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Das wichtigste Thema für jeden Beamten

Dienstunfähigkeitsversicherung: Dein Schutz, wenn der Amtsarzt entscheidet

Die unbequeme Wahrheit gleich vorweg: In den ersten fünf Dienstjahren haben die meisten Beamten bei Dienstunfähigkeit keinerlei Anspruch auf Versorgung — sie werden entlassen. Eine DU-Versicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel ist deshalb keine Kür, sondern das Fundament Deiner Absicherung. Hier erfährst Du, worauf es wirklich ankommt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Über Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens (§ 44 BBG bzw. Landesbeamtenrecht) — nicht Dein Arzt und nicht Deine Versicherung.
  • Beamte auf Widerruf oder Probe werden bei Dienstunfähigkeit in der Regel ohne Versorgung entlassen — es bleibt nur die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; ein Ruhegehaltsanspruch entsteht erst nach fünf Dienstjahren.
  • Auch danach ist die Lücke groß: Die Mindestversorgung liegt bei rund 2.100 € brutto (Stand Mai 2026), das maximale Ruhegehalt bei 71,75 % der Bezüge.
  • Entscheidend ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel: Der Versicherer folgt dann der Entscheidung des Dienstherrn, statt selbst neu zu prüfen.
  • Deshalb gehört die DU-Versicherung an den Anfang der Laufbahn — ab dem ersten Diensttag.
Grundlagen

Was bedeutet Dienstunfähigkeit — und wer entscheidet darüber?

Dienstunfähig ist, wer wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Für Bundesbeamte regelt das § 44 Bundesbeamtengesetz (BBG), für Landesbeamte gelten die entsprechenden Vorschriften des jeweiligen Landesbeamtenrechts.

Der entscheidende Unterschied zur Berufsunfähigkeit von Angestellten: Über Deine Dienstunfähigkeit entscheidet nicht Dein Arzt und nicht Deine Versicherung — sondern Dein Dienstherr auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens.

  • Der Amtsarzt begutachtet: Der Dienstherr ordnet die Untersuchung an, der Amtsarzt (oder ein beauftragter Gutachter) beurteilt Deine Dienstfähigkeit.
  • Der Dienstherr entscheidet: Auf Basis des Gutachtens wird die Dienstunfähigkeit festgestellt — die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung folgt.
  • Dauerhaftigkeit zählt: Als dienstunfähig kann auch gelten, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und bei dem keine Aussicht auf Wiederherstellung der Dienstfähigkeit binnen weiterer sechs Monate besteht.
  • Kein Bezug zum konkreten Beruf nötig: Anders als bei der Berufsunfähigkeit geht es nicht um Deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit, sondern um die Fähigkeit, Deine Dienstpflichten zu erfüllen.
Warum das für Deine Versicherung entscheidend ist: Eine gewöhnliche Berufsunfähigkeitsversicherung prüft nach eigenen Kriterien, ob Du berufsunfähig bist. Der Amtsarzt kann Dich also aus dem Dienst entlassen — und Deine Versicherung kommt trotzdem zu dem Ergebnis, dass Du nach ihren Bedingungen nicht berufsunfähig bist. Genau diese Lücke schließt die echte Dienstunfähigkeitsklausel, um die es weiter unten geht.
Häufiges Missverständnis: „Als Beamter bin ich doch versorgt." Das stimmt nur eingeschränkt — und in den ersten Dienstjahren in der Regel gar nicht. Die Details dazu im nächsten Abschnitt.
Das Versorgungs-Dilemma

Entlassen statt versorgt: die Lücke am Anfang der Laufbahn

  1. Beamter auf WiderrufVorbereitungsdienstKeine Versorgung. Bei Dienstunfähigkeit folgt in der Regel die Entlassung.
  2. Beamter auf Probemeist 3 JahreVersorgung erst nach 5 Dienstjahren — vorher nur Nachversicherung in der Rente.
  3. Beamter auf Lebenszeitab ErnennungVoller Anspruch auf die amtsunabhängige Mindestversorgung.
  4. RuhestandPensionRuhegehalt von maximal 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge.
Der Versorgungsanspruch entsteht nicht mit der Verbeamtung, sondern erst nach fünf Dienstjahren als Beamtin oder Beamter auf Probe beziehungsweise auf Lebenszeit. Wer im Vorbereitungsdienst oder in der Probezeit dienstunfähig wird, wird in der Regel entlassen und lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Genau diese erste Phase ist die gefährlichste — und die, in der fast niemand abgesichert ist. Deshalb gehört die Dienstunfähigkeitsversicherung an den Anfang der Laufbahn.
  • Dienstunfähig mit 305 Dienstjahre · Ruhegehaltssatz 44,8 %
    2.100 €
    Lücke 1.100 €
    Das Ruhegehalt läge rechnerisch darunter — es greift die amtsunabhängige Mindestversorgung von rund 2.100 € brutto.
  • Dienstunfähig mit 4015 Dienstjahre · Ruhegehaltssatz 50,8 %
    2.100 €
    Lücke 1.100 €
    Das Ruhegehalt läge rechnerisch darunter — es greift die amtsunabhängige Mindestversorgung von rund 2.100 € brutto.
  • Dienstunfähig mit 5025 Dienstjahre · Ruhegehaltssatz 56,8 %
    2.272 €
    Lücke 928 €
    Ruhegehalt aus 25 Dienstjahren zuzüglich Zurechnungszeit.
  • Dienstunfähig mit 6035 Dienstjahre · Ruhegehaltssatz 62,8 %
    2.511 €
    Lücke 689 €
    Ruhegehalt aus 35 Dienstjahren zuzüglich Zurechnungszeit.
Ruhegehalt bruttoDeine Versorgungslücke
Modellfall: Diensteintritt mit 25, Bruttobesoldung 4.000 € im Monat, Bedarf 80 Prozent davon (3.200 €). Die Balken zeigen, wie viel davon das Ruhegehalt deckt und was offen bleibt. Bei früher Dienstunfähigkeit rettet die Mindestversorgung den Betrag nach oben — die Lücke bleibt trotzdem über 1.000 € im Monat, und sie ist am Anfang der Laufbahn am größten. Mit Deinen eigenen Zahlen rechnest Du das im DU-Lücken-Rechner durch. Keine Zusage, sondern eine Orientierung; verbindlich ist die Versorgungsauskunft Deines Dienstherrn.

Wie gut Du bei Dienstunfähigkeit abgesichert bist, hängt fast vollständig von Deinem Beamtenstatus und Deinen Dienstjahren ab. Gerade am Anfang — wenn das Risiko einer langen Laufbahn noch vor Dir liegt — ist der Schutz am schwächsten.

Beamte auf Widerruf

Anwärter und Referendare werden bei Dienstunfähigkeit in aller Regel entlassen — ohne jede Versorgung. Es bleibt lediglich die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Deren Erwerbsminderungsrente setzt aber ihrerseits meist fünf Jahre Wartezeit voraus, die Berufsanfänger noch nicht erfüllen.

Beamte auf Probe

Auch in der Probezeit gilt: Bei Dienstunfähigkeit droht in der Regel die Entlassung mit Nachversicherung in der GRV — kein Ruhegehalt. Eine wichtige Ausnahme: Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall, werden Beamte auf Probe in den Ruhestand versetzt und erhalten Unfallruhegehalt.

Beamte auf Lebenszeit

Erst mit der Lebenszeiternennung und einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren entsteht ein Anspruch auf Ruhegehalt. Aber Vorsicht: Auch dann ist die Versorgung gerade in jungen Jahren deutlich niedriger, als viele erwarten — die Rechnung folgt unten.

Das bedeutet konkret: Wer als Anwärter oder Beamter auf Probe dienstunfähig wird, steht ohne eigene Vorsorge häufig ohne laufendes Einkommen da — kein Ruhegehalt vom Dienstherrn, meist auch keine Erwerbsminderungsrente aus der Nachversicherung. Deshalb gehört die Dienstunfähigkeitsversicherung an den ersten Tag der Laufbahn, nicht ans Ende.
Die Zahlen dahinter

Vier Zahlen, die Deine Versorgung bestimmen

0Dienstzeit sind nötig, bevor überhaupt ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht.
0Ruhegehaltssatz erwirbst Du je Dienstjahr — Versorgung muss man sich erdienen.
0der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sind das Maximum — nach 40 Dienstjahren.
ca. 0brutto beträgt die amtsunabhängige Mindestversorgung (Stand Mai 2026).
So rechnet der Dienstherr

Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit: die Mechanik

Besteht ein Versorgungsanspruch, berechnet sich das Ruhegehalt aus Deinen ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und Deiner Dienstzeit. Drei Bausteine solltest Du kennen:

BausteinRegelWas das für Dich heißt
Ruhegehaltssatz 1,79375 % je ruhegehaltfähigem Dienstjahr Nach 10 Dienstjahren sind das erst rund 18 % — die Versorgung wächst langsam.
Höchstsatz maximal 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge Selbst nach voller Laufbahn (40 Jahre) bleibt eine Lücke zum letzten Nettoeinkommen.
Zurechnungszeit Bei DU werden 2/3 der Zeit bis zum 60. Lebensjahr hinzugerechnet Mildert die Härte für jüngere Beamte — gleicht die Lücke aber bei weitem nicht aus.
Mindestversorgung amtsunabhängig ca. 2.100 € brutto (Stand Mai 2026) Die Untergrenze — sofern überhaupt ein Versorgungsanspruch besteht. Davon gehen noch PKV-Beitrag und ggf. Steuern ab.
Rechne Deine persönliche Lücke aus: Zwischen Deinen heutigen Nettobezügen und dem Ruhegehalt im DU-Fall klafft fast immer eine erhebliche Differenz — bei jungen Beamten oft mehrere hundert bis über tausend Euro monatlich. Unser DU-Lücken-Rechner zeigt Dir in einer Minute, wo Du stehst. Und wie hoch das Risiko in Deinem Beruf überhaupt ist, siehst Du im DU-Risiko-Checker — mit Risiko-Tacho und typischen Szenarien je Berufsgruppe.
Das Kernstück

Echte oder unechte DU-Klausel? Hier entscheidet sich alles.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist im Kern eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Zusatzvereinbarung: der DU-Klausel. Ihre Qualität entscheidet darüber, ob die Versicherung im Ernstfall zahlt — oder ob Du in eine Nachweislücke fällst.

Echte DU-Klausel

Der Versicherer erkennt die Entscheidung des Dienstherrn an: Wirst Du wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt, gilt das für die Versicherung als Leistungsfall — ohne eigene, zusätzliche BU-Prüfung.

  • Der Amtsarzt entscheidet, der Versicherer folgt: Die amtsärztlich festgestellte DU samt Entlassung/Zurruhesetzung genügt als Nachweis.
  • Keine doppelte Hürde: Du musst nicht zusätzlich beweisen, dass Du nach den Bedingungen des Versicherers berufsunfähig bist.
  • Planbarkeit im Ernstfall: Die Leistungsentscheidung hängt an einem klar definierten, dokumentierten Verwaltungsakt.

Unechte oder fehlende DU-Klausel

Der Versicherer behält sich eine eigene Prüfung vor — die amtsärztliche Feststellung ist dann nur ein Indiz, nicht der Leistungsauslöser. Du musst Deine Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen des Versicherers selbst nachweisen.

  • Lückenrisiko: Aus dem Dienst entlassen, aber nach Versicherer-Maßstab nicht berufsunfähig — im schlimmsten Fall stehst Du ohne Dienstbezüge und ohne Rente da.
  • Doppelte Beweislast: Gutachten, Fragebögen, ärztliche Nachweise — zusätzlich zum ohnehin belastenden DU-Verfahren.
  • Unsicherer Ausgang: Ob und wann geleistet wird, entscheidet sich erst im Leistungsverfahren.

Zusatzbaustein: Teildienstfähigkeits-Klausel

Nicht jede Laufbahn endet komplett: Bei begrenzter Dienstfähigkeit arbeitest Du mit reduzierter Stundenzahl weiter — mit entsprechend gekürzten Bezügen. Gute Tarife leisten auch in diesem Fall anteilig. Ohne diese Klausel gehen Teildienstfähige oft leer aus.

Für den Vollzugsdienst: PDU-Klausel

Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug: Hier gelten besondere gesundheitliche Anforderungen — die Polizeidienstunfähigkeit (PDU) kann eintreten, obwohl allgemeine Dienstfähigkeit noch besteht. Nur Tarife mit spezieller PDU-Klausel leisten bereits bei Polizeidienstunfähigkeit. Für Vollzugsbeamte ein zentrales Auswahlkriterium.

Tiefer einsteigen: Wie Du eine echte DU-Klausel im Bedingungswerk erkennst und welche Formulierungen Warnsignale sind, zeigen wir im Ratgeber „Echte DU-Klausel erkennen".
Der Zeitfaktor

Warum sich früher Abschluss doppelt auszahlt

Zwei Faktoren bestimmen Deinen Beitrag ein Leben lang: Dein Eintrittsalter und Dein Gesundheitszustand bei Antragstellung. Beide sind nie wieder so günstig wie heute.

Gesundheit sichern

Bei Vertragsschluss zählt Dein aktueller Gesundheitszustand. Jede später hinzukommende Diagnose kann Zuschläge, Ausschlüsse oder eine Ablehnung bedeuten — jung und gesund ist der beste Antragszeitpunkt.

Eintrittsalter nutzen

Je jünger Du einsteigst, desto niedriger der Beitrag — und der bleibt über die gesamte Laufzeit kalkuliert. Warten macht denselben Schutz dauerhaft teurer.

Die kritische Phase abdecken

Gerade in den ersten fünf Dienstjahren — als Beamter auf Widerruf oder Probe — ist die staatliche Absicherung am dünnsten. Genau dann ist privater Schutz am wichtigsten.

Mitwachsen lassen

Gute Tarife bieten Nachversicherungsgarantien: Bei Ernennung, Beförderung, Heirat oder Nachwuchs erhöhst Du die Rente ohne neue Gesundheitsprüfung.

Anwärter aufgepasst: Viele Versicherer bieten für Beamtenanwärter vergünstigte Einstiegstarife. In Kombination mit dem Anwärtertarif der PKV lässt sich die komplette Grundabsicherung oft zu einem überraschend kleinen Monatsbeitrag stemmen.
Häufige Fragen

Dienstunfähigkeit — kurz beantwortet

Reicht eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte nicht aus?
Sie ist besser als nichts — aber sie hat eine strukturelle Schwäche: Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Amtsarzt, über die Berufsunfähigkeit die Versicherung nach eigenen Maßstäben. Diese beiden Entscheidungen können auseinanderfallen. Nur eine echte DU-Klausel koppelt die Leistung an die Entscheidung des Dienstherrn und schließt diese Lücke. Für Beamte gehört sie deshalb zum Pflichtprogramm.
Ich bin noch Anwärter — lohnt sich der Abschluss jetzt schon?
Gerade jetzt. Als Beamter auf Widerruf wirst Du bei Dienstunfähigkeit in der Regel entlassen — ohne Versorgung, nur mit Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Erwerbsminderungsrente Du mangels Wartezeit meist noch gar nicht beanspruchen kannst. Gleichzeitig bist Du jung und in der Regel gesund, also so günstig versicherbar wie nie wieder. Mach den Beamten-Check und lass Dir Deine Optionen zeigen.
Wie hoch sollte die DU-Rente sein?
Als Orientierung dient die Lücke zwischen Deinen heutigen Nettobezügen und dem, was Du im DU-Fall tatsächlich erhalten würdest — in den ersten Dienstjahren oft nichts, später ein Ruhegehalt deutlich unter dem letzten Netto. Bedenke auch, dass im DU-Fall Dein PKV-Beitrag und laufende Verpflichtungen weiterlaufen. Unser DU-Lücken-Rechner liefert Dir eine ehrliche erste Hausnummer, die wir im Gespräch verfeinern.
Was gilt bei einem Dienstunfall?
Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem anerkannten Dienstunfall, ist die Versorgung besser: Dann werden auch Beamte auf Probe in den Ruhestand versetzt und erhalten Unfallruhegehalt. Darauf verlassen sollte man sich trotzdem nicht — die weitaus meisten Fälle von Dienstunfähigkeit gehen auf Krankheiten zurück, allen voran psychische Erkrankungen, nicht auf Dienstunfälle.
Der wichtigste Baustein zuerst.

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Auf einen Blick

Echte vs. unechte DU-Klausel im Vergleich

MerkmalEchte DU-KlauselUnechte oder fehlende Klausel
Leistung bei DienstunfähigkeitVersicherer leistet, sobald der Dienstherr Dich in den Ruhestand versetztVersicherer prüft zusätzlich Berufsunfähigkeit — kann trotz Dienstunfähigkeit ablehnen
Verweisung auf andere TätigkeitenAusgeschlossenMöglich — Du könntest auf einen anderen Beruf verwiesen werden
Bezug zur Beamten-LückeSichert genau die Lücke bei Entlassung ohne VersorgungDeckt sie nur eingeschränkt oder gar nicht
Empfehlung für BeamteStandard, auf den Du achten solltestNur mit genauer Prüfung des Kleingedruckten
Der Unterschied entscheidet im Ernstfall alles: Nur die echte DU-Klausel folgt der Entscheidung Deines Dienstherrn. Welche Tarife sie sauber bieten, klären wir im Beamten-Check.
Du stehst am Laufbahnbeginn? Gerade in den ersten fünf Dienstjahren besteht bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch kein Anspruch auf Ruhegehalt. Was das für Dich bedeutet, klären wir im kostenlosen Erstgespräch für Anwärter — 15 Minuten, unverbindlich.

Und was ist mit einem Unfall?

Ein anerkannter Dienstunfall löst die Unfallfürsorge des Dienstherrn aus — inklusive Unfallruhegehalt ohne die sonst nötige Wartezeit. In der Freizeit gibt es davon nichts. Wo die Grenze verläuft und warum eine private Unfallversicherung die Dienstunfähigkeitsversicherung ergänzt, aber nicht ersetzt, steht auf der eigenen Seite.

Du kommst aus dem Raum Osnabrück?

Dann lässt sich dieses Thema auch persönlich klären. Auf der Seite Dienstunfähigkeitsversicherung in Osnabrück steht, wie wir bei Vorerkrankungen mit einer anonymen Risikovoranfrage vorgehen und warum sich Gesundheitsfragen im Gespräch besser besprechen lassen als am Telefon.