Was Du im Vorbereitungsdienst verdienst, hängt davon ab, wer Dein Dienstherr ist. Hier findest Du die Anwärtergrundbeträge für den Bund und jedes Bundesland, mit der amtlichen Quelle je Land — und was am Ende wirklich auf Deinem Konto landet.
Netto berechnen →Die Tabelle zeigt die vier Stufen, die sich zwischen den Dienstherren vergleichen lassen. Einzelne Länder haben zusätzliche Stufen (etwa für den einfachen Dienst oder das Rechtsreferendariat) — die stehen auf der jeweiligen Länderseite.
| Dienstherr | Mittlerer Dienst | Gehobener Dienst | A 12 (z. B. Lehramt) | Höherer Dienst |
|---|---|---|---|---|
| Bund | 1.560,06 € | 1.846,85 € | — | 2.778,48 € |
| Baden-Württemberg | 1.552,89 € | 1.608,78 € | 1.753,53 € | 1.822,62 € |
| Bayern | 1.569,93 € | 1.623,85 € | 1.763,44 € | 1.795,21 € |
| Berlin | 1.527,66 € | 1.587,45 € | 1.742,25 € | 1.777,47 € |
| Brandenburg | 1.578,37 € | 1.631,43 € | 1.768,84 € | 1.800,10 € |
| Bremen | 1.517,11 € | 1.573,45 € | 1.719,25 € | 1.752,41 € |
| Hamburg | 1.556,18 € | 1.612,33 € | 1.757,76 € | 1.790,83 € |
| Hessen | 1.436,38 € | 1.504,16 € | 1.679,64 € | 1.719,59 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1.538,54 € | 1.594,62 € | 1.739,79 € | 1.772,80 € |
| Niedersachsen | 1.469,04 € | 1.529,74 € | 1.686,91 € | 1.722,66 € |
| Nordrhein-Westfalen | 1.559,78 € | 1.615,68 € | 1.760,37 € | 1.793,28 € |
| Rheinland-Pfalz | 1.571,65 € | 1.627,85 € | 1.773,55 € | 1.806,71 € |
| Saarland | 1.483,52 € | 1.537,21 € | 1.676,20 € | 1.707,82 € |
| Sachsen | 1.588,41 € | 1.643,69 € | 1.786,79 € | 1.855,10 € |
| Sachsen-Anhalt | 1.518,94 € | 1.572,82 € | 1.712,28 € | 1.744,00 € |
| Schleswig-Holstein | 1.467,18 € | 1.544,56 € | 1.712,84 € | 1.746,53 € |
| Thüringen | 1.552,02 € | 1.612,32 € | 1.768,40 € | 1.803,92 € |
So liest Du die Tabelle: Der Anwärtergrundbetrag richtet sich nach dem Eingangsamt der Laufbahn, in die Du nach dem Vorbereitungsdienst übernommen wirst — nicht nach Deiner späteren Besoldungsgruppe. Wer also Lehramt an Grundschulen mit Eingangsamt A 12 studiert, bekommt den A-12-Wert. Die Amtsbezeichnungen unterscheiden sich zwischen den Ländern; maßgeblich ist die Besoldungstabelle Deines Dienstherrn.
Der feste Sockel aus der Besoldungstabelle. Er hängt allein vom Eingangsamt Deiner Laufbahn ab — nicht vom Alter, nicht von der Note, nicht von der Dauer des Vorbereitungsdienstes.
Kann gezahlt werden, wenn in einer Laufbahn erheblicher Bewerbermangel herrscht — etwa in Lehramts-Mangelfächern, im Polizeivollzug oder in der IT. Meist ein Prozentsatz des Grundbetrags, teils bis zu 70 %.
Für Verheiratete und für jedes berücksichtigungsfähige Kind. Die Beträge sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich — in Niedersachsen etwa 162,26 € bzw. 170,36 € in Stufe 1.
Ein kleiner monatlicher Zuschuss, den viele Dienstherren zahlen, wenn Du einen entsprechenden Vertrag nachweist. Er wird nicht automatisch gezahlt — Du musst ihn beantragen.
Angestellte zahlen rund 20 % ihres Bruttos in die Sozialversicherung. Als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter zahlst Du nichts in die Renten-, Arbeitslosen- und gesetzliche Krankenversicherung. Deshalb bleibt von einem Anwärtergrundbetrag von rund 1.500 € spürbar mehr übrig als von einem gleich hohen Angestelltengehalt.
Abgezogen werden im Wesentlichen zwei Posten: die Lohnsteuer und Dein Beitrag zur privaten Krankenversicherung. Je nach Bundesland und Tarif kann ein kleiner Pflegeversicherungsbeitrag dazukommen.
Wie viel am Ende übrig bleibt, rechnest Du am besten selbst durch — der Rechner kennt jetzt alle 17 Dienstherren.
Zum Anwärterbezüge-Rechner →Weil Du Beihilfe bekommst, musst Du nur den Rest privat absichern. Genau dafür gibt es Anwärtertarife: besonders günstige Einstiegstarife, die es ab etwa 80 € im Monat gibt.
Wichtig ist dabei nicht der Startbeitrag, sondern was der Tarif später kann — vor allem das Optionsrecht auf den Volltarif ohne neue Gesundheitsprüfung. Was der Beitrag nach dem Vorbereitungsdienst macht, steht unter PKV-Beitrag nach dem Referendariat.
PKV für Anwärter →Bis 2006 galt für alle Beamten in Deutschland dasselbe Besoldungsrecht. Mit der Föderalismusreform ging die Zuständigkeit für die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten auf die Länder über. Seitdem verhandelt jedes Land seine Besoldungsrunden selbst — mit eigenen Erhöhungsschritten, eigenen Stichtagen und eigenen Sonderregeln.
Praktisch heißt das: Wer in Sachsen in den mittleren Dienst startet, bekommt 2026 monatlich 152,03 € mehr als in Hessen. Über die typischen zwei Jahre Vorbereitungsdienst summiert sich das auf rund 3.648 €. Wechselst Du später das Bundesland, ändert sich nicht nur die Besoldung, sondern auch Dein Beihilferecht — was dabei zu beachten ist, steht im Ratgeber Bundeslandwechsel.
Ob Deine Bezüge überhaupt verfassungskonform sind, ist eine eigene Frage: Das Bundesverfassungsgericht hat 2025 den Prüfungsmaßstab verschärft. Mehr dazu unter amtsangemessene Alimentation.
Jede Länderseite zeigt alle Stufen des Landes, die zuständige Bezügestelle, die amtliche Rechtsgrundlage als verlinkte Primärquelle — und wie Beihilfe und PKV dort zusammenspielen.
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