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Unsere Förderung für den öffentlichen Dienst

Erste-Hilfe-Kurs erstattet — unser Geschenk zu Deiner Verbeamtung

Wer verbeamtet wird, hat ein paar Wochen lang alle Hände voll zu tun: Unterlagen, Amtsarzt, Krankenversicherung, Dienstantritt. Einen Erste-Hilfe-Kurs braucht man in dieser Zeit oft nebenbei — für den Führerschein, fürs Einstellungsverfahren oder einfach, weil der letzte Kurs zehn Jahre her ist. Diesen Kurs übernehmen wir für Dich. Voraussetzung ist nur, dass Du Dich bei uns zu Deiner Verbeamtung beraten lässt. Einen Vertrag musst Du dafür nicht abschließen.

Volle Kursgebühr zurück — ohne Obergrenze

Du bringst Deine Rechnung mit ins Beratungsgespräch, wir erstatten den Betrag, der darauf steht. Kein Deckel, keine Punkte, kein Kleingedrucktes.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Beamtenstarter erstattet Dir die volle Gebühr Deines Erste-Hilfe-Kurses — üblicherweise 30 bis 60 Euro, ohne Obergrenze.
  • Einzige Bedingung: ein Beratungsgespräch zu Deiner Verbeamtung. Ein Versicherungsabschluss ist ausdrücklich nicht nötig.
  • Der Anbieter ist frei wählbar — Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser, ASB, DLRG oder ein anderer anerkannter Kursanbieter.
  • Die Abwicklung läuft direkt im Gespräch: Rechnung mitbringen oder vorab per E-Mail schicken, Erstattung folgt per Überweisung.
  • Zahlt Deine Dienststelle den Kurs ohnehin über die Unfallkasse, sagen wir Dir das — dann sparst Du Dir den Umweg.
Unsere Zusage

Drei Sätze, mehr ist es nicht

Wir halten dieses Angebot bewusst so einfach, dass Du es in zehn Sekunden verstanden hast. Alles andere wäre kein Geschenk, sondern eine Bedingung.

Die volle Kursgebühr

Wir erstatten den Betrag, der auf Deiner Rechnung steht — ohne Höchstgrenze und ohne Prozentregel. Ein Kurs mit neun Unterrichtseinheiten kostet je nach Anbieter meist zwischen 30 und 60 Euro.

Ohne Abschlusszwang

Die Erstattung hängt am Gespräch, nicht an einem Vertrag. Ob Du danach etwas über uns absicherst, entscheidest Du in Ruhe — und wenn die Antwort Nein lautet, bleibt es trotzdem bei der Erstattung.

Bei Deinem Wunschanbieter

Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser, ASB, DLRG oder ein privater Kursanbieter mit Anerkennung: Du buchst dort, wo Termin und Weg für Dich passen. Wir schreiben Dir nichts vor und verdienen daran nichts.

In vier Schritten

So kommst Du an Deine Erstattung

Die Reihenfolge ist Dir überlassen: Du kannst den Kurs vorher gemacht haben oder erst danach buchen. Wichtig ist nur, dass beides zusammengehört.

Termin machen

Melde Dich über den kostenlosen Beamten-Check, per Telefon oder WhatsApp. Sag dabei kurz, dass es auch um die Erste-Hilfe-Erstattung geht.

Beraten lassen

Wir gehen Deine Verbeamtung durch: Beihilfe, Krankenversicherung, Dienstunfähigkeit, Haftpflicht im Dienst. Meist dauert das 45 bis 60 Minuten — vor Ort in Osnabrück, online oder telefonisch.

Beleg zeigen

Rechnung oder Quittung Deines Kursanbieters mitbringen — Foto oder PDF reicht völlig. Beim Online-Termin schickst Du sie einfach kurz per E-Mail.

Geld bekommen

Wir überweisen den Kursbetrag auf Dein Konto. Ohne Antrag, ohne Formular, ohne Wartezeit von Wochen.

Das Kleingedruckte — in fünf Zeilen

  • Wer: Beamtinnen und Beamte, Anwärterinnen und Anwärter, Referendarinnen und Referendare sowie Bewerberinnen und Bewerber vor der Einstellung.
  • Wann: Der Kurs darf vor oder nach dem Beratungsgespräch stattfinden — er sollte allerdings zeitlich zu Deiner Verbeamtung passen und nicht Jahre zurückliegen.
  • Wie oft: Einmal je Person, für einen Kurs auf Deinen Namen.
  • Was nicht: Anfahrt, Verpflegung und Zusatzangebote rund um den Kurs erstatten wir nicht — nur die Kursgebühr selbst.
  • Kein Abschluss nötig: Die Erstattung ist an das Beratungsgespräch geknüpft, nicht an den Abschluss oder die Vermittlung eines Versicherungsvertrags.
Gut zu wissen

Wofür Du als Beamter einen Erste-Hilfe-Nachweis brauchst

Ein Erste-Hilfe-Kurs umfasst neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten — das ist der bundesweite Standard für nahezu alle Anlässe. Der Unterschied liegt nicht im Kurs, sondern in der Frage, wer ihn bezahlt.

AnlassWas verlangt wirdWie oftWer zahlt normalerweise
Führerschein Schulung in Erster Hilfe, 9 Unterrichtseinheiten (§ 19 FeV) — für alle Fahrerlaubnisklassen Einmalig, ohne Ablaufdatum Du — wir erstatten
Einstellungsverfahren
Polizei, Feuerwehr, Justiz
Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs; je nach Land darf er nicht älter als eine bestimmte Zeit sein Nach Vorgabe der Ausschreibung Du — wir erstatten
Ersthelfer in der Dienststelle Erste-Hilfe-Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1, 9 Unterrichtseinheiten Fortbildung alle zwei Jahre Unfallkasse des Dienstherrn
Schule
Aufsicht, Sport, Klassenfahrt
Aktuelle Erste-Hilfe-Kenntnisse der Lehrkraft nach Vorgabe des Landes In der Regel alle zwei Jahre Unfallkasse des Landes
Freiwillige Auffrischung Regulärer Erste-Hilfe-Kurs, 9 Unterrichtseinheiten Wann immer Du möchtest Du — wir erstatten
Erst prüfen, dann zahlen: Wenn Deine Dienststelle oder Schule Dich offiziell als Ersthelferin oder Ersthelfer benennt, übernimmt die zuständige Unfallkasse beziehungsweise Berufsgenossenschaft die Lehrgangsgebühr — dann brauchst Du weder uns noch Dein eigenes Geld. Frag im Sekretariat oder bei der Personalstelle einmal kurz nach. Unser Angebot ist für die anderen Fälle da: den Kurs für den Führerschein, den Nachweis fürs Einstellungsverfahren oder die Auffrischung, die Du privat machst.
Warum wir das machen

Lieber ein Kurs, der etwas bringt, als Werbung, die niemand liest

Als Versicherungsmakler könnten wir dieses Geld in Anzeigen stecken. Wir finden: Ein Erste-Hilfe-Kurs ist die bessere Investition. Er kostet Dich einen halben Samstag und kann im Ernstfall den Unterschied machen — auf dem Schulhof, an der Einsatzstelle, im eigenen Wohnzimmer.

Und er passt zu dem, was wir ohnehin tun: Menschen im öffentlichen Dienst früh richtig aufstellen. Wer zu Beginn der Laufbahn die falsche Krankenversicherung wählt oder die Dienstunfähigkeit auslässt, zahlt dafür Jahrzehnte. Ein Gespräch am Anfang verhindert genau das — und wenn ein erstatteter Kurs der Anlass ist, sich diese Stunde zu nehmen, umso besser.

  • Kostenlos und ohne Verkaufsdruck — Beratung, Analyse und Vergleich kosten Dich nichts.
  • An keine Gesellschaft gebunden — wir vergleichen den Markt, statt ein Haus zu vertreten.
  • Nur öffentlicher Dienst — Beihilfe, Anwärtertarife und Dienstunfähigkeit sind unser Tagesgeschäft.

Was im Beratungsgespräch passiert

Kein Vortrag, kein Verkaufsgespräch — wir gehen Deine Situation der Reihe nach durch:

Nicht nur der Kurs

Was es bei uns sonst noch umsonst gibt

Der erstattete Erste-Hilfe-Kurs ist der jüngste Baustein. Diese Dinge kannst Du ohne jede Gegenleistung nutzen — auch dann, wenn Du nie Kundin oder Kunde bei uns wirst.

Häufige Fragen

Fragen zur Erste-Hilfe-Erstattung

Wer bekommt den Erste-Hilfe-Kurs erstattet?
Jede und jeder, der sich über Beamtenstarter zur eigenen Verbeamtung beraten lässt — Anwärterinnen und Anwärter, Referendare, Beamte auf Probe und auf Lebenszeit sowie Bewerberinnen und Bewerber, die kurz vor der Einstellung stehen. Es reicht ein vollständiges Beratungsgespräch: gemeinsam Deine Situation durchgehen, Beihilfe, Krankenversicherung und Dienstunfähigkeit einordnen. Die Erstattung gibt es einmal je Person, für einen Kurs auf Deinen Namen.
Muss ich dafür eine Versicherung über Euch abschließen?
Nein. Die Erstattung hängt allein am Beratungsgespräch, nicht an einem Vertrag. Ob Du danach etwas über uns absicherst, entscheidest Du in Ruhe — und zwar nach dem Gespräch. Genau das ist der Punkt: Wir wollen, dass Du Dich beraten lässt, weil eine falsch aufgesetzte Absicherung zu Beginn der Laufbahn Dich später sehr viel Geld kostet. Der Kurs ist unser Dankeschön für die Zeit, die Du Dir dafür nimmst.
Wie viel bekomme ich zurück?
Die volle Kursgebühr, so wie sie auf Deiner Rechnung oder Quittung steht. Wir arbeiten bewusst ohne Obergrenze und ohne Kleingedrucktes — ein Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten kostet je nach Anbieter und Region meist zwischen 30 und 60 Euro. Erstattet wird der Kurs selbst; Anfahrt, Verpflegung oder Zusatzangebote gehören nicht dazu.
Welcher Kurs zählt — und bei welchem Anbieter?
Jeder reguläre Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten bei einer anerkannten Ausbildungsstelle. Dazu gehören zum Beispiel Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser, Arbeiter-Samariter-Bund und DLRG, aber auch private Kursanbieter mit entsprechender Anerkennung. Wir schreiben Dir keinen Anbieter vor und verdienen an keinem etwas — such Dir den Termin aus, der Dir am besten passt.
Was ist, wenn mein Dienstherr den Kurs ohnehin bezahlt?
Dann brauchst Du uns dafür nicht — und wir sagen Dir das auch. Wer von seiner Dienststelle oder Schule als Ersthelfer benannt wird, dessen Lehrgangsgebühren trägt in aller Regel der zuständige Unfallversicherungsträger, also die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft. Unsere Erstattung ist für die Fälle gedacht, in denen Du selbst zahlst: den Kurs für den Führerschein, den Nachweis fürs Einstellungsverfahren oder die freiwillige Auffrischung, weil der letzte Kurs zehn Jahre her ist.
Wie läuft die Erstattung konkret ab?
Ganz ohne Formular: Bring Deine Rechnung oder Quittung einfach zum Beratungsgespräch mit — ein Foto oder PDF genügt, der Kurs darf auch schon absolviert sein. Wir klären den Betrag direkt im Termin und überweisen ihn im Anschluss auf Dein Konto. Läuft das Gespräch online oder telefonisch, schickst Du den Beleg vorher oder danach kurz per E-Mail an r.heinze@nwf-os.de.
Fairbeamtet starten.

Eine Stunde Beratung. Ein Kurs auf uns.

Melde Dich über den kostenlosen Beamten-Check — wir gehen Deine Verbeamtung in Ruhe mit Dir durch und erstatten Dir Deinen Erste-Hilfe-Kurs. Ohne Abschlusszwang, an keine Gesellschaft gebunden, ohne Verkaufsdruck.

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