Beihilfe Berlin 2026: Beihilfesätze, Antrag und pauschale Beihilfe
Stand: September 2026 · Maßgeblich ist die jeweilige Beihilfeverordnung des Landes.
Berlin rechnet beim Beihilfesatz nach dem Standardmodell und bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an. Was das Landesverwaltungsamt erstattet, welchen Anteil Deine PKV übernehmen muss und wann sich welcher Weg lohnt: hier kompakt und ehrlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Beihilfesätze Berlin: aktive Beamte 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, Ehe- und Lebenspartner 70 % (unterhalb der Einkommensgrenze), berücksichtigungsfähige Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %.
- Beihilfestelle: das Landesverwaltungsamt Berlin (Zentrale Beihilfestelle). Der Antrag läuft digital über die Beihilfe-App (Krankheitskosten) und das Portal BeihilfeAntragOnline (Pflege).
- Pauschale Beihilfe: Berlin bietet sie an — 50 % Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
- Keine Kostendämpfungspauschale: Berlin kürzt die Beihilfe nicht um einen jährlichen Eigenanteil.
- Rechtsgrundlage ist die Landesbeihilfeverordnung Berlin (LBhVO). Stand: September 2026.
Was das Land Berlin erstattet
Berlin wendet die klassischen Beihilfesätze an. Dein persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Landesverwaltungsamt Berlin — und die pauschale Alternative
Für die Landesbeschäftigten bearbeitet das Landesverwaltungsamt Berlin mit seiner Zentralen Beihilfestelle die Anträge. Berlin bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.
- Einbahnstraße: Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich — nie ohne Vergleichsrechnung entscheiden.
- Für wen sinnvoll? Eher für Beamte mit vielen in der GKV familienversicherten Angehörigen oder mit Vorerkrankungen.
- Für junge, gesunde Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und beihilfekonformer PKV meist deutlich günstiger.
Kostendämpfungspauschale & Einkommensgrenze
Zwei Details, die über die tatsächliche Erstattung entscheiden — und die viele erst im Leistungsfall bemerken.
Kostendämpfungspauschale
Berlin erhebt keine Kostendämpfungspauschale. Deine Beihilfe wird also nicht um einen jährlichen Eigenanteil gekürzt — anders als etwa in Rheinland-Pfalz oder im Saarland. Das hält Deine Erstattung unkompliziert und planbar.
Einkommensgrenze für den Ehepartner
Dein Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Dich, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der Einkommensgrenze liegt. In Berlin liegt der Grundwert bei 20.000 € (§ 4 Abs. 1 LBhVO), maßgeblich sind die Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung. Der Betrag wird jährlich mit dem Rentenwert angepasst — den aktuellen Wert nennt Dir die Beihilfestelle. Die Grenzen aller Länder findest Du unter Beihilfe für Ehepartner.
Beihilfe Berlin — kurz beantwortet
Wie hoch ist die Beihilfe in Berlin?
Gibt es in Berlin die pauschale Beihilfe?
Wer bearbeitet in Berlin die Beihilfe?
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Kostenlosen Beamten-Check starten → Andere BundesländerSo läuft die Beihilfe in Berlin konkret
Rechtsgrundlage ist die Landesbeihilfeverordnung (LBhVO). Die digitale Antragstellung läuft zweigleisig: eine Beihilfe-App für Krankheitsaufwendungen und das Web-Portal BeihilfeAntragOnline (BAO) für Pflegeaufwendungen.
Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Berlin.
Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.
Was verdienst Du im Vorbereitungsdienst in Berlin?
Der Anwärtergrundbetrag liegt in Berlin im mittleren Dienst bei 1.557,66 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Berlin.
Und noch ein Punkt, der Deine Bezüge betrifft: Berlin ist der Ausgangsfall des Karlsruher Beschlusses — wer für 2008 bis 2020 nachgezahlt bekommt und warum für 2026 kein Widerspruch nötig ist, steht unter amtsangemessene Alimentation in Berlin.
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Die Beihilfe ist Ländersache: Bemessungssätze, Kostendämpfungspauschale und die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe unterscheiden sich von Land zu Land. Wer den Dienstherrn wechselt, sollte das vorher prüfen.
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