Mecklenburg-Vorpommern wendet die klassischen Beihilfesätze an und bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe. Was das Landesamt für Finanzen erstattet und welchen Anteil Ihre PKV übernehmen muss — hier kompakt und ehrlich.
Mecklenburg-Vorpommern folgt dem Standardmodell. Ihr persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeamtinnen und -beamten bearbeitet das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (LAF) mit seiner Beihilfestelle die Anträge. M-V bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.
Ob Ihr Partner über Sie Beihilfe erhält, entscheidet eine Einkommensgrenze — ein häufig übersehener Punkt.
Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Sie, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Einkommensgrenze liegt. Bundesweit wurden diese Grenzen 2026 vielerorts angehoben; sie reichen von rund 12.000 € bis knapp 24.700 € (Bund: 22.648 €). Liegt Ihr Partner darunter, erhält er in der Regel 70 % Beihilfe.
Maßgeblich ist in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes — nachgewiesen über den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres (für 2026 also 2024). Weil die Grenzen dynamisch angepasst werden, kann sich der Anspruch von Jahr zu Jahr ändern. Ihre konkrete Situation ordnen wir im Beamten-Check ein.
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