Im Dienst sind Sie über die truppenärztliche Versorgung abgesichert — Ihre Angehörigen aber laufen über die Beihilfe, und zum Dienstzeitende brauchen Sie eine eigene Krankenversicherung. Wer Anwartschaft, Angehörigen-PKV und Dienstunfähigkeit früh regelt, geht den Übergang ins zivile Leben entspannt an.
Ehepartner und Kinder sind beihilfeberechtigt — für sie lohnt sich eine beihilfekonforme private Krankenversicherung, die den Rest zur Beihilfe abdeckt.
PKV & BeihilfeDie truppenärztliche Versorgung endet mit der Dienstzeit. Eine Anwartschaft sichert Ihnen heute günstige PKV-Konditionen für den Anschluss — besonders wichtig für Soldaten auf Zeit.
Prinzip AnwartschaftStaatliche Leistungen bei Wehrdienstbeschädigung reichen oft nicht. Eine private Absicherung mit soldatengerechten Bedingungen schließt die Versorgungslücke.
Zur DienstunfähigkeitSolange Sie dienen, ist Ihre eigene medizinische Versorgung geregelt. Endet die Dienstzeit — bei Soldaten auf Zeit oft nach wenigen Jahren —, brauchen Sie von einem Tag auf den anderen eine eigene Krankenversicherung. Genau hier entstehen die teuersten Fehler:
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