StartRatgeber → Öffnungsaktion der PKV

Öffnungsaktion der PKV: Der Weg in die private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung

Asthma, Rückenleiden, eine zurückliegende Psychotherapie — und schon scheint die Tür zur PKV zu? Nicht für Beamte. Über die Öffnungsaktion nehmen viele private Krankenversicherer Beamtenanfänger auch mit Vorerkrankungen auf: ohne Leistungsausschlüsse und mit gedeckeltem Risikozuschlag. Entscheidend ist, die kurze Frist nicht zu verpassen.

Aktualisiert: August 2026 · 9 Min. Lesezeit

Normalerweise entscheidet bei einem PKV-Antrag die Gesundheitsprüfung: Der Versicherer kann Zuschläge verlangen, Leistungen ausschließen — oder den Antrag komplett ablehnen. Für Beamtenanfänger gibt es eine bemerkenswerte Ausnahme von dieser Regel. Sie heißt Öffnungsaktion, ist wenig bekannt und kann für Menschen mit Vorerkrankungen den Unterschied zwischen „PKV unmöglich" und „PKV zu fairen Konditionen" ausmachen.

Was die Öffnungsaktion ist

Die Öffnungsaktion ist eine Selbstverpflichtung vieler privater Krankenversicherer gegenüber Beamtenanfängern und Beamtenanwärtern: Die teilnehmenden Gesellschaften verpflichten sich, Berufsanfänger im Beamtenverhältnis in beihilfekonforme Tarife aufzunehmen — auch dann, wenn Vorerkrankungen bestehen, die im normalen Antragsverfahren zu einer Ablehnung führen könnten.

Der Hintergrund: Beamte sind auf die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung angewiesen — die GKV kennt für sie keinen Arbeitgeberzuschuss. Damit auch gesundheitlich vorbelastete Beamte diesen Weg gehen können, hat sich die Branche auf erleichterte Aufnahmebedingungen verständigt. Nicht jede Gesellschaft nimmt teil — welche dabei sind, zeigt die Liste der 16 teilnehmenden Versicherer weiter unten.

Die Konditionen: Was die Öffnungsaktion garantiert

Die Selbstverpflichtung umfasst vier Zusagen — sie stehen wörtlich in der Broschüre des PKV-Verbands:

  • Aufnahme trotz Vorerkrankungen: Ein Antrag im Rahmen der Öffnungsaktion darf wegen des Gesundheitszustands nicht abgelehnt werden — auch bei Diagnosen, die sonst als „nicht versicherbar" gelten.
  • Risikozuschlag gedeckelt auf maximal 30 %: Zuschläge für Vorerkrankungen sind auf höchstens 30 % des tariflichen Beitrags begrenzt — egal, wie schwer die Diagnose wiegt.
  • Keine Leistungsausschlüsse: Der Versicherer darf einzelne Erkrankungen oder Körperregionen nicht vom Schutz ausnehmen. Du erhältst den vollen Tarifumfang.
  • Auch laufende Behandlungen sind mitversichert: Die übliche Klausel, nach der für Versicherungsfälle vor Vertragsbeginn nicht geleistet wird (§ 2 Abs. 1 Satz 2 MB/KK), findet keine Anwendung. Eine bereits begonnene Behandlung fällt also nicht aus dem Schutz.

Zum Vergleich: Im regulären Antragsverfahren sind Zuschläge nach oben offen, Ausschlüsse üblich und Ablehnungen jederzeit möglich. Die Öffnungsaktion kehrt die Machtverhältnisse für einen kurzen Zeitraum um — deshalb ist das Zeitfenster so wertvoll.

Ein oft übersehener Bonus betrifft die Pflege: Wirst Du im Rahmen der Öffnungsaktion in die private Pflegepflichtversicherung aufgenommen, wird dort kein gesundheitsabhängiger Risikozuschlag erhoben (§ 110 Abs. 1 Nr. 2 d SGB XI).

Bevor Du sie nutzt, lohnt allerdings ein Zwischenschritt: Oft ist eine anonyme Risikovoranfrage noch besser als der Direktantrag über die Aktion — sie zeigt vorab, ob Dich eine Gesellschaft sogar ohne oder mit geringerem Zuschlag nimmt. Beide Wege, die richtige Reihenfolge und eine direkte Anfragemöglichkeit findest Du auf unserer Seite PKV trotz Vorerkrankung für Beamte.

Die Frist ist der Haken: Für die meisten Gruppen gilt ein Zeitfenster von sechs Monaten ab Beginn des Beamtenverhältnisses. Maßgeblich ist dabei der Eingang des Antrags beim Versicherer — nicht der Versicherungsbeginn. Wer erst am letzten Tag beantragt, riskiert also eine Lücke zwischen dem Ende der gesetzlichen und dem Beginn der privaten Versicherung. Wer die Frist ganz verstreichen lässt, fällt zurück ins normale Antragsverfahren, mit allen Risiken. Die Einzelheiten stehen weiter unten unter Die Fristen im Einzelnen.

Wer teilnehmen darf — und wer nicht

Der teilnahmeberechtigte Personenkreis ist deutlich weiter, als die meisten annehmen. Der PKV-Verband unterscheidet vier Gruppen:

1. Beamte auf Widerruf

Also Referendarinnen, Referendare und Beamtenanwärter mit Anspruch auf Beihilfe nach den Vorschriften des Bundes oder eines Landes. Sie werden zunächst in die Tarife aufgenommen, die für Beamte auf Widerruf geöffnet sind — also in den Anwärter-Sondertarif.

2. Beamtenanfänger

Diese Gruppe ist die größte und umfasst weit mehr als klassische Beamte:

  • Beamte auf Probe — auch dann, wenn ein Widerrufsverhältnis vorausging, während dessen eine gesetzliche Versicherung bestand;
  • Beamte auf Zeit oder auf Lebenszeit, wenn kein Dienstverhältnis auf Probe vorangegangen ist;
  • Richterinnen und Richter mit Beihilfeanspruch;
  • Geistliche und Kirchenbeamte mit Beihilfeanspruch;
  • Dienstordnungsangestellte der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften;
  • Berufsanfänger im Bereich der Sparkassen, Landesbanken und sonstiger öffentlich-rechtlicher Bankinstitute mit Beihilfeanspruch;
  • Abgeordnete des Europäischen Parlaments mit beihilfeähnlichem Anspruch.

3. Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte — ganz ohne Frist

Das ist der am meisten übersehene Punkt. Beamte, die bereits am 31. Dezember 2004 in einem entsprechenden Dienstverhältnis standen und heute freiwillig gesetzlich versichert sind, können die Öffnungsaktion jederzeit in Anspruch nehmen — für sie gilt keine Sechs-Monats-Frist. Dazu zählen Beamte auf Probe, Zeit oder Lebenszeit mit Beihilfeanspruch, Richter sowie Versorgungsempfänger im Ruhestand. Soldaten gehören hier nicht dazu.

Wenn Du seit Jahren freiwillig in der GKV bist: Prüfe, ob Du am 31.12.2004 schon verbeamtet warst. Falls ja, steht Dir der erleichterte Weg in die PKV offen — unabhängig davon, wie lange die Ernennung zurückliegt. Ob sich der Wechsel für Dich rechnet, ist eine zweite Frage; unser GKV-PKV-Rechner zeigt die Größenordnung.

4. Angehörige, die erstmals beihilfeberechtigt werden

Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Adoptivkinder können ebenfalls über die Öffnungsaktion aufgenommen werden. Dafür müssen drei Bedingungen zusammenkommen:

  • Die beihilfe- oder heilfürsorgeberechtigte Person ist selbst privat versichert oder hat eine Anwartschaft — sie muss die Öffnungsaktion aber nicht selbst nutzen;
  • der Angehörige ist bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig;
  • der Angehörige ist nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für Kinder, die über einen freiwillig gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert sind, gilt eine Besonderheit: Sie werden nur dann zu den erleichterten Bedingungen aufgenommen, wenn dieser Elternteil gleichzeitig mitwechselt. Mehr dazu im Ratgeber Kinder richtig versichern.

Sonderfall Heilfürsorge: Soldaten, Polizei und Feuerwehr

Wer freie Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung hat, braucht heute keine Krankenvollversicherung — und übersieht deshalb oft, dass die Öffnungsaktion trotzdem läuft. Zeit- und Berufssoldaten sowie Polizei- und Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorgeanspruch können die erleichterten Bedingungen als Anwartschaftsversicherung nutzen. Die Frist beträgt sechs Monate ab Begründung des Anspruchs auf truppenärztliche Versorgung beziehungsweise Heilfürsorge — und ausdrücklich nicht erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit.

Das ist die Falle für Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr: Wer wartet, bis die Heilfürsorge endet, hat das Zeitfenster längst verpasst — und steht dann mit dem Gesundheitszustand von heute vor der normalen Risikoprüfung. Was eine Anwartschaft leistet, erklären wir auf der Seite Heilfürsorge, berufsspezifisch bei Polizei, Feuerwehr und Soldaten.

Wer nicht teilnehmen kann

  • Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag — auch dann, wenn sie diesen Anspruch nicht in Anspruch nehmen. Angestellte im öffentlichen Dienst sind also außen vor;
  • Beamte, die sich für die pauschale Beihilfe entschieden haben und einen Zuschuss des Dienstherrn zu ihrer Krankenversicherung erhalten — die Entscheidung für das Hamburger Modell schließt die Öffnungsaktion aus;
  • Beamte, die schon privat versichert sind und nur die Gesellschaft wechseln möchten;
  • wer früher schon einmal privat vollversichert war — mit Ausnahmen: etwa wer als Kind über die Eltern privat versichert war und nach der Ausbildung verbeamtet wird, wer als ehemals Nichtversicherter gesetzlich pflichtversichert wurde (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) oder wenn die Ablehnung eine besondere Härte bedeuten würde;
  • wer eine private Krankenversicherung wegen verletzter Anzeigepflicht nach Rücktritt oder Anfechtung verlassen musste;
  • Beamte, die die Frist haben verstreichen lassen und nicht unter die Gruppe der freiwillig gesetzlich Versicherten von 2004 fallen.

Weil sich Beitrag, Leistungsniveau und Beitragsentwicklung zwischen den teilnehmenden Gesellschaften erheblich unterscheiden, lohnt sich die Auswahl trotz garantierter Aufnahme. Eine Übersicht der Tarifwelt für Beamte findest Du auf unserer Seite PKV für Beamte; welche Leistungen Dir persönlich wichtig sind, hältst Du im PKV-Wunschprofil fest.

Die Fristen im Einzelnen

Maßgeblich für die Fristwahrung ist immer der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der gewünschte Versicherungsbeginn.

PersonengruppeFristFristbeginn
Beamte auf Widerruf (Referendare, Anwärter)6 MonateBeginn des Beamtenverhältnisses
Beamtenanfänger (Probe, Zeit, Lebenszeit, Richter u. a.)6 Monateerstmalige Verbeamtung
Soldaten, Polizei, Feuerwehr mit Heilfürsorge (nur Anwartschaft)6 MonateBegründung des Anspruchs auf Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung
Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte (Stand 31.12.2004)keine Fristjederzeit möglich
Angehörige von Beamten auf Widerruf6 Monateerstmalige Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe
Angehörige sonstiger Berechtigter, auch bei Eheschließung6 Monateerstmalige Berücksichtigungsfähigkeit bzw. Erlöschen der GKV-Pflichtversicherung
Neugeborene (wenn die Kindernachversicherung nicht greift)6 MonateGeburt

Die Frist für Angehörige geht nie über die Frist des Beamten selbst hinaus.

Frist-Check: Wie lange hast Du noch?

Wähle Deine Personengruppe und das maßgebliche Datum — der Check zeigt Dir zur Orientierung, bis wann Dein Antrag beim Versicherer eingegangen sein sollte.

Öffnungsaktions-Frist-Check

Zur Orientierung gerechnet als Datum plus sechs Monate — keine Rechtsberatung, verbindlich sind die Bedingungen der teilnehmenden Versicherer.

Wähle das maßgebliche Datum — dann rechnen wir Deine Frist aus.
Alles Wichtige zum Mitnehmen: Die vier Zusagen, alle Fristen und die Grenzen der Aktion gibt es auch als kostenlose Checkliste Öffnungsaktion (PDF) — ohne Anmeldung, wie alle unsere Downloads.

Teilnehmende Versicherer

Der PKV-Verband führt in seiner Broschüre 16 Mitgliedsunternehmen auf, die sich ganz oder teilweise an den Öffnungsaktionen beteiligen (Stand der Broschüre: Januar 2026). Darunter sind die meisten großen Beamtenversicherer:

VersichererBesonderheit
Allianz Private Krankenversicherung
Bayerische Beamtenkrankenkasse (Versicherungskammer Bayern)
DBV Deutsche Beamtenversicherung (AXA)
Debeka Krankenversicherungsverein
DKV Deutsche Krankenversicherung
Generali Deutschland Krankenversicherung
Hallesche Krankenversicherungnicht für Beamte auf Widerruf (Anwärter, Referendare)
HUK-COBURG Krankenversicherung
INTER Krankenversicherung
LIGA Krankenversicherungnur katholische Priester
Münchener Verein Krankenversicherung
ottonova Krankenversicherung
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung
Süddeutsche Krankenversicherung (SDK)
Union Krankenversicherung (UKV)
Versicherer im Raum der Kirchen (VRK)

Gesellschaften, die nicht auf der Liste stehen, beteiligen sich nicht an der Öffnungsaktion — dort läuft Dein Antrag als normales Antragsverfahren mit voller Risikoprüfung. Für Anwärter und Referendare ist außerdem die Fußnote zur Hallesche wichtig: Sie nimmt Beamte auf Widerruf nicht über die Öffnungsaktion auf. Die Teilnahme kann sich ändern — maßgeblich ist immer die aktuelle Broschüre des PKV-Verbands und die Auskunft des jeweiligen Versicherers.

Die Erstantrag-Regel: Die erleichterten Bedingungen muss nur der Versicherer gewähren, bei dem Du den verbindlichen Erstantrag stellst. Stellst Du ihn bei einer Gesellschaft, die gar nicht teilnimmt, kannst Du den Antrag anschließend bei einem teilnehmenden Unternehmen neu stellen. Teilnehmende Versicherer müssen von sich aus auf die Öffnungsaktion hinweisen, wenn erkennbar ist, dass sie für Dich günstiger wäre — verlasse Dich darauf aber nicht, sondern beantrage sie ausdrücklich.

Auch für Angehörige spielt die Liste eine Rolle: Sie werden im Rahmen der Öffnung grundsätzlich von dem Unternehmen aufgenommen, bei dem die beihilfeberechtigte Person versichert ist. Nur wenn deren Versicherer nicht teilnimmt, können sie sich ein beliebiges teilnehmendes Unternehmen aussuchen.

Was die Öffnungsaktion nicht leistet

Die erleichterten Bedingungen gelten nur für einen genau umrissenen Schutz — die beihilfekonforme Restkostenversicherung. Was das ausschließt:

  • Keinen höheren Erstattungssatz als nötig. Erstattungssatz und Beihilfeanspruch dürfen zusammen nicht mehr als 100 Prozent ergeben. Bei 50 Prozent Beihilfe ist also ein 50-Prozent-Tarif Gegenstand der Aktion — nicht mehr.
  • Keine Doppelversicherung und keine Aufstockung über die Beihilfe hinaus.
  • Wahlleistungen nur, soweit Deine Beihilfestelle sie trägt. Erstattet Deine Beihilfe Zweibettzimmer und Chefarzt, sind sie Teil des begünstigten Schutzes. Zahlt sie nur allgemeine Krankenhausleistungen, bleiben Wahlleistungen außen vor — was Dein Bundesland regelt, steht in unserer Bundesland-Übersicht.
  • Der Zuschlag bleibt dauerhaft. Bis zu 30 Prozent Risikozuschlag sind gedeckelt, aber sie gelten für die Vertragslaufzeit und nicht nur für die ersten Jahre.
  • Beihilfeergänzungstarife sind nicht erfasst. Zusatzbausteine für Leistungen, die die Beihilfe nicht erstattet — etwa besseren Zahnersatz oder Wahlleistungen über die Beihilfe hinaus —, kannst Du zwar abschließen, aber nur mit normaler Risikoprüfung.

So läuft die Aufnahme ab

Der Weg in die PKV über die Öffnungsaktion ist unspektakulär — wenn man die Reihenfolge einhält:

  1. Frist notieren: Der Stichtag ist Deine Ernennung bzw. Berufung ins Beamtenverhältnis. Ab hier läuft das Zeitfenster von in der Regel 6 Monaten.
  2. Teilnehmende Gesellschaften eingrenzen: Nicht jede PKV nimmt teil — die Liste der 16 Unternehmen steht oben. Vergleiche unter den teilnehmenden Gesellschaften Leistungen, Beitrag und Zuschlagspraxis — der 30-%-Deckel gilt überall, das Preisniveau darunter unterscheidet sich aber deutlich.
  3. Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten: Auch in der Öffnungsaktion gibt es Gesundheitsfragen — sie entscheiden nicht über die Aufnahme, wohl aber über den Zuschlag. Falsche Angaben gefährden den Schutz (Stichwort vorvertragliche Anzeigepflicht).
  4. Antrag ausdrücklich im Rahmen der Öffnungsaktion stellen und Ernennungsnachweis beifügen.
  5. Annahmeerklärung prüfen: Zuschlag maximal 30 %? Keine Ausschlüsse? Beihilfekonformer Tarif mit passendem Erstattungssatz? Dann steht dem Start nichts im Weg.

Was 30 Prozent konkret bedeuten

„Maximal 30 Prozent" klingt abstrakt. Greifbar wird es, wenn man es auf echte Beiträge rechnet. In unserer anonymisierten Musterauswertung liegen die Anwärterbeiträge sechs beihilfekonformer Tarife zwischen rund 103 und 152 Euro im Monat, die späteren Volltarife zwischen rund 330 und 423 Euro. Mit dem vollen Zuschlag von 30 Prozent ergibt das:

Beitrag ohne Zuschlagmit 30 % ZuschlagAufschlag pro Monat
ca. 103 € (Anwärtertarif)ca. 134 €rund 31 €
ca. 152 € (Anwärtertarif)ca. 198 €rund 46 €
ca. 330 € (Volltarif)ca. 429 €rund 99 €
ca. 423 € (Volltarif)ca. 550 €rund 127 €

Zwei Dinge lassen sich daraus ablesen. Erstens: Im Vorbereitungsdienst tut der Zuschlag kaum weh — der Unterschied liegt im Bereich einer Handyrechnung. Zweitens: Im Volltarif wird derselbe Prozentsatz zu einem dreistelligen Betrag pro Monat. Weil der Zuschlag dauerhaft bleibt, entscheidet die Wahl der Gesellschaft über deutlich mehr Geld als die Frage, ob überhaupt ein Zuschlag anfällt.

Die Beiträge stammen aus einer echten Auswertung vom Juli 2026 für einen Modellfall in Niedersachsen mit 50 Prozent Beihilfe. Sie sind eine Orientierung, keine Preisliste — Dein Beitrag hängt vom Eintrittsalter, Deinem Gesundheitszustand und Deinem Bundesland ab.

Die Alternative: anonyme Risikovoranfrage

Die Öffnungsaktion ist das Sicherheitsnetz — sie muss aber nicht automatisch die beste Lösung sein. Bei leichteren Vorerkrankungen nimmt eine Gesellschaft Dich im regulären Verfahren womöglich ganz ohne Zuschlag oder mit weniger als 30 % an. Ob das realistisch ist, klärt eine anonyme Risikovoranfrage: So läuft sie ab — und das sind die Fragen.

  • Deine Gesundheitsdaten werden — ohne Deinen Namen — parallel bei mehreren Gesellschaften angefragt.
  • Du erhältst verbindliche Voten, wer Dich zu welchen Konditionen annehmen würde.
  • Da kein förmlicher Antrag gestellt wird, entsteht keine Ablehnung, die Du später in Antragsfragen angeben müsstest.

Die kluge Strategie kombiniert beides: erst anonym den Markt testen, dann bewusst entscheiden — reguläre Annahme beim besten Anbieter oder Öffnungsaktion mit garantierten Konditionen. Beides zusammen funktioniert aber nur, solange die 6-Monats-Frist noch läuft.

Typische Fehler — und wie Du sie vermeidest

  • Die Frist verschlafen: Wer erst ein Jahr nach der Ernennung handelt, hat den Anspruch auf die erleichterte Aufnahme verloren — und ist wieder auf Kulanz und normale Risikoprüfung angewiesen.
  • Vorschnell reguläre Anträge stellen: Eine dokumentierte Ablehnung musst Du in künftigen Anträgen angeben — sie verschlechtert Deine Ausgangslage überall. Erst anonym voranfragen, dann beantragen.
  • Gesundheitsfragen „optimieren": Verschwiegene Diagnosen können den Versicherer auch Jahre später noch zur Leistungsverweigerung oder Vertragsanpassung berechtigen. Vollständigkeit schützt Dich — gerade in der Öffnungsaktion, in der die Aufnahme ohnehin garantiert ist.
  • Nur auf den Beitrag schauen: Ein günstiger Tarif mit schwachem Leistungsbild bleibt ein schwacher Tarif — auch mit Öffnungsaktion. Erstattungssätze, Beihilfeergänzung und Beitragsentwicklung gehören mit auf den Prüfstand.
  • Aus Angst in der GKV bleiben: Wer wegen einer Vorerkrankung gar nicht erst prüft, zahlt als Beamter den vollen GKV-Beitrag allein — oft die teuerste aller Optionen.
Fazit: Die Öffnungsaktion ist für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen ein echtes Privileg: garantierte Aufnahme, Risikozuschlag höchstens 30 %, keine Leistungsausschlüsse. Sie funktioniert aber nur innerhalb der Frist — sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses, bei freiwillig gesetzlich versicherten Beamten mit Stand 31.12.2004 dagegen ohne Frist. Und sie ersetzt nicht den Tarifvergleich unter den teilnehmenden Gesellschaften. Der beste Weg: früh eine anonyme Risikovoranfrage stellen, Konditionen vergleichen und dann bewusst entscheiden. So wird aus der Vorerkrankung kein Ausschlusskriterium, sondern nur ein Rechenposten.

Wie die PKV für Beamte grundsätzlich funktioniert — von der Beihilfeergänzung bis zur Tarifwahl — liest Du auf unserer Themenseite PKV für Beamte.

Häufige Fragen zur Öffnungsaktion

Gilt die Öffnungsaktion auch für Referendare und Anwärter?
Ja. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf — also Referendare und Anwärter mit Beihilfeanspruch — gehören ausdrücklich zum teilnahmeberechtigten Personenkreis. Sie werden zunächst in die Tarife aufgenommen, die für Beamte auf Widerruf geöffnet sind, also in den Anwärter-Sondertarif. Die Frist beträgt sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses.
Was passiert, wenn ich die Sechs-Monats-Frist verpasse?
Dann fällst Du zurück in das normale Antragsverfahren: Der Versicherer darf Zuschläge ohne Obergrenze verlangen, Leistungen ausschließen oder den Antrag ganz ablehnen. Eine Ausnahme gibt es nur für Beamte, die bereits am 31. Dezember 2004 im Dienstverhältnis standen und heute freiwillig gesetzlich versichert sind — für sie gilt gar keine Frist. Wenn nichts davon zutrifft, bleibt als Auffanglösung der brancheneinheitliche Basistarif, für den ein Kontrahierungszwang besteht.
Muss ich die Öffnungsaktion beim Antrag ausdrücklich verlangen?
Ja, und das wird häufig übersehen. Die erleichterten Bedingungen gelten nur, wenn die Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion bereits bei der Antragstellung verlangt wird. Wer einfach einen normalen Antrag stellt, bekommt auch eine normale Risikoprüfung — mit offener Zuschlagshöhe und möglichen Ausschlüssen.
Bleibt der Risikozuschlag für immer?
Der Zuschlag von bis zu 30 Prozent gilt dauerhaft und nicht nur in den ersten Jahren. Deshalb lohnt es sich, vorher über eine anonyme Risikovoranfrage zu prüfen, ob eine Gesellschaft Dich im regulären Verfahren ohne oder mit geringerem Zuschlag annehmen würde. Beides zusammen geht — solange die Frist noch läuft.
Ich habe freie Heilfürsorge. Betrifft mich die Öffnungsaktion überhaupt?
Ja, und zwar früher, als die meisten denken. Zeit- und Berufssoldaten sowie Polizei- und Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorgeanspruch können die erleichterten Bedingungen als Anwartschaftsversicherung nutzen. Die Frist läuft sechs Monate ab Begründung des Heilfürsorge- beziehungsweise Anspruchs auf truppenärztliche Versorgung — ausdrücklich nicht erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit. Wer wartet, verliert das Zeitfenster.
Können auch Ehepartner und Kinder aufgenommen werden?
Ja, wenn sie erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig werden, nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und die beihilfeberechtigte Person selbst privat versichert ist oder eine Anwartschaft hat. Auch hier gelten sechs Monate ab erstmaliger Berücksichtigungsfähigkeit; bei Neugeborenen sechs Monate ab Geburt, sofern die Kindernachversicherung nicht greift.
Gilt die Öffnungsaktion auch für Angestellte im öffentlichen Dienst?
Nein. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag sind ausdrücklich ausgenommen — auch dann, wenn sie diesen Anspruch nicht nutzen. Die Öffnungsaktion ist auf Beihilfeberechtigte zugeschnitten.
Welche Versicherer nehmen an der Öffnungsaktion teil?
Laut der Broschüre des PKV-Verbands (Stand Januar 2026) beteiligen sich 16 Unternehmen: Allianz, Bayerische Beamtenkrankenkasse (Versicherungskammer Bayern), DBV (AXA), Debeka, DKV, Generali, Hallesche, HUK-COBURG, INTER, LIGA, Münchener Verein, ottonova, SIGNAL IDUNA, Süddeutsche Krankenversicherung, Union Krankenversicherung und Versicherer im Raum der Kirchen. Zwei Einschränkungen: Die Hallesche nimmt keine Beamten auf Widerruf über die Öffnungsaktion auf, die LIGA versichert nur katholische Priester. Die Teilnahme kann sich ändern — maßgeblich sind die aktuelle Verbandsbroschüre und die Auskunft des Versicherers.
Quelle und Stand: Die Angaben auf dieser Seite — einschließlich der Liste der teilnehmenden Unternehmen — folgen der Broschüre „Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige — Öffnungsaktionen der Privaten Krankenversicherung" des PKV-Verbands (Stand der Broschüre: Januar 2026, von uns zuletzt abgerufen im August 2026). Welche Gesellschaften aktuell teilnehmen und wie sie die Regeln im Detail anwenden, ändert sich — maßgeblich sind immer die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Ramon Heinze, Versicherungsmakler und Spezialist für Beamtenversicherungen
Über den Autor

Ramon Heinze

Versicherungsmakler · Spezialist für Beamtenversicherungen · Osnabrück

Seit 2016 in der Versicherungsbranche — ausgebildet bei der Debeka, einem der größten Versicherer im Beamtenbereich. Dort hat er das Beamtensegment von Grund auf gelernt und daraus seine Konsequenz gezogen: Wer an eine einzelne Gesellschaft gebunden ist, kann nicht für jeden Kunden die passende Lösung finden. Heute berät er als Versicherungsmakler ohne Anbieterbindung Beamte, Anwärter und Referendare — bundesweit.

Weiterlesen

Diese Artikel passen dazu

Vorerkrankung? Erst prüfen, dann entscheiden.

Wir stellen Deine anonyme Risikovoranfrage.

Im kostenlosen Beamten-Check klären wir diskret, welche Gesellschaften Dich zu welchen Konditionen annehmen — ohne Spuren, ohne Verpflichtung, rechtzeitig vor Ablauf Deiner Frist.

Jetzt Beamten-Check starten