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Beihilfe ist Landesrecht

Beihilfe & PKV nach Bundesland

50, 70 oder 80 Prozent? Pauschale Beihilfe — ja oder nein? Sonderweg oder Standardmodell? Die Antwort hängt davon ab, für welchen Dienstherrn Du arbeitest. Hier findest Du alle 16 Länder im direkten Vergleich — und für die wichtigsten eine eigene Detailseite.

Das Wichtigste in Kürze
  • Beihilfe ist Landesrecht: 16 Landes-Beihilfeverordnungen plus die Bundesbeihilfeverordnung — mit handfesten Unterschieden bei Sätzen, Eigenbehalten und Angehörigen-Regeln.
  • Die meisten Länder folgen dem Standardmodell 50/70/80 %; ausgeprägte Sonderwege haben Baden-Württemberg (einheitlich 50 % seit 2013), Hessen (Staffelung) und Sachsen.
  • Pauschale Beihilfe gibt es als Wahlmöglichkeit in zehn Ländern: BW, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, MV, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
  • Auch Einkommensgrenzen für Ehepartner und Kostendämpfungspauschalen regelt jedes Land selbst — ein Bundeslandwechsel kann den Beihilfeanspruch spürbar verändern.
Der Grund

16 Länder, 16 Beihilfeverordnungen — plus der Bund

Für die Krankenfürsorge ihrer Beamten ist nicht der Bund allein zuständig: Jedes Land regelt die Beihilfe in einer eigenen Verordnung. Das betrifft nicht nur Nachkommastellen, sondern handfeste Unterschiede, die über Hunderte Euro im Jahr entscheiden:

  • Bemessungssätze: Die meisten Länder folgen dem Standardmodell (50/70/80 %), einige rechnen anders — etwa Baden-Württemberg mit einheitlich 50 % für seit 2013 eingestellte Beamte.
  • Pauschale Beihilfe: Zehn Länder bieten den pauschalen Zuschuss als Alternative an, sechs (samt Bund) nicht.
  • Einkommensgrenzen für Angehörige: Ab welchem Einkommen ein Ehepartner nicht mehr berücksichtigungsfähig ist, legt jedes Land selbst fest.
  • Wahlleistungen & Eigenbehalte: Ob Chefarzt und Zweibettzimmer beihilfefähig sind und welche Kostendämpfungspauschalen gelten, ist Ländersache.
0Landes-Beihilfeverordnungen — plus die Bundesbeihilfeverordnung.
0Länder mit pauschaler Beihilfe als Wahlmöglichkeit.
0ausgeprägte Sonderwege: Hessen, Sachsen, Baden-Württemberg.
0Spanne der Bemessungssätze je nach Status und Land.
Der Ländervergleich

Alle 16 Länder auf einen Blick

Karte: pauschale Beihilfe in den 16 Bundesländern Karte von Deutschland. Zehn Bundesländer bieten die pauschale Beihilfe an, Schleswig-Holstein nur für bestimmte Gruppen, fünf Länder bieten sie nicht an. Jedes Land ist mit seiner Detailseite verlinkt. Bayern — keine pauschale Beihilfe Niedersachsen — pauschale Beihilfe Nordrhein-Westfalen — keine pauschale Beihilfe Brandenburg — pauschale Beihilfe Baden-Württemberg — pauschale Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern — pauschale Beihilfe Sachsen-Anhalt — pauschale Beihilfe Hessen — keine pauschale Beihilfe Rheinland-Pfalz — keine pauschale Beihilfe Sachsen — pauschale Beihilfe Schleswig-Holstein — pauschale Beihilfe nur für bestimmte Gruppen Thüringen — pauschale Beihilfe Saarland — keine pauschale Beihilfe Berlin — pauschale Beihilfe Hamburg — pauschale Beihilfe Bremen — pauschale Beihilfe BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH
pauschale Beihilfe (10 Länder)nur für bestimmte Gruppenkeine pauschale Beihilfe (5 Länder)
Klick auf ein Land führt zu den Beihilfesätzen, der zuständigen Beihilfestelle und dem Antragsweg dort. Die pauschale Beihilfe ist ein Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung statt der klassischen Beihilfe — wer sie einmal wählt, kann in der Regel nicht zurück. Kartengrundlage: Verwaltungsgebiete des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie, Lizenz dl-de/by-2-0.

Beihilfemodell und pauschale Beihilfe je Bundesland. Für die blau verlinkten Länder gibt es bereits eine ausführliche Detailseite — weitere folgen laufend.

Bundesland Beihilfemodell Pauschale Beihilfe Detailseite
Baden-WürttembergSonderweg: 50 % einheitlich (seit 2013)jaBeihilfe BW →
BayernStandardmodell (50/70/80 %)neinBeihilfe Bayern →
BerlinStandardmodelljaBeihilfe Berlin →
BrandenburgStandardmodelljaBeihilfe Brandenburg →
BremenStandardmodelljaBeihilfe Bremen →
HamburgStandardmodelljaBeihilfe Hamburg →
HessenSonderweg: Staffelung je KindneinBeihilfe Hessen →
Mecklenburg-VorpommernStandardmodelljaBeihilfe MV →
NiedersachsenStandardmodelljaBeihilfe Niedersachsen →
Nordrhein-WestfalenStandardmodellneinBeihilfe NRW →
Rheinland-PfalzStandardmodellneinBeihilfe RLP →
SaarlandStandardmodellneinBeihilfe Saarland →
SachsenSonderweg: eigene SystematikjaBeihilfe Sachsen →
Sachsen-AnhaltStandardmodelljaBeihilfe Sachsen-Anhalt →
Schleswig-HolsteinStandardmodellteilweiseBeihilfe SH →
ThüringenStandardmodell (Pension 75 %)jaBeihilfe Thüringen →
Stand 2026: Die Übersicht beschreibt die Grundsystematik. Maßgeblich ist immer die für Deinen Dienstherrn geltende Beihilfeverordnung in ihrer aktuellen Fassung — Bemessungssätze, Einkommensgrenzen und beihilfefähige Aufwendungen können abweichen. „Teilweise" bei Schleswig-Holstein: pauschale Beihilfe nur für bestimmte Gruppen.
Was das für Dich heißt

Drei Fragen, die Dein Bundesland beantwortet

Häufige Fragen

Beihilfe nach Bundesland — kurz beantwortet

Warum unterscheidet sich die Beihilfe je Bundesland?
Weil die Beihilfe Landesrecht ist. Bund und jedes der 16 Länder haben eine eigene Beihilfeverordnung — mit teils abweichenden Bemessungssätzen, Einkommensgrenzen für Angehörige, beihilfefähigen Aufwendungen und Eigenbehalten. Zehn Länder bieten zusätzlich die pauschale Beihilfe als Alternative an, andere nicht. Deshalb solltest Du Deinen Tarif immer nach dem Recht Deines konkreten Dienstherrn wählen, nicht nach der Bundestabelle.
Was passiert mit meiner Beihilfe, wenn ich das Bundesland wechsle?
Bei einem Wechsel des Dienstherrn — etwa vom Land in den Bund oder in ein anderes Land — gilt ab dem Wechsel das dortige Beihilferecht. Bemessungssatz, Einkommensgrenzen und die Frage, ob pauschale Beihilfe möglich ist, können sich ändern. Dein PKV-Tarif sollte dann auf die neue Beihilfequote angepasst werden. Das lässt sich in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung über eine Anpassung des bestehenden Vertrags lösen — mehr dazu im Ratgeber Bundeslandwechsel.
Dein Land als Spickzettel: Alle Eckdaten Deines Bundeslandes auf einer Seite — kostenlos als PDF, ohne Anmeldung. Dazu Checklisten und Musterschreiben für den Start ins Referendariat. Zu den Downloads
Dein Land, Deine Regeln.

Wir kennen die Beihilfe aller 16 Länder — und des Bundes.

Egal ob Landesbeamter, Bundesbeamter oder mitten im Bundeslandwechsel: Der kostenlose Beamten-Check ordnet Deine Situation nach dem für Dich geltenden Recht ein — verständlich und unverbindlich.

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