Stand: Juli 2026 · Maßgeblich ist die jeweilige Beihilfeverordnung des Landes.
Berlin rechnet beim Beihilfesatz nach dem Standardmodell und bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an. Was das Landesverwaltungsamt erstattet, welchen Anteil Deine PKV übernehmen muss und wann sich welcher Weg lohnt: hier kompakt und ehrlich.
Berlin wendet die klassischen Beihilfesätze an. Dein persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeschäftigten bearbeitet das Landesverwaltungsamt Berlin mit seiner Zentralen Beihilfestelle die Anträge. Berlin bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.
Zwei Details, die über die tatsächliche Erstattung entscheiden — und die viele erst im Leistungsfall bemerken.
Berlin erhebt keine Kostendämpfungspauschale. Deine Beihilfe wird also nicht um einen jährlichen Eigenanteil gekürzt — anders als etwa in Rheinland-Pfalz oder im Saarland. Das hält Deine Erstattung unkompliziert und planbar.
Dein Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Dich, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der landesrechtlichen Grenze liegt (maßgeblich ist meist der Steuerbescheid des vorletzten Jahres). Die Grenzen wurden 2026 vielerorts angehoben und reichen bundesweit grob von 12.000 € bis rund 24.700 €. Den für Berlin geltenden Wert prüfen wir mit Dir im Beamten-Check.
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Jetzt Beamten-Check starten → Andere BundesländerRechtsgrundlage ist die Landesbeihilfeverordnung (LBhVO). Die digitale Antragstellung läuft zweigleisig: eine Beihilfe-App für Krankheitsaufwendungen und das Web-Portal BeihilfeAntragOnline (BAO) für Pflegeaufwendungen.
Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Berlin.
Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.
Der Anwärtergrundbetrag liegt in Berlin im mittleren Dienst bei 1.527,66 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Berlin.
Die Beihilfe ist Ländersache: Bemessungssätze, Kostendämpfungspauschale und die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe unterscheiden sich von Land zu Land. Wer den Dienstherrn wechselt, sollte das vorher prüfen.
Pauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu BrandenburgPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu Mecklenburg-VorpommernPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu Sachsen-AnhaltPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
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