Während des aktiven Dienstes übernimmt Dein Dienstherr Deine Krankheitskosten zu 100 Prozent — bequemer geht es kaum. Doch die freie Heilfürsorge hat ein Ablaufdatum: Mit der Pensionierung endet sie, und Du wechselst in die Beihilfe. Wer diesen Wechsel nicht früh vorbereitet, zahlt später drauf. Die Lösung ist klein, günstig und heißt Anwartschaft.
Die (freie) Heilfürsorge ist eine besondere Form der Krankenversorgung: Der Dienstherr trägt die Kosten für Krankheit, Vorsorge und Heilbehandlung während des aktiven Dienstes zu 100 Prozent — ohne dass Du eine eigene Krankenversicherung für diese Zeit benötigst.
Der Hintergrund: In gefahrgeneigten Berufen wie dem Polizei- oder Feuerwehrdienst hat der Staat ein besonderes Interesse an der Gesundheit und Einsatzfähigkeit seiner Beamten — und stellt die Versorgung deshalb komplett selbst sicher.
Die Heilfürsorge endet mit dem aktiven Dienst. Als Versorgungsempfänger wechselst Du in das Beihilfesystem — und musst den Rest Deiner Krankheitskosten selbst versichern. Genau hier entsteht das Problem.
Die Heilfürsorge trägt 100 % Deiner Krankheitskosten. Eine eigene Krankenversicherung für diese Zeit brauchst Du nicht — viele schließen deshalb jahrzehntelang keine ab.
Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge. Als Versorgungsempfänger erhältst Du Beihilfe — in der Regel 70 % Deiner beihilfefähigen Krankheitskosten.
Die restlichen rund 30 % müssen privat versichert werden. Dafür brauchst Du eine beihilfekonforme private Restkostenversicherung — die Du erst jetzt abschließt, wenn Du nicht vorgesorgt hast.
Einstieg in die PKV mit 60+ Jahren, ohne Alterungsrückstellungen, mit dem dann aktuellen Gesundheitszustand: Das wird extrem teuer — Vorerkrankungen können Zuschläge oder Erschwernisse bedeuten.
Mit einer Anwartschaftsversicherung reservierst Du Dir heute die Konditionen, zu denen Du später in die private Restkostenversicherung wechselst — ohne während der Dienstzeit den vollen Beitrag zu zahlen. Es gibt sie in zwei Stufen:
Sichert Deinen heutigen Gesundheitszustand: Beim späteren Wechsel in den Volltarif findet keine neue Gesundheitsprüfung statt — Erkrankungen, die während der Dienstzeit hinzukommen, können Dir den Einstieg nicht mehr verbauen.
Kosten: meist nur wenige Euro im Monat.
Sichert den Gesundheitszustand und baut zusätzlich Alterungsrückstellungen auf: Beim Wechsel in den Volltarif wirst Du beitragsmäßig so gestellt, als wärst Du schon seit Abschluss der Anwartschaft versichert — Dein Eintrittsalter bleibt eingefroren.
Kosten: je nach Alter und Tarif von wenigen Euro bis zu einem niedrigen zweistelligen Betrag im Monat.
„Der Staat zahlt ja alles" — für die Krankenversorgung im aktiven Dienst stimmt das. Drei Dinge nimmt Dir die Heilfürsorge aber nicht ab:
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