Baden-Württemberg geht bei der Beihilfe einen eigenen Weg: Wer seit 2013 eingestellt wurde, hat dauerhaft 50 % — ohne die üblichen Erhöhungen bei Kindern oder im Ruhestand. Das macht die Wahl des PKV-Tarifs besonders wichtig. Zusätzlich gibt es die pauschale Beihilfe. Hier ordnen wir beides ehrlich ein.
In Baden-Württemberg hängt Ihr Beihilfesatz davon ab, wann Sie in den Landesdienst eingetreten sind.
| Personengruppe | Eingestellt ab 2013 | Eingestellt vor 2013 |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | 50 % |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 50 % | 70 % |
| Ehe-/Lebenspartner | 50 % | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | 80 % |
| Versorgungsempfänger | 50 % | 70 % |
Für die Landesbeamtinnen und -beamten ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) mit Sitz in Fellbach zuständig. Anträge lassen sich zunehmend digital einreichen.
Baden-Württemberg bietet zudem die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung:
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