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Beihilfe ist Landesrecht

Beihilfe & PKV nach Bundesland

50, 70 oder 80 Prozent? Pauschale Beihilfe — ja oder nein? Sonderweg oder Standardmodell? Die Antwort hängt davon ab, für welchen Dienstherrn Du arbeitest. Hier findest Du alle 16 Länder im direkten Vergleich — und für die wichtigsten eine eigene Detailseite.

Das Wichtigste in Kürze
  • Beihilfe ist Landesrecht: 16 Landes-Beihilfeverordnungen plus die Bundesbeihilfeverordnung — mit handfesten Unterschieden bei Sätzen, Eigenbehalten und Angehörigen-Regeln.
  • Die meisten Länder folgen dem Standardmodell 50/70/80 %; ausgeprägte Sonderwege haben Hessen (persönlicher Familiensatz, Anwärter 70 %) und Sachsen (50/70/90 %). Baden-Württemberg folgt seit 2023 wieder dem Standardmodell.
  • Pauschale Beihilfe gibt es als Wahlmöglichkeit in zehn Ländern: BW, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, MV, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt (seit 2026, nur zur GKV) und Thüringen.
  • Auch Einkommensgrenzen für Ehepartner und Kostendämpfungspauschalen regelt jedes Land selbst — ein Bundeslandwechsel kann den Beihilfeanspruch spürbar verändern.
Der Grund

16 Länder, 16 Beihilfeverordnungen — plus der Bund

Für die Krankenfürsorge ihrer Beamten ist nicht der Bund allein zuständig: Jedes Land regelt die Beihilfe in einer eigenen Verordnung. Das betrifft nicht nur Nachkommastellen, sondern handfeste Unterschiede, die über Hunderte Euro im Jahr entscheiden:

  • Bemessungssätze: Die meisten Länder folgen dem Standardmodell (50/70/80 %), einige rechnen anders — etwa Sachsen mit bis zu 90 % oder Hessen mit einem persönlichen Familiensatz.
  • Pauschale Beihilfe: Zehn Länder bieten den pauschalen Zuschuss als Alternative an, sechs (samt Bund) nicht.
  • Einkommensgrenzen für Angehörige: Ab welchem Einkommen ein Ehepartner nicht mehr berücksichtigungsfähig ist, legt jedes Land selbst fest.
  • Wahlleistungen & Eigenbehalte: Ob Chefarzt und Zweibettzimmer beihilfefähig sind und welche Kostendämpfungspauschalen gelten, ist Ländersache.
16Landes-Beihilfeverordnungen — plus die Bundesbeihilfeverordnung.
10Länder mit pauschaler Beihilfe als Wahlmöglichkeit.
2ausgeprägte Sonderwege: Hessen und Sachsen.
50–90 %Spanne der Bemessungssätze je nach Status und Land.
Der Ländervergleich

Alle 16 Länder auf einen Blick

Karte: pauschale Beihilfe in den 16 Bundesländern Karte von Deutschland. Zehn Bundesländer bieten die pauschale Beihilfe an, Schleswig-Holstein nur für bestimmte Gruppen, fünf Länder bieten sie nicht an. Jedes Land ist mit seiner Detailseite verlinkt. Bayern — keine pauschale Beihilfe Niedersachsen — pauschale Beihilfe Nordrhein-Westfalen — keine pauschale Beihilfe Brandenburg — pauschale Beihilfe Baden-Württemberg — pauschale Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern — pauschale Beihilfe Sachsen-Anhalt — Zuschuss nur zur GKV (seit 2026) Hessen — keine pauschale Beihilfe Rheinland-Pfalz — keine pauschale Beihilfe Sachsen — pauschale Beihilfe Schleswig-Holstein — pauschale Beihilfe nur für bestimmte Gruppen Thüringen — pauschale Beihilfe Saarland — keine pauschale Beihilfe Berlin — pauschale Beihilfe Hamburg — pauschale Beihilfe Bremen — pauschale Beihilfe BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH
pauschale Beihilfe (10 Länder)nur für bestimmte Gruppenkeine pauschale Beihilfe (5 Länder)
Klick auf ein Land führt zu den Beihilfesätzen, der zuständigen Beihilfestelle und dem Antragsweg dort. Die pauschale Beihilfe ist ein Zuschuss zur Krankenversicherung statt der klassischen Beihilfe — wer sie einmal wählt, kann in der Regel nicht zurück. Ausnahme Sachsen-Anhalt: Dort gibt es den Zuschuss seit 2026 nur zur GKV, und die Wahl ist widerruflich. Kartengrundlage: Verwaltungsgebiete des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie, Lizenz dl-de/by-2-0.

Beihilfemodell und pauschale Beihilfe je Bundesland. Für die blau verlinkten Länder gibt es bereits eine ausführliche Detailseite — weitere folgen laufend.

Bundesland Beihilfemodell Pauschale Beihilfe Detailseite
Baden-WürttembergStandardmodell (seit 2023 wieder für alle)jaBeihilfe BW →
BayernStandardmodell (50/70/80 %)neinBeihilfe Bayern →
BerlinStandardmodelljaBeihilfe Berlin →
BrandenburgStandardmodelljaBeihilfe Brandenburg →
BremenStandardmodelljaBeihilfe Bremen →
HamburgStandardmodelljaBeihilfe Hamburg →
HessenSonderweg: 50 % + 5 Punkte je Ehepartner und Kind (max. 70 %), Anwärter 70 %neinBeihilfe Hessen →
Mecklenburg-VorpommernStandardmodelljaBeihilfe MV →
NiedersachsenStandardmodelljaBeihilfe Niedersachsen →
Nordrhein-WestfalenStandardmodellneinBeihilfe NRW →
Rheinland-PfalzStandardmodellneinBeihilfe RLP →
SaarlandStandardmodellneinBeihilfe Saarland →
SachsenSonderweg: 50/70/90 % (seit 2024)jaBeihilfe Sachsen →
Sachsen-AnhaltStandardmodell (Bundesbeihilfeverordnung)nur GKVBeihilfe Sachsen-Anhalt →
Schleswig-HolsteinStandardmodellteilweiseBeihilfe SH →
ThüringenStandardmodelljaBeihilfe Thüringen →
Bund (BBhV)Standardmodell — Wahlleistungen ohne EigenbehaltneinBeihilfe Bund →
Stand 2026: Die Übersicht beschreibt die Grundsystematik. Maßgeblich ist immer die für Deinen Dienstherrn geltende Beihilfeverordnung in ihrer aktuellen Fassung — Bemessungssätze, Einkommensgrenzen und beihilfefähige Aufwendungen können abweichen. „Teilweise" bei Schleswig-Holstein: pauschale Beihilfe nur für bestimmte Gruppen.
Anwärterbezüge

Was Anwärter in Deinem Bundesland verdienen

Nicht nur die Beihilfe ist Ländersache – auch die Anwärterbezüge. Zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Land liegen im mittleren Dienst rund 152 € im Monat.

Zur Vergleichstabelle für Bund und alle 16 Länder →

Lieber nach Stadt statt nach Land? Für über 20 Städte haben wir eigene Seiten mit der jeweiligen Dienstherren-Landschaft — von Münster und Hannover bis Berlin und München: zur Städte-Übersicht.
Häufige Fragen

Beihilfe nach Bundesland — kurz beantwortet

Warum unterscheidet sich die Beihilfe je Bundesland?
Weil die Beihilfe Landesrecht ist. Bund und jedes der 16 Länder haben eine eigene Beihilfeverordnung — mit teils abweichenden Bemessungssätzen, Einkommensgrenzen für Angehörige, beihilfefähigen Aufwendungen und Eigenbehalten. Zehn Länder bieten zusätzlich die pauschale Beihilfe als Alternative an, andere nicht. Deshalb solltest Du Deinen Tarif immer nach dem Recht Deines konkreten Dienstherrn wählen, nicht nach der Bundestabelle.
Was passiert mit meiner Beihilfe, wenn ich das Bundesland wechsle?
Bei einem Wechsel des Dienstherrn — etwa vom Land in den Bund oder in ein anderes Land — gilt ab dem Wechsel das dortige Beihilferecht. Bemessungssatz, Einkommensgrenzen und die Frage, ob pauschale Beihilfe möglich ist, können sich ändern. Dein PKV-Tarif sollte dann auf die neue Beihilfequote angepasst werden. Stellst Du den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Wechsel, muss der Versicherer ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten anpassen (§ 199 Abs. 2 VVG) — mehr dazu im Ratgeber Bundeslandwechsel.
Dein Land als Spickzettel: Alle Eckdaten Deines Bundeslandes auf einer Seite — kostenlos als PDF, ohne Anmeldung. Dazu Checklisten und Musterschreiben für den Start ins Referendariat. Zu den Downloads →
Dein Land, Deine Regeln.

Wir kennen die Beihilfe aller 16 Länder — und des Bundes.

Egal ob Landesbeamter, Bundesbeamter oder mitten im Bundeslandwechsel: Der kostenlose Beamten-Check ordnet Deine Situation nach dem für Dich geltenden Recht ein — verständlich und unverbindlich.

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