Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern 2026: Beihilfesätze, Antrag und pauschale Beihilfe
Stand: September 2026 · Maßgeblich ist die jeweilige Beihilfeverordnung des Landes.
Mecklenburg-Vorpommern wendet die klassischen Beihilfesätze an und bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe. Was das Landesamt für Finanzen erstattet und welchen Anteil Deine PKV übernehmen muss — hier kompakt und ehrlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Beihilfesätze Mecklenburg-Vorpommern: aktive Beamte 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, Ehe- und Lebenspartner 70 % (unterhalb der Einkommensgrenze), berücksichtigungsfähige Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %.
- Beihilfestelle: das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (LAF) mit seiner Beihilfestelle.
- Pauschale Beihilfe: Mecklenburg-Vorpommern bietet sie an — 50 % Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich, deshalb nie ohne Vergleichsrechnung entscheiden.
- Rechtsgrundlage ist die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), die über § 80 LBG M-V gilt. Stand: September 2026.
Was das Land Mecklenburg-Vorpommern erstattet
Mecklenburg-Vorpommern folgt dem Standardmodell. Dein persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Das LAF — und die pauschale Alternative
Für die Landesbeamtinnen und -beamten bearbeitet das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (LAF) mit seiner Beihilfestelle die Anträge. M-V bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.
- Einbahnstraße: Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich — nie ohne Vergleichsrechnung entscheiden.
- Für wen sinnvoll? Eher für Beamte mit vielen in der GKV familienversicherten Angehörigen oder mit Vorerkrankungen.
- Für junge, gesunde Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und beihilfekonformer PKV meist deutlich günstiger.
Einkommensgrenze für Angehörige
Ob Dein Partner über Dich Beihilfe erhält, entscheidet eine Einkommensgrenze — ein häufig übersehener Punkt.
Wann ist der Ehepartner berücksichtigungsfähig?
Dein Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Dich, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der Einkommensgrenze liegt. Weil Mecklenburg-Vorpommern die Bundesbeihilfeverordnung anwendet, gilt die Grenze des Bundes: 2026 sind das 22.648 €. Liegt Dein Partner darunter, erhält er 70 % Beihilfe. Die Grenzen aller Länder findest Du unter Beihilfe für Ehepartner.
So wird das Einkommen geprüft
Maßgeblich ist in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes — nachgewiesen über den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres (für 2026 also 2024). Weil die Grenzen dynamisch angepasst werden, kann sich der Anspruch von Jahr zu Jahr ändern. Deine konkrete Situation ordnen wir im Beamten-Check ein.
Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern — kurz beantwortet
Wie hoch ist die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern?
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern die pauschale Beihilfe?
Wer bearbeitet in Mecklenburg-Vorpommern die Beihilfe?
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Kostenlosen Beamten-Check starten → Andere BundesländerSo läuft die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern konkret
Mecklenburg-Vorpommern hat keine eigene Beihilfeverordnung: Das Landesbeamtengesetz (§ 80 Abs. 7) verweist auf die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Es gilt damit der jeweils aktuelle Bundesstandard.
Anträge laufen über das Portal „Beihilfe-MV“ und die App des Landesamts für Finanzen (LAF).
Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.
Was verdienst Du im Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern?
Der Anwärtergrundbetrag liegt in Mecklenburg-Vorpommern im mittleren Dienst bei 1.538,54 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Mecklenburg-Vorpommern.
Beihilfe in den Nachbarländern von Mecklenburg-Vorpommern
Die Beihilfe ist Ländersache: Bemessungssätze, Kostendämpfungspauschale und die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe unterscheiden sich von Land zu Land. Wer den Dienstherrn wechselt, sollte das vorher prüfen.
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