Beihilfe Hamburg 2026: Beihilfesätze, Antrag und pauschale Beihilfe
Stand: September 2026 · Maßgeblich ist die jeweilige Beihilfeverordnung des Landes.
Hamburg war 2018 das erste Bundesland mit pauschaler Beihilfe — und rechnet beim Beihilfesatz nach dem Standardmodell. Was das ZPD erstattet, welchen Anteil Deine PKV übernimmt und ob die pauschale Beihilfe für Dich passt: hier kompakt und ehrlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Beihilfesätze Hamburg: aktive Beamte 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, Ehe- und Lebenspartner 70 % (unterhalb der Einkommensgrenze), berücksichtigungsfähige Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %.
- Beihilfestelle: das Zentrum für Personaldienste (ZPD) Hamburg. Seit Februar 2025 keine Anträge per E-Mail mehr — nur über die App „dBeihilfePlus“, per Post oder persönlich.
- Pauschale Beihilfe: Hamburg war 2018 das erste Land mit pauschaler Beihilfe — 50 % Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
- Kostendämpfungspauschale: Hamburg kürzt die Beihilfe nicht um einen jährlichen Eigenanteil.
- Rechtsgrundlage ist die Hamburgische Beihilfeverordnung (HmbBeihVO). Stand: September 2026.
Was das Land Hamburg erstattet
Hamburg folgt dem Standardmodell. Dein persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Das ZPD — und die pauschale Wahl
Für die Landesbeschäftigten bearbeitet das Zentrum für Personaldienste (ZPD) Hamburg mit seinen Fachbereichen Beihilfe die Anträge. Als Vorreiter bietet Hamburg die pauschale Beihilfe — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.
- Einbahnstraße: Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich — nie ohne Vergleichsrechnung entscheiden.
- Für wen sinnvoll? Eher für Beamte mit vielen in der GKV familienversicherten Angehörigen oder mit Vorerkrankungen.
- Für junge, gesunde Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und beihilfekonformer PKV meist deutlich günstiger.
Kostendämpfungspauschale & Einkommensgrenze
Zwei Details, die über die tatsächliche Erstattung entscheiden — und die viele erst im Leistungsfall bemerken.
Kostendämpfungspauschale
Hamburg erhebt keine Kostendämpfungspauschale. Deine Beihilfe wird also nicht um einen jährlichen Eigenanteil gekürzt — anders als etwa in Rheinland-Pfalz oder im Saarland. Zusammen mit der pauschalen Beihilfe als Wahlmöglichkeit macht das Hamburg zu einem der flexibelsten Länder.
Einkommensgrenze für den Ehepartner
Dein Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Dich, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der Einkommensgrenze liegt. In Hamburg liegt sie bei 20.000 €; welches Jahr maßgeblich ist, sagt Dir die Beihilfestelle. Die Grenzen aller Länder findest Du unter Beihilfe für Ehepartner.
Beihilfe Hamburg — kurz beantwortet
Wie hoch ist die Beihilfe in Hamburg?
Gibt es in Hamburg die pauschale Beihilfe?
Wer bearbeitet in Hamburg die Beihilfe?
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Kostenlosen Beamten-Check starten → Andere BundesländerSo läuft die Beihilfe in Hamburg konkret
Rechtsgrundlage ist die Hamburgische Beihilfeverordnung (HmbBeihVO). Seit Februar 2025 sind in Hamburg keine Beihilfeanträge per E-Mail mehr möglich — nur noch über die App „dBeihilfePlus“, per Post oder persönlich beim ZPD.
Zuständig ist das Zentrum für Personaldienste (ZPD).
Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.
Was verdienst Du im Vorbereitungsdienst in Hamburg?
Der Anwärtergrundbetrag liegt in Hamburg im mittleren Dienst bei 1.556,18 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Hamburg.
Und noch ein Punkt, der Deine Bezüge betrifft: Hamburg will die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit einer neuen jährlichen Sonderzahlung erfüllen. Den Sachstand findest Du unter amtsangemessene Alimentation in Hamburg.
Beihilfe in den Nachbarländern von Hamburg
Die Beihilfe ist Ländersache: Bemessungssätze, Kostendämpfungspauschale und die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe unterscheiden sich von Land zu Land. Wer den Dienstherrn wechselt, sollte das vorher prüfen.
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