Niedersachsen folgt beim Beihilfesatz dem Standardmodell — bietet aber auch die pauschale Beihilfe an. Was das NLBV erstattet, welchen Anteil Ihre PKV übernehmen muss und wann sich welcher Weg lohnt: hier kompakt und ehrlich. Von Ihren Beamten-Spezialisten mitten in Osnabrück.
Niedersachsen wendet die klassischen Beihilfesätze an. Ihr persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze — eigene Einkünfte prüfen |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für Beamtinnen und Beamte des Landes Niedersachsen bearbeitet das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) die Beihilfe. Es unterhält dafür Standorte in Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Aurich.
Niedersachsen gehört zu den zehn Ländern, die den pauschalen Zuschuss anbieten — eine echte Wahlmöglichkeit, aber mit Tücken.
Statt prozentualer Kostenerstattung zahlt das Land die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags — wahlweise zur gesetzlichen oder zu einer privaten Vollversicherung. Gedacht ist das Modell vor allem für Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten, ohne den vollen Beitrag allein zu tragen.
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