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Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug

Heilfürsorge: Heute zahlt der Staat alles — und was ist mit der Pension?

Während des aktiven Dienstes übernimmt Dein Dienstherr Deine Krankheitskosten zu 100 Prozent — bequemer geht es kaum. Doch die freie Heilfürsorge hat ein Ablaufdatum: Mit der Pensionierung endet sie, und Du wechselst in die Beihilfe. Wer diesen Wechsel nicht früh vorbereitet, zahlt später drauf. Die Lösung ist klein, günstig und heißt Anwartschaft.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die freie Heilfürsorge übernimmt 100 % der Krankheitskosten während des aktiven Dienstes — typisch für Polizei, Berufsfeuerwehr und Justizvollzug (Regelungen je nach Bund/Land unterschiedlich).
  • Sie gilt nur für Dich selbst — Ehepartner und Kinder sind über Beihilfe und eigene Versicherung abzusichern.
  • Mit der Pensionierung endet die Heilfürsorge: Du wechselst in die Beihilfe (in der Regel 70 %) und brauchst dann eine private Restkostenversicherung.
  • Eine Anwartschaftsversicherung sichert Dir schon heute den späteren PKV-Einstieg ohne neue Gesundheitsprüfung — für kleines Geld während der Dienstzeit.
Grundlagen

Was ist die freie Heilfürsorge?

Die (freie) Heilfürsorge ist eine besondere Form der Krankenversorgung: Der Dienstherr trägt die Kosten für Krankheit, Vorsorge und Heilbehandlung während des aktiven Dienstes zu 100 Prozent — ohne dass Du eine eigene Krankenversicherung für diese Zeit benötigst.

Der Hintergrund: In gefahrgeneigten Berufen wie dem Polizei- oder Feuerwehrdienst hat der Staat ein besonderes Interesse an der Gesundheit und Einsatzfähigkeit seiner Beamten — und stellt die Versorgung deshalb komplett selbst sicher.

  • 100 % Kostenübernahme während der aktiven Dienstzeit — kein eigener PKV- oder GKV-Beitrag für die Krankenversorgung nötig.
  • Umfang je nach Dienstherr: Was genau die Heilfürsorge leistet, regeln Bund und Länder unterschiedlich — meist orientiert am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Nur für den Beamten selbst: Ehepartner und Kinder sind nicht über die Heilfürsorge versorgt — für sie gelten Beihilfe und eigene Versicherung.
Wer bekommt Heilfürsorge? Typischerweise die Bundespolizei und die Bereitschaftspolizeien, viele Landespolizeien, die Berufsfeuerwehr und der Justizvollzug — die Regelungen unterscheiden sich jedoch von Land zu Land. In einigen Ländern haben Polizeibeamte auch ein Wahlrecht zwischen Heilfürsorge und Beihilfe. Soldaten erhalten mit der truppenärztlichen Versorgung ein eigenes, verwandtes System.
Wichtig zu wissen: Ob und in welcher Form Du Heilfürsorge erhältst, hängt von Dienstherr, Bundesland und Laufbahn ab. Prüfe Deinen konkreten Status — er ist die Grundlage jeder weiteren Absicherungsentscheidung.
Der Haken

Mit der Pensionierung ist Schluss — und dann?

Die Heilfürsorge endet mit dem aktiven Dienst. Als Versorgungsempfänger wechselst Du in das Beihilfesystem — und musst den Rest Deiner Krankheitskosten selbst versichern. Genau hier entsteht das Problem.

Aktiver Dienst

Die Heilfürsorge trägt 100 % Deiner Krankheitskosten. Eine eigene Krankenversicherung für diese Zeit brauchst Du nicht — viele schließen deshalb jahrzehntelang keine ab.

Pensionierung

Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge. Als Versorgungsempfänger erhältst Du Beihilfe — in der Regel 70 % Deiner beihilfefähigen Krankheitskosten.

Die Lücke

Die restlichen rund 30 % müssen privat versichert werden. Dafür brauchst Du eine beihilfekonforme private Restkostenversicherung — die Du erst jetzt abschließt, wenn Du nicht vorgesorgt hast.

Das Problem

Einstieg in die PKV mit 60+ Jahren, ohne Alterungsrückstellungen, mit dem dann aktuellen Gesundheitszustand: Das wird extrem teuer — Vorerkrankungen können Zuschläge oder Erschwernisse bedeuten.

Das eigentliche Risiko der Heilfürsorge ist also nicht die Dienstzeit — es ist der Tag danach. Wer erst zur Pensionierung an die private Restkostenversicherung denkt, zahlt für dieselbe Absicherung ein Vielfaches dessen, was eine frühzeitige Vorsorge gekostet hätte.
Das System in Zahlen

Vier Zahlen, die Heilfürsorge-Berechtigte kennen sollten

100 %Deiner Krankheitskosten trägt der Dienstherr während des aktiven Dienstes.
70 %Beihilfe erhältst Du als Pensionär — die Heilfürsorge endet mit dem Ruhestand.
30 %der Kosten müssen im Ruhestand privat versichert werden — je früher vorbereitet, desto günstiger.
oft unter 10 €im Monat kostet die kleine Anwartschaft, die Deinen späteren PKV-Einstieg sichert.
Die Lösung

Anwartschaftsversicherung: der günstige Platzhalter für später

Mit einer Anwartschaftsversicherung reservierst Du Dir heute die Konditionen, zu denen Du später in die private Restkostenversicherung wechselst — ohne während der Dienstzeit den vollen Beitrag zu zahlen. Es gibt sie in zwei Stufen:

Kleine Anwartschaft

Sichert Deinen heutigen Gesundheitszustand: Beim späteren Wechsel in den Volltarif findet keine neue Gesundheitsprüfung statt — Erkrankungen, die während der Dienstzeit hinzukommen, können Dir den Einstieg nicht mehr verbauen.

Kosten: meist nur wenige Euro im Monat.

Große Anwartschaft

Sichert den Gesundheitszustand und baut zusätzlich Alterungsrückstellungen auf: Beim Wechsel in den Volltarif wirst Du beitragsmäßig so gestellt, als wärst Du schon seit Abschluss der Anwartschaft versichert — Dein Eintrittsalter bleibt eingefroren.

Kosten: je nach Alter und Tarif von wenigen Euro bis zu einem niedrigen zweistelligen Betrag im Monat.

Faustregel: Je länger die Dienstzeit noch vor Dir liegt, desto stärker lohnt sich die große Anwartschaft — die eingefrorenen Konditionen wirken über Jahrzehnte. Welche Variante zu Deiner Laufbahn passt, rechnen wir Dir im Beamten-Check konkret vor.
Mit Vorerkrankungen zählt die erste Zeit doppelt: Über die Öffnungsaktion der PKV bekommst Du die Anwartschaft auch mit Vorerkrankungen — ohne Ablehnung, ohne Leistungsausschlüsse, Zuschlag höchstens 30 %. Das Zeitfenster läuft aber nur sechs Monate ab Begründung Deines Heilfürsorgeanspruchs, nicht erst zum Ende der Dienstzeit.
Nicht vergessen

Was trotz Heilfürsorge zu regeln bleibt

„Der Staat zahlt ja alles" — für die Krankenversorgung im aktiven Dienst stimmt das. Drei Dinge nimmt Dir die Heilfürsorge aber nicht ab:

  • Pflegepflichtversicherung: Sie bleibt auch für Heilfürsorge-Berechtigte gesetzlich verpflichtend — üblicherweise als private Pflegepflichtversicherung. Ein kleiner Beitrag, der nicht vergessen werden darf; alle Details auf unserer Seite Pflegeversicherung für Beamte.
  • Private Zusatzabsicherung: Die Heilfürsorge orientiert sich vielerorts am GKV-Niveau. Wer mehr will — etwa beim Zahnersatz — kann mit einer Zahnzusatzversicherung und weiteren Bausteinen gezielt aufstocken.
  • Dienstunfähigkeitsversicherung: Gerade im Vollzugsdienst das zentrale Thema: Die besonderen gesundheitlichen Anforderungen machen eine Polizeidienstunfähigkeit (PDU) möglich, obwohl allgemeine Dienstfähigkeit noch besteht. Achte deshalb auf Tarife mit spezieller PDU-Klausel — alle Details auf unserer Seite zur Dienstunfähigkeitsversicherung.
Mehr zur DU-Absicherung mit PDU-Klausel
Familie mitdenken: Ehepartner und Kinder sind nicht über Deine Heilfürsorge versorgt. Für sie gelten die üblichen Regeln aus Beihilfe und privater bzw. gesetzlicher Krankenversicherung — auch das gehört in eine saubere Gesamtplanung.
Typischer Fahrplan im Vollzugsdienst: Anwartschaft für den späteren PKV-Einstieg, DU-Schutz mit PDU-Klausel ab dem ersten Tag, Diensthaftpflicht für das Regressrisiko, Pflegepflichtversicherung — und bei Bedarf Zahnzusatz. Klingt nach viel, ist aber in Summe überschaubar und in einem Termin sortiert.
Häufige Fragen

Heilfürsorge — kurz beantwortet

Ich habe Heilfürsorge — brauche ich überhaupt eine Krankenversicherung?
Für die aktive Dienstzeit deckt die Heilfürsorge Deine Krankheitskosten zu 100 %. Was Du trotzdem brauchst: die Pflegepflichtversicherung (gesetzlich verpflichtend) und idealerweise eine Anwartschaft für den späteren Wechsel in die private Restkostenversicherung. Denn mit der Pensionierung endet die Heilfürsorge — und ohne Vorsorge wird der PKV-Einstieg im Alter sehr teuer.
Kleine oder große Anwartschaft — was ist besser?
Die kleine Anwartschaft sichert Deinen heutigen Gesundheitszustand und kostet meist nur wenige Euro. Die große Anwartschaft baut zusätzlich Alterungsrückstellungen auf und friert Dein Eintrittsalter ein — dafür liegt sie je nach Alter und Tarif bei einem niedrigen zweistelligen Monatsbetrag. Grundsatz: Je länger Deine Dienstzeit noch dauert, desto eher lohnt die große Variante. Die konkrete Rechnung machen wir gern gemeinsam.
Was passiert, wenn ich vorzeitig aus dem Vollzugsdienst ausscheide?
Auch dann endet die Heilfürsorge — etwa bei einem Laufbahnwechsel in eine Verwaltungslaufbahn mit Beihilfeanspruch oder bei Polizeidienstunfähigkeit. Mit einer Anwartschaft wechselst Du in diesem Fall ohne neue Gesundheitsprüfung in Deinen gesicherten Tarif. Ohne Anwartschaft musst Du Dich zum dann aktuellen Alter und Gesundheitszustand neu versichern — mit allen Risiken. Auch deshalb gehört zum Vollzugsdienst eine DU-Absicherung mit PDU-Klausel.
Gilt die Heilfürsorge auch für meine Familie?
Nein. Die Heilfürsorge versorgt nur Dich als Beamten. Ehepartner und Kinder sind — je nach Konstellation — über die Beihilfe berücksichtigungsfähig und benötigen ergänzend eine eigene private oder gesetzliche Absicherung. Unser Beihilferechner zeigt, welche Sätze für Deine Familie gelten.
Deine Berufsgruppe im Detail

Absicherung passgenau für Deine Laufbahn

Beim Bund gilt nicht überall dasselbe — der häufigste Irrtum: Freie Heilfürsorge steht bei der Bundespolizei ab dem ersten Tag zu, auch schon als Anwärterin oder Anwärter. Beim Zoll ist das nicht so: Zollanwärterinnen und Zollanwärter sind Bundesbeamte mit Beihilfe und brauchen von Anfang an eine eigene private Krankenversicherung — auch im Vollzugsdienst und in der Zollfahndung. Was das konkret bedeutet, steht auf der Seite Versicherungen für Zollanwärter.
Heute die Weichen stellen.

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