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Für Anwärter der Bundespolizei

Versicherungen für Bundespolizistinnen und Bundespolizisten

Als Polizeimeister- oder Polizeikommissaranwärter der Bundespolizei bist Du ab dem ersten Ausbildungstag über die freie Heilfürsorge versorgt — bundesweit einheitlich, ohne Wahlrecht. Klingt nach „nichts zu tun“? Drei Dinge bleiben trotzdem an Dir hängen: die Anwartschaft für die Zeit nach dem Dienst, die Polizeidienstunfähigkeit und Deine Familie.

Das Wichtigste in Kürze
  • Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei erhalten freie Heilfürsorge (§ 70 Abs. 2 BBesG) — ausdrücklich schon als Anwärter (§ 5 Abs. 2 BPolHfV) und während der gesamten aktiven Dienstzeit.
  • Deine Familie hat keine Heilfürsorge: Ehepartner (70 %) und Kinder (80 %) laufen über die Beihilfe des Bundes plus private Restkostenversicherung — oder über die GKV.
  • Mit der Pension endet die Heilfürsorge: Als Versorgungsempfänger hast Du 70 % Beihilfe — für die restlichen 30 % brauchst Du eine PKV. Eine Anwartschaftsversicherung sichert Dir den Zugang zum heutigen Gesundheitszustand.
  • Für Dich gilt die strenge Polizeidienstunfähigkeit (§ 4 BPolBG): dienstunfähig ist, wer den besonderen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr genügt — ein deutlich schärferer Maßstab als die allgemeine DU.
  • Die Bundespolizei stellt mehrere tausend Anwärter pro Jahr ein (zuletzt amtlich belegt: rund 4.700 im Jahr 2021, BT-Drs. 20/7492); besondere Altersgrenze: Pension mit 62.
Dein Status

Freie Heilfürsorge — was sie abdeckt und was nicht

Anders als bei den Landespolizeien, wo jedes Land eigene Regeln hat, ist die Bundespolizei einheitlich geregelt: Solange Dir Besoldung zusteht, trägt der Bund Deine medizinische Versorgung vollständig — von der Einstellung als Polizeimeister- oder Polizeikommissaranwärter bis zum letzten Diensttag. Beiträge zahlst Du dafür nicht.

Die Grenzen der Heilfürsorge liegen nicht in der Leistung, sondern im Geltungsbereich:

  • Nur Du bist versorgt — Ehepartner und Kinder nicht. Für sie gilt die Beihilfe (70 % bzw. 80 %) plus private Restkostenversicherung, alternativ die GKV.
  • Nur im aktiven Dienst — mit dem Ruhestand wechselst Du in die Beihilfe (70 %) und brauchst erstmals eine eigene PKV für die restlichen 30 %.
  • Kein Wahlrecht — Du kannst die Heilfürsorge nicht gegen Beihilfe oder einen GKV-Zuschuss tauschen.

Wie die Heilfürsorge im Detail funktioniert, erklärt unsere Seite Heilfürsorge.

ab Tag 1freie Heilfürsorge — ausdrücklich auch für Anwärter (§ 5 BPolHfV).
70/80 %Beihilfe für Ehepartner bzw. Kinder — Heilfürsorge gilt nur für Dich.
62besondere Altersgrenze: Pension früher als in der Verwaltung — Heilfürsorge endet.
0 €kostet Dich unsere Beratung — wir sind an keine Gesellschaft gebunden.
Der wichtigste Baustein

Anwartschaft: Der günstige Moment ist jetzt

Mit 62 in Pension — das klingt weit weg, ist aber der Grund, warum die Anwartschaft an den Anfang Deiner Laufbahn gehört: Beim Wechsel in den Ruhestand brauchst Du eine PKV für die 30 % neben der Beihilfe. Ohne Vorsorge wird dieser Einstieg zu Deinem dann aktuellen Alter und Gesundheitszustand kalkuliert — nach Jahrzehnten Vollzugsdienst mit allem, was Knie, Rücken und Psyche mitgemacht haben.

  • Kleine Anwartschaft: konserviert Deinen heutigen Gesundheitszustand — spätere Diagnosen führen nicht zu Zuschlägen oder Ausschlüssen.
  • Große Anwartschaft: sichert zusätzlich das heutige Eintrittsalter und dämpft so den späteren Beitrag dauerhaft.
  • Geringer Beitrag: Während der Dienstzeit kostet die Anwartschaft nur einen Bruchteil eines vollen PKV-Beitrags.
Anwartschaft im Beamten-Check klären
Der strengere Maßstab

Polizeidienstunfähigkeit: schneller erreicht als gedacht

Für Dich gilt nicht die allgemeine Dienstunfähigkeit, sondern die Polizeidienstunfähigkeit (§ 4 BPolBG): Dienstunfähig ist, wer den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr genügt — und bei wem die volle Verwendungsfähigkeit auch binnen zwei Jahren nicht zu erwarten ist.

Der Maßstab ist damit deutlich schärfer als im Büro: Eine Knieverletzung oder chronische Erkrankung kann die Polizeidiensttauglichkeit kosten, lange bevor allgemeine Berufsunfähigkeit vorliegt. Als Anwärter droht in diesem Fall die Entlassung ohne Versorgung.

Darauf kommt es an: Eine DU-Versicherung mit echter PDU-tauglicher Klausel, die der Entscheidung des Dienstherrn folgt — und der Abschluss vor der ersten Diagnose. Dein Berufsrisiko im Vergleich zeigt der DU-Risiko-Checker.
Bund oder Land?

Bundespolizei und Landespolizei — der Versicherungs-Unterschied

Bei der Bundespolizei ist die Heilfürsorge bundesweit einheitlich und gilt die gesamte aktive Dienstzeit. Bei den Landespolizeien entscheidet das Landesrecht — manche Länder gewähren durchgängig Heilfürsorge, andere nur während der Ausbildung, wieder andere Beihilfe von Anfang an.

Du vergleichst gerade beide Wege? Die Modelle der Landespolizeien — inklusive der Übersicht, welches Land durchgängig Heilfürsorge gewährt — findest Du auf der Seite Versicherungen für die Polizei. Für die Diensthaftpflicht gilt übrigens in beiden Laufbahnen dasselbe: Bei grober Fahrlässigkeit im Einsatz kann der Dienstherr Rückgriff nehmen — die Diensthaftpflicht gehört ab Tag 1 dazu.
Häufige Fragen

Bundespolizei — kurz beantwortet

Brauche ich als Bundespolizei-Anwärter eine Krankenversicherung?
Für Dich selbst nicht: Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei erhalten freie Heilfürsorge — ausdrücklich schon als Polizeivollzugsanwärter und während der gesamten aktiven Dienstzeit (§ 70 Abs. 2 BBesG, BPolHfV). Wichtig sind stattdessen die Anwartschaft für später, die Absicherung Deiner Familie und der Schutz gegen Polizeidienstunfähigkeit.
Ist meine Familie über die Heilfürsorge mitversichert?
Nein — die Heilfürsorge gilt nur für Dich persönlich. Ehepartner und Kinder haben in der Regel Beihilfeanspruch (70 % bzw. 80 %) und brauchen für den Rest eine beihilfekonforme private Restkostenversicherung; alternativ sind sie gesetzlich versichert. Welche Lösung passt, hängt von Einkommen und Familienplanung ab.
Warum brauche ich eine Anwartschaftsversicherung?
Weil die Heilfürsorge mit dem aktiven Dienst endet — bei der Bundespolizei durch die besondere Altersgrenze schon mit 62. Im Ruhestand hast Du 70 % Beihilfe und brauchst erstmals eine eigene PKV. Die Anwartschaft sichert Dir diesen Einstieg zum heutigen Gesundheitszustand — ohne sie zählt der Gesundheitszustand nach Jahrzehnten Vollzugsdienst.
Was ist die Polizeidienstunfähigkeit (PDU)?
Nach § 4 BPolBG bist Du dienstunfähig, wenn Du den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr genügst und die volle Verwendungsfähigkeit binnen zwei Jahren nicht zu erwarten ist. Der Maßstab ist strenger als die allgemeine Dienstunfähigkeit — deshalb braucht Deine DU-Versicherung eine Klausel, die genau diesen Fall abdeckt.
Was passiert, wenn ich als Anwärter polizeidienstunfähig werde?
Beamte auf Widerruf werden bei dauerhafter Dienstunfähigkeit in der Regel entlassen — ohne Ruhegehalt, nur mit Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Gerade weil die PDU-Schwelle im Vollzugsdienst niedrig liegt, gehört die private DU-Absicherung an den ersten Tag der Ausbildung — solange die Gesundheitsfragen noch leicht zu beantworten sind.
Wie unterscheidet sich die Bundespolizei von der Landespolizei?
Versicherungsrechtlich vor allem bei der Heilfürsorge: Der Bund gewährt sie einheitlich für die gesamte aktive Dienstzeit. Bei den Landespolizeien regelt jedes Land selbst, ob durchgängig Heilfürsorge, Heilfürsorge nur in der Ausbildung oder von Anfang an Beihilfe gilt. Die Länder-Modelle im Überblick zeigt die Seite Versicherungen für die Polizei.
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