Nachwuchs unterwegs? Dann steht neben Namensfindung und Kinderzimmer eine Entscheidung an, die viele Beamtenfamilien unterschätzen: Wie wird das Kind krankenversichert? Die Antwort hängt vor allem davon ab, wie die Eltern versichert sind.
Aktualisiert: Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit
Die gute Nachricht zuerst: Kinder von Beamten sind in der Krankenversicherung fast immer günstig und gut abzusichern — denn die Beihilfe übernimmt bei ihnen in der Regel 80 Prozent der Krankheitskosten. Die spannende Frage ist nur, ob die restlichen 20 Prozent in die PKV gehören oder ob die kostenlose GKV-Familienversicherung greift.
Berücksichtigungsfähige Kinder von Beamten erhalten in den meisten Bundesländern und beim Bund einen Beihilfesatz von 80 % — den höchsten Satz im ganzen System. Die private Krankenversicherung muss also nur die verbleibenden 20 % abdecken. Entsprechend klein ist der Beitrag: Beihilfekonforme Kindertarife kosten typischerweise nur einen niedrigen zweistelligen Betrag im Monat — bei Leistungen, die deutlich über GKV-Niveau liegen können.
Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, klingt die kostenlose GKV-Familienversicherung verlockend. Sie hat aber eine wichtige Hürde, die genau auf Beamtenfamilien zielt:
Verdient dagegen der GKV-versicherte Elternteil mehr, oder liegt Ihr Einkommen unter der Grenze, ist die kostenlose Familienversicherung möglich — und je nach Situation eine völlig legitime Wahl. Weil hier Einkommen, Beihilferecht und Familienplanung ineinandergreifen, gehört diese Entscheidung in eine individuelle Beratung: Genau dafür gibt es den Beamten-Check.
Gerade bei Kindern zahlt sich der Privatstatus häufig aus: Kieferorthopädie, Sehhilfen und Krankenhausaufenthalte mit Elternbegleitung sind typische Punkte, an denen PKV-Kindertarife glänzen.
Der vielleicht wichtigste Praxistipp dieses Artikels: Melden Sie Ihr Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Ihrer PKV an. Dann gilt die sogenannte Kindernachversicherung: Der Versicherer muss das Kind ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge aufnehmen — üblicherweise vorausgesetzt, ein Elternteil ist dort seit mindestens drei Monaten versichert.
Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Ihr eigener Beihilfesatz in den meisten Bundesländern von 50 auf 70 % — Ihr PKV-Restanteil sinkt entsprechend, und Ihr Tarif sollte darauf umgestellt werden (sonst zahlen Sie für Deckung, die Sie nicht mehr brauchen). Prüfen Sie Ihre Konstellation im Beihilferechner — Ausnahme ist unter anderem Baden-Württemberg für Neueinsteiger.
PKV-Kindertarif oder Familienversicherung, Beihilfesatz-Umstellung, Nachversicherungsfrist: Im kostenlosen Beamten-Check bekommen Sie eine klare Empfehlung für Ihre Konstellation.
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