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Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug

Heilfürsorge: Heute zahlt der Staat alles — und was ist mit der Pension?

Während des aktiven Dienstes übernimmt Ihr Dienstherr Ihre Krankheitskosten zu 100 Prozent — bequemer geht es kaum. Doch die freie Heilfürsorge hat ein Ablaufdatum: Mit der Pensionierung endet sie, und Sie wechseln in die Beihilfe. Wer diesen Wechsel nicht früh vorbereitet, zahlt später drauf. Die Lösung ist klein, günstig und heißt Anwartschaft.

Grundlagen

Was ist die freie Heilfürsorge?

Die (freie) Heilfürsorge ist eine besondere Form der Krankenversorgung: Der Dienstherr trägt die Kosten für Krankheit, Vorsorge und Heilbehandlung während des aktiven Dienstes zu 100 Prozent — ohne dass Sie eine eigene Krankenversicherung für diese Zeit benötigen.

Der Hintergrund: In gefahrgeneigten Berufen wie dem Polizei- oder Feuerwehrdienst hat der Staat ein besonderes Interesse an der Gesundheit und Einsatzfähigkeit seiner Beamten — und stellt die Versorgung deshalb komplett selbst sicher.

  • 100 % Kostenübernahme während der aktiven Dienstzeit — kein eigener PKV- oder GKV-Beitrag für die Krankenversorgung nötig.
  • Umfang je nach Dienstherr: Was genau die Heilfürsorge leistet, regeln Bund und Länder unterschiedlich — meist orientiert am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Nur für den Beamten selbst: Ehepartner und Kinder sind nicht über die Heilfürsorge versorgt — für sie gelten Beihilfe und eigene Versicherung.
Wer bekommt Heilfürsorge? Typischerweise die Bundespolizei und die Bereitschaftspolizeien, viele Landespolizeien, die Berufsfeuerwehr und der Justizvollzug — die Regelungen unterscheiden sich jedoch von Land zu Land. In einigen Ländern haben Polizeibeamte auch ein Wahlrecht zwischen Heilfürsorge und Beihilfe. Soldaten erhalten mit der truppenärztlichen Versorgung ein eigenes, verwandtes System.
Wichtig zu wissen: Ob und in welcher Form Sie Heilfürsorge erhalten, hängt von Dienstherr, Bundesland und Laufbahn ab. Prüfen Sie Ihren konkreten Status — er ist die Grundlage jeder weiteren Absicherungsentscheidung.
Der Haken

Mit der Pensionierung ist Schluss — und dann?

Die Heilfürsorge endet mit dem aktiven Dienst. Als Versorgungsempfänger wechseln Sie in das Beihilfesystem — und müssen den Rest Ihrer Krankheitskosten selbst versichern. Genau hier entsteht das Problem.

Aktiver Dienst

Die Heilfürsorge trägt 100 % Ihrer Krankheitskosten. Eine eigene Krankenversicherung für diese Zeit brauchen Sie nicht — viele schließen deshalb jahrzehntelang keine ab.

Pensionierung

Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge. Als Versorgungsempfänger erhalten Sie Beihilfe — in der Regel 70 % Ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten.

Die Lücke

Die restlichen rund 30 % müssen privat versichert werden. Dafür brauchen Sie eine beihilfekonforme private Restkostenversicherung — die Sie erst jetzt abschließen, wenn Sie nicht vorgesorgt haben.

Das Problem

Einstieg in die PKV mit 60+ Jahren, ohne Alterungsrückstellungen, mit dem dann aktuellen Gesundheitszustand: Das wird extrem teuer — Vorerkrankungen können Zuschläge oder Erschwernisse bedeuten.

Das eigentliche Risiko der Heilfürsorge ist also nicht die Dienstzeit — es ist der Tag danach. Wer erst zur Pensionierung an die private Restkostenversicherung denkt, zahlt für dieselbe Absicherung ein Vielfaches dessen, was eine frühzeitige Vorsorge gekostet hätte.
Das System in Zahlen

Vier Zahlen, die Heilfürsorge-Berechtigte kennen sollten

0Ihrer Krankheitskosten trägt der Dienstherr während des aktiven Dienstes.
0Beihilfe erhalten Sie als Pensionär — die Heilfürsorge endet mit dem Ruhestand.
0der Kosten müssen im Ruhestand privat versichert werden — je früher vorbereitet, desto günstiger.
oft unter 0im Monat kostet die kleine Anwartschaft, die Ihren späteren PKV-Einstieg sichert.
Die Lösung

Anwartschaftsversicherung: der günstige Platzhalter für später

Mit einer Anwartschaftsversicherung reservieren Sie sich heute die Konditionen, zu denen Sie später in die private Restkostenversicherung wechseln — ohne während der Dienstzeit den vollen Beitrag zu zahlen. Es gibt sie in zwei Stufen:

Kleine Anwartschaft

Sichert Ihren heutigen Gesundheitszustand: Beim späteren Wechsel in den Volltarif findet keine neue Gesundheitsprüfung statt — Erkrankungen, die während der Dienstzeit hinzukommen, können Ihnen den Einstieg nicht mehr verbauen.

Kosten: meist nur wenige Euro im Monat.

Große Anwartschaft

Sichert den Gesundheitszustand und baut zusätzlich Alterungsrückstellungen auf: Beim Wechsel in den Volltarif werden Sie beitragsmäßig so gestellt, als wären Sie schon seit Abschluss der Anwartschaft versichert — Ihr Eintrittsalter bleibt eingefroren.

Kosten: je nach Alter und Tarif von wenigen Euro bis zu einem niedrigen zweistelligen Betrag im Monat.

Faustregel: Je länger die Dienstzeit noch vor Ihnen liegt, desto stärker lohnt sich die große Anwartschaft — die eingefrorenen Konditionen wirken über Jahrzehnte. Welche Variante zu Ihrer Laufbahn passt, rechnen wir Ihnen im Beamten-Check konkret vor.
Nicht vergessen

Was trotz Heilfürsorge zu regeln bleibt

„Der Staat zahlt ja alles" — für die Krankenversorgung im aktiven Dienst stimmt das. Drei Dinge nimmt Ihnen die Heilfürsorge aber nicht ab:

  • Pflegepflichtversicherung: Sie bleibt auch für Heilfürsorge-Berechtigte gesetzlich verpflichtend — üblicherweise als private Pflegepflichtversicherung. Ein kleiner Beitrag, der nicht vergessen werden darf.
  • Private Zusatzabsicherung: Die Heilfürsorge orientiert sich vielerorts am GKV-Niveau. Wer mehr will — etwa beim Zahnersatz — kann mit einer Zahnzusatzversicherung und weiteren Bausteinen gezielt aufstocken.
  • Dienstunfähigkeitsversicherung: Gerade im Vollzugsdienst das zentrale Thema: Die besonderen gesundheitlichen Anforderungen machen eine Polizeidienstunfähigkeit (PDU) möglich, obwohl allgemeine Dienstfähigkeit noch besteht. Achten Sie deshalb auf Tarife mit spezieller PDU-Klausel — alle Details auf unserer Seite zur Dienstunfähigkeitsversicherung.
Mehr zur DU-Absicherung mit PDU-Klausel
Familie mitdenken: Ehepartner und Kinder sind nicht über Ihre Heilfürsorge versorgt. Für sie gelten die üblichen Regeln aus Beihilfe und privater bzw. gesetzlicher Krankenversicherung — auch das gehört in eine saubere Gesamtplanung.
Typischer Fahrplan im Vollzugsdienst: Anwartschaft für den späteren PKV-Einstieg, DU-Schutz mit PDU-Klausel ab dem ersten Tag, Diensthaftpflicht für das Regressrisiko, Pflegepflichtversicherung — und bei Bedarf Zahnzusatz. Klingt nach viel, ist aber in Summe überschaubar und in einem Termin sortiert.
Häufige Fragen

Heilfürsorge — kurz beantwortet

Ich habe Heilfürsorge — brauche ich überhaupt eine Krankenversicherung?
Für die aktive Dienstzeit deckt die Heilfürsorge Ihre Krankheitskosten zu 100 %. Was Sie trotzdem brauchen: die Pflegepflichtversicherung (gesetzlich verpflichtend) und idealerweise eine Anwartschaft für den späteren Wechsel in die private Restkostenversicherung. Denn mit der Pensionierung endet die Heilfürsorge — und ohne Vorsorge wird der PKV-Einstieg im Alter sehr teuer.
Kleine oder große Anwartschaft — was ist besser?
Die kleine Anwartschaft sichert Ihren heutigen Gesundheitszustand und kostet meist nur wenige Euro. Die große Anwartschaft baut zusätzlich Alterungsrückstellungen auf und friert Ihr Eintrittsalter ein — dafür liegt sie je nach Alter und Tarif bei einem niedrigen zweistelligen Monatsbetrag. Grundsatz: Je länger Ihre Dienstzeit noch dauert, desto eher lohnt die große Variante. Die konkrete Rechnung machen wir gern gemeinsam.
Was passiert, wenn ich vorzeitig aus dem Vollzugsdienst ausscheide?
Auch dann endet die Heilfürsorge — etwa bei einem Laufbahnwechsel in eine Verwaltungslaufbahn mit Beihilfeanspruch oder bei Polizeidienstunfähigkeit. Mit einer Anwartschaft wechseln Sie in diesem Fall ohne neue Gesundheitsprüfung in Ihren gesicherten Tarif. Ohne Anwartschaft müssen Sie sich zum dann aktuellen Alter und Gesundheitszustand neu versichern — mit allen Risiken. Auch deshalb gehört zum Vollzugsdienst eine DU-Absicherung mit PDU-Klausel.
Gilt die Heilfürsorge auch für meine Familie?
Nein. Die Heilfürsorge versorgt nur Sie als Beamten. Ehepartner und Kinder sind — je nach Konstellation — über die Beihilfe berücksichtigungsfähig und benötigen ergänzend eine eigene private oder gesetzliche Absicherung. Unser Beihilferechner zeigt, welche Sätze für Ihre Familie gelten.
Heute die Weichen stellen.

Sichern Sie sich Ihren Pensions-Fahrplan — solange er günstig ist.

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