Hamburg war 2018 das erste Bundesland mit pauschaler Beihilfe — und rechnet beim Beihilfesatz nach dem Standardmodell. Was das ZPD erstattet, welchen Anteil Ihre PKV übernimmt und ob die pauschale Beihilfe für Sie passt: hier kompakt und ehrlich.
Hamburg folgt dem Standardmodell. Ihr persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeschäftigten bearbeitet das Zentrum für Personaldienste (ZPD) Hamburg mit seinen Fachbereichen Beihilfe die Anträge. Als Vorreiter bietet Hamburg die pauschale Beihilfe — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.
Zwei Details, die über die tatsächliche Erstattung entscheiden — und die viele erst im Leistungsfall bemerken.
Hamburg erhebt keine Kostendämpfungspauschale. Ihre Beihilfe wird also nicht um einen jährlichen Eigenanteil gekürzt — anders als etwa in Rheinland-Pfalz oder im Saarland. Zusammen mit der pauschalen Beihilfe als Wahlmöglichkeit macht das Hamburg zu einem der flexibelsten Länder.
Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Sie, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der landesrechtlichen Grenze liegt (maßgeblich ist meist der Steuerbescheid des vorletzten Jahres). Die Grenzen wurden 2026 vielerorts angehoben und reichen bundesweit grob von 12.000 € bis rund 24.700 €. Den für Hamburg geltenden Wert prüfen wir mit Ihnen im Beamten-Check.
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