Stand: Juli 2026 · Maßgeblich ist die jeweilige Beihilfeverordnung des Landes.
Brandenburg wendet die klassischen Beihilfesätze an und bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe. Was die Zentrale Bezügestelle erstattet und welchen Anteil Deine PKV übernehmen muss — hier kompakt und ehrlich, damit Du den richtigen Weg wählst.
Brandenburg folgt dem Standardmodell. Dein persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeamtinnen und -beamten bearbeitet die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) mit ihrer Beihilfestelle die Anträge. Brandenburg bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.
Ob Dein Partner über Dich Beihilfe erhält, hängt an einer Zahl — die viele erst zu spät prüfen.
Dein Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Dich, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der brandenburgischen Einkommensgrenze liegt. Die Grenzen wurden 2026 bundesweit vielerorts angehoben — sie reichen von rund 12.000 € bis knapp 24.700 €, der Bund liegt 2026 bei 22.648 €. Liegt Dein Partner darunter, erhält er in der Regel 70 % Beihilfe.
Maßgeblich ist in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes — nachgewiesen über den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres (für 2026 also 2024). Weil die Grenzen dynamisch angepasst werden, lohnt die jährliche Prüfung. Den für Brandenburg geltenden Wert und Deine konkrete Situation klären wir im Beamten-Check.
Der kostenlose Beamten-Check ordnet Deine Situation nach dem in Brandenburg geltenden Recht ein — verständlich, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Bundesweit digital.
Jetzt Beamten-Check starten → Andere BundesländerBrandenburg hat keine eigene Beihilfeverordnung: Das Landesbeamtengesetz (§ 62) verweist dynamisch auf die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Für Brandenburg gilt also der jeweils aktuelle Bundesstandard, nicht ein eigenes Landesrecht.
Anträge laufen über die App „dBeihilfePlus“ der Zentralen Bezügestelle (ZBB).
Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.
Der Anwärtergrundbetrag liegt in Brandenburg im mittleren Dienst bei 1.578,37 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Brandenburg.
Die Beihilfe ist Ländersache: Bemessungssätze, Kostendämpfungspauschale und die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe unterscheiden sich von Land zu Land. Wer den Dienstherrn wechselt, sollte das vorher prüfen.
Pauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu BerlinPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu Mecklenburg-VorpommernPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu Sachsen-AnhaltPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu Sachsen