Als Polizeimeister- oder Polizeikommissaranwärter der Bundespolizei bist Du ab dem ersten Ausbildungstag über die freie Heilfürsorge versorgt — bundesweit einheitlich, ohne Wahlrecht. Klingt nach „nichts zu tun“? Drei Dinge bleiben trotzdem an Dir hängen: die Anwartschaft für die Zeit nach dem Dienst, die Polizeidienstunfähigkeit und Deine Familie.
Anders als bei den Landespolizeien, wo jedes Land eigene Regeln hat, ist die Bundespolizei einheitlich geregelt: Solange Dir Besoldung zusteht, trägt der Bund Deine medizinische Versorgung vollständig — von der Einstellung als Polizeimeister- oder Polizeikommissaranwärter bis zum letzten Diensttag. Beiträge zahlst Du dafür nicht.
Die Grenzen der Heilfürsorge liegen nicht in der Leistung, sondern im Geltungsbereich:
Wie die Heilfürsorge im Detail funktioniert, erklärt unsere Seite Heilfürsorge.
Mit 62 in Pension — das klingt weit weg, ist aber der Grund, warum die Anwartschaft an den Anfang Deiner Laufbahn gehört: Beim Wechsel in den Ruhestand brauchst Du eine PKV für die 30 % neben der Beihilfe. Ohne Vorsorge wird dieser Einstieg zu Deinem dann aktuellen Alter und Gesundheitszustand kalkuliert — nach Jahrzehnten Vollzugsdienst mit allem, was Knie, Rücken und Psyche mitgemacht haben.
Für Dich gilt nicht die allgemeine Dienstunfähigkeit, sondern die Polizeidienstunfähigkeit (§ 4 BPolBG): Dienstunfähig ist, wer den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr genügt — und bei wem die volle Verwendungsfähigkeit auch binnen zwei Jahren nicht zu erwarten ist.
Der Maßstab ist damit deutlich schärfer als im Büro: Eine Knieverletzung oder chronische Erkrankung kann die Polizeidiensttauglichkeit kosten, lange bevor allgemeine Berufsunfähigkeit vorliegt. Als Anwärter droht in diesem Fall die Entlassung ohne Versorgung.
Bei der Bundespolizei ist die Heilfürsorge bundesweit einheitlich und gilt die gesamte aktive Dienstzeit. Bei den Landespolizeien entscheidet das Landesrecht — manche Länder gewähren durchgängig Heilfürsorge, andere nur während der Ausbildung, wieder andere Beihilfe von Anfang an.
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