Kinder richtig versichern: 80 % Beihilfe plus PKV — oder doch GKV-Familienversicherung?
Nachwuchs unterwegs? Dann steht neben Namensfindung und Kinderzimmer eine Entscheidung an, die viele Beamtenfamilien unterschätzen: Wie wird das Kind krankenversichert? Die Antwort hängt vor allem davon ab, wie die Eltern versichert sind.
Aktualisiert: Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit
Die gute Nachricht zuerst: Kinder von Beamten sind in der Krankenversicherung fast immer günstig und gut abzusichern — denn die Beihilfe übernimmt bei ihnen in der Regel 80 Prozent der Krankheitskosten. Die spannende Frage ist nur, ob die restlichen 20 Prozent in die PKV gehören oder ob die kostenlose GKV-Familienversicherung greift.
- Beihilfe für Kinder: beim Bund und in den meisten Ländern 80 %, in Sachsen 90 %. Hessen hat keinen eigenen Kindersatz — dort gilt für das Kind der Satz des Beamten (Anwärter und Referendare 70 %, sonst 50 % plus 5 Punkte je Ehepartner und Kind, höchstens 70 %). Den Rest deckt ein beihilfekonformer PKV-Kindertarif.
- Neugeborene: Meldest Du Dein Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend an, muss der Versicherer, bei dem ein Elternteil am Tag der Geburt krankenversichert ist, es ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen (§ 198 Abs. 1 VVG).
- Frist verpasst: Über die Öffnungsaktion wird das Kind binnen sechs Monaten nach der Geburt noch ohne Leistungsausschlüsse und mit höchstens 30 % Zuschlag aufgenommen, wenn ein Elternteil privat versichert ist.
- GKV-Familienversicherung: nur über einen gesetzlich versicherten Elternteil. Ausgeschlossen, wenn Ihr verheiratet oder verpartnert seid und der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als 6.450 € im Monat (2026) und mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil verdient (§ 10 Abs. 3 SGB V).
- Dein eigener Satz: Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt er meist von 50 auf 70 %. Passt Du Deinen Tarif innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung an, ist laut PKV-Verband keine neue Gesundheitsprüfung nötig.
1. Wie viel Beihilfe bekommen Kinder — und warum sind Kindertarife so günstig?
Berücksichtigungsfähige Kinder von Beamten erhalten in den meisten Bundesländern und beim Bund einen Beihilfesatz von 80 %. Ausnahmen: Sachsen zahlt für Kinder 90 %, und Hessen kennt keinen eigenen Kindersatz — dort gilt für das Kind der persönliche Satz des Beamten (Details unter Beihilfe Hessen). Die private Krankenversicherung muss also nur die verbleibenden 20 % abdecken. Entsprechend klein ist der Beitrag: Beihilfekonforme Kindertarife kosten typischerweise nur einen niedrigen zweistelligen Betrag im Monat — bei Leistungen, die deutlich über GKV-Niveau liegen können.
2. Wann ist die GKV-Familienversicherung möglich — und wann nicht?
Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, klingt die kostenlose GKV-Familienversicherung verlockend. Sie hat aber eine wichtige Hürde, die genau auf Beamtenfamilien zielt:
- Das Kind kann nicht kostenlos familienversichert werden, wenn Ihr verheiratet oder eingetragene Lebenspartner seid, der privat versicherte Elternteil (also z. B. Du als Beamter) mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil und zugleich regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2026: 6.450 € im Monat; § 10 Abs. 3 SGB V). Familienzuschlag und Elterngeld zählen dabei nicht mit. Für unverheiratete Eltern gilt diese Sperre nicht (BVerfG, 1 BvR 624/01).
- In diesem Fall bleibt nur: das Kind freiwillig gesetzlich versichern (mit eigenem Beitrag) — oder eben privat mit 80 % Beihilfe, was dann meist die klar günstigere und leistungsstärkere Lösung ist.
Verdient dagegen der GKV-versicherte Elternteil mehr, oder liegt Dein Einkommen unter der Grenze, ist die kostenlose Familienversicherung möglich — und je nach Situation eine völlig legitime Wahl. Weil hier Einkommen, Beihilferecht und Familienplanung ineinandergreifen, gehört diese Entscheidung in eine individuelle Beratung: Genau dafür gibt es den Beamten-Check.
Welche Lösung passt zu Eurer Situation?
| Eure Situation | Was für das Kind möglich ist |
|---|---|
| Beide Eltern privat versichert (zum Beispiel beide verbeamtet) | Keine Familienversicherung — das Kind kommt mit Beihilfe in einen PKV-Kindertarif. |
| Ein Elternteil gesetzlich versichert, Ihr seid nicht verheiratet | Familienversicherung beim gesetzlich versicherten Elternteil grundsätzlich möglich — die Einkommensgrenze aus § 10 Abs. 3 SGB V gilt nur für Ehe- und Lebenspartner. Alternative: PKV-Kindertarif mit Beihilfe. |
| Verheiratet, der privat versicherte Elternteil verdient regelmäßig über 6.450 € im Monat und mehr als der gesetzlich versicherte | Keine Familienversicherung — PKV-Kindertarif mit Beihilfe oder freiwillige GKV mit eigenem Beitrag. |
| Verheiratet, eine der beiden Bedingungen trifft nicht zu | Familienversicherung möglich — abwägen gegen den PKV-Kindertarif mit Beihilfe (Leistungen, Kieferorthopädie, Krankenhaus). |
Bist Du Soldatin oder Soldat, lies zusätzlich Kind als Soldat versichern. Was in der Elternzeit mit Beihilfe und Beitrag passiert, steht unter Elternzeit als Beamter.
3. Was leisten PKV-Kindertarif und Familienversicherung?
- PKV-Kindertarif (beihilfekonform): je nach Tarif Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer im Krankenhaus, hohe Erstattung bei Zahnspange und Zahnersatz, Heilpraktiker, schnellere Facharzttermine als Privatpatient.
- GKV-Familienversicherung: kostenlos, unkompliziert, solide Grundversorgung — aber Sachleistungsprinzip, Budgetmedizin und bei Kieferorthopädie oft spürbare Eigenanteile.
Gerade bei Kindern zahlt sich der Privatstatus häufig aus: Kieferorthopädie, Sehhilfen und Krankenhausaufenthalte mit Elternbegleitung sind typische Punkte, an denen PKV-Kindertarife glänzen.
4. Bis wann musst Du Dein Neugeborenes anmelden?
Der vielleicht wichtigste Praxistipp dieses Artikels: Melde Dein Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Deiner PKV an. Dann gilt die sogenannte Kindernachversicherung: Der Versicherer muss das Kind ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge aufnehmen — üblicherweise vorausgesetzt, ein Elternteil ist dort seit mindestens drei Monaten versichert.
5. Wie ändert sich Dein eigener Beihilfesatz?
Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Dein eigener Beihilfesatz in den meisten Bundesländern von 50 auf 70 % — Dein PKV-Restanteil sinkt entsprechend, und Dein Tarif sollte darauf umgestellt werden (sonst zahlst Du für Deckung, die Du nicht mehr brauchst). Prüfe Deine Konstellation im Beihilferechner — Ausnahmen sind Sachsen (schon mit dem ersten Kind 70 %, ab dem zweiten 90 %) und Hessen (persönlicher Satz, plus 5 Punkte je Kind).
6. Fazit
Häufige Fragen zur Krankenversicherung von Beamtenkindern
Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder von Beamten?
Bis wann muss ich mein Neugeborenes bei der PKV anmelden?
Kann mein Kind beitragsfrei in der GKV familienversichert werden?
Was passiert, wenn ich die Zwei-Monats-Frist verpasse?
Ändert sich mein eigener Beihilfesatz, wenn Kinder kommen?
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