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Kinder richtig versichern: 80 % Beihilfe plus PKV — oder doch GKV-Familienversicherung?

Nachwuchs unterwegs? Dann steht neben Namensfindung und Kinderzimmer eine Entscheidung an, die viele Beamtenfamilien unterschätzen: Wie wird das Kind krankenversichert? Die Antwort hängt vor allem davon ab, wie die Eltern versichert sind.

Aktualisiert: Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit

Die gute Nachricht zuerst: Kinder von Beamten sind in der Krankenversicherung fast immer günstig und gut abzusichern — denn die Beihilfe übernimmt bei ihnen in der Regel 80 Prozent der Krankheitskosten. Die spannende Frage ist nur, ob die restlichen 20 Prozent in die PKV gehören oder ob die kostenlose GKV-Familienversicherung greift.

Das Wichtigste in Kürze (Stand: Oktober 2026):
  • Beihilfe für Kinder: beim Bund und in den meisten Ländern 80 %, in Sachsen 90 %. Hessen hat keinen eigenen Kindersatz — dort gilt für das Kind der Satz des Beamten (Anwärter und Referendare 70 %, sonst 50 % plus 5 Punkte je Ehepartner und Kind, höchstens 70 %). Den Rest deckt ein beihilfekonformer PKV-Kindertarif.
  • Neugeborene: Meldest Du Dein Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend an, muss der Versicherer, bei dem ein Elternteil am Tag der Geburt krankenversichert ist, es ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen (§ 198 Abs. 1 VVG).
  • Frist verpasst: Über die Öffnungsaktion wird das Kind binnen sechs Monaten nach der Geburt noch ohne Leistungsausschlüsse und mit höchstens 30 % Zuschlag aufgenommen, wenn ein Elternteil privat versichert ist.
  • GKV-Familienversicherung: nur über einen gesetzlich versicherten Elternteil. Ausgeschlossen, wenn Ihr verheiratet oder verpartnert seid und der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als 6.450 € im Monat (2026) und mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil verdient (§ 10 Abs. 3 SGB V).
  • Dein eigener Satz: Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt er meist von 50 auf 70 %. Passt Du Deinen Tarif innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung an, ist laut PKV-Verband keine neue Gesundheitsprüfung nötig.

1. Wie viel Beihilfe bekommen Kinder — und warum sind Kindertarife so günstig?

Berücksichtigungsfähige Kinder von Beamten erhalten in den meisten Bundesländern und beim Bund einen Beihilfesatz von 80 %. Ausnahmen: Sachsen zahlt für Kinder 90 %, und Hessen kennt keinen eigenen Kindersatz — dort gilt für das Kind der persönliche Satz des Beamten (Details unter Beihilfe Hessen). Die private Krankenversicherung muss also nur die verbleibenden 20 % abdecken. Entsprechend klein ist der Beitrag: Beihilfekonforme Kindertarife kosten typischerweise nur einen niedrigen zweistelligen Betrag im Monat — bei Leistungen, die deutlich über GKV-Niveau liegen können.

Gut zu wissen: Kinder zahlen in der PKV keine Alterungsrückstellungen auf — und eine Gesundheitsprüfung entfällt bei rechtzeitiger Nachversicherung ganz (dazu unten mehr).

2. Wann ist die GKV-Familienversicherung möglich — und wann nicht?

Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, klingt die kostenlose GKV-Familienversicherung verlockend. Sie hat aber eine wichtige Hürde, die genau auf Beamtenfamilien zielt:

  • Das Kind kann nicht kostenlos familienversichert werden, wenn Ihr verheiratet oder eingetragene Lebenspartner seid, der privat versicherte Elternteil (also z. B. Du als Beamter) mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil und zugleich regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2026: 6.450 € im Monat; § 10 Abs. 3 SGB V). Familienzuschlag und Elterngeld zählen dabei nicht mit. Für unverheiratete Eltern gilt diese Sperre nicht (BVerfG, 1 BvR 624/01).
  • In diesem Fall bleibt nur: das Kind freiwillig gesetzlich versichern (mit eigenem Beitrag) — oder eben privat mit 80 % Beihilfe, was dann meist die klar günstigere und leistungsstärkere Lösung ist.

Verdient dagegen der GKV-versicherte Elternteil mehr, oder liegt Dein Einkommen unter der Grenze, ist die kostenlose Familienversicherung möglich — und je nach Situation eine völlig legitime Wahl. Weil hier Einkommen, Beihilferecht und Familienplanung ineinandergreifen, gehört diese Entscheidung in eine individuelle Beratung: Genau dafür gibt es den Beamten-Check.

Welche Lösung passt zu Eurer Situation?

Eure SituationWas für das Kind möglich ist
Beide Eltern privat versichert (zum Beispiel beide verbeamtet)Keine Familienversicherung — das Kind kommt mit Beihilfe in einen PKV-Kindertarif.
Ein Elternteil gesetzlich versichert, Ihr seid nicht verheiratetFamilienversicherung beim gesetzlich versicherten Elternteil grundsätzlich möglich — die Einkommensgrenze aus § 10 Abs. 3 SGB V gilt nur für Ehe- und Lebenspartner. Alternative: PKV-Kindertarif mit Beihilfe.
Verheiratet, der privat versicherte Elternteil verdient regelmäßig über 6.450 € im Monat und mehr als der gesetzlich versicherteKeine Familienversicherung — PKV-Kindertarif mit Beihilfe oder freiwillige GKV mit eigenem Beitrag.
Verheiratet, eine der beiden Bedingungen trifft nicht zuFamilienversicherung möglich — abwägen gegen den PKV-Kindertarif mit Beihilfe (Leistungen, Kieferorthopädie, Krankenhaus).

Bist Du Soldatin oder Soldat, lies zusätzlich Kind als Soldat versichern. Was in der Elternzeit mit Beihilfe und Beitrag passiert, steht unter Elternzeit als Beamter.

3. Was leisten PKV-Kindertarif und Familienversicherung?

  • PKV-Kindertarif (beihilfekonform): je nach Tarif Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer im Krankenhaus, hohe Erstattung bei Zahnspange und Zahnersatz, Heilpraktiker, schnellere Facharzttermine als Privatpatient.
  • GKV-Familienversicherung: kostenlos, unkompliziert, solide Grundversorgung — aber Sachleistungsprinzip, Budgetmedizin und bei Kieferorthopädie oft spürbare Eigenanteile.

Gerade bei Kindern zahlt sich der Privatstatus häufig aus: Kieferorthopädie, Sehhilfen und Krankenhausaufenthalte mit Elternbegleitung sind typische Punkte, an denen PKV-Kindertarife glänzen.

4. Bis wann musst Du Dein Neugeborenes anmelden?

Der vielleicht wichtigste Praxistipp dieses Artikels: Melde Dein Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Deiner PKV an. Dann gilt die sogenannte Kindernachversicherung: Der Versicherer muss das Kind ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge aufnehmen — üblicherweise vorausgesetzt, ein Elternteil ist dort seit mindestens drei Monaten versichert.

Frist verpasst? Dann bleibt für Beamtenkinder die Öffnungsaktion der PKV: Binnen sechs Monaten nach der Geburt wird das Kind ohne Leistungsausschlüsse und mit höchstens 30 % Zuschlag aufgenommen, wenn ein Elternteil privat versichert ist. Danach wird aus der Aufnahme ein normaler Antrag mit Gesundheitsprüfung. Bei einem Geburtsfehler oder einer frühen Erkrankung kann das den Unterschied zwischen problemloser Absicherung und Leistungsausschluss bedeuten. Diese Frist gehört auf jede Baby-Checkliste.

5. Wie ändert sich Dein eigener Beihilfesatz?

Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Dein eigener Beihilfesatz in den meisten Bundesländern von 50 auf 70 % — Dein PKV-Restanteil sinkt entsprechend, und Dein Tarif sollte darauf umgestellt werden (sonst zahlst Du für Deckung, die Du nicht mehr brauchst). Prüfe Deine Konstellation im Beihilferechner — Ausnahmen sind Sachsen (schon mit dem ersten Kind 70 %, ab dem zweiten 90 %) und Hessen (persönlicher Satz, plus 5 Punkte je Kind).

6. Fazit

Kurz gesagt: Für die meisten Beamtenfamilien ist der PKV-Kindertarif mit 80 % Beihilfe die stärkste Lösung — günstig, leistungsstark, ohne Gesundheitsprüfung bei rechtzeitiger Nachversicherung. Die beitragsfreie GKV-Familienversicherung beim gesetzlich versicherten Elternteil ist öfter möglich als gedacht: Ausgeschlossen ist sie nur, wenn Ihr verheiratet oder verpartnert seid und das Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils regelmäßig über 6.450 € im Monat (2026) und über dem des Partners liegt (§ 10 Abs. 3 SGB V). Und in jedem Fall gilt: Die 2-Monats-Frist nach der Geburt nicht verpassen. Was in der Elternzeit mit Beihilfe und PKV-Beitrag passiert, erklärt der Ratgeber Elternzeit als Beamter. Ob Dein Kind beim Vater familienversichert sein kann, prüfst Du mit dem Familienversicherungs-Check im Ratgeber PKV für Beamtinnen; dort steht auch alles zu Schwangerschaft, Geburt und Vorsorge.

Häufige Fragen zur Krankenversicherung von Beamtenkindern

Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder von Beamten?
Beim Bund und in den meisten Ländern 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten, in Sachsen 90 Prozent. Hessen kennt keinen eigenen Kindersatz: Dort gilt für das Kind der Bemessungssatz des Beamten — bei Anwärtern und Referendaren 70 Prozent, sonst 50 Prozent plus 5 Punkte je Ehepartner und Kind, höchstens 70 Prozent. Den Rest übernimmt ein beihilfekonformer PKV-Kindertarif.
Bis wann muss ich mein Neugeborenes bei der PKV anmelden?
Spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt, rückwirkend ab Geburt. Dann muss der Versicherer, bei dem ein Elternteil am Tag der Geburt krankenversichert ist, das Kind ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen (§ 198 Abs. 1 VVG). Viele Tarifbedingungen verlangen zusätzlich, dass der Elternteil dort schon mindestens drei Monate versichert ist.
Kann mein Kind beitragsfrei in der GKV familienversichert werden?
Nur über einen gesetzlich versicherten Elternteil. Seid Ihr verheiratet oder eingetragene Lebenspartner, ist die Familienversicherung ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient — 2026 sind das 6.450 Euro im Monat — und zugleich mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil (§ 10 Abs. 3 SGB V). Sind beide Eltern privat versichert, scheidet sie ganz aus.
Was passiert, wenn ich die Zwei-Monats-Frist verpasse?
Dann bleibt die Öffnungsaktion der PKV: Binnen sechs Monaten nach der Geburt wird das Kind ohne Leistungsausschlüsse und mit höchstens 30 Prozent Risikozuschlag aufgenommen, wenn ein Elternteil privat versichert ist. Danach gilt ein normaler Antrag mit Gesundheitsprüfung.
Ändert sich mein eigener Beihilfesatz, wenn Kinder kommen?
Beim Bund und in den meisten Ländern steigt Dein Satz ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind von 50 auf 70 Prozent; in Sachsen gelten 70 Prozent schon mit einem Kind und 90 Prozent ab zwei Kindern, in Hessen kommen 5 Punkte je Kind hinzu (höchstens 70 Prozent). Deinen PKV-Tarif passt Du dann an — laut PKV-Verband innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung ohne neue Gesundheitsprüfung.
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Ramon Heinze, Berater und Spezialist für Beamtenversicherungen
Über den Autor

Ramon Heinze

Berater der NWF Finanz Consulting · Spezialist für Beamtenversicherungen · Osnabrück

Seit 2016 in der Versicherungsbranche — ausgebildet bei der Debeka, einem der größten Versicherer im Beamtenbereich. Dort hat er das Beamtensegment von Grund auf gelernt und daraus seine Konsequenz gezogen: Wer an eine einzelne Gesellschaft gebunden ist, kann nicht für jeden Kunden die passende Lösung finden. Heute berät er als Versicherungsmakler ohne Anbieterbindung Beamte, Anwärter und Referendare — bundesweit.