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PKV oder GKV als Beamtenanwärter: Die 5 Fakten, die Ihre Entscheidung einfach machen

Kaum eine Entscheidung am Anfang der Beamtenlaufbahn hat so große finanzielle Folgen wie die Wahl der Krankenversicherung — und kaum eine wird so oft nach Angestellten-Logik getroffen. Diese fünf Fakten zeigen, warum die Rechnung für Anwärter völlig anders ausgeht.

Aktualisiert: Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit

Als Angestellter wäre die Sache klar: gesetzliche Krankenversicherung, halber Beitrag vom Arbeitgeber, fertig. Doch mit der Ernennung zum Beamtenanwärter wechseln Sie in ein anderes System — die Beihilfe. Wer diesen Systemwechsel ignoriert und einfach in der GKV bleibt, verschenkt in vielen Fällen jeden Monat dreistellige Beträge. Die gute Nachricht: Für die Entscheidung brauchen Sie keinen Taschenrechner-Marathon, sondern nur fünf Fakten.

Fakt 1: In der GKV zahlen Sie als Anwärter den vollen Beitrag allein

Der wichtigste Unterschied zum Angestelltenverhältnis gleich zu Beginn: Beamte und Beamtenanwärter haben in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Arbeitgeberzuschuss. Was bei Angestellten der Arbeitgeber übernimmt — rund die Hälfte des Beitrags — entfällt bei Ihnen ersatzlos. Bleiben Sie als Anwärter freiwillig gesetzlich versichert, tragen Sie den kompletten Beitrag in der Regel aus eigener Tasche.

Das hat einen einfachen Grund: Der Dienstherr beteiligt sich an Ihren Krankheitskosten auf einem anderen Weg, nämlich über die Beihilfe (dazu gleich mehr). Dieser Weg funktioniert aber nur im Zusammenspiel mit einer privaten Restkostenversicherung. Wer in der klassischen GKV bleibt, sitzt zwischen den Systemen: kein Arbeitgeberzuschuss, keine genutzte Beihilfe.

Und der Beitrag wächst mit: Der GKV-Beitrag ist einkommensabhängig. Mit jeder Erhöhung Ihrer Anwärterbezüge und erst recht mit der späteren Besoldung steigt auch Ihr Beitrag — während PKV-Beiträge nicht an Ihr Einkommen gekoppelt sind.

Fakt 2: Die Beihilfe übernimmt mindestens 50 % — aber nur mit PKV

Mit dem ersten Tag Ihres Vorbereitungsdienstes haben Sie Anspruch auf Beihilfe: Ihr Dienstherr erstattet Ihnen mindestens 50 % Ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten direkt. Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz in den meisten Bundesländern auf 70 %, Kinder selbst sind zu 80 % beihilfeberechtigt. Einzelne Länder wie Hessen und Sachsen gehen eigene Wege bei der Berechnung.

Entscheidend ist: Die Beihilfe ist keine Versicherung, sondern eine anteilige Kostenerstattung. Die verbleibenden Prozent — bei den meisten Anwärtern also 50 % — versichern Sie über einen beihilfekonformen PKV-Tarif. Genau deshalb sind diese Tarife so günstig: Sie decken nur noch die Restkosten ab, nicht die vollen Krankheitskosten.

Wer in der GKV bleibt, lässt diesen Anspruch schlicht liegen. Die Beihilfe zahlt dann bei den laufenden Kosten praktisch nicht mit — Sie finanzieren Ihre Absicherung zu 100 % selbst, obwohl Ihr Dienstherr die Hälfte übernehmen würde.

Wie hoch ist Ihr persönlicher Beihilfesatz? Das hängt von Bundesland, Familienstand und Kindern ab. Unser Beihilferechner zeigt es Ihnen in 30 Sekunden.

Fakt 3: Anwärtertarife kosten oft nur ca. 40 bis 90 € im Monat

Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes bieten die privaten Krankenversicherer spezielle Anwärtertarife (auch Ausbildungstarife genannt) an. Sie enthalten in der Regel die vollen Leistungen des jeweiligen Beamtentarifs, verzichten während der Ausbildung aber weitgehend auf den Aufbau von Alterungsrückstellungen — deshalb die niedrigen Beiträge.

Je nach Alter, Gesellschaft und Leistungsumfang liegen Anwärtertarife typischerweise bei ca. 40 bis 90 € im Monat. Zum Vergleich: Den vollen GKV-Beitrag zahlen Sie als freiwillig versicherter Anwärter komplett allein — in den meisten Fällen ist das spürbar mehr, häufig ein Mehrfaches.

  • Volle Leistungen, reduzierter Beitrag: Der Anwärtertarif ist kein „Tarif light", sondern der reguläre Beamtentarif zu Ausbildungskonditionen.
  • Nahtloser Übergang: Mit der Ernennung auf Probe wechseln Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung in den regulären Beamtentarif derselben Gesellschaft.
  • Beitrag unabhängig vom Einkommen: Steigende Bezüge erhöhen Ihren PKV-Beitrag nicht.

Was am Monatsende tatsächlich übrig bleibt, können Sie mit unserem Anwärterbezüge-Rechner überschlagen — und den direkten Kostenvergleich liefert der GKV-PKV-Rechner.

Fakt 4: Das Leistungsniveau liegt in der PKV meist deutlich höher

Die Kostenfrage ist das eine — die Leistungsfrage das andere. Die GKV bietet einen gesetzlich definierten Leistungskatalog, der per Gesetz angepasst, also auch gekürzt werden kann. Beihilfekonforme PKV-Tarife sichern Ihnen dagegen vertraglich garantierte Leistungen, die typischerweise über dem GKV-Niveau liegen:

  • Freie Arztwahl inklusive Privatpraxen und in vielen Tarifen Heilpraktikerleistungen.
  • Wahlleistungen im Krankenhaus: je nach Tarif Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer.
  • Zahnleistungen deutlich über GKV-Niveau, etwa bei Zahnersatz und hochwertigen Füllungen.
  • Erstattung auch für Leistungen, die die GKV nur teilweise oder gar nicht übernimmt (z. B. bestimmte Hilfsmittel, Sehhilfen je nach Tarif).

Wichtig für die Einordnung: Das konkrete Leistungsbild hängt vom gewählten Tarif ab. Genau deshalb lohnt sich der Vergleich mehrerer Gesellschaften — die Unterschiede im Kleingedruckten sind erheblich.

Fakt 5: Die Weichenstellung passiert vor der Ernennung

Die Entscheidung zwischen GKV und PKV ist keine, die Sie „später in Ruhe" treffen sollten — aus zwei Gründen:

  1. Der Gesundheitszustand zählt zum Antragszeitpunkt. Je früher Sie den Antrag stellen, desto besser ist in der Regel Ihre Ausgangslage bei der Gesundheitsprüfung. Jede neue Diagnose zwischen heute und dem Antrag kann Zuschläge oder Erschwernisse bedeuten.
  2. Der Wechsel zurück ist schwer. Als Beamter kommen Sie später nur unter engen Voraussetzungen zurück in die GKV. Umgekehrt gilt aber auch: Wer zu Beginn unnötig in der teuren freiwilligen GKV bleibt, zahlt Monat für Monat drauf, bis er sich entscheidet.

Ideal ist es, die Krankenversicherungsfrage zu klären, sobald die Zusage für den Vorbereitungsdienst vorliegt — also vor der Ernennung. Dann startet der Versicherungsschutz nahtlos zum ersten Diensttag, und Sie nutzen die Beihilfe vom ersten Tag an. Bei Vorerkrankungen empfiehlt sich vorab eine anonyme Risikovoranfrage, für Beamtenanfänger mit schwereren Diagnosen zusätzlich der Blick auf die Öffnungsaktion der PKV.

Der Sonderfall: pauschale Beihilfe

Eine Ausnahme von Fakt 1 gibt es: Zehn Bundesländer — Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen — bieten die pauschale Beihilfe an. Wer sich dafür entscheidet, erhält statt der individuellen Kostenerstattung einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag der gesetzlichen oder einer privaten Vollversicherung, 2026 bis zu 508,59 € im Monat.

Damit wird die GKV für eine bestimmte Gruppe von Beamten rechnerisch interessant — etwa bei erheblichen Vorerkrankungen oder wenn viele Kinder kostenfrei familienversichert werden können. Aber Vorsicht: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich und verbaut den späteren Weg in die klassische Beihilfe plus PKV. Für junge, gesunde Anwärter bleibt die klassische Kombination aus Beihilfe und Anwärtertarif meist die günstigere und leistungsstärkere Lösung. Alle Details, für wen sich das Modell lohnt, finden Sie in unserem Ratgeber zur pauschalen Beihilfe.

Fazit: Für die allermeisten Beamtenanwärter spricht die Rechnung klar für die PKV mit Anwärtertarif: Der Dienstherr trägt über die Beihilfe mindestens 50 % der Krankheitskosten, der Eigenanteil kostet oft nur ca. 40 bis 90 € im Monat, und die Leistungen liegen über GKV-Niveau. In der freiwilligen GKV zahlen Sie dagegen den vollen Beitrag allein. Prüfenswert ist die GKV vor allem in den zehn Ländern mit pauschaler Beihilfe — und auch dort nur nach ehrlichem Vergleich. Wichtigste Regel: Entscheiden Sie vor der Ernennung, nicht irgendwann danach.

Sie möchten es für Ihre Situation konkret wissen? Der GKV-PKV-Vergleichsrechner zeigt Ihnen die Kostenseite, und auf der Themenseite PKV für Beamtenanwärter finden Sie den kompletten Ablauf von der Zusage bis zum Versicherungsschein.

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