Die unbequeme Wahrheit gleich vorweg: In den ersten fünf Dienstjahren haben die meisten Beamten bei Dienstunfähigkeit keinerlei Anspruch auf Versorgung — sie werden entlassen. Eine DU-Versicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel ist deshalb keine Kür, sondern das Fundament Ihrer Absicherung. Hier erfahren Sie, worauf es wirklich ankommt.
Dienstunfähig ist, wer wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Für Bundesbeamte regelt das § 44 Bundesbeamtengesetz (BBG), für Landesbeamte gelten die entsprechenden Vorschriften des jeweiligen Landesbeamtenrechts.
Der entscheidende Unterschied zur Berufsunfähigkeit von Angestellten: Über Ihre Dienstunfähigkeit entscheidet nicht Ihr Arzt und nicht Ihre Versicherung — sondern Ihr Dienstherr auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens.
Wie gut Sie bei Dienstunfähigkeit abgesichert sind, hängt fast vollständig von Ihrem Beamtenstatus und Ihren Dienstjahren ab. Gerade am Anfang — wenn das Risiko einer langen Laufbahn noch vor Ihnen liegt — ist der Schutz am schwächsten.
Anwärter und Referendare werden bei Dienstunfähigkeit in aller Regel entlassen — ohne jede Versorgung. Es bleibt lediglich die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Deren Erwerbsminderungsrente setzt aber ihrerseits meist fünf Jahre Wartezeit voraus, die Berufsanfänger noch nicht erfüllen.
Auch in der Probezeit gilt: Bei Dienstunfähigkeit droht in der Regel die Entlassung mit Nachversicherung in der GRV — kein Ruhegehalt. Eine wichtige Ausnahme: Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall, werden Beamte auf Probe in den Ruhestand versetzt und erhalten Unfallruhegehalt.
Erst mit der Lebenszeiternennung und einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren entsteht ein Anspruch auf Ruhegehalt. Aber Vorsicht: Auch dann ist die Versorgung gerade in jungen Jahren deutlich niedriger, als viele erwarten — die Rechnung folgt unten.
Besteht ein Versorgungsanspruch, berechnet sich das Ruhegehalt aus Ihren ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und Ihrer Dienstzeit. Drei Bausteine sollten Sie kennen:
| Baustein | Regel | Was das für Sie heißt |
|---|---|---|
| Ruhegehaltssatz | 1,79375 % je ruhegehaltfähigem Dienstjahr | Nach 10 Dienstjahren sind das erst rund 18 % — die Versorgung wächst langsam. |
| Höchstsatz | maximal 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge | Selbst nach voller Laufbahn (40 Jahre) bleibt eine Lücke zum letzten Nettoeinkommen. |
| Zurechnungszeit | Bei DU werden 2/3 der Zeit bis zum 60. Lebensjahr hinzugerechnet | Mildert die Härte für jüngere Beamte — gleicht die Lücke aber bei weitem nicht aus. |
| Mindestversorgung | amtsunabhängig ca. 2.100 € brutto (Stand Mai 2026) | Die Untergrenze — sofern überhaupt ein Versorgungsanspruch besteht. Davon gehen noch PKV-Beitrag und ggf. Steuern ab. |
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist im Kern eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Zusatzvereinbarung: der DU-Klausel. Ihre Qualität entscheidet darüber, ob die Versicherung im Ernstfall zahlt — oder ob Sie in eine Nachweislücke fallen.
Der Versicherer erkennt die Entscheidung des Dienstherrn an: Werden Sie wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt, gilt das für die Versicherung als Leistungsfall — ohne eigene, zusätzliche BU-Prüfung.
Der Versicherer behält sich eine eigene Prüfung vor — die amtsärztliche Feststellung ist dann nur ein Indiz, nicht der Leistungsauslöser. Sie müssen Ihre Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen des Versicherers selbst nachweisen.
Nicht jede Laufbahn endet komplett: Bei begrenzter Dienstfähigkeit arbeiten Sie mit reduzierter Stundenzahl weiter — mit entsprechend gekürzten Bezügen. Gute Tarife leisten auch in diesem Fall anteilig. Ohne diese Klausel gehen Teildienstfähige oft leer aus.
Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug: Hier gelten besondere gesundheitliche Anforderungen — die Polizeidienstunfähigkeit (PDU) kann eintreten, obwohl allgemeine Dienstfähigkeit noch besteht. Nur Tarife mit spezieller PDU-Klausel leisten bereits bei Polizeidienstunfähigkeit. Für Vollzugsbeamte ein zentrales Auswahlkriterium.
Zwei Faktoren bestimmen Ihren Beitrag ein Leben lang: Ihr Eintrittsalter und Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung. Beide sind nie wieder so günstig wie heute.
Bei Vertragsschluss zählt Ihr aktueller Gesundheitszustand. Jede später hinzukommende Diagnose kann Zuschläge, Ausschlüsse oder eine Ablehnung bedeuten — jung und gesund ist der beste Antragszeitpunkt.
Je jünger Sie einsteigen, desto niedriger der Beitrag — und der bleibt über die gesamte Laufzeit kalkuliert. Warten macht denselben Schutz dauerhaft teurer.
Gerade in den ersten fünf Dienstjahren — als Beamter auf Widerruf oder Probe — ist die staatliche Absicherung am dünnsten. Genau dann ist privater Schutz am wichtigsten.
Gute Tarife bieten Nachversicherungsgarantien: Bei Ernennung, Beförderung, Heirat oder Nachwuchs erhöhen Sie die Rente ohne neue Gesundheitsprüfung.
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