PKV für Beamte: Beihilfe plus Resttarif — das stärkste Duo im System
Dein Dienstherr übernimmt über die Beihilfe je nach Situation 50 bis 80 % Deiner Krankheitskosten. Ein beihilfekonformer PKV-Tarif versichert genau den verbleibenden Rest — deshalb ist die private Krankenversicherung für Beamte meist deutlich günstiger und leistungsstärker als jede Alternative.
- Die Beihilfe Deines Dienstherrn übernimmt als aktiver Beamter in der Regel 50 % Deiner Krankheitskosten, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und in der Pension; Kinder erhalten 80 %.
- Ein beihilfekonformer PKV-Resttarif versichert nur die verbleibende Lücke — deshalb ist der Beitrag deutlich niedriger als bei einer Vollversicherung.
- In der GKV zahlen Beamte den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss (Ausnahme: pauschale Beihilfe in zehn Bundesländern).
- Das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG erlaubt später den Wechsel in andere Tarife derselben Gesellschaft — oft mit spürbarer Beitragsersparnis. Bei einer Beitragserhöhung ist er fast immer der erste Hebel; unser Tarifcheck prüft das kostenfrei.
- Seriöse Pauschalzahlen für den Volltarif gibt es nicht — der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Beihilfesatz ab. Eine realistische Einschätzung für Deine Situation liefert der kostenlose Beamten-Check (Stand 2026).
- Im Test 2026: Die WirtschaftsWoche hat am 30.09.2026 zehn PKV-Tarife für Beamte mit „exzellent“ bewertet, Platz 1 Barmenia. Nur vier der Sieger nehmen an der Öffnungsaktion teil. Was das Ranking für Dich bedeutet.
PKV für Beamte in gut 13 Minuten erklärt
Wie Beihilfe und PKV zusammenspielen, wie Du Arztrechnungen einreichst, wann die gesetzliche Kasse passen kann, was die PKV als Anwärter und im Volltarif kostet, was im Ruhestand und mit dem Beitrag im Alter passiert – und woran Du einen guten Tarif erkennst.
Das Video zum Nachlesen
PKV für Beamte – lohnt sich das?
Rund 356 Euro im Monat in der gesetzlichen Krankenkasse – oder meist 100 bis 120 Euro in der privaten Krankenversicherung. So weit lagen die Beiträge in einem unserer Musterfälle auseinander, und zwar für denselben Anwärter beim selben Dienstherrn. Der Grund dafür heißt Beihilfe. Trotzdem ist der günstigere Weg nicht automatisch für jeden der richtige.
In diesem Video erfährst Du, wie die private Krankenversicherung für Beamte funktioniert – bis hin zur Arztrechnung –, was sie heute und im Alter kostet und worauf Du achten musst, damit Deine Entscheidung auch in dreißig Jahren noch passt. Wir sind Beamtenstarter: spezialisiert auf Versicherungen für Beamte, Anwärter und Referendare – und an keine Gesellschaft gebunden.
Wir gehen dafür acht Schritte: vom Prinzip und Deinen ersten Rechnungen über die Kosten und Deinen Weg bis zur Pension bis zu der Frage, woran Du einen guten Tarif erkennst.
Das Prinzip: Beihilfe plus PKV
Als Beamter hast Du einen besonderen Anspruch: die Beihilfe. Dein Dienstherr übernimmt damit einen Teil Deiner Krankheitskosten – beim Arzt, im Krankenhaus und beim Zahnarzt. Einen Beitrag zahlst Du dafür nicht, denn die Beihilfe gehört zur Fürsorge Deines Dienstherrn.
Den Rest sicherst Du privat ab, mit einem sogenannten beihilfekonformen Tarif. Er versichert genau den Teil, den die Beihilfe nicht trägt. Bei einer Arztrechnung über 200 Euro und fünfzig Prozent Beihilfe zahlt Dein Dienstherr also 100 Euro, und Deine private Versicherung übernimmt die anderen 100. Weil sie nur die Hälfte absichern muss, ist Dein Beitrag vergleichsweise niedrig.
Wie hoch Dein Anteil ist, hängt von Deiner Situation ab. Als Beamter oder Anwärter bekommst Du in der Regel fünfzig Prozent, ab zwei Kindern meist siebzig. Kinder selbst erhalten achtzig Prozent, Ehepartner siebzig, wenn ihr eigenes Einkommen unter einer Grenze liegt. In der Pension steigt Dein Satz auf siebzig Prozent. Einige Bundesländer, zum Beispiel Hessen und Sachsen, rechnen anders.
Im Alltag: So reichst Du Rechnungen ein
Wie läuft das nun im Alltag? Beim Arzt sagst Du, dass Du privat abrechnest. Statt eine Karte einzulesen, schickt Dir die Praxis später eine Rechnung. Die reichst Du an zwei Stellen ein: bei Deiner Beihilfestelle und bei Deiner privaten Krankenversicherung. Beides läuft parallel, Du musst also nicht auf den einen Bescheid warten.
Das geht heute meist per App. Du fotografierst die Rechnung und schickst sie ab – an Deine Versicherung und über die App oder das Online-Portal Deines Dienstherrn. Die Versicherung erstattet oft schon nach wenigen Tagen. Weil Ärzte übliche Zahlungsfristen einräumen, kannst Du die Rechnung in der Regel erst bezahlen, wenn das Geld bei Dir angekommen ist. Und die Originalrechnungen hebst Du auf, bis beide Erstattungen da sind.
Bei Rezepten zahlst Du in der Apotheke zunächst selbst und reichst die Quittung zusammen mit der ärztlichen Verordnung ein. Im Krankenhaus rechnen die Kliniken bei teuren Behandlungen in der Regel direkt mit Beihilfe und Versicherung ab. Manches musst Du bei der Beihilfe vorher anerkennen lassen, etwa eine Reha oder eine längere Psychotherapie. Und vor einer größeren Zahnbehandlung reichst Du am besten einen Heil- und Kostenplan vorab bei beiden Stellen ein.
Wichtig sind die Fristen. Die Beihilfe musst Du innerhalb einer Antragsfrist beantragen, und die hängt von Deinem Dienstherrn ab. Beim Bund sind es drei Jahre, in Hessen dagegen nur ein Jahr. Wer die Frist verpasst, verliert den Beihilfeanteil in aller Regel ganz. Beim Bund gibt es außerdem einen Mindestbetrag: Beihilfe wird erst gezahlt, wenn ein Antrag zusammen mehr als 200 Euro umfasst. Kleine Rechnungen sammelst Du also – aber immer mit Blick auf die Frist des ältesten Belegs.
Und noch ein Tipp, falls Dein Tarif eine Beitragsrückerstattung vorsieht: Sie hängt nur davon ab, was Du bei Deiner privaten Versicherung einreichst. Ein Beihilfeantrag kostet Dich die Rückerstattung nicht. Bei kleinen Rechnungen kann es sich deshalb lohnen, sie nur bei der Beihilfe einzureichen und Deinen privaten Anteil selbst zu tragen. Rechne aber vorher nach, vor allem kurz vor dem Jahresende.
PKV oder gesetzlich?
Warum also nicht einfach in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben? Als Beamter bist Du dort versicherungsfrei. Wenn Du nichts unternimmst, führt Dich Deine Kasse automatisch als freiwilliges Mitglied weiter. Anders als Angestellte bekommst Du dann aber keinen Arbeitgeberanteil. Du zahlst den vollen Beitrag in der Regel allein, und Deine Beihilfe läuft weitgehend ins Leere.
Wie groß der Unterschied ist, zeigt unser Musterfall: ein Anwärter beim Bund im gehobenen Dienst, ohne Kinder. In der gesetzlichen Kasse wären das rund 356 Euro im Monat. Zehn geprüfte Anwärtertarife der privaten Krankenversicherung kosteten im selben Fall zwischen rund 81 und 145 Euro, jeweils mit Pflegeversicherung. Die meisten lagen bei 100 bis 120 Euro.
Eine wichtige Ausnahme ist die pauschale Beihilfe. Zehn Bundesländer bieten sie an, darunter Hamburg, Berlin und Niedersachsen. Dort zahlt Dein Dienstherr die Hälfte Deines Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung, 2026 bis zu 508,59 Euro im Monat. Die Entscheidung dafür ist aber in der Regel unwiderruflich. Und die Öffnungsaktion der privaten Versicherer kannst Du danach nicht mehr nutzen.
Ehrlich gesagt kann die gesetzliche Kasse für manche trotzdem besser passen, zum Beispiel mit mehreren Kindern und einem Partner ohne eigenes Einkommen. Denn dort sind Angehörige beitragsfrei mitversichert, in der privaten Versicherung zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Wer Dir sagt, die private Versicherung sei immer besser, will Dir etwas verkaufen. Und wer sagt, die gesetzliche sei immer günstiger, hat die Beihilfe nicht verstanden.
Was die PKV wirklich kostet
Was die private Krankenversicherung Dich kostet, hängt vor allem von fünf Dingen ab: von Deinem Eintrittsalter, Deinem Beihilfesatz, Deiner Gesundheit, dem Leistungsumfang und einem möglichen Selbstbehalt. Der wichtigste Hebel ist das Eintrittsalter. Denn je früher Du einsteigst, desto günstiger bleibt Dein Beitrag auf Dauer.
Als Anwärter zahlst Du zunächst einen günstigen Ausbildungstarif. Nach der Ernennung wechselst Du in den Volltarif, und der ist deutlich teurer. In einer zweiten Musterauswertung für Niedersachsen lagen die Anwärtertarife bei rund 103 bis 152 Euro, der Volltarif mit siebenundzwanzig Jahren bei rund 330 bis 423 Euro im Monat. Ein Teil davon ist Vorsorge, denn ab jetzt baut Dein Vertrag Rücklagen für das Alter auf.
Zum Vergleich: In der gesetzlichen Kasse wächst Dein Beitrag mit jeder Besoldungserhöhung mit, bis zu einer festen Obergrenze. Bei 3.200 Euro brutto ohne Kinder wären es nach unserer Orientierungsrechnung rund 618 Euro im Monat. Der Beitrag in der privaten Versicherung hängt dagegen nicht von Deinem Einkommen ab.
Vom Anwärter bis zur Pension
Dein Weg durchs Beamtenleben beginnt meist als Beamter auf Widerruf, im Vorbereitungsdienst oder im Referendariat. Danach folgen die Probezeit von meist drei Jahren und die Ernennung auf Lebenszeit. Für Deine Krankenversicherung ist dabei vor allem ein Moment entscheidend: der Wechsel vom Anwärtertarif in den Volltarif.
Die gute Nachricht: Für diesen Wechsel brauchst Du keine neue Gesundheitsprüfung, denn er läuft über das vertragliche Umwandlungsrecht. Krankheiten aus der Ausbildungszeit führen also nicht zu neuen Zuschlägen. Bei vielen Gesellschaften bleibt sogar Dein Eintrittsalter vom Beginn der Anwärterzeit maßgeblich – lass Dir das am besten im Angebot bestätigen. Und melde Deine Ernennung aktiv, sonst drohen Nachforderungen oder Kürzungen bei den Leistungen.
Im Ruhestand steigt Deine Beihilfe dann auf siebzig Prozent, und Deine private Versicherung muss nur noch dreißig Prozent abdecken. Diese Umstellung geht ohne Gesundheitsprüfung, und viele Verträge stellen sogar automatisch um. Der Beitrag sinkt dadurch grob um vierzig Prozent – und die Rücklagen, die Du bis dahin aufgebaut hast, bleiben Dir erhalten.
Der Beitrag im Alter
Die größte Sorge vieler Beamter ist der Beitrag im Alter. Dafür hat die private Krankenversicherung drei eingebaute Polster. Das erste sind die Alterungsrückstellungen, die Du über Jahrzehnte ansparst. Das zweite ist ein gesetzlicher Zuschlag von zehn Prozent, den Du bis zum sechzigsten Geburtstag zahlst. Danach fällt er weg, und Dein Beitrag sinkt um rund neun Prozent. Das dritte Polster ist die höhere Beihilfe in der Pension.
Trotzdem steigen auch private Beiträge, allerdings nicht willkürlich: Jede Erhöhung muss ein Treuhänder prüfen und genehmigen. Zum ersten Januar 2026 stiegen die Beiträge für rund sechzig Prozent der Versicherten, im Schnitt um dreizehn Prozent, und auch für 2027 sind Erhöhungen angekündigt. Über zwanzig Jahre betrachtet lag der Anstieg in der privaten Versicherung aber bei rund 3,4 Prozent pro Jahr – in der gesetzlichen bei 3,9 Prozent.
Steigt Dein Beitrag, hast Du einen starken Hebel: den Tarifwechsel nach Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes. Du wechselst dabei in einen gleichartigen Tarif bei Deinem Versicherer, und Deine Rückstellungen werden vollständig angerechnet. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nur, wenn der neue Tarif mehr leistet. Ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft lohnt sich ab Mitte vierzig dagegen nur noch in Ausnahmefällen.
Gesundheitsfragen und der richtige Zeitpunkt
Vor dem Einstieg steht die Gesundheitsprüfung. Du beantwortest Fragen zu Behandlungen und Diagnosen der letzten Jahre, und zwar vollständig und wahrheitsgemäß. Wer etwas weglässt, riskiert, dass der Versicherer noch Jahre später vom Vertrag zurücktritt – oft genau dann, wenn Du ihn brauchst. Fordere deshalb vorher Deine Patientenakte beim Hausarzt an.
Und stell nie auf gut Glück einen Antrag, denn eine Ablehnung musst Du in späteren Anträgen angeben. Besser ist eine anonyme Risikovoranfrage. Dabei gehen Deine Gesundheitsangaben ohne Deinen Namen an mehrere Gesellschaften gleichzeitig. So erfährst Du vorher, wer Dich zu welchen Bedingungen nehmen würde, ohne dass eine Ablehnung entsteht.
Und wenn Vorerkrankungen zum Problem werden, gibt es für Beamte die Öffnungsaktion. Innerhalb von sechs Monaten ab Beginn Deines Beamtenverhältnisses nehmen Dich die teilnehmenden Versicherer ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse auf, mit höchstens dreißig Prozent Zuschlag. Sie ist Dein Sicherheitsnetz, aber nicht der erste Schritt. Alles dazu erklären wir Dir in einem eigenen Video.
Und wann solltest Du anfangen? Die Beihilfe gilt ab dem Tag Deiner Ernennung, und genau dann sollte auch Deine private Versicherung beginnen. Plane dafür zwei bis drei Monate Vorlauf ein, denn die Gesundheitsprüfung braucht Zeit. Und kündige Deine gesetzliche Kasse erst, wenn die Annahme der privaten Versicherung schriftlich vorliegt.
Woran Du einen guten Tarif erkennst
Und welcher Tarif ist der richtige? Den einen besten Tarif für alle gibt es nicht, und der Preis allein sagt wenig: Zwischen einem schlanken und einem starken Leistungspaket liegen schnell sechzig Euro im Monat. Deshalb gilt: erst der Bedarf, dann der Beitrag. Als Anwärter zählt dabei vor allem der Volltarif, in den Du später wechselst. Denn mit ihm lebst Du die nächsten Jahrzehnte.
Ein paar Leistungen solltest Du nie wegsparen: die Erstattung von Arztrechnungen auch über dem Höchstsatz der Gebührenordnung, einen guten Erstattungssatz beim Zahnersatz und ein Optionsrecht, mit dem Du Deinen Schutz später ohne neue Gesundheitsprüfung aufstocken kannst. Genauso wichtig ist, wie stabil die Beiträge einer Gesellschaft über die Jahre waren.
Ein Krankentagegeld brauchst Du dagegen in der Regel nicht, denn Deine Bezüge laufen im Krankheitsfall weiter. Ein Selbstbehalt wirkt nur auf Deinen privaten Anteil und lohnt sich seltener, als es die Beitragstabelle vermuten lässt. Und Lücken der Beihilfe, etwa beim Zahnersatz oder bei Chefarzt und Zweibettzimmer, schließt ein Beihilfeergänzungstarif oft schon für wenige Euro im Monat.
Zusammenfassung
Fassen wir zusammen. Erstens: Als Beamter versicherst Du privat nur den Teil, den die Beihilfe nicht trägt. Deshalb ist die private Krankenversicherung für die meisten deutlich günstiger. Zweitens: Je früher Du einsteigst, desto besser – und entscheidend ist der Volltarif, der Dich bis in die Pension begleitet. Drittens: Beantworte die Gesundheitsfragen ehrlich und frag erst anonym an, bevor Du einen Antrag stellst.
Wenn Du wissen willst, wo Du gerade stehst, mach den Beamten-Check auf beamten-starter.de. Nach fünf kurzen Fragen siehst Du sofort eine erste Einschätzung, und auf Wunsch melden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit Deiner persönlichen Auswertung. Den Link findest Du in der Beschreibung. Wir sind an keine Gesellschaft gebunden, und das Gespräch mit uns ist für Dich unverbindlich.
So greifen Beihilfe und PKV ineinander
Die Beihilfe ist die Krankenfürsorge Deines Dienstherrn: Er erstattet Dir einen festen Prozentsatz Deiner beihilfefähigen Krankheitskosten — als aktiver Beamter in der Regel 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %.
Den Rest deckt ein beihilfekonformer PKV-Tarif, auch Restkosten- oder Quotentarif genannt. Du versicherst also nicht 100 % Deiner Kosten, sondern nur die Lücke, die die Beihilfe lässt:
- 50 % Beihilfe + 50 % PKV: der Standardfall für aktive Beamte ohne bzw. mit einem Kind.
- 70 % Beihilfe + 30 % PKV: ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern — Dein PKV-Beitrag sinkt dann spürbar.
- Zusammen 100 %: Beihilfe und Tarif ergänzen sich lückenlos, sofern der Tarif sauber auf Deinen Beihilfesatz abgestimmt ist.
Die Bausteine Deines PKV-Schutzes
Ein guter Beamtentarif ist modular aufgebaut. Diese Bausteine solltest Du kennen — und gezielt auswählen.
Ambulant
Arztbesuche, Medikamente, Hilfsmittel, Vorsorge — der Kern des Tarifs. Auf Details achten: Heilpraktiker, Sehhilfen, Psychotherapie und offene Hilfsmittelkataloge unterscheiden gute von mittelmäßigen Tarifen.
Stationär & Wahlleistungen
Im Krankenhaus entscheiden Wahlleistungen über den Unterschied: Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer sind über die Beihilfe je nach Bundesland nur teilweise oder gar nicht abgedeckt — der Tarif sollte das auffangen. Welche Länder was zahlen, steht im Ratgeber Wahlleistungen im Krankenhaus.
Zahn
Zahnersatz ist einer der häufigsten Kostentreiber. Starke Tarife erstatten hohe Prozentsätze auf Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie — hier lohnt der genaue Blick in die Bedingungen.
Ehepartner und Kinder: So rechnet die Beihilfe
Die Beihilfe denkt Deine Familie mit — mit eigenen Sätzen für Partner und Kinder. Das verändert die Kalkulation oft deutlich zugunsten der PKV.
Ehepartner: 70 %
Berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner erhalten in der Regel 70 % Beihilfe — allerdings nur, wenn ihr eigenes Einkommen unter der Einkommensgrenze des jeweiligen Bundeslandes liegt. Der Partner braucht dann nur noch einen 30-%-Resttarif.
Kinder: 80 %
Für berücksichtigungsfähige Kinder übernimmt die Beihilfe 80 % der Kosten. Der private Kindertarif für die restlichen 20 % ist entsprechend günstig — eine kostenfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es dafür nicht. Wie Du Deine Kinder konkret versicherst, zeigt der Ratgeber Kinder als Beamter richtig versichern. Was für Beamtinnen rund um Schwangerschaft, Geburt und Vorsorge gilt, steht im Ratgeber PKV für Beamtinnen.
Ab 2 Kindern: 70 % für Dich
Mit dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Dein eigener Beihilfesatz in der Regel von 50 auf 70 % — Dein PKV-Beitrag sinkt entsprechend. Gute Tarife lassen sich flexibel an den geänderten Satz anpassen.
Verbeamtet, aber noch gesetzlich versichert?
Viele Beamte kommen aus einem Angestelltenverhältnis und bleiben nach der Verbeamtung zunächst freiwillig in der GKV — oft aus Gewohnheit. Das kann teuer sein: Ohne Arbeitgeberzuschuss trägst Du den vollen Beitrag in der Regel allein, während Dein Beihilfeanspruch ungenutzt bleibt.
- Der Wechsel ist grundsätzlich möglich: Als Beamter kannst Du die freiwillige GKV-Mitgliedschaft kündigen und in einen beihilfekonformen PKV-Tarif wechseln — nach erneuter Gesundheitsprüfung.
- Je früher, desto besser: Eintrittsalter und Gesundheitszustand bestimmen den Beitrag. Jedes Jahr Zögern kostet in der Regel Geld.
- Erst prüfen, dann kündigen: Kündige die GKV niemals, bevor die PKV-Annahme schriftlich feststeht. Wir sichern die Reihenfolge über anonyme Risikovoranfragen ab.
- Sonderfall pauschale Beihilfe: In einigen Bundesländern kann ein Zuschuss zur GKV die Rechnung verändern — das prüfen wir ehrlich mit, bevor wir eine Empfehlung geben.
Die Öffnungsaktion: PKV-Zugang trotz Gesundheitsproblemen
Auch mit schweren Vorerkrankungen ist der Weg in die PKV für Beamte nicht automatisch versperrt.
Im Rahmen der Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger und bestimmte Beamtengruppen innerhalb einer Frist nach Verbeamtung in beihilfekonforme Tarife aufgenommen werden — mit erleichterten Bedingungen:
- Kein Ausschluss wegen Vorerkrankungen: Eine Ablehnung allein aus Gesundheitsgründen ist im Rahmen der Aktion nicht vorgesehen.
- Begrenzte Risikozuschläge: Zuschläge sind der Höhe nach gedeckelt.
- Keine Leistungsausschlüsse: Der Tarif gilt ohne Ausschluss einzelner Erkrankungen.
Wichtig sind die Fristen und Bedingungen im Detail — hier entscheidet die richtige Reihenfolge über Erfolg oder verpasste Chance. Wie Du mit Vorerkrankung konkret vorgehst — inklusive anonymer Risikovoranfrage — zeigt unsere Seite PKV trotz Vorerkrankung. Und welche Fragen dabei auf Dich zukommen, kannst Du im Fragen-Explorer zur Risikovoranfrage vorab durchgehen. Für zwei besonders häufige Konstellationen haben wir eigene Seiten: PKV nach Psychotherapie und PKV mit Schwerbehinderung.
Ratgeber: So funktioniert die ÖffnungsaktionPKV für Beamte — kurz beantwortet
Was ist ein beihilfekonformer Tarif?
Brauche ich als Beamter ein Krankentagegeld?
Muss ich eine Pflegeversicherung abschließen?
Lohnt sich der Wechsel aus der GKV auch nach Jahren im Beamtenverhältnis noch?
Rechtsgrundlagen und Quellen (geprüft am 9. Oktober 2026): § 46 BBhV (Bemessungssätze Bund) · § 193 Abs. 3 VVG (Pflicht zur Krankenversicherung) · § 199 VVG (Anpassung an den Beihilfesatz) · § 204 VVG (Tarifwechsel) · § 23 SGB XI (Pflegepflichtversicherung) · § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V (Versicherungsfreiheit)
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| Kriterium | Freiwillige GKV | Beihilfe + PKV |
|---|---|---|
| Beihilfe nutzbar? | Nein — der Beihilfeanspruch verpufft | Ja — der Dienstherr trägt in der Regel 50–80 % |
| Was Du privat absicherst | Den vollen einkommensabhängigen Beitrag | Nur den verbleibenden Prozentsatz (Restkosten) |
| Leistungen | Gesetzlicher Regelkatalog | Frei wählbar: ambulant, stationär, Zahn |
| Ehepartner & Kinder | Ggf. beitragsfreie Familienversicherung | Eigene Beihilfe: Ehepartner 70 %, Kinder 80 % |