Dienstherr Bund

Beihilfe beim Bund: Was Bundesbeamten nach der BBhV zusteht

Zoll, Bundespolizei-Familien, Bundesministerien, Bundeswehr-Angehörige: Wer beim Bund verbeamtet ist, bekommt seine Krankenfürsorge nach der Bundesbeihilfeverordnung — mit eigenen Sätzen, eigenen Eigenbehalten und einer Besonderheit bei den Wahlleistungen, um die den Bund manches Land beneidet. Hier steht, was gilt.

Das Wichtigste in Kürze (Stand: August 2026):
  • Bemessungssätze (§ 46 BBhV): aktive Beamte 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand 70 %, Ehepartner 70 %, Kinder 80 %.
  • Ehepartner-Einkommensgrenze 2026: 22.648 € Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 6 Abs. 2 BBhV, Einkommen des vorvorletzten Jahres); ab 2027: 23.608 €.
  • Wahlleistungen (Chefarzt, Zweibettzimmer) sind beim Bund beihilfefähig — ohne monatlichen Eigenbehalt, anders als in manchen Ländern.
  • Keine pauschale Beihilfe und keine Kostendämpfungspauschale beim Bund; Eigenbehalte 5–10 € je Beleg bzw. 10 €/Tag stationär (max. 28 Tage), Belastungsgrenze 2 % (Chroniker 1 %).
  • Antragsfrist: 3 Jahre nach Rechnungsdatum (§ 54 BBhV); zuständig ist meist das Bundesverwaltungsamt, Einreichung auch per App „Beihilfe Bund".
§ 46 BBhV

Die Bemessungssätze des Bundes

Der Bund folgt dem klassischen Beihilfemodell — die Beihilfe trägt einen festen Prozentsatz Deiner beihilfefähigen Kosten, die beihilfekonforme PKV versichert den Rest.

PersonengruppeBemessungssatzPKV-Restanteil
Aktive Beamte und Anwärter50 %50 %
Aktive Beamte ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern70 %30 %
Versorgungsempfänger (Pension)70 %30 %
Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner70 %30 %
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen80 %20 %

Zwei Details, die oft übersehen werden: Bei mehreren Beihilfeberechtigten (etwa zwei verbeamteten Elternteilen) bekommt die 70 % ab zwei Kindern nur, wer den Familienzuschlag für die Kinder bezieht. Und während der Elternzeit gilt ebenfalls der erhöhte Satz von 70 % (§ 46 Abs. 3 BBhV). Dein PKV-Tarif sollte solche Satzwechsel ohne neue Gesundheitsprüfung nachvollziehen — das prüfen wir im Beamten-Check mit.

§ 6 Abs. 2 BBhV

Ehepartner: Die Einkommensgrenze entscheidet

Dein Ehe- oder Lebenspartner ist berücksichtigungsfähig, wenn sein Gesamtbetrag der Einkünfte die Grenze nicht übersteigt: 22.648 € für Anträge ab dem 1. Januar 2026, ab 2027 steigt sie auf 23.608 €. Die Grenze wird jährlich im Verhältnis der Rentenwert-Erhöhung angepasst.

Wichtig für die Planung: Maßgeblich ist das Einkommen im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung — für einen Antrag 2026 zählt also der Steuerbescheid 2024. Liegt der Partner darüber, braucht er eine eigene vollwertige Absicherung; liegt er darunter, versichert seine PKV nur die restlichen 30 %.

§ 26 BBhV

Wahlleistungen: Die stille Stärke des Bundes

Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind beim Bund beihilfefähig — ohne monatlichen Eigenbehalt und ohne gesonderte Opt-in-Erklärung. Das ist keine Selbstverständlichkeit: Mehrere Länder verlangen für Wahlleistungen einen laufenden Eigenbeitrag oder schließen sie ganz aus.

Die Konsequenz für Deinen Tarif: Eine beihilfekonforme PKV zum Bundessatz sollte die Wahlleistungen sauber ergänzen (Erstattung über dem Gebührenhöchstsatz, Zweibettzimmer-Baustein), damit Beihilfe und Versicherung zusammen wirklich 100 % ergeben. Worauf es dabei ankommt, zeigt das PKV-Wunschprofil.

§§ 49, 50 BBhV

Eigenbehalte und Belastungsgrenze

Keine Kostendämpfungspauschale, aber Abzüge je Beleg — so rechnet der Bund:

BereichEigenbehalt
Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Beleg
Stationäre Krankenhaus- und Reha-Leistungen10 € je Kalendertag, höchstens 28 Tage pro Jahr — entfällt bei elektronischer Direktabrechnung
Ausnahmenu. a. Kinder unter 18 (außer Fahrtkosten), Schwangere, Vorsorge- und Früherkennungsleistungen
Belastungsgrenze (§ 50)Auf Antrag entfallen Eigenbehalte oberhalb von 2 % der Jahreseinnahmen — bei chronisch Kranken 1 %
Einordnung: Verglichen mit Kostendämpfungspauschalen einzelner Länder (bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr) sind die Bundes-Eigenbehalte moderat und gedeckelt. Was die Beihilfe abzieht, kann ein Beihilfeergänzungstarif teilweise auffangen.
Der Antrag

BVA, Beihilfe-App und die 3-Jahres-Frist

Für die meisten Bundesbehörden setzt das Bundesverwaltungsamt (BVA) die Beihilfe fest. Eigene Beihilfestellen haben unter anderem die Bundeswehr (regionale Stellen), die Generalzolldirektion und die Bundespolizei — zuständig ist immer die Festsetzungsstelle Deines Dienstherrn.

Eingereicht wird bequem per App „Beihilfe Bund" (Belege fotografieren oder als PDF hochladen — nur der allererste Antrag geht noch klassisch), über die Onlinedienste des BVA oder per Formular. Die Frist ist großzügig: drei Jahre nach Rechnungsdatum (§ 54 BBhV). Wie Du den Antrag sauber vorbereitest, zeigt der Beihilfeantrag-Ratgeber.

Keine pauschale Beihilfe beim Bund.

Anders als in zehn Bundesländern gibt es beim Bund keinen pauschalen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bundesregierung hat die Einführung im Oktober 2025 ausdrücklich abgelehnt und sich zum Erhalt des Beihilfesystems bekannt (BT-Drs. 21/2188). Wer als Bundesbeamter freiwillig in der GKV bleibt, zahlt den vollen Beitrag allein — die beihilfekonforme PKV ist deshalb für die allermeisten der wirtschaftliche Standardweg. Den Vergleich rechnet Dir der GKV/PKV-Rechner vor.

Berufsgruppen

Wer nach der BBhV versorgt wird

Bundesbeihilfe betrifft mehr Menschen, als viele denken — und in jeder Gruppe anders:

Zoll

Zollbeamte haben Beihilfe, keine Heilfürsorge — auch im Vollzugsdienst. Die 50/70/80-Systematik der BBhV gilt ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes.

Versicherungen für den Zoll

Bundespolizei

Vollzugsbeamte der Bundespolizei haben freie Heilfürsorge — die BBhV gilt aber für ihre Angehörigen: Ehepartner 70 %, Kinder 80 %.

Versicherungen für die Bundespolizei

Soldaten und Ministerien

Soldaten werden truppenärztlich versorgt, ihre Familien über die Beihilfe. Dazu kommen die Beamten der Bundesministerien und -behörden — von Bonn bis Berlin.

Versicherungen für Soldaten
Häufige Fragen

Beihilfe Bund — kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe für Bundesbeamte?
Aktive Bundesbeamte erhalten 50 Prozent, Versorgungsempfänger 70 Prozent, berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner 70 Prozent, Kinder und Waisen 80 Prozent (§ 46 BBhV). Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz des aktiven Beamten auf 70 Prozent — bei mehreren Beihilfeberechtigten gilt das für die Person, die den Familienzuschlag für die Kinder bezieht. Auch während der Elternzeit gelten 70 Prozent.
Wann ist mein Ehepartner beim Bund berücksichtigungsfähig?
Wenn sein Gesamtbetrag der Einkünfte die Einkommensgrenze nicht übersteigt: Für Beihilfeanträge ab dem 1. Januar 2026 sind das 22.648 Euro, ab dem 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 23.608 Euro (§ 6 Abs. 2 BBhV, jährlich mit dem Rentenwert dynamisiert). Maßgeblich ist das Einkommen im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung — also der ältere Steuerbescheid, nicht der aktuelle.
Zahlt die Bundesbeihilfe Chefarzt und Zweibettzimmer?
Ja. Wahlärztliche Leistungen und die gesondert berechnete Unterkunft im Zweibettzimmer sind nach § 26 BBhV beihilfefähig — beim Bund ohne den monatlichen Eigenbehalt, den manche Länder für Wahlleistungen verlangen. Die Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhaus ist auf Verlangen der Festsetzungsstelle vorzulegen.
Gibt es beim Bund die pauschale Beihilfe?
Nein. Anders als in zehn Bundesländern bietet der Bund keinen pauschalen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Die Bundesregierung hat die Einführung zuletzt im Oktober 2025 ausdrücklich abgelehnt und sich zum bestehenden Beihilfesystem bekannt (BT-Drs. 21/2188). Für Bundesbeamte bleibt die beihilfekonforme PKV der Standardweg.
Wie lange habe ich Zeit für den Beihilfeantrag?
Drei Jahre: Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach dem Rechnungsdatum beantragt wird (§ 54 BBhV, aktuelle Fassung). Trotzdem gilt: Belege zeitnah einreichen — das vermeidet Zinsverluste und Sortierchaos, und die private Krankenversicherung hat teils eigene, kürzere Erwartungen an die Einreichung.
Wo stelle ich als Bundesbeamter den Beihilfeantrag?
Für die meisten Bundesbehörden ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) die zentrale Festsetzungsstelle. Eigene Beihilfestellen haben unter anderem die Bundeswehr (regionale Stellen), die Generalzolldirektion und die Bundespolizei. Eingereicht wird wahlweise per App Beihilfe Bund (Belege fotografieren oder als PDF hochladen; für den allerersten Antrag noch nicht nutzbar), über die Onlinedienste des BVA oder klassisch per Formular.
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