Besoldungsrunde, Beihilfe, private Krankenversicherung, Versorgung und wichtige Urteile: Hier findest Du die relevanten Neuigkeiten rund um den Beamtenstatus — kompakt zusammengefasst, mit Quellen und mit dem Hinweis, was das konkret für Dich bedeutet.
Wöchentlich aktualisiert — Stand: . Wir sichten regelmäßig Gesetzgebung, Rechtsprechung und Beitragsentwicklung für Beamte und Anwärter. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweiligen Gesetze, Verordnungen und Bescheide. Was hinter dem Begriff steckt und warum Widerspruch wichtig ist, erklären wir dauerhaft auf der Seite Amtsangemessene Alimentation.
Besoldung
Bremen: 2,5 Prozent mehr Besoldung — rückwirkend ab Januar 2024, auch für Anwärter
Der Bremer Senat hat am 4. August 2026 den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Besoldung beschlossen: Dienst-, Versorgungs- und Anwärterbezüge steigen um zusätzliche 2,5 Prozent — rückwirkend zum 1. Januar 2024. Bremen setzt damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur amtsangemessenen Alimentation um; zugleich überträgt der Entwurf den Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 auf die Beamtenschaft. Die Nachzahlungen für 2024 bis 2026 kosten das Land rund 120 Millionen Euro und machen einen Nachtragshaushalt nötig. Der Entwurf geht nun in die förmliche Beteiligung der Gewerkschaften und des Richterbunds, danach entscheidet die Bürgerschaft.
Was das für Dich heißt: Die Erhöhung gilt ausdrücklich auch für Anwärterbezüge — und die Nachzahlung über bis zu drei Jahre kommt voraussichtlich als spürbarer Einmalbetrag. Ein guter Anlass, offene Bausteine wie Dienstunfähigkeitsschutz oder Beihilfeergänzung anzugehen, statt den Betrag im Alltag versickern zu lassen.
NRW: Alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I sind jetzt in A 13
Zum 1. August 2026 hat Nordrhein-Westfalen den letzten Schritt der Besoldungsangleichung vollzogen: Alle verbeamteten Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I werden kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet. Damit endet ein Stufenmodell, das im November 2022 mit einer Zulage von 115 Euro im Monat begann und über 230, 345 und zuletzt 460 Euro schrittweise aufgestockt wurde. Neu ausgebildete und nach altem Recht ausgebildete Lehrkräfte werden dabei gleich behandelt; für Konrektorinnen, Konrektoren und Schulleitungen verschieben sich die Ämter entsprechend nach oben. Das Land beziffert die Mehrausgaben für die Jahre 2022 bis 2026 auf knapp 900 Millionen Euro.
Was das für Dich heißt: Wenn Du in NRW ein Lehramt für die Grundschule oder die Sekundarstufe I anstrebst, startest Du nach dem Vorbereitungsdienst in A 13 statt in A 12. Das hebt dauerhaft Deine Bezüge — und damit auch die Rechengrundlage für Deine Dienstunfähigkeitsabsicherung und Dein späteres Ruhegehalt. Prüfe nach der Verbeamtung, ob die abgesicherte DU-Rente noch zu Deinem neuen Einkommen passt.
Mecklenburg-Vorpommern: Besoldungsgesetz verabschiedet — Anwärterbezüge steigen um 60 Euro
Der Landtag in Schwerin hat das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung beschlossen; die Besoldungstabelle gilt rückwirkend ab dem 1. April 2026. Übertragen wird der TV-L-Abschluss vom 14. Februar 2026 zeit- und wirkungsgleich: 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro, dazu 60 Euro mehr bei den Anwärterbezügen. Zum 1. März 2027 folgen weitere 2 Prozent (plus 60 Euro für Anwärter), zum 1. Januar 2028 noch einmal 1 Prozent (plus 30 Euro). Angehoben werden Grundgehälter, Familien- und Amtszulagen und erstmals auch sämtliche Erschwerniszulagen — davon profitieren vor allem Polizei, Justiz und Feuerwehr.
Was das für Dich heißt: Anwärterbezüge steigen selten prozentual, sondern meist um feste Beträge — 60 Euro im Monat sind im Vorbereitungsdienst spürbar und decken einen guten Teil des Beitrags für einen Anwärtertarif in der privaten Krankenversicherung. Nutze den Spielraum lieber für saubere Leistungen als für den billigsten Einstieg.
Schleswig-Holstein: Höherer Beihilfe-Selbstbehalt ist rechtmäßig (OVG-Urteil)
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 23. Juli 2026 (Az. 2 KN 1/26) die Normenkontrollanträge gegen die Erhöhung des Beihilfe-Selbstbehalts für Beamte abgewiesen — auch im Hauptsacheverfahren. Geklagt hatten der dbb Landesbund und ein Beamter der Besoldungsgruppe A 10. Mit der Änderung von § 16 der Beihilfeverordnung (beschlossen am 29. Januar 2025) wurden die jährlichen Selbstbehalte gestaffelt ab A 10 angehoben; in der ersten Stufe (A 10) um 20 Euro auf nun 160 Euro pro Jahr. Das Gericht hielt die Erhöhung für verfassungsgemäß und ließ die Revision nicht zu.
Was das für Dich heißt: Steigende Selbstbehalte in der Beihilfe vergrößern die Lücke, die Du selbst tragen musst — genau diese Lücke lässt sich über einen passenden Beihilfeergänzungstarif in der PKV schließen.
Neuer Beihilfetarif für Beamte und Anwärter: LKH BeihilfeUpgrade gestartet
Zum 1. Juli 2026 ist mit „LKH BeihilfeUpgrade" eine neue beihilfekonforme Tariflinie speziell für Beamte und Beamtenanwärter an den Start gegangen. Sie besteht aus einem Restkostentarif als Grundbaustein und wählbaren Ausbaustufen; die Premium-Variante erstattet versicherte Leistungen zu 100 Prozent, auch wenn die Beihilfe nur teilweise oder gar nicht leistet. Als Anwärter zahlst Du niedrigere Beiträge als verbeamtete Kolleginnen und Kollegen; bei Leistungsfreiheit gibt es bis zu sechs Monatsbeiträge zurück (Beamte bis zu vier). Ein Wechsel innerhalb der Produktlinie ist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Was das für Dich heißt: Der Markt für Beihilfeergänzung wird gerade für Anwärter breiter. Mehr Auswahl ist gut — heißt aber auch: Leistungsdetails und Beitragsrückerstattung solltest Du genau vergleichen, bevor Du Dich festlegst.
Thüringen: Nachzahlungen für 2008 bis 2024 nur für Kläger
Thüringen hat am 2. Juni 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger überträgt und den BVerfG-Beschluss vom 17. September 2025 umsetzt. Vorgesehen sind eine Jahressonderzahlung von 4,8 Prozent der Jahresbruttobesoldung ab 2026 und eine Nachzahlung für 2025 für alle Betroffenen. Für die Jahre 2008 bis 2024 gibt es eine Nachzahlung dagegen nur für die rund 1.300 Beamten, die vor den Verwaltungsgerichten geklagt haben. Gegenfinanziert wird das unter anderem über eine höhere Antragsaltersgrenze (62 auf 63 Jahre) und eine höhere Mindestarbeitszeit bei anlassloser Teilzeit (50 auf 75 Prozent).
Was das für Dich heißt: Dass rückwirkende Nachzahlungen nur bei denen ankommen, die Widerspruch bzw. Klage eingelegt haben, zeigt einmal mehr: Ohne fristgerechten Besoldungswiderspruch kannst Du mögliche Ansprüche verlieren.
Bundesbeihilfe 2026: Antrag gilt nach vier Wochen als genehmigt
Mit der Elften Änderungsverordnung zur Bundesbeihilfeverordnung (in Kraft seit 1. Januar 2026) gilt eine neue Fiktionsregelung: Entscheidet die Beihilfestelle nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang über Deinen Antrag, gilt die beantragte Aufwendung mit Fristablauf als erstattungsfähig. Grundlage ist § 80a Bundesbeamtengesetz; die Regelung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Zusätzlich wurden zahlreiche beihilfefähige Höchstsätze (u. a. Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen) angehoben und neue Pflegeleistungen aufgenommen.
Was das für Dich heißt: Das gilt zunächst für Bundesbeamte — die Beihilfe bleibt Ländersache, jedes Land regelt Sätze und Leistungen eigenständig. Die Bemessungssätze im Bund liegen unverändert bei 50 Prozent (aktive Beamte), 70 Prozent (Versorgungsempfänger) und 80 Prozent (berücksichtigungsfähige Kinder).
Private Pflegepflichtversicherung 2026: Beitrag für Beamte im Schnitt +6 Prozent
Zum 1. Januar 2026 sind die Beiträge der privaten Pflegepflichtversicherung gestiegen. Für Beihilfeberechtigte (Tarifstufe PVB) beträgt das Plus im Durchschnitt rund 6 Prozent — der mittlere Beitrag liegt damit bei etwa 56,50 Euro im Monat, der Höchstbeitrag bei 83,70 Euro. Ohne Beihilfeanspruch (PVN) fällt die Anpassung mit rund 16 Prozent deutlich höher aus. Hintergrund sind die jüngsten Pflegereformen, die den Leistungsumfang dauerhaft erweitert haben.
Was das für Dich heißt: Die Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und folgt für alle Anbieter denselben Regeln — hier lässt sich wenig gestalten. Der eigentliche Gestaltungshebel liegt in Deinem Beihilfe-Ergänzungstarif der Krankenversicherung.
Brandenburg: Einigung zu verfassungskonformer Besoldung — rückwirkend ab Januar 2026
Am 1. Juli 2026 haben sich Brandenburgs Landesregierung und die Gewerkschaften in einem beamtenpolitischen Spitzengespräch geeinigt. Die Besoldung wird rückwirkend zum 1. Januar 2026 verfassungskonform angehoben — je nach Besoldungsgruppe um rund 7 bis 18 Prozent. Vorgesehen sind zudem Nachzahlungen für den Zeitraum 2004 bis Ende 2025; künftig sollen Besoldung und Versorgung an den Nominallohnindex gekoppelt werden.
Im Gegenzug steigt die regelmäßige Wochenarbeitszeit ab dem 1. März 2027 von 40 auf 41 Stunden — befristet bis 31. Juli 2032, mit Ausnahmen für besonders belastete Beamtinnen und Beamte.
Was das für Dich heißt: Steigen Deine Bezüge deutlich, wächst auch die Lücke, die bei Dienstunfähigkeit entsteht. Nach einer solchen Anhebung lohnt der Blick, ob Deine Absicherung noch zur neuen Bezügehöhe passt.
Besoldungsrunde 2026: So weit sind die Bundesländer — und wann das Geld kommt
Grundlage ist der TV-L-Abschluss vom 14. Februar 2026: insgesamt 5,8 Prozent in drei Schritten über 27 Monate (2,8 Prozent ab 1. April 2026, mindestens 100 Euro; 2,0 Prozent ab 1. März 2027; 1,0 Prozent ab 1. Januar 2028). Bei der Übertragung auf die Beamtenschaft sind die Länder unterschiedlich weit:
Gesetz beschlossen: Berlin (3,8 % ab 1. April), Sachsen (2,82 %), Niedersachsen (2,8 %), Sachsen-Anhalt (2,8 %), Mecklenburg-Vorpommern (2,8 %, Ende Juli verabschiedet), NRW (3,36 %, Landtagsbeschluss 15. Juli), Hessen (eigener Weg: 3,02 % ab 1. Juli, mindestens 110 Euro)
Entwurf im Verfahren: u. a. Rheinland-Pfalz (3,3 %), Schleswig-Holstein (3,2 % rückwirkend ab Januar 2025), Hamburg, Baden-Württemberg, Saarland, Thüringen; Bremen seit dem Senatsbeschluss vom 4. August — siehe eigene Meldung oben
Geeinigt, Gesetz folgt: Brandenburg (Spitzengespräch 1. Juli 2026, rückwirkend ab Januar 2026) — siehe eigene Meldung oben
Später: Bayern erst ab 1. Oktober 2026
Auch beim Auszahlungstermin geht es auseinander: Baden-Württemberg und Berlin zahlen bereits mit den Augustbezügen (überwiesen Ende Juli) — Baden-Württemberg im Vorgriff, das Gesetz folgt später im Jahr. In Rheinland-Pfalz sollen die erhöhten Bezüge voraussichtlich erst mit der Zahlung für September fließen, rückwirkend ab 1. April. Hamburg und Thüringen rechnen frühestens mit dem vierten Quartal, Bayern zahlt ab Oktober.
Was das für Dich heißt: Rückwirkende Nachzahlungen kommen oft als Einmalbetrag — ein guter Moment, um Absicherungslücken zu schließen, statt den Betrag im Alltag versickern zu lassen.
Bund: Besoldungsreform mit Wegfall der Stufe 1 — Gesetz steckt in der Abstimmung
Das Bundesinnenministerium hat am 14. April 2026 einen Referentenentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung vorgelegt: 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025 (wird bereits als Abschlag ausgezahlt) und mindestens 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Kernstück der Reform: Die Stufe 1 aller Besoldungsgruppen entfällt — Neueinsteiger starten künftig direkt in der bisherigen Stufe 2. Außerdem geplant: vereinheitlichte Stufenabstände, Umstellung der Familienzuschläge und Nachzahlungen für zurückliegende Unteralimentation.
Update Juli 2026: Beschlossen ist das Gesetz weiterhin nicht. Der Entwurf steckt seit Monaten im Innenministerium; die Reform soll erst nach der Sommerpause fortgesetzt werden. Innenminister Dobrindt will den überarbeiteten Entwurf frühestens im September ins Kabinett bringen. Die Erhöhung selbst wird Bundesbeamten bereits als monatlicher Abschlag ausgezahlt.
Was das für Dich heißt: Bundesbeamte erhalten die Erhöhung bereits als monatlichen Abschlag. Wer 2026 neu in den Bundesdienst einsteigt, profitiert vom Wegfall der Stufe 1 spürbar beim Einstiegsgehalt.
Amtsangemessene Alimentation: 80-Prozent-Schwelle des BVerfG — Widerspruch 2026 sichert Ansprüche
Mit seiner Entscheidung zur Berliner Besoldung (September 2025) hat das Bundesverfassungsgericht erstmals konkrete Maßstäbe festgelegt: Die Besoldung muss mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen. Viele Besoldungsgesetze der Länder erfüllen die neuen Vorgaben nach Einschätzung der Gewerkschaften noch nicht — weitere Verfahren sind anhängig.
Was das für Dich heißt: Ansprüche auf höhere Besoldung werden in der Regel nur für das Jahr berücksichtigt, in dem Du sie geltend machst. Gewerkschaften wie der dbb stellen dafür Musterschreiben für einen Besoldungswiderspruch 2026 bereit — wer untätig bleibt, verschenkt mögliche Nachzahlungen.