Stand: Juli 2026 · Maßgeblich ist die jeweilige Beihilfeverordnung des Landes.
Mecklenburg-Vorpommern wendet die klassischen Beihilfesätze an und bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe. Was das Landesamt für Finanzen erstattet und welchen Anteil Deine PKV übernehmen muss — hier kompakt und ehrlich.
Mecklenburg-Vorpommern folgt dem Standardmodell. Dein persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeamtinnen und -beamten bearbeitet das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (LAF) mit seiner Beihilfestelle die Anträge. M-V bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.
Ob Dein Partner über Dich Beihilfe erhält, entscheidet eine Einkommensgrenze — ein häufig übersehener Punkt.
Dein Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Dich, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Einkommensgrenze liegt. Bundesweit wurden diese Grenzen 2026 vielerorts angehoben; sie reichen von rund 12.000 € bis knapp 24.700 € (Bund: 22.648 €). Liegt Dein Partner darunter, erhält er in der Regel 70 % Beihilfe.
Maßgeblich ist in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes — nachgewiesen über den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres (für 2026 also 2024). Weil die Grenzen dynamisch angepasst werden, kann sich der Anspruch von Jahr zu Jahr ändern. Deine konkrete Situation ordnen wir im Beamten-Check ein.
Der kostenlose Beamten-Check ordnet Deine Situation nach dem in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Recht ein — verständlich, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Bundesweit digital.
Jetzt Beamten-Check starten → Andere BundesländerMecklenburg-Vorpommern hat keine eigene Beihilfeverordnung: Das Landesbeamtengesetz (§ 80 Abs. 7) verweist auf die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Es gilt damit der jeweils aktuelle Bundesstandard.
Anträge laufen über das Portal „Beihilfe-MV“ und die App des Landesamts für Finanzen (LAF).
Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.
Der Anwärtergrundbetrag liegt in Mecklenburg-Vorpommern im mittleren Dienst bei 1.538,54 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Mecklenburg-Vorpommern.
Die Beihilfe ist Ländersache: Bemessungssätze, Kostendämpfungspauschale und die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe unterscheiden sich von Land zu Land. Wer den Dienstherrn wechselt, sollte das vorher prüfen.
Pauschale Beihilfe nur für bestimmte Gruppen — Sätze und Zuständigkeit im Überblick.
Zu Schleswig-HolsteinPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu BrandenburgPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu HamburgPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu Niedersachsen