Rund 6.800 Nachwuchskräfte haben die Steuerverwaltungen der Länder allein 2023 eingestellt — und alle starten als Beamte auf Widerruf. Damit gelten ab dem ersten Tag die Beamten-Spielregeln: Beihilfe statt Arbeitgeberzuschuss, PKV-Anwärtertarif statt Pflichtversicherung und ein Dienstunfähigkeitsrisiko, das der Dienstherr in der Ausbildung nicht absichert.
Die Ausbildung in der Steuerverwaltung ist bundeseinheitlich im Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) geregelt — und sie findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt. Anders als viele duale Studiengänge der freien Wirtschaft bist Du also nicht Angestellter, sondern Beamter mit allen versicherungsrechtlichen Folgen.
Genau dieser Statuswechsel ist der Moment, in dem Du Deine Absicherung neu ordnen musst — die Checkliste vor dem Start führt Dich Schritt für Schritt hindurch.
Spezielle Ausbildungstarife ergänzen Deine Beihilfe — mit vollen Leistungen zum reduzierten Beitrag, weil während der Anwärterzeit keine Alterungsrückstellungen gebildet werden.
PKV für AnwärterDie Beihilfe richtet sich nach Deinem Dienstherrn. In zehn Ländern kannst Du alternativ die pauschale Beihilfe wählen — eine unwiderrufliche Entscheidung, die gut überlegt sein will.
Beihilfe verstehenAls Beamter auf Widerruf wirst Du bei Dienstunfähigkeit entlassen — ohne Ruhegehalt. Eine DU-Versicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel schließt genau diese Lücke.
Zur DienstunfähigkeitWirst Du während des Vorbereitungsdienstes dauerhaft dienstunfähig, endet das Beamtenverhältnis in der Regel durch Entlassung. Ein Ruhegehalt gibt es für Beamte auf Widerruf nicht — der Dienstherr versichert Dich lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nach (§ 8 SGB VI).
Das Problem: Die Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung setzt in der Regel fünf Jahre Wartezeit voraus — die hast Du als Berufseinsteiger meist noch nicht erfüllt. Im Ernstfall stehst Du ohne laufende Absicherung da.
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