Kaum eine Berufsgruppe hat so besondere Versicherungsregeln wie der Polizeivollzugsdienst: Heilfürsorge statt Beihilfe, eigene Anforderungen an die Dienstfähigkeit, erhöhte Risiken im Einsatz. Was wirklich zählt — ohne Panikmache.
Aktualisiert: Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit
Wer zur Polizei geht, bekommt vom Dienstherrn ein Fürsorgepaket, das auf den ersten Blick komfortabel wirkt — und an drei Stellen Lücken hat, die man früh schließen sollte: beim Ende der Heilfürsorge, bei der Polizeidienstunfähigkeit und beim Unfall außerhalb des Dienstes.
Ob Sie als Polizist freie Heilfürsorge erhalten oder beihilfeberechtigt sind, entscheidet Ihr Dienstherr: Die Bundespolizei und viele Länder gewähren dem Vollzugsdienst freie Heilfürsorge (der Staat trägt die Krankheitskosten während des aktiven Dienstes vollständig), andere Länder setzen auf Beihilfe plus private Restkostenversicherung wie bei allen übrigen Beamten. Manche Länder lassen sogar die Wahl.
Beide Systeme funktionieren — aber sie erfordern unterschiedliche Entscheidungen. Welche Regel für Sie gilt und was daraus folgt, klären wir im Detail auf unserer Seite zur Heilfürsorge.
Der Haken der Heilfürsorge kommt zum Schluss: Mit der Pensionierung endet sie — und Sie wechseln in die Beihilfe (als Versorgungsempfänger meist 70 %). Für die restlichen 30 % brauchen Sie dann eine private Restkostenversicherung. Wer die erst mit Ende 50 oder Anfang 60 beantragt, zahlt Beiträge nach Eintrittsalter — und jede zwischenzeitliche Diagnose kann Zuschläge bedeuten.
Die Lösung ist die Anwartschaftsversicherung, abgeschlossen möglichst zu Beginn der Laufbahn:
An den Polizeivollzugsdienst stellt das Gesetz besondere gesundheitliche Anforderungen: Wer den vollen Einsatzdienst dauerhaft nicht mehr leisten kann, ist unter Umständen polizeidienstunfähig — auch wenn er in einer Verwaltungstätigkeit noch arbeiten könnte. Genau hier liegt das Problem gewöhnlicher Berufsunfähigkeits- und selbst mancher DU-Versicherungen: Sie zahlen erst bei allgemeiner Dienst- oder Berufsunfähigkeit.
Achten Sie deshalb auf eine echte PDU-Klausel: Sie stellt die Leistung darauf ab, dass Ihr Dienstherr die Polizeidienstunfähigkeit feststellt und Sie deswegen entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Wichtig zu wissen:
Und wie groß Ihre Lücke ohne private Absicherung wäre, zeigt der DU-Lücken-Rechner — gerade in den ersten fünf Dienstjahren ist das Ergebnis unbequem.
Beim Dienstunfall greift die Unfallfürsorge des Dienstherrn: Heilbehandlung, Unfallausgleich, im schlimmsten Fall Unfallruhegehalt. Was viele unterschätzen: Diese Fürsorge endet an der Dienstgrenze. Der Sturz beim Sport, der Fahrradunfall am Wochenende, der Unfall im Urlaub — alles Privatsache.
Für einen Beruf, der körperliche Fitness voraussetzt, ist das relevant: Eine private Unfallversicherung oder — besser — die sauber aufgestellte DU-Absicherung mit PDU-Klausel fängt genau die Fälle auf, in denen der Dienstherr nicht zuständig ist. Beim Abschluss gehören risikoreichere Hobbys übrigens ehrlich in die Gesundheits- und Risikofragen — Verschweigen gefährdet den Schutz.
Verlorene Dienstschlüssel, beschädigte Ausrüstung, Schäden im Einsatz: Der Dienstherr haftet zwar zunächst gegenüber Dritten, kann sich bei grober Fahrlässigkeit das Geld aber von Ihnen zurückholen. Eine Diensthaftpflicht mit ausreichender Schlüsselverlust-Deckung und Vermögensschaden-Baustein kostet meist unter zehn Euro im Monat — im Verhältnis zum Risiko eine der klarsten Empfehlungen überhaupt.
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