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Vor der Ernennung

Checkliste vor dem Referendariat: Das erledigst Du vor der Ernennung

Zwischen Zusage und erstem Diensttag liegen meist nur wenige Wochen — und genau in dieser Zeit fallen die Entscheidungen, die Deine gesamte Laufbahn prägen: Krankenversicherung, Beihilfe, Dienstunfähigkeit, Haftpflicht. Diese Checkliste führt Dich in vier Phasen durch alles, was vor dem Start zu erledigen ist — mit Fristen, Musterschreiben und den Links zu Deinem Bundesland.

Das Wichtigste in Kürze
  • Deine GKV-Pflichtmitgliedschaft musst Du nicht kündigen — sie endet mit der Verbeamtung kraft Gesetzes (§ 190 Abs. 2 SGB V). Aber: Ohne aktiven Austritt läuft sie automatisch als freiwillige Mitgliedschaft weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V).
  • Der Austritt ist binnen zwei Wochen nach dem Hinweis Deiner Krankenkasse zu erklären — und wird nur mit Nachweis der neuen Absicherung (PKV-Police) wirksam.
  • Für den PKV-Anwärtertarif empfehlen wir mehrere Wochen Vorlauf vor dem Diensttag — Gesundheitsprüfung und (bei Vorerkrankungen) die anonyme Risikovoranfrage brauchen Zeit.
  • In zehn Ländern gibt es die pauschale Beihilfe als Alternative — die Wahl ist unwiderruflich und teils eng befristet (Baden-Württemberg: Ausschlussfrist 5 Monate).
  • Diensthaftpflicht ab Tag 1 und die früh abgeschlossene Dienstunfähigkeitsversicherung gehören ebenfalls vor den Start — beides Empfehlungen aus der Praxis, keine Pflicht.
Der Fahrplan

Vier Phasen bis zum ersten Diensttag

Ca. 8 Wochen vorher

Grundsatzentscheidung treffen: PKV mit Beihilfe oder freiwillige GKV? Zahlen vergleichen, Sonderwege Deines Landes prüfen.

Ca. 4–6 Wochen vorher

Angebote einholen, bei Vorerkrankungen anonym voranfragen, PKV-Antrag stellen, Diensthaftpflicht abschließen.

Rund um die Ernennung

Krankenkasse informieren, Austritt mit PKV-Nachweis erklären, Fristen der pauschalen Beihilfe im Blick behalten.

Die ersten Wochen

Beihilfestelle kennenlernen, Unterlagen sortieren, Dienstunfähigkeitsschutz finalisieren — dann ist alles geregelt.

Phase 1 · ca. 8 Wochen vorher

Die Grundsatzentscheidung: PKV oder GKV?

Mit der Ernennung zur Beamtin auf Widerruf wirst Du versicherungsfrei — ab dann zahlt keine Krankenkasse mehr automatisch für Dich, und Dein Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe (in der Regel 50 % Deiner Krankheitskosten) statt über einen Arbeitgeberzuschuss. Daraus ergeben sich zwei Wege:

  • Beihilfe + PKV-Anwärtertarif: der Standard — voller Schutz zum reduzierten Anwärterbeitrag. Wie das Modell funktioniert, zeigt PKV für Beamtenanwärter.
  • Freiwillige GKV: Du bleibst gesetzlich versichert, trägst aber den vollen Beitrag allein — außer Dein Land bietet die pauschale Beihilfe (zehn Länder, Wahl unwiderruflich).
  • Rechne es durch: Der GKV/PKV-Vergleichsrechner und der Beihilferechner liefern Dir Deine Zahlen in zwei Minuten.
  • Sonderwege prüfen: Beihilfesätze und Beihilfestelle hängen von Deinem Dienstherrn ab — alle Details auf den Bundesland-Seiten.
Phase 2 · ca. 4–6 Wochen vorher

Anbieter wählen und Anträge stellen

  • Angebote vergleichen: Mit dem PKV-Wunschprofil legst Du fest, was Dein Tarif können muss — und siehst, welche Tarife dazu passen.
  • Vorerkrankungen? Erst anonym voranfragen: Über eine anonyme Risikovoranfrage klären wir, wer Dich zu welchen Konditionen annimmt — ohne aktenkundige Ablehnung.
  • PKV-Antrag stellen: Aus der Praxis empfehlen wir mehrere Wochen Vorlauf vor dem ersten Diensttag — Gesundheitsprüfung und Rückfragen brauchen Zeit. Der Versicherungsbeginn wird auf Deinen Diensttag gelegt.
  • Diensthaftpflicht abschließen: ab dem ersten Diensttag sinnvoll — Aufsichtspflicht, Schlüsselverlust, Vermögensschäden. Mehr auf der Seite Diensthaftpflicht.
  • Dienstunfähigkeit anstoßen: Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen — ohne Versorgung. Je früher die DU-Absicherung, desto besser die Konditionen.
Phase 3 · rund um die Ernennung

Die Krankenkasse: nicht kündigen, sondern austreten

Hier passieren die meisten Fehler — dabei ist die Rechtslage klar:

  • Pflichtmitgliedschaft endet von selbst: Mit der Verbeamtung wirst Du versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V); die Pflichtmitgliedschaft endet kraft Gesetzes (§ 190 Abs. 2 SGB V). Eine Kündigung brauchst Du dafür nicht.
  • Aber sie läuft sonst weiter: Ohne aktiven Schritt setzt sich die Mitgliedschaft automatisch als freiwillige fort (§ 188 Abs. 4 SGB V) — und Du zahlst den vollen Beitrag allein.
  • Austritt erklären: binnen zwei Wochen, nachdem Deine Kasse Dich auf die Austrittsmöglichkeit hingewiesen hat — wirksam nur mit Nachweis der neuen Absicherung (Deine PKV-Police).
  • Familienversichert? Auch die Familienversicherung endet mit der Verbeamtung (§ 10 SGB V) — die Zwei-Wochen-Regel gilt entsprechend.
  • Pauschale Beihilfe gewählt? Dann Frist beachten: In Baden-Württemberg gilt z. B. eine Ausschlussfrist von fünf Monaten für den Antrag — und die Entscheidung ist unwiderruflich.
Vorlage nutzen: Unser Gratis-PDF GKV-Musterschreiben enthält alle drei Schreiben fertig formuliert — Mitteilung der Verbeamtung, Austrittserklärung und Meldung an die PKV.
Phase 4 · die ersten Wochen

Ankommen und Restpunkte abräumen

  • Beihilfestelle kennenlernen: Wo Du Beihilfe beantragst und was in den ersten Antrag gehört, zeigt der Beihilfeantrag-Ratgeber — plus Beihilfe-Spickzettel für Dein Bundesland.
  • Unterlagen griffbereit: Ernennungsurkunde und erste Bezügemitteilung wollen PKV und Beihilfestelle in der Regel sehen — ein Ordner (digital reicht) spart später Nerven.
  • Öffnungsaktions-Frist im Blick: Bei Vorerkrankungen sichert Dir die PKV-Öffnungsaktion binnen sechs Monaten nach Dienstbeginn die Aufnahme ohne Leistungsausschlüsse (Risikozuschlag max. 30 %).
  • Eigene Kinder? Die Kindernachversicherung (§ 198 VVG) meldet Neugeborene binnen zwei Monaten rückwirkend ab Geburt an — ohne Gesundheitsprüfung. Details im Ratgeber Kinder versichern.
  • DU-Schutz finalisieren — falls noch offen: Der DU-Lücken-Rechner zeigt, worum es geht.
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Häufige Fragen

Vor dem Start — kurz beantwortet

Muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung kündigen?
Nein — und das ist der häufigste Irrtum: Deine Pflichtmitgliedschaft endet mit der Verbeamtung kraft Gesetzes (§ 190 Abs. 2 SGB V). Ohne aktiven Schritt läuft sie aber automatisch als freiwillige Mitgliedschaft weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V). Deshalb musst Du den Austritt erklären — binnen zwei Wochen nach dem Hinweis Deiner Kasse und mit Nachweis Deiner neuen Absicherung.
Wann sollte ich den PKV-Anwärtertarif beantragen?
Aus der Praxis empfehlen wir mehrere Wochen Vorlauf vor dem ersten Diensttag — eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Gesundheitsprüfung, mögliche Rückfragen und bei Vorerkrankungen die anonyme Risikovoranfrage brauchen Zeit. Der Versicherungsbeginn wird dann auf Deinen Diensttag gelegt, sodass keine Lücke entsteht.
Was passiert mit meiner Familienversicherung?
Sie endet mit der Verbeamtung, denn versicherungsfreie Beamte können nicht familienversichert sein (§ 10 SGB V). Auch hier gilt die Anschlussversicherung: Ohne aktiven Austritt wirst Du freiwilliges Mitglied mit eigenem Beitrag. Kläre den Wechsel in Beihilfe plus PKV deshalb vor der Ernennung.
Was ist die pauschale Beihilfe — und welche Frist gilt?
In zehn Bundesländern kannst Du statt der individuellen Beihilfe einen pauschalen Zuschuss zur freiwilligen GKV wählen. Die Entscheidung ist unwiderruflich, und die Antragsfristen sind je Land unterschiedlich — in Baden-Württemberg gilt etwa eine Ausschlussfrist von fünf Monaten. Alle Details im Ratgeber zur pauschalen Beihilfe und auf Deiner Bundesland-Seite.
Ich habe Vorerkrankungen — was jetzt?
Zwei Wege: Vor dem Antrag stellen wir eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern — so erfährst Du Konditionen, ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird. Und als Sicherheitsnetz gibt es die PKV-Öffnungsaktion: Binnen sechs Monaten nach Dienstbeginn nehmen teilnehmende Versicherer Dich ohne Leistungsausschlüsse auf, Risikozuschlag maximal 30 %.
Gilt diese Checkliste in jedem Bundesland?
Der Ablauf ja — GKV-Austritt, PKV-Antrag und Diensthaftpflicht funktionieren überall gleich. Die Details unterscheiden sich: Beihilfesatz, Beihilfestelle, pauschale Beihilfe und Anwärterbezüge regelt jedes Land selbst. Auf unseren Bundesland-Seiten findest Du Deine Werte, inklusive Beihilfe-Spickzettel als PDF.
Gut vorbereitet starten.

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