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Beihilfe & PKV · Land Baden-Württemberg

Beihilfe für Beamte in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg geht bei der Beihilfe einen eigenen Weg: Wer seit 2013 eingestellt wurde, hat dauerhaft 50 % — ohne die üblichen Erhöhungen bei Kindern oder im Ruhestand. Das macht die Wahl des PKV-Tarifs besonders wichtig. Zusätzlich gibt es die pauschale Beihilfe. Hier ordnen wir beides ehrlich ein.

Der 50-%-Sonderweg: Für seit dem 1. Januar 2013 neu eingestellte Beamte gilt in Baden-Württemberg ein einheitlicher Bemessungssatz von 50 % — dauerhaft, auch mit mehreren Kindern und im Ruhestand. Die klassischen Erhöhungen auf 70 % entfallen. Ihre PKV muss deshalb von Anfang an dauerhaft 50 % abdecken. Vor 2013 eingestellte Beamte behalten die abgestuften Sätze.
Die Bemessungssätze

Zwei Welten — je nach Einstellungsdatum

In Baden-Württemberg hängt Ihr Beihilfesatz davon ab, wann Sie in den Landesdienst eingetreten sind.

Personengruppe Eingestellt ab 2013 Eingestellt vor 2013
Aktive Beamte50 %50 %
Aktive Beamte ab 2 Kindern50 %70 %
Ehe-/Lebenspartner50 %70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %80 %
Versorgungsempfänger50 %70 %
Wichtig für Ihren Tarif: Der Beihilferechner berücksichtigt Ihre Situation. Verbindlich ist die Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO BW) in der aktuellen Fassung. Kinder erhalten weiterhin 80 % — die Abweichung betrifft vor allem Ihren eigenen Satz und den des Ehepartners.
Beihilfestelle & pauschale Beihilfe

Das LBV in Fellbach — und die pauschale Alternative

Für die Landesbeamtinnen und -beamten ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) mit Sitz in Fellbach zuständig. Anträge lassen sich zunehmend digital einreichen.

Baden-Württemberg bietet zudem die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung:

  • Einbahnstraße: Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich — niemals ohne Vergleichsrechnung entscheiden.
  • Dauerhafte 50-%-Quote beachten: Wegen des Sonderwegs muss Ihr PKV-Tarif langfristig 50 % tragen — die Tarifwahl ist hier besonders folgenreich.
  • Kinder bleiben bei 80 %: Für berücksichtigungsfähige Kinder gilt weiterhin der 80-%-Satz.
Pauschale Beihilfe im Detail
0einheitlich für seit 2013 eingestellte Beamte — dauerhaft.
0Beihilfe für berücksichtigungsfähige Kinder.
japauschale Beihilfe als Wahlmöglichkeit — in der Regel unwiderruflich.
ab 0im Monat kostet die PKV im Anwärtertarif.
Häufige Fragen

Beihilfe Baden-Württemberg — kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe in Baden-Württemberg?
Baden-Württemberg geht einen Sonderweg: Für seit dem 1. Januar 2013 neu eingestellte Beamte gilt ein einheitlicher Bemessungssatz von 50 % — dauerhaft, auch mit mehreren Kindern und im Ruhestand. Die Erhöhungen auf 70 % entfallen für diese Gruppe. Vor 2013 eingestellte Beamte behalten die abgestuften Sätze (50/70/80 %). Maßgeblich ist die BVO BW.
Warum ist der 50-%-Sonderweg für die PKV so wichtig?
Weil Ihre private Krankenversicherung dauerhaft 50 % Ihrer Kosten abdecken muss — der PKV-Anteil sinkt für seit 2013 eingestellte Beamte auch mit Kindern und im Ruhestand nicht. Der Tarif muss von Anfang an auf diese 50-%-Quote ausgelegt sein, sonst entstehen Lücken. Deshalb sollten BW-Beamte ihren Tarif besonders sorgfältig wählen.
Gibt es in Baden-Württemberg die pauschale Beihilfe?
Ja. BW bietet die pauschale Beihilfe an: einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich und sollte nie ohne Vergleichsrechnung getroffen werden.
Wer bearbeitet in Baden-Württemberg die Beihilfe?
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) mit Sitz in Fellbach. Anträge lassen sich zunehmend digital einreichen. Kommunalbeamte können abweichende Beihilfestellen haben.
Der Sonderweg will verstanden sein.

50 % dauerhaft — ist Ihr Tarif darauf ausgelegt?

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