Im Dienst bist Du über die truppenärztliche Versorgung abgesichert — Deine Angehörigen aber laufen über die Beihilfe, und zum Dienstzeitende brauchst Du eine eigene Krankenversicherung. Wer Anwartschaft, Angehörigen-PKV und Dienstunfähigkeit früh regelt, geht den Übergang ins zivile Leben entspannt an.
Ehepartner und Kinder sind beihilfeberechtigt — nach der Bundesbeihilfeverordnung mit 70 % bzw. 80 %. Für sie lohnt sich eine beihilfekonforme private Krankenversicherung, die den Rest zur Beihilfe abdeckt.
PKV & BeihilfeDie truppenärztliche Versorgung endet mit der Dienstzeit. Eine Anwartschaft sichert Dir heute günstige PKV-Konditionen für den Anschluss — besonders wichtig für Soldaten auf Zeit.
Prinzip AnwartschaftStaatliche Leistungen bei Wehrdienstbeschädigung reichen oft nicht. Eine private Absicherung mit soldatengerechten Bedingungen schließt die Versorgungslücke.
Zur DienstunfähigkeitSolange Du dienst, ist Deine eigene medizinische Versorgung geregelt. Endet die Dienstzeit — bei Soldaten auf Zeit oft nach wenigen Jahren —, brauchst Du von einem Tag auf den anderen eine eigene Krankenversicherung. Genau hier entstehen die teuersten Fehler:
Drei Ebenen, drei völlig verschiedene Antworten — das macht die Krankenversicherung bei der Bundeswehr so unübersichtlich:
Während der Dienstzeit bist Du beitragsfrei truppenärztlich versorgt. Was trotzdem bleibt: die private Pflegepflichtversicherung und sinnvolle Zusatzbausteine, etwa fürs Zivilleben und den Zahnbereich.
Kinder (80 %) und Ehepartner (70 %, mit Einkommensgrenze) sind über Dich beihilfeberechtigt — oder gesetzlich über Deinen Partner familienversichert. Was wann besser ist, klärt unser Ratgeber Kind versichern als Soldat.
Mit dem Dienstzeitende endet die truppenärztliche Versorgung. Die Anwartschaftsversicherung sichert Deinen späteren PKV-Einstieg ohne neue Gesundheitsprüfung — und öffnet Deinem Kind die Öffnungsaktion.
Beide erhalten im Dienst freie truppenärztliche Versorgung. Was danach kommt, unterscheidet sich jedoch grundlegend — und bestimmt, was Du heute regeln solltest.
Deine Dienstzeit ist befristet — und mit ihrem Ende entfällt die truppenärztliche Versorgung vollständig. Ab diesem Tag brauchst Du eine eigene Krankenversicherung, gesetzlich oder privat.
Der Haken: Der Zugang zur privaten Krankenversicherung wird dann zu Deinem dann aktuellen Alter und Gesundheitszustand kalkuliert. Was während der Dienstzeit an Befunden dazugekommen ist — Rücken, Knie, Gehör, psychische Belastungen nach Einsätzen — wirkt sich unmittelbar aus.
Als Berufssoldatin oder Berufssoldat bleibt die truppenärztliche Versorgung bis zum Eintritt in den Ruhestand bestehen. Danach greift die Beihilfe — und Du brauchst einen beihilfekonformen Resttarif.
Die truppenärztliche Versorgung gilt nur für Dich. Ehepartner und Kinder haben in der Regel Beihilfeanspruch und benötigen eine private Restkostenversicherung — für Kinder beträgt der Beihilfesatz üblicherweise 80 %, sodass nur 20 % privat abzusichern sind.
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