Stand: Juli 2026 · Maßgeblich ist die jeweilige Beihilfeverordnung des Landes.
Hamburg war 2018 das erste Bundesland mit pauschaler Beihilfe — und rechnet beim Beihilfesatz nach dem Standardmodell. Was das ZPD erstattet, welchen Anteil Deine PKV übernimmt und ob die pauschale Beihilfe für Dich passt: hier kompakt und ehrlich.
Hamburg folgt dem Standardmodell. Dein persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeschäftigten bearbeitet das Zentrum für Personaldienste (ZPD) Hamburg mit seinen Fachbereichen Beihilfe die Anträge. Als Vorreiter bietet Hamburg die pauschale Beihilfe — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.
Zwei Details, die über die tatsächliche Erstattung entscheiden — und die viele erst im Leistungsfall bemerken.
Hamburg erhebt keine Kostendämpfungspauschale. Deine Beihilfe wird also nicht um einen jährlichen Eigenanteil gekürzt — anders als etwa in Rheinland-Pfalz oder im Saarland. Zusammen mit der pauschalen Beihilfe als Wahlmöglichkeit macht das Hamburg zu einem der flexibelsten Länder.
Dein Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Dich, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der landesrechtlichen Grenze liegt (maßgeblich ist meist der Steuerbescheid des vorletzten Jahres). Die Grenzen wurden 2026 vielerorts angehoben und reichen bundesweit grob von 12.000 € bis rund 24.700 €. Den für Hamburg geltenden Wert prüfen wir mit Dir im Beamten-Check.
Der kostenlose Beamten-Check ordnet Deine Situation nach dem in Hamburg geltenden Recht ein — verständlich, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Bundesweit digital.
Jetzt Beamten-Check starten → Andere BundesländerRechtsgrundlage ist die Hamburgische Beihilfeverordnung (HmbBeihVO). Seit Februar 2025 sind in Hamburg keine Beihilfeanträge per E-Mail mehr möglich — nur noch über die App „dBeihilfePlus“, per Post oder persönlich beim ZPD.
Zuständig ist das Zentrum für Personaldienste (ZPD).
Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.
Der Anwärtergrundbetrag liegt in Hamburg im mittleren Dienst bei 1.556,18 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Hamburg.
Und noch ein Punkt, der Deine Bezüge betrifft: Hamburg will die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit einer neuen jährlichen Sonderzahlung erfüllen. Den Sachstand findest Du unter amtsangemessene Alimentation in Hamburg.
Die Beihilfe ist Ländersache: Bemessungssätze, Kostendämpfungspauschale und die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe unterscheiden sich von Land zu Land. Wer den Dienstherrn wechselt, sollte das vorher prüfen.
Pauschale Beihilfe nur für bestimmte Gruppen — Sätze und Zuständigkeit im Überblick.
Zu Schleswig-HolsteinPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu NiedersachsenPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu Mecklenburg-VorpommernPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu Bremen