Brandenburg wendet die klassischen Beihilfesätze an und bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe. Was die Zentrale Bezügestelle erstattet und welchen Anteil Ihre PKV übernehmen muss — hier kompakt und ehrlich, damit Sie den richtigen Weg wählen.
Brandenburg folgt dem Standardmodell. Ihr persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeamtinnen und -beamten bearbeitet die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) mit ihrer Beihilfestelle die Anträge. Brandenburg bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.
Ob Ihr Partner über Sie Beihilfe erhält, hängt an einer Zahl — die viele erst zu spät prüfen.
Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Sie, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der brandenburgischen Einkommensgrenze liegt. Die Grenzen wurden 2026 bundesweit vielerorts angehoben — sie reichen von rund 12.000 € bis knapp 24.700 €, der Bund liegt 2026 bei 22.648 €. Liegt Ihr Partner darunter, erhält er in der Regel 70 % Beihilfe.
Maßgeblich ist in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes — nachgewiesen über den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres (für 2026 also 2024). Weil die Grenzen dynamisch angepasst werden, lohnt die jährliche Prüfung. Den für Brandenburg geltenden Wert und Ihre konkrete Situation klären wir im Beamten-Check.
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