämpfungspauschale. Ihre Beihilfe wird also nicht um einen jährlichen Eigenanteil gekürzt — anders als etwa in Rheinland-Pfalz oder im Saarland. Das hält Ihre Erstattung unkompliziert und planbar.
Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Sie, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der landesrechtlichen Grenze liegt (maßgeblich ist meist der Steuerbescheid des vorletzten Jahres). Die Grenzen wurden 2026 vielerorts angehoben und reichen bundesweit grob von 12.000 € bis rund 24.700 €. Den für Berlin geltenden Wert prüfen wir mit Ihnen im Beamten-Check.
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