Besoldungsrunde, Beihilfe, private Krankenversicherung, Versorgung und wichtige Urteile: Hier findest Du die relevanten Neuigkeiten rund um den Beamtenstatus — kompakt zusammengefasst, mit Quellen und mit dem Hinweis, was das konkret für Dich bedeutet.
Wöchentlich aktualisiert — Stand: . Wir sichten regelmäßig Gesetzgebung, Rechtsprechung und Beitragsentwicklung für Beamte und Anwärter. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweiligen Gesetze, Verordnungen und Bescheide. Was hinter dem Begriff steckt und warum Widerspruch wichtig ist, erklären wir dauerhaft auf der Seite Amtsangemessene Alimentation.
Besoldung
Bund: Auch am 7. Oktober kein Kabinettsbeschluss zur Alimentation — Zollgewerkschaft fordert ihn bis Ende November
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Bundesalimentationsgesetzes auch in seiner Sitzung am 7. Oktober 2026 nicht beschlossen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium schrieb am selben Tag, die Abstimmungen zu dem Vorhaben dauerten „derzeit leider noch an“. Die Zollgewerkschaft BDZ fordert den Kabinettsbeschluss spätestens bis zum 30. November 2026 und will ihren Mitgliedern andernfalls voraussichtlich zum Widerspruch raten.
Bis zum Gesetz laufen die Erhöhungen als Abschlag unter Vorbehalt weiter: 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025 und 2,8 Prozent seit Mai 2026.
Was das für Dich heißt: Für die Jahre ab 2021 musst Du als Bundesbeamter keinen Widerspruch einlegen — das hat das Bundesinnenministerium mit Rundschreiben vom 14. Juni 2021 erklärt. Die im Entwurf vorgesehenen Nachzahlungen kommen erst nach Kabinett, Bundestag und Bundesrat.
PKV-Verband erwartet Beitragserhöhungen zum 1. Januar 2027 für einen Großteil der Versicherten
Der Chefmathematiker des PKV-Verbands, Holger Eich, rechnet mit Beitragserhöhungen zu Beginn des Jahres 2027; betroffen sei ein Großteil der Privatversicherten. Eine Durchschnittszahl nennt der Verband noch nicht — die Unternehmen stimmen sich derzeit mit ihren Treuhändern ab. Als Grund verweist er auf die Leistungsausgaben, die 2025 um 7,2 Prozent auf 42,1 Milliarden Euro gestiegen sind, vor allem bei Krankenhausleistungen und Arzneimitteln.
Was das für Dich heißt: Achte im November auf Post von Deiner PKV und notiere das Zugangsdatum: Kommt das Schreiben bis Ende November, gilt der neue Beitrag ab 1. Januar 2027, und ab Zugang läuft die Zwei-Monats-Frist für das Sonderkündigungsrecht. Prüfe vor jeder Kündigung den Tarifwechsel nach § 204 VVG — Deine Alterungsrückstellungen bleiben dabei erhalten.
PKV-Beitragserhöhung 2027: Noch keine Zahlen — was feststeht und bis wann Dein Schreiben kommen muss
Für die Beitragsanpassung der privaten Krankenversicherung zum 1. Januar 2027 haben bis heute weder der PKV-Verband noch die großen Beihilfeversicherer Durchschnittswerte veröffentlicht. Prozentangaben für einzelne Gesellschaften, die im Netz kursieren, konnten wir beim Versicherer oder in der Fachpresse nicht bestätigen. Belegt ist bislang:
Signal Iduna: Beitragsstabilität für 2027 nur für Tarife in den Treuhänder-Garantieurkunden; für alle anderen Tarife ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen, die Anschreiben kommen im November
Versicherungskammer Bayern: Beitragsgarantien 2027 nur für einzelne Neugeschäftstarife der Vollversicherung — Beihilfetarife sind nicht dabei
Kostendruck: Die Leistungsausgaben der PKV stiegen 2025 um knapp über 7 Prozent auf 42,1 Milliarden Euro (Assekurata)
Pflegereform: Das Kabinett hat am 30. September das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Ein Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung ist nicht enthalten; darüber soll eine Kommission bis Ende Januar 2027 beraten. Der PKV-Verband hält einen solchen Ausgleich für verfassungsrechtlich nicht haltbar
Rechtlich gilt: Soll der neue Beitrag ab 1. Januar 2027 gelten, muss Dir das Schreiben samt den maßgeblichen Gründen bis Ende November 2026 zugehen (§ 203 Abs. 5 VVG). Ab Zugang hast Du zwei Monate für das Sonderkündigungsrecht (§ 205 Abs. 4 VVG).
Was das für Dich heißt: Leg das Schreiben nicht ungelesen weg. Notiere das Zugangsdatum, prüfe, welche Bausteine steigen, und kündige nie, bevor ein Anschluss steht. Der stärkste Hebel ist fast immer der Tarifwechsel innerhalb Deines Versicherers nach § 204 VVG — Deine Alterungsrückstellungen bleiben dabei vollständig erhalten. Wann Dein neuer Beitrag gilt und bis wann Du handeln kannst, rechnet Dir unser neuer Fristenrechner aus.
WirtschaftsWoche kürt die besten PKV-Tarife für Beamte: Barmenia vorn, HanseMerkur für Anwärter am günstigsten
Das Analysehaus Morgen & Morgen hat exklusiv für die WirtschaftsWoche zwei Musterfälle gerechnet: einen 30-jährigen Beamten und einen 23-jährigen Anwärter, jeweils mit Einbettzimmer und höchstens 500 Euro Selbstbeteiligung im Jahr. In den Test kamen nur Tarife mit mindestens „sehr gut“ im M&M-Rating.
Beamte (30 Jahre): 10 von 23 Tarifen „exzellent“. Platz 1 Barmenia mit 349,74 Euro im Monat, am günstigsten die Allianz mit 313,24 Euro, allerdings mit 500 Euro Selbstbehalt.
Anwärter (23 Jahre): 8 von 20 Tarifen „exzellent“. Platz 1 wieder die Barmenia (108,77 Euro), am günstigsten die HanseMerkur (76,80 Euro). Keiner der ausgezeichneten Anwärtertarife hat einen Selbstbehalt.
Was das für Dich heißt: Das Ranking ist eine gute Vorauswahl, gilt aber für gesunde Musterkunden ohne bekannten Dienstherrn. Hast Du Vorerkrankungen, kommt es auf die Öffnungsaktion an, und an der nehmen von den acht Anwärter-Siegern nur DBV und Signal Iduna teil. Welche Sieger zu Deinem Dienstherrn, Beihilfesatz und Deiner Gesundheit passen, zeigt unser Ranking-Check.
Bayern: Ab 1. Oktober gibt es 2,82 Prozent mehr — Anwärter erhalten 60 Euro zusätzlich
Bayern gibt den Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 an seine Beamtinnen und Beamten weiter — allerdings bewusst sechs Monate später als im Tarifvertrag der Länder. Auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 19. Mai 2026 steigen die Bezüge zum 1. Oktober 2026 um 2,82 Prozent, Anwärterinnen und Anwärter erhalten 60 Euro mehr. Das Geld wird im Vorgriff auf das Gesetz gezahlt: Der Gesetzentwurf liegt dem Landtag vor, beschlossen ist er noch nicht. Die weiteren Stufen:
1. September 2027: plus 2,0 Prozent, für Anwärter weitere 60 Euro
1. Januar 2028: plus 1,0 Prozent, für Anwärter weitere 30 Euro
Versorgungsbezüge folgen demselben Zeitplan
Die Staatsregierung begründet die Verschiebung mit der Haushaltskonsolidierung; nach Angaben von Finanzstaatssekretär Martin Schöffel spart das Land dadurch über zwei Jahre rund 600 Millionen Euro. Die Opposition spricht von einer versteckten Gehaltskürzung. Ein Gesetz zur Nachzahlung für zurückliegende Jahre plant Bayern nicht — das Finanzministerium hat nach Angaben von oeffentlicher-dienst-news.de zehntausende Widersprüche gegen die Besoldungshöhe zurückgewiesen.
Was das für Dich heißt: Im Vorbereitungsdienst in Bayern steht ab Oktober ein Plus von 60 Euro auf Deinem Bezügenachweis, bis Anfang 2028 sind es insgesamt 150 Euro. Anders als in den meisten Ländern gibt es keine Nachzahlung ab April — die sechs Monate Verzögerung sind endgültig. Wenn Du einen Widerspruchsbescheid erhalten hast, achte auf die Klagefrist darin; zu rechtlichen Fragen helfen Dir Deine Gewerkschaft oder ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Merz sieht „Gerechtigkeitsproblem" bei privater und gesetzlicher Krankenversicherung — konkrete Pläne gibt es nicht
Bundeskanzler Friedrich Merz hat am 21. September 2026 nach Sitzungen der CDU-Gremien das Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung als Gerechtigkeitsproblem bezeichnet. Hintergrund ist der Eindruck vieler Bürger, dass Privatversicherte schneller behandelt werden. „Wenn die Bevölkerung das als ein so massives Problem ansieht, und ich teile die Einschätzung, dann müssen wir daran etwas ändern", sagte Merz. Ein Regierungssprecher stellte anschließend klar, der Kanzler habe das duale System nicht infrage gestellt; es gehe darum, Reformen im Gesundheitswesen künftig auch auf die private Krankenversicherung zu übertragen.
Konkrete Vorschläge oder ein Gesetzesvorhaben gibt es bislang nicht. Die SPD begrüßte den Vorstoß, die CSU warnte davor, das bewährte duale System aufzugeben; Bundesärztekammer und PKV-Verband verteidigten das bestehende System. In Nordrhein-Westfalen kritisierte der DBB NRW am 22. September, dass Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann — auf dessen Aussagen sich Merz bezogen hatte — mit seinen wiederholten Vorschlägen die geplante Besoldungsstrukturreform des Landes gefährde: Änderungen bei der Krankenversicherung würden die verfassungsrechtlich gebotene Berechnung der Mindestbesoldung verschieben.
Was das für Dich heißt: Für Deinen bestehenden Vertrag ändert sich nichts — eine Äußerung ist kein Gesetz, und Deine Beihilfe beruht auf der Fürsorgepflicht Deines Dienstherrn, nicht auf dem Krankenversicherungsrecht. Politische Debatten über die private Krankenversicherung gab es schon oft. Wer jetzt vor der Entscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung steht, sollte sie deshalb nach Leistung, Gesundheitszustand und Familienplanung treffen, nicht nach Schlagzeilen.
Schleswig-Holstein: Landtag beschließt Besoldungsgesetz — mindestens 11 Prozent mehr, Auszahlung im November
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 bis 2027 in zweiter Lesung verabschiedet. Damit überträgt das Land nicht nur den Tarifabschluss vom 14. Februar 2026, sondern stellt zugleich rückwirkend eine amtsangemessene Alimentation her. Vorgesehen sind drei Stufen:
Rückwirkend zum 1. Januar 2025: 3,2 Prozent, mindestens 125 Euro (in den obersten Besoldungsgruppen mehr)
1. Januar 2026: 4,0 Prozent linear
1. Januar 2027: 3,8 Prozent linear, dazu erhöhte Familienzuschläge
Anwärterbezüge: 60 Euro mehr rückwirkend zum 1. April 2026, weitere 60 Euro zum 1. März 2027 und 30 Euro zum 1. Januar 2028 — insgesamt 150 Euro in drei Schritten
Über die drei Jahre summiert sich das nach Angaben des Landes auf ein Plus von mindestens 11 Prozent. Das Finanzministerium will die erhöhten Bezüge einschließlich der Nachzahlungen mit den Novemberbezügen auszahlen. Nach dem beschlossenen Gesetzentwurf ändert sich außerdem zweierlei bei der Beihilfe: Die bisherige Mindestgrenze von 100 Euro für die Einreichung von Beihilfeanträgen entfällt, und die Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner steigt zum 1. Januar 2027 von 20.000 auf 22.000 Euro.
Was das für Dich heißt: Im Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein kommen 60 Euro rückwirkend ab April 2026 dazu, und die Nachzahlung landet voraussichtlich als Einmalbetrag im November auf Deinem Konto. Für Verheiratete ist die höhere Einkommensgrenze die wichtigere Nachricht: Wenn Dein Partner oder Deine Partnerin bisher knapp über 20.000 Euro lag, kann ab 2027 wieder ein Beihilfeanspruch bestehen — das ändert die Rechnung für den Krankenversicherungsschutz der Familie grundlegend. Maßgeblich ist der Steuerbescheid; frag im Zweifel bei Deiner Beihilfestelle nach.
Bundesverwaltungsgericht: Kein Geld für selbst veranlasste Mehrarbeit eines Schulleiters
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17. September 2026 entschieden (Az. BVerwG 2 C 19.25), dass ein Schulleiter keinen finanziellen Ausgleich für Arbeitszeit oberhalb der wöchentlichen Rahmenarbeitszeit verlangen kann, wenn er den Mehraufwand selbst bestimmt hat. Geklagt hatte der frühere Leiter einer niedersächsischen Grundschule, der an einer Studie zur Arbeitsbelastung von Lehrkräften teilgenommen und dabei deutlich mehr als die für Beamte geltenden 40 Wochenstunden dokumentiert hatte. Die geleistete Dienstzeit beruhe „auf seiner eigenverantwortlichen Entscheidung", so das Gericht; eine Lehrkraft habe nicht die Befugnis, eigenständig über eine Verlängerung der individuellen wöchentlichen Dienstzeit zu entscheiden. Schulleitungen könnten zudem in großem Umfang selbst über Modalitäten und Zeiten ihrer Aufgabenerledigung bestimmen.
Was das für Dich heißt: Wer im Schuldienst regelmäßig über die Rahmenarbeitszeit hinaus arbeitet, weil die Aufgaben anders nicht zu schaffen sind, hat damit noch keinen Anspruch auf Geld oder Freizeitausgleich — angeordnet sein muss die Mehrarbeit. Die Belastung bleibt trotzdem real, und psychische Erkrankungen sind seit Jahren die häufigste Ursache für Dienstunfähigkeit im Schuldienst. Bezahlt wird sie Dir nicht, abgesichert werden kann sie schon.
Rheinland-Pfalz: Landtag verabschiedet Besoldungsgesetz — erhöhte Bezüge fließen seit September
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz am 16. September 2026 mit großer Mehrheit verabschiedet. Damit überträgt das Land den Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten zeit- und systemgleich auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfänger. Vorgesehen sind 3,3 Prozent zum 1. April 2026, weitere 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Das Landesamt für Finanzen zahlt die erhöhten Bezüge bereits seit der Septemberzahlung aus — rückwirkend ab 1. April 2026, die Nachzahlung für April bis August ist enthalten. Der Vorbehalt der gesetzlichen Umsetzung ist mit dem Landtagsbeschluss entfallen.
Was das für Dich heißt: Auf dem Konto ist ein Betrag für fünf Monate auf einmal gelandet. Bevor er im Alltag verschwindet: Prüfe, ob Deine Dienstunfähigkeitsabsicherung noch zu Deinen heutigen Bezügen passt — die abgesicherte Rente wächst nicht automatisch mit der Besoldung mit.
Berlin: Für 2026 ist kein Widerspruch gegen die Besoldung nötig
Der Berliner Senat hat am 15. September 2026 auf Vorschlag von Finanzsenator Stefan Evers beschlossen, die verfassungskonforme Anpassung der Besoldung für das Jahr 2026 von Amts wegen vorzunehmen. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Versorgungsempfänger müssen für 2026 deshalb keinen Widerspruch einlegen, um ihre Ansprüche zu sichern. Über die konkrete Anpassung entscheidet das Abgeordnetenhaus nach Abschluss der Prüfung. Offen bleibt die Behandlung der zurückliegenden Jahre 2008 bis 2020, für die das Bundesverfassungsgericht am 17. September 2025 die Berliner Besoldung weit überwiegend für verfassungswidrig erklärt hat — dazu steht eine politische Entscheidung noch aus. Der dbb-Landesbund hält die Umsetzung des Karlsruher Beschlusses damit für noch nicht abgeschlossen.
Was das für Dich heißt: Für das laufende Jahr 2026 musst Du in Berlin nichts unternehmen. Für die zurückliegenden Jahre gilt der Grundsatz weiter: Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation müssen zeitnah im jeweiligen Haushaltsjahr geltend gemacht werden. Wir sind Versicherungsmakler und keine Rechtsberater — wende Dich dazu an Deine Gewerkschaft, Deinen Personalrat oder einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
NRW: Kabinett beschließt Umbau des Besoldungsrechts — 1,68 Prozent mehr ab 2027, 30 Euro mehr für Anwärter
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 8. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Besoldungs- und Versorgungsrecht des Landes strukturell neu ausrichtet. Hintergrund ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025: Die unterste Besoldungsgruppe muss danach mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen — die sogenannte Prekaritätsschwelle — statt wie bisher einen Abstand zum Grundsicherungsniveau zu wahren. Zum 1. Januar 2027 sind vorgesehen:
Grundgehälter: plus 1,68 Prozent
Anwärtergrundbeträge: plus 30 Euro
Familienzuschlag Stufe 1 wandert in die Grundgehälter; die bisherige Staffelung nach Mietenstufen entfällt
Ausgleichszulage für alle, die durch die Umstellung weniger bekämen — sie wird in den Folgejahren schrittweise abgeschmolzen
Das Land beziffert die Mehrausgaben für 2027 auf rund 464 Millionen Euro, davon etwa 226 Millionen Euro für die Ausgleichszulagen. Beschlossen ist damit noch nichts: Bis Anfang Oktober läuft die Verbändeanhörung, im Oktober geht der Entwurf in den Landtag, abgeschlossen werden soll das Verfahren noch 2026. Die Tarifübertragung 2026 — 3,36 Prozent auf die Grundgehälter, ausgezahlt mit den Julibezügen — ist davon unberührt und bereits Gesetz.
Was das für Dich heißt: Im Vorbereitungsdienst in NRW kämen zum Januar 2027 weitere 30 Euro dazu — zusätzlich zu den 60 Euro aus der Tarifübertragung 2026. Wenn Du bereits verbeamtet bist, lohnt der Blick auf den Familienzuschlag: Wandert Stufe 1 ins Grundgehalt, ändert sich die Struktur Deiner Bezüge, auch wenn die Ausgleichszulage das Ergebnis abfedert. Und bei jeder Änderung Deiner Bezüge gilt: Prüfe, ob Deine abgesicherte Dienstunfähigkeitsrente noch dazu passt — sie wächst nicht automatisch mit.
Besoldungsrunde 2026: So weit sind die Bundesländer — und wann das Geld kommt
Grundlage ist der TV-L-Abschluss vom 14. Februar 2026: insgesamt 5,8 Prozent in drei Schritten über 27 Monate (2,8 Prozent ab 1. April 2026, mindestens 100 Euro; 2,0 Prozent ab 1. März 2027; 1,0 Prozent ab 1. Januar 2028). Mit dem Bremer Senatsbeschluss vom 4. August liegt nun in allen 16 Ländern mindestens ein Gesetzentwurf vor. Bei der Umsetzung sind die Länder aber unterschiedlich weit:
Gesetz beschlossen: Berlin (3,8 % ab 1. April), Sachsen (2,82 %), Niedersachsen (2,8 % ab 1. April; für die weiteren Stufen hat das Kabinett am 1. September einen neuen Entwurf beschlossen — siehe eigene Meldung oben), Sachsen-Anhalt (2,8 %), Mecklenburg-Vorpommern (2,8 % ab 1. April, dazu 60 Euro mehr Anwärtergrundbetrag; Ende Juli verabschiedet), NRW (3,36 % auf die Grundgehälter, 2,8 % auf Familienzuschläge und weitere Bestandteile — ausgezahlt mit den Julibezügen, rückwirkend ab 1. April; für den Umbau des Besoldungsrechts zum 1. Januar 2027 hat das Kabinett am 8. September einen zweiten Entwurf beschlossen — siehe eigene Meldung oben), Hessen (eigener Weg: 3,02 % ab 1. Juli, mindestens 110 Euro), Rheinland-Pfalz (3,3 % ab 1. April; Landtagsbeschluss vom 16. September — siehe eigene Meldung oben), Schleswig-Holstein (Landtagsbeschluss vom 18. September: 3,2 % rückwirkend ab Januar 2025, 4,0 % ab Januar 2026, 3,8 % ab Januar 2027 — siehe eigene Meldung oben)
Entwurf im Verfahren: u. a. Hamburg, Baden-Württemberg, Saarland, Thüringen (Entwurf im Haushalts- und Finanzausschuss; geplant sind eine Jahressonderzahlung von 4,8 Prozent und eine Nachzahlung für zurückliegende Jahre, für 2008 bis 2024 allerdings nur für Beamte, die geklagt oder Widerspruch eingelegt haben); Bremen seit dem Senatsbeschluss vom 4. August — siehe eigene Meldung oben
Geeinigt, Gesetz folgt: Brandenburg (Spitzengespräch am 1. Juli 2026: je nach Besoldungsgruppe rund 7 bis 18 Prozent rückwirkend ab 1. Januar 2026, dazu Nachzahlungen für 2004 bis Ende 2025 und künftig eine Kopplung an den Nominallohnindex; im Gegenzug steigt die Wochenarbeitszeit ab 1. März 2027 von 40 auf 41 Stunden, befristet bis 31. Juli 2032). Eine vorläufige Besoldungstabelle ab 1. Januar 2026 liegt vor. Neu im September: Der Entwurf des Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026 liegt dem Landtag als Drucksache 8/3322 vor. Die Zentrale Bezügestelle nennt als Ziel die Auszahlung mit den Dezemberbezügen 2026 — dann rückwirkend ab 1. Januar 2026 und einschließlich der Anwärterbezüge, ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass der Landtag das Gesetz noch verabschiedet.
Später: Bayern erst ab 1. Oktober 2026 (2,82 %, Anwärter 60 Euro; Zahlung im Vorgriff, der Gesetzentwurf liegt noch im Landtag — siehe eigene Meldung oben)
Auch beim Auszahlungstermin geht es auseinander: Baden-Württemberg und Berlin zahlen bereits mit den Augustbezügen (überwiesen Ende Juli) — Baden-Württemberg im Vorgriff, das Gesetz folgt später im Jahr. Rheinland-Pfalz zahlt seit den Septemberbezügen, rückwirkend ab 1. April (siehe eigene Meldung oben). Schleswig-Holstein will die erhöhten Bezüge samt Nachzahlung mit den Novemberbezügen auszahlen. Hamburg und Thüringen rechnen frühestens mit dem vierten Quartal, Bayern zahlt ab Oktober, Brandenburg peilt die Dezemberbezüge an.
Für Anwärter gilt fast überall dieselbe Systematik: feste Beträge statt Prozente. In Nordrhein-Westfalen steigen die Anwärterbezüge um 60 Euro (2026), noch einmal 60 Euro (2027) und 30 Euro (2028) — dieselben Stufen wie in Mecklenburg-Vorpommern.
Was das für Dich heißt: Rückwirkende Nachzahlungen kommen oft als Einmalbetrag — ein guter Moment, um Absicherungslücken zu schließen, statt den Betrag im Alltag versickern zu lassen.