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Beihilfe & PKV · Land Niedersachsen

Beihilfe Niedersachsen 2026: Beihilfesätze, Antrag und pauschale Beihilfe

Stand: Juli 2026 · Maßgeblich ist die jeweilige Beihilfeverordnung des Landes.

Niedersachsen folgt beim Beihilfesatz dem Standardmodell — bietet aber auch die pauschale Beihilfe an. Was das NLBV erstattet, welchen Anteil Deine PKV übernehmen muss und wann sich welcher Weg lohnt: hier kompakt und ehrlich. Von Deinen Beamten-Spezialisten mitten in Osnabrück.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beihilfesätze Niedersachsen: aktive Beamte 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, Ehe- und Lebenspartner 70 % (unterhalb der Einkommensgrenze), berücksichtigungsfähige Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %.
  • Beihilfestelle: das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) mit Standorten in Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Aurich; Anträge über die NLBV-eBeihilfe-App, Heil- und Kostenpläne weiterhin auf Papier.
  • Pauschale Beihilfe: Niedersachsen bietet sie an — 50 % Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich, deshalb nie ohne Vergleichsrechnung entscheiden.
  • Kommunal- und Bundesbeamte in Niedersachsen haben abweichende Zuständigkeiten.
  • Rechtsgrundlage ist die Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO). Stand: Juli 2026.
Heimspiel Niedersachsen: Unser Büro liegt am Pottgraben in Osnabrück — mitten in Niedersachsen. Die niedersächsische Beihilfe, das NLBV und die regionalen Besonderheiten sind für uns Alltag, nicht Theorie. Persönlich vor Ort oder bundesweit digital.
Die Bemessungssätze

Was das Land Niedersachsen erstattet

Niedersachsen wendet die klassischen Beihilfesätze an. Dein persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.

Personengruppe Beihilfesatz Anmerkung
Aktive Beamte50 %Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
Aktive Beamte ab 2 Kindern70 %ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
Ehe-/Lebenspartner70 %nur unterhalb der Einkommensgrenze — eigene Einkünfte prüfen
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger70 %im Ruhestand
Dein persönlicher Satz in 30 Sekunden: Der Beihilferechner ermittelt Deinen niedersächsischen Bemessungssatz und zeigt, welchen Anteil Deine PKV abdecken muss. Verbindlich ist stets die Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO) in der aktuellen Fassung.
Die Beihilfestelle

Das NLBV — Deine Beihilfestelle im Land

Für Beamtinnen und Beamte des Landes Niedersachsen bearbeitet das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) die Beihilfe. Es unterhält dafür Standorte in Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Aurich.

  • Antrag auf Erstattung: Du wirst wie ein Privatpatient behandelt und reichst die Rechnungen beim NLBV ein.
  • Zunehmend digital: Beihilfeanträge lassen sich in Niedersachsen immer häufiger online bzw. per Portal einreichen.
  • Kommunal & Bund abweichend: Kommunalbeamte und Bundesbeamte in Niedersachsen haben teils eigene Beihilfestellen und Regeln.
  • Rest an die PKV: Denselben Beleg reichst Du bei Deiner privaten Krankenversicherung ein — zusammen ergibt das die volle Deckung.
50 %trägt das Land als Beihilfe für aktive Beamte — mindestens.
4NLBV-Standorte: Hannover, Braunschweig, Lüneburg, Aurich.
70 %Beihilfe ab zwei Kindern und im Ruhestand.
ab 80 €im Monat kostet die PKV im Anwärtertarif.
Der zweite Weg

Pauschale Beihilfe in Niedersachsen

Niedersachsen gehört zu den zehn Ländern, die den pauschalen Zuschuss anbieten — eine echte Wahlmöglichkeit, aber mit Tücken.

So funktioniert es

Statt prozentualer Kostenerstattung zahlt das Land die Hälfte Deines Krankenversicherungsbeitrags — wahlweise zur gesetzlichen oder zu einer privaten Vollversicherung. Gedacht ist das Modell vor allem für Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten, ohne den vollen Beitrag allein zu tragen.

Pauschale Beihilfe im Detail
Einbahnstraße: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich. Wer sie wählt, verzichtet dauerhaft auf die individuelle prozentuale Beihilfe. Niemals ohne Vergleichsrechnung entscheiden.
Für wen sinnvoll? Eher für Beamte mit vielen in der GKV familienversicherten Angehörigen oder mit Vorerkrankungen. Für junge, gesunde Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung meist deutlich günstiger.
Häufige Fragen

Beihilfe Niedersachsen — kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe in Niedersachsen?
Niedersachsen folgt dem Standardmodell: aktive Beamte erhalten 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner 70 % (unterhalb der Einkommensgrenze), Kinder 80 % und Versorgungsempfänger 70 %. Maßgeblich ist die Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO) in der aktuellen Fassung.
Wer ist in Niedersachsen für die Beihilfe zuständig?
Für Landesbeamtinnen und -beamte bearbeitet das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) die Beihilfe — mit Standorten in Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Aurich. Kommunal- und Bundesbeamte haben teils eigene Beihilfestellen. Anträge lassen sich zunehmend digital einreichen.
Gibt es in Niedersachsen die pauschale Beihilfe?
Ja. Niedersachsen bietet die pauschale Beihilfe als Alternative an: einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich und sollte nie ohne Vergleichsrechnung getroffen werden.
Lohnt sich die PKV für Beamte in Niedersachsen?
In den meisten Fällen ja: Da das Land über die Beihilfe mindestens 50 % Deiner Krankheitskosten trägt, muss die private Krankenversicherung nur den Rest absichern — beihilfekonforme Tarife sind dadurch oft günstiger und leistungsstärker als eine freiwillige gesetzliche Versicherung, in der Beamte ohne pauschale Beihilfe den vollen Beitrag allein zahlen.
Niedersachsen ist unser Zuhause.

Beihilfe, NLBV, PKV — wir sortieren das für Dich.

Ob Landesdienst, Kommune oder Bund: Der kostenlose Beamten-Check ordnet Deine Situation nach dem in Niedersachsen geltenden Recht ein. Persönlich in Osnabrück oder digital in ganz Niedersachsen — unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

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Rechtsgrundlage & Antrag in Niedersachsen

So läuft die Beihilfe in Niedersachsen konkret

Rechtsgrundlage ist die Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO). Über die NLBV-eBeihilfe-App lassen sich Heil- und Kostenpläne sowie angeforderte Zusatzunterlagen allerdings nicht einreichen — dafür bleibt der Papierweg nötig.

Zuständig ist das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV).

Kostenlos zum Mitnehmen: Alle Eckdaten zur Beihilfe in Niedersachsen — Bemessungssätze, zuständige Stelle, Antragsweg und Rechtsgrundlage — als Spickzettel auf einer Seite. Ohne Anmeldung, direkt als PDF. Spickzettel als PDF ↓

Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.

Was verdienst Du im Vorbereitungsdienst in Niedersachsen?

Der Anwärtergrundbetrag liegt in Niedersachsen im mittleren Dienst bei 1.469,04 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Niedersachsen.

Und noch ein Punkt, der Deine Bezüge betrifft: In Niedersachsen wirkt ein Widerspruch gegen die Angemessenheit der Alimentation seit dem Haushaltsjahr 2023 nicht mehr dauerhaft fort. Was das heißt und wo die Verfahren stehen, steht unter amtsangemessene Alimentation in Niedersachsen.

Beratung vor Ort in Niedersachsen

Beihilfe ist Landesrecht — die Dienstherren, Beihilfestellen und Besonderheiten unterscheiden sich aber von Stadt zu Stadt. Unsere Stadtseiten für Niedersachsen: Osnabrück, Hannover, Oldenburg, Lingen, Nordhorn. Beratung per Video oder Telefon, persönlich im Büro in Osnabrück — alle Städte in der Übersicht. Für ganz Niedersachsen: Versicherungsmakler für Beamte in Niedersachsen, Tarifvergleich und Antragsbegleitung für Referendare.

Beratung vor Ort in Osnabrück

Unser Büro liegt am Pottgraben mitten in Osnabrück. Was Beamtinnen und Beamte hier konkret brauchen — und warum für die Beihilfe der Dienstherr zählt und nicht der Wohnort — steht auf Versicherungen für Beamte in Osnabrück.