Viele Anwärter glauben, der Dienstherr fängt sie bei Dienstunfähigkeit auf. Die unbequeme Wahrheit: In den ersten fünf Jahren gibt es in der Regel kein Ruhegehalt — wer dann aus dem Dienst muss, steht fast mit leeren Händen da. Wir zeigen Dir in einem kostenlosen 15-Minuten-Gespräch, wie Du diese Lücke für kleines Geld schließt.
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Der teuerste Irrtum am Laufbahnanfang: „Ich bin doch Beamter, der Staat versorgt mich." In den ersten Jahren stimmt das oft nicht.
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