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Öffnungsaktion der PKV: Der Weg in die private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung

Asthma, Rückenleiden, eine zurückliegende Psychotherapie — und schon scheint die Tür zur PKV zu? Nicht für Beamte. Über die Öffnungsaktion nehmen viele private Krankenversicherer Beamtenanfänger auch mit Vorerkrankungen auf: ohne Leistungsausschlüsse und mit gedeckeltem Risikozuschlag. Entscheidend ist, die kurze Frist nicht zu verpassen.

Aktualisiert: Oktober 2026 · 10 Min. Lesezeit

Normalerweise entscheidet bei einem PKV-Antrag die Gesundheitsprüfung: Der Versicherer kann Zuschläge verlangen, Leistungen ausschließen — oder den Antrag komplett ablehnen. Für Beamtenanfänger gibt es eine bemerkenswerte Ausnahme von dieser Regel. Sie heißt Öffnungsaktion, ist wenig bekannt und kann für Menschen mit Vorerkrankungen den Unterschied zwischen „PKV unmöglich" und „PKV zu fairen Konditionen" ausmachen.

Kurz gesagt: Die Öffnungsaktion der PKV (oft auch „Öffnungsklausel" genannt) garantiert Beamtenanfängern und Beamten auf Widerruf die Aufnahme trotz Vorerkrankung: keine Ablehnung aus Gesundheitsgründen, Risikozuschlag höchstens 30 %, keine Leistungsausschlüsse. Die Frist beträgt in der Regel sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses (Antragseingang zählt); 16 Versicherer nehmen teil. Wer noch in der Frist ist, sollte vorher eine anonyme Risikovoranfrage stellen — oft geht es auch ohne Zuschlag.

Die Öffnungsaktion im Video erklärt

In gut elf Minuten: die vier Garantien, wer mitmachen darf, die Frist, die teilnehmenden Versicherer, was 30 % Zuschlag in Euro bedeuten – und in welcher Reihenfolge Du am besten vorgehst.

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Das Video zum Nachlesen

Trotz Vorerkrankung in die PKV?

Asthma. Ein kaputtes Knie. Eine Psychotherapie vor drei Jahren. Bei einem normalen Antrag auf private Krankenversicherung kann das heißen: Zuschlag, Ausschluss – oder Ablehnung. Als Beamter gibt es für Dich aber einen Sonderweg. Er heißt Öffnungsaktion. Und das Zeitfenster dafür ist kurz.

In diesem Video erfährst Du, was die Öffnungsaktion Dir garantiert, ob Du sie nutzen kannst, wie lange Du dafür Zeit hast – und warum sie trotzdem nicht immer der beste erste Schritt ist. Wir sind Beamtenstarter: spezialisiert auf Versicherungen für Beamte, Anwärter und Referendare – und an keine Gesellschaft gebunden.

Wir gehen in sieben Schritten vor: Was die Öffnungsaktion ist. Die vier Garantien. Wer sie nutzen darf. Die Frist. Welche Versicherer mitmachen. Was dreißig Prozent Zuschlag in Euro bedeuten. Und zum Schluss die richtige Reihenfolge – plus die fünf häufigsten Fehler.

Was die Öffnungsaktion ist

Normalerweise entscheidet bei der privaten Krankenversicherung die Gesundheitsprüfung. Du beantwortest Fragen zu Deinen Erkrankungen der letzten Jahre. Und der Versicherer entscheidet: annehmen, einen Zuschlag verlangen, bestimmte Leistungen ausschließen – oder ablehnen. Für den Zuschlag gibt es dabei keine Grenze nach oben.

Für Beamte ist das ein echtes Problem. Dein Dienstherr zahlt über die Beihilfe einen Teil Deiner Krankheitskosten – meistens die Hälfte. Den Rest sicherst Du privat ab. In der gesetzlichen Kasse zahlst Du als Beamter dagegen in der Regel den vollen Beitrag allein. Einen Zuschuss gibt es dort nur in einigen Bundesländern, über die sogenannte pauschale Beihilfe.

Damit auch Beamte mit Vorerkrankungen diesen Weg gehen können, haben sich viele private Krankenversicherer selbst verpflichtet. Das ist die Öffnungsaktion. Kein Gesetz, sondern eine Zusage der Branche, festgehalten vom Verband der privaten Krankenversicherung. Vielleicht hast Du sie als Öffnungsklausel kennengelernt. Gemeint ist genau dasselbe – der offizielle Name ist Öffnungsaktion.

Die vier Garantien

Erstens: Du wirst nicht abgelehnt. Kein Versicherer, der an der Aktion teilnimmt, darf Deinen Antrag wegen Deiner Gesundheit ablehnen. Auch nicht bei Diagnosen, die sonst als nicht versicherbar gelten.

Zweitens: Der Risikozuschlag ist gedeckelt – auf höchstens dreißig Prozent des Tarifbeitrags. Egal, wie schwer die Diagnose wiegt. Im normalen Verfahren gibt es diese Grenze nicht.

Drittens: keine Leistungsausschlüsse. Der Versicherer darf nicht einfach Deinen Rücken oder Deine Psyche aus dem Vertrag streichen. Du bekommst den vollen Umfang des Tarifs.

Viertens: Auch Behandlungen, die schon laufen, sind mitversichert. Die übliche Regel, nach der für Versicherungsfälle vor Vertragsbeginn nicht gezahlt wird, gilt in der Öffnungsaktion nicht.

Und ein Bonus, den viele übersehen: Wirst Du über die Öffnungsaktion aufgenommen, wird auch in der privaten Pflegepflichtversicherung kein Risikozuschlag wegen Deiner Gesundheit erhoben. So steht es im Elften Sozialgesetzbuch.

Kurz gesagt: Die Öffnungsaktion dreht die Machtverhältnisse um. Für ein paar Monate entscheidet der Versicherer nicht mehr, ob Du reinkommst, sondern nur noch, zu welchem Zuschlag. Und der hat eine Obergrenze.

Wer sie nutzen darf

Der Kreis ist größer, als die meisten denken. Der Verband der privaten Krankenversicherung unterscheidet vier Gruppen.

Gruppe eins: Beamte auf Widerruf. Also Anwärterinnen und Anwärter, Referendarinnen und Referendare mit Beihilfeanspruch. Sie kommen zunächst in den Anwärtertarif.

Gruppe zwei: Beamtenanfänger. Das sind vor allem Beamte auf Probe – auch dann, wenn Du im Vorbereitungsdienst noch gesetzlich versichert warst. Dazu gehören zum Beispiel auch Richterinnen und Richter mit Beihilfeanspruch und Beamte auf Zeit oder auf Lebenszeit, die keine Probezeit hatten.

Gruppe drei ist der Geheimtipp. Wer schon am einunddreißigsten Dezember 2004 Beamter war und heute freiwillig gesetzlich versichert ist, kann die Öffnungsaktion jederzeit nutzen – ganz ohne Frist. Das gilt auch für Versorgungsempfänger im Ruhestand. Soldaten gehören hier allerdings nicht dazu.

Gruppe vier: Angehörige. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder können ebenfalls über die Öffnungsaktion aufgenommen werden. Dafür müssen drei Dinge zusammenkommen: Sie werden erstmals bei der Beihilfe berücksichtigt. Sie sind nicht gesetzlich pflichtversichert. Und Du selbst bist privat versichert oder hast eine Anwartschaft.

Ein Sonderfall betrifft Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug und Bundeswehr. Mit Heilfürsorge oder truppenärztlicher Versorgung brauchst Du heute keine Krankenversicherung. Die Öffnungsaktion läuft für Dich trotzdem – als Anwartschaft. Und die Frist beginnt, sobald Dein Anspruch auf Heilfürsorge entsteht, nicht erst am Ende Deiner Dienstzeit. Wichtig dabei: Die erleichterten Bedingungen gelten später nur bei dem Versicherer, bei dem Du die Anwartschaft abgeschlossen hast.

Ausgeschlossen sind unter anderem: Angestellte im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss. Beamte, die sich für die pauschale Beihilfe entschieden haben. Wer schon privat versichert ist und nur die Gesellschaft wechseln will. Und in der Regel, wer früher schon einmal privat vollversichert war – mit Ausnahmen, etwa wenn Du als Kind über Deine Eltern privat versichert warst.

Die Frist: sechs Monate

Jetzt zum wichtigsten Punkt: der Frist. Für die meisten gilt: sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses. Entscheidend ist dabei, wann Dein Antrag beim Versicherer eingeht – nicht, wann der Vertrag beginnen soll.

Gut zu wissen: Warst Du im Vorbereitungsdienst gesetzlich versichert, startet mit der Ernennung auf Probe eine neue Frist von sechs Monaten. Auch Angehörige haben ihre eigene Frist – zum Beispiel ab der Hochzeit. Und bei Neugeborenen sind es sechs Monate ab Geburt, wenn die Kindernachversicherung nicht greift.

Und wenn die Frist abgelaufen ist? Dann gilt wieder die normale Gesundheitsprüfung. Bei leichten Vorerkrankungen kann das trotzdem gut ausgehen, bei schwereren wird es schwierig. Als letzte Auffanglösung bleibt der Basistarif, in den Dich jeder Versicherer aufnehmen muss. Deshalb: Notier Dir Deinen Stichtag am Tag Deiner Ernennung.

Welche Versicherer mitmachen

Laut der aktuellen Broschüre des PKV-Verbands machen sechzehn Gesellschaften mit, darunter die meisten großen Beamtenversicherer. Zwei Einschränkungen solltest Du kennen: Eine Gesellschaft nimmt Anwärter und Referendare nicht über die Aktion auf. Eine andere versichert nur katholische Priester. Wer nicht auf der Liste steht, prüft ganz normal.

Wichtig ist außerdem die Erstantrag-Regel. Die erleichterten Bedingungen muss nur der Versicherer gewähren, bei dem Du Deinen ersten verbindlichen Antrag stellst. Die Wahl muss also vorher sitzen. Und beantrage die Öffnungsaktion ausdrücklich – mit dem Nachweis über Deine Ernennung. Verlass Dich nicht darauf, dass der Versicherer von selbst daran denkt.

30 Prozent Zuschlag in Euro – und die Grenzen

Was heißen dreißig Prozent Zuschlag in echten Zahlen? In einer anonymisierten Musterauswertung für Niedersachsen mit fünfzig Prozent Beihilfe lagen die Anwärterbeiträge zwischen rund 103 und 152 Euro im Monat. Mit vollem Zuschlag sind das rund 31 bis 46 Euro mehr. Im Vorbereitungsdienst tut das kaum weh.

Spannend wird es danach. Im Volltarif lagen die Beiträge in derselben Auswertung zwischen rund 330 und 423 Euro. Derselbe Zuschlag macht dort rund 99 bis 127 Euro aus – jeden Monat. Und der Zuschlag endet nicht von selbst.

Fällt der Grund für den Zuschlag später weg, kannst Du nach Paragraf 41 des Versicherungsvertragsgesetzes verlangen, dass er herabgesetzt wird. Das passiert aber nicht automatisch. Du musst es selbst beantragen.

Und die Öffnungsaktion hat Grenzen. Sie gilt nur für die beihilfekonforme Absicherung: Beihilfe und Tarif zusammen höchstens hundert Prozent. Wahlleistungen wie Chefarzt und Zweibettzimmer nur, soweit Deine Beihilfe sie trägt. Du kannst nicht jeden Tarif wählen, sondern nur die, die der Versicherer für die Aktion vorsieht. Und Zusatzbausteine, zum Beispiel für besseren Zahnersatz, laufen ganz normal mit Gesundheitsprüfung.

Die richtige Reihenfolge

Heißt das: Mit Vorerkrankung immer direkt über die Öffnungsaktion? Nicht unbedingt. Bei leichteren Vorerkrankungen nimmt Dich eine Gesellschaft im normalen Verfahren vielleicht ganz ohne Zuschlag an – oder mit weniger als dreißig Prozent. Herausfinden kannst Du das mit einer anonymen Risikovoranfrage.

Dabei werden Deine Gesundheitsangaben ohne Deinen Namen bei mehreren Gesellschaften gleichzeitig angefragt. Du bekommst Einschätzungen, wer Dich zu welchen Bedingungen nehmen würde. Und weil noch kein echter Antrag gestellt wird, entsteht auch keine Ablehnung, die Du später angeben müsstest.

Die kluge Reihenfolge lautet also: Stichtag notieren. Anonym den Markt testen. Ergebnisse vergleichen. Und dann bewusst entscheiden – normale Annahme beim besten Angebot oder Öffnungsaktion mit garantierten Bedingungen. Das alles funktioniert aber nur, solange Deine Frist noch läuft.

Die fünf häufigsten Fehler

Zum Schluss die fünf häufigsten Fehler. Erstens: die Frist verschlafen. Zweitens: vorschnell normale Anträge stellen. Eine Ablehnung musst Du in späteren Anträgen angeben, wenn danach gefragt wird – und das wird fast immer.

Drittens: Gesundheitsfragen schönen. Verschwiegene Diagnosen können den Versicherer noch Jahre später berechtigen, Leistungen zu verweigern oder den Vertrag anzupassen. Gerade in der Öffnungsaktion gibt es dafür keinen Grund – die Aufnahme ist ja garantiert. Viertens: nur auf den Beitrag schauen. Ein schwacher Tarif bleibt ein schwacher Tarif, auch mit Öffnungsaktion. Und fünftens: aus Angst gar nicht erst prüfen und in der gesetzlichen Kasse bleiben. Dann zahlst Du als Beamter meist den vollen Beitrag allein.

Zusammenfassung

Fassen wir zusammen. Erstens: Mit der Öffnungsaktion kommst Du als Beamter trotz Vorerkrankung in die private Krankenversicherung – ohne Ablehnung, ohne Ausschlüsse, mit höchstens dreißig Prozent Zuschlag. Zweitens: In der Regel hast Du dafür sechs Monate ab Beginn Deines Beamtenverhältnisses. Drittens: Erst anonym anfragen, dann bewusst entscheiden.

Wenn Du wissen willst, wie lange Deine Frist noch läuft und welcher Weg für Dich passt: Mach den Öffnungsaktions-Check auf beamten-starter.de. Du bekommst einen Fahrplan mit Deinen Terminen – den Link findest Du in der Beschreibung. Wir sind an keine Gesellschaft gebunden, und das Gespräch mit uns ist für Dich unverbindlich.

Was ist die Öffnungsaktion der PKV?

Die Öffnungsaktion ist eine Selbstverpflichtung vieler privater Krankenversicherer gegenüber Beamtenanfängern und Beamtenanwärtern: Die teilnehmenden Gesellschaften verpflichten sich, Berufsanfänger im Beamtenverhältnis in beihilfekonforme Tarife aufzunehmen — auch dann, wenn Vorerkrankungen bestehen, die im normalen Antragsverfahren zu einer Ablehnung führen könnten.

Der Hintergrund: Beamte sind auf die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung angewiesen — in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es für sie nur in zehn Ländern einen Zuschuss, die pauschale Beihilfe. Damit auch gesundheitlich vorbelastete Beamte diesen Weg gehen können, hat sich die Branche auf erleichterte Aufnahmebedingungen verständigt. Nicht jede Gesellschaft nimmt teil — welche dabei sind, zeigt die Liste der 16 teilnehmenden Versicherer weiter unten.

Was garantiert die Öffnungsaktion?

Die Selbstverpflichtung umfasst vier Zusagen — sie folgen der Broschüre des PKV-Verbands:

  • Aufnahme trotz Vorerkrankungen: Ein Antrag im Rahmen der Öffnungsaktion darf wegen des Gesundheitszustands nicht abgelehnt werden — auch bei Diagnosen, die sonst als „nicht versicherbar" gelten.
  • Risikozuschlag gedeckelt auf maximal 30 %: Zuschläge für Vorerkrankungen sind auf höchstens 30 % des tariflichen Beitrags begrenzt — egal, wie schwer die Diagnose wiegt.
  • Keine Leistungsausschlüsse: Der Versicherer darf einzelne Erkrankungen oder Körperregionen nicht vom Schutz ausnehmen. Du erhältst den vollen Tarifumfang.
  • Auch laufende Behandlungen sind mitversichert: Die übliche Klausel, nach der für Versicherungsfälle vor Vertragsbeginn nicht geleistet wird (§ 2 Abs. 1 Satz 2 MB/KK), findet keine Anwendung. Eine bereits begonnene Behandlung fällt also nicht aus dem Schutz.

Zum Vergleich: Im regulären Antragsverfahren sind Zuschläge nach oben offen, Ausschlüsse üblich und Ablehnungen jederzeit möglich. Die Öffnungsaktion kehrt die Machtverhältnisse für einen kurzen Zeitraum um — deshalb ist das Zeitfenster so wertvoll.

Ein oft übersehener Bonus betrifft die Pflege: Wirst Du im Rahmen der Öffnungsaktion in die private Pflegepflichtversicherung aufgenommen, wird dort kein gesundheitsabhängiger Risikozuschlag erhoben (§ 110 Abs. 1 Nr. 2 d SGB XI).

Bevor Du sie nutzt, lohnt allerdings ein Zwischenschritt: Oft ist eine anonyme Risikovoranfrage noch besser als der Direktantrag über die Aktion — sie zeigt vorab, ob Dich eine Gesellschaft sogar ohne oder mit geringerem Zuschlag nimmt. Beide Wege, die richtige Reihenfolge und eine direkte Anfragemöglichkeit findest Du auf unserer Seite PKV trotz Vorerkrankung für Beamte.

Die Frist ist der Haken: Für die meisten Gruppen gilt ein Zeitfenster von sechs Monaten ab Beginn des Beamtenverhältnisses. Maßgeblich ist dabei der Eingang des Antrags beim Versicherer — nicht der Versicherungsbeginn. Wer erst am letzten Tag beantragt, riskiert, dass der Antrag zu spät oder unvollständig eingeht — dann gilt wieder die normale Gesundheitsprüfung. Wer die Frist ganz verstreichen lässt, fällt zurück ins normale Antragsverfahren, mit allen Risiken. Die Einzelheiten stehen weiter unten unter Welche Fristen gelten für die Öffnungsaktion?.

Frist trotzdem verstrichen? Dann bleibt mehr als der Basistarif — und wer im Vorbereitungsdienst gesetzlich versichert war, bekommt mit der Ernennung auf Probe eine neue Frist. Mehr unter Öffnungsaktions-Frist verpasst.

Öffnungsklausel oder Öffnungsaktion — ist das dasselbe?

In der Praxis ja. Gesucht und gesprochen wird beides, gemeint ist dieselbe Sache: die Selbstverpflichtung der privaten Krankenversicherer, Beamtenanfänger trotz Vorerkrankungen aufzunehmen — mit gedeckeltem Zuschlag und ohne Leistungsausschlüsse.

Korrekt ist der Begriff Öffnungsaktion; so nennt der PKV-Verband sie in seiner Broschüre, und so steht sie in den Unterlagen der Gesellschaften. Öffnungsklausel ist die umgangssprachliche Variante, die sich eingebürgert hat — vermutlich, weil in Versicherungsbedingungen sonst häufig von Klauseln die Rede ist. Wer nach der Öffnungsklausel sucht, meint also die Öffnungsaktion, und alles auf dieser Seite gilt unverändert.

Verwechslungsgefahr besteht nur an einer Stelle: In der gesetzlichen Krankenversicherung und in anderen Sparten bezeichnet „Öffnungsklausel" gelegentlich etwas völlig anderes. Für Beamte in der PKV ist der Sachverhalt aber eindeutig der hier beschriebene.

Wer darf die Öffnungsaktion nutzen — und wer nicht?

Der teilnahmeberechtigte Personenkreis ist deutlich weiter, als die meisten annehmen. Der PKV-Verband unterscheidet vier Gruppen:

1. Beamte auf Widerruf

Also Referendarinnen, Referendare und Beamtenanwärter mit Anspruch auf Beihilfe nach den Vorschriften des Bundes oder eines Landes. Sie werden zunächst in die Tarife aufgenommen, die für Beamte auf Widerruf geöffnet sind — also in den Anwärter-Sondertarif.

2. Beamtenanfänger

Diese Gruppe ist die größte und umfasst weit mehr als klassische Beamte:

  • Beamte auf Probe — auch dann, wenn ein Widerrufsverhältnis vorausging, während dessen eine gesetzliche Versicherung bestand;
  • Beamte auf Zeit oder auf Lebenszeit, wenn kein Dienstverhältnis auf Probe vorangegangen ist;
  • Richterinnen und Richter mit Beihilfeanspruch;
  • Geistliche und Kirchenbeamte mit Beihilfeanspruch;
  • Dienstordnungsangestellte der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften;
  • Berufsanfänger im Bereich der Sparkassen, Landesbanken und sonstiger öffentlich-rechtlicher Bankinstitute mit Beihilfeanspruch;
  • Abgeordnete des Europäischen Parlaments mit beihilfeähnlichem Anspruch.

3. Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte — ganz ohne Frist

Das ist der am meisten übersehene Punkt. Beamte, die bereits am 31. Dezember 2004 in einem entsprechenden Dienstverhältnis standen und heute freiwillig gesetzlich versichert sind, können die Öffnungsaktion jederzeit in Anspruch nehmen — für sie gilt keine Sechs-Monats-Frist. Dazu zählen Beamte auf Probe, Zeit oder Lebenszeit mit Beihilfeanspruch, Richter sowie Versorgungsempfänger im Ruhestand. Soldaten gehören hier nicht dazu.

Wenn Du seit Jahren freiwillig in der GKV bist: Prüfe, ob Du am 31.12.2004 schon verbeamtet warst. Falls ja, steht Dir der erleichterte Weg in die PKV offen — unabhängig davon, wie lange die Ernennung zurückliegt. Ob sich der Wechsel für Dich rechnet, ist eine zweite Frage; unser GKV-PKV-Rechner zeigt die Größenordnung.

4. Angehörige, die erstmals beihilfeberechtigt werden

Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Adoptivkinder können ebenfalls über die Öffnungsaktion aufgenommen werden. Dafür müssen drei Bedingungen zusammenkommen:

  • Die beihilfe- oder heilfürsorgeberechtigte Person ist selbst privat versichert oder hat eine Anwartschaft — sie muss die Öffnungsaktion aber nicht selbst nutzen;
  • der Angehörige ist bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig;
  • der Angehörige ist nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für Kinder, die über einen freiwillig gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert sind, gilt eine Besonderheit: Sie werden nur dann zu den erleichterten Bedingungen aufgenommen, wenn dieser Elternteil gleichzeitig mitwechselt. Mehr dazu im Ratgeber Kinder richtig versichern.

Sonderfall Heilfürsorge: Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug und Bundeswehr

Wer freie Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung hat, braucht heute keine Krankenvollversicherung — und übersieht deshalb oft, dass die Öffnungsaktion trotzdem läuft. Zeit- und Berufssoldaten sowie Beamte mit Heilfürsorgeanspruch — der PKV-Verband nennt als Beispiele die Polizei einschließlich Bundespolizei, die Feuerwehr und den Justizvollzug — können die erleichterten Bedingungen als Anwartschaftsversicherung nutzen. Die Frist beträgt sechs Monate ab Begründung des Anspruchs auf truppenärztliche Versorgung beziehungsweise Heilfürsorge — und ausdrücklich nicht erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit.

Zwei Details aus der Verbandsbroschüre, die oft untergehen: Hast Du die Anwartschaft bei einem teilnehmenden Versicherer abgeschlossen, gelten die erleichterten Bedingungen später nur bei diesem Unternehmen. Und für Soldaten endet die Möglichkeit mit der Dienstzeit — bei Zeitsoldaten mit dem Bezug der Übergangsgebührnisse, bei Berufssoldaten mit dem Ruhestand ist eine Aufnahme über die Öffnungsaktion nicht mehr möglich.

Das ist die Falle für Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr: Wer wartet, bis die Heilfürsorge endet, hat das Zeitfenster längst verpasst — und steht dann mit dem Gesundheitszustand von heute vor der normalen Risikoprüfung. Was eine Anwartschaft leistet, erklären wir auf der Seite Heilfürsorge, berufsspezifisch bei Polizei, Feuerwehr und Soldaten.

Wer nicht teilnehmen kann

  • Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag — auch dann, wenn sie diesen Anspruch nicht in Anspruch nehmen. Angestellte im öffentlichen Dienst sind also außen vor;
  • Personen, denen per Arbeitsvertrag beamtenähnliche Rechte eingeräumt werden;
  • Beamte, die sich für die pauschale Beihilfe entschieden haben und einen Zuschuss des Dienstherrn zu ihrer Krankenversicherung erhalten — die Entscheidung für das Hamburger Modell schließt die Öffnungsaktion aus;
  • Beamte, die schon privat versichert sind und nur die Gesellschaft wechseln möchten;
  • wer früher schon einmal privat vollversichert war — mit Ausnahmen: etwa wer als Kind über die Eltern privat versichert war und nach der Ausbildung verbeamtet wird, wer als ehemals Nichtversicherter gesetzlich pflichtversichert wurde (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) oder wenn die Ablehnung eine besondere Härte bedeuten würde;
  • wer eine private Krankenversicherung wegen verletzter Anzeigepflicht nach Rücktritt oder Anfechtung verlassen musste;
  • Beamte, die die Frist haben verstreichen lassen und nicht unter die Gruppe der freiwillig gesetzlich Versicherten von 2004 fallen.

Weil sich Beitrag, Leistungsniveau und Beitragsentwicklung zwischen den teilnehmenden Gesellschaften erheblich unterscheiden, lohnt sich die Auswahl trotz garantierter Aufnahme. Eine Übersicht der Tarifwelt für Beamte findest Du auf unserer Seite PKV für Beamte; welche Leistungen Dir persönlich wichtig sind, hältst Du im PKV-Wunschprofil fest.

Welche Fristen gelten für die Öffnungsaktion?

Maßgeblich für die Fristwahrung ist immer der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der gewünschte Versicherungsbeginn.

PersonengruppeFristFristbeginn
Beamte auf Widerruf (Referendare, Anwärter)6 MonateBeginn des Beamtenverhältnisses
Beamtenanfänger (Probe, Zeit, Lebenszeit, Richter u. a.)6 MonateBeginn des Beamtenverhältnisses auf Probe, Zeit oder Lebenszeit — auch nach einem gesetzlich versicherten Vorbereitungsdienst
Soldaten, Polizei, Feuerwehr mit Heilfürsorge (nur Anwartschaft)6 MonateBegründung des Anspruchs auf Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung
Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte (Stand 31.12.2004)keine Fristjederzeit möglich
Angehörige von Beamten auf Widerruf6 Monateerstmalige Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe
Angehörige sonstiger Berechtigter, auch bei Eheschließung6 Monateerstmalige Berücksichtigungsfähigkeit bzw. Erlöschen der GKV-Pflichtversicherung
Neugeborene (wenn die Kindernachversicherung nicht greift)6 MonateGeburt

Für Angehörige läuft eine eigene Sechs-Monats-Frist ab ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit — zum Beispiel ab der Heirat. Voraussetzung ist, dass der Beamte selbst privat versichert ist oder eine Anwartschaft hat. Seine eigene verpasste Frist kann der Beamte darüber nicht nachholen. Angehörige von Beamten, die am 31.12.2004 schon im Dienst standen und freiwillig gesetzlich versichert sind, haben ein Jahr ab dem Wechsel des Beamten in die private Krankenversicherung — und zwar bei demselben Versicherer.

Frist-Check: Wie lange hast Du noch?

Wähle Deine Personengruppe und das maßgebliche Datum — der Check zeigt Dir zur Orientierung, bis wann Dein Antrag beim Versicherer eingegangen sein sollte.

Öffnungsaktions-Frist-Check

Zur Orientierung gerechnet: Der Antrag muss spätestens am Tag vor dem entsprechenden Kalendertag sechs Monate später beim Versicherer eingehen. Keine Rechtsberatung, verbindlich sind die Bedingungen der teilnehmenden Versicherer.

Wähle das maßgebliche Datum — dann rechnen wir Deine Frist aus.
Mehr als nur die Frist: Der Öffnungsaktions-Check fragt in vier Schritten auch Deine Versicherungslage und Deine gesundheitliche Vorgeschichte ab — und sagt Dir anschließend, ob die Öffnungsaktion oder die normale Gesundheitsprüfung für Dich der bessere Weg ist. Dazu gibt es einen Fahrplan mit konkreten Terminen und auf Wunsch eine Erinnerung vor Fristende.
Alles Wichtige zum Mitnehmen: Die vier Zusagen, alle Fristen und die Grenzen der Aktion gibt es auch als kostenlose Checkliste Öffnungsaktion (PDF) — ohne Anmeldung, wie alle unsere Downloads.

Welche Versicherer nehmen an der Öffnungsaktion teil?

Der PKV-Verband führt in seiner Broschüre 16 Mitgliedsunternehmen auf, die sich ganz oder teilweise an den Öffnungsaktionen beteiligen (Stand der Broschüre: Januar 2026). Darunter sind die meisten großen Beamtenversicherer:

VersichererBesonderheit
Allianz Private Krankenversicherung—
Bayerische Beamtenkrankenkasse (Versicherungskammer Bayern)—
DBV Deutsche Beamtenversicherung (AXA)—
Debeka Krankenversicherungsverein—
DKV Deutsche Krankenversicherung—
Generali Deutschland Krankenversicherung—
Hallesche Krankenversicherungnicht für Beamte auf Widerruf (Anwärter, Referendare)
HUK-COBURG Krankenversicherung—
INTER Krankenversicherung—
LIGA Krankenversicherungnur katholische Priester
Münchener Verein Krankenversicherung—
ottonova Krankenversicherung—
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung—
Süddeutsche Krankenversicherung (SDK)—
Union Krankenversicherung (UKV)—
Versicherer im Raum der Kirchen (VRK)—

Gesellschaften, die nicht auf der Liste stehen, beteiligen sich nicht an der Öffnungsaktion — dort läuft Dein Antrag als normales Antragsverfahren mit voller Risikoprüfung. Für Anwärter und Referendare ist außerdem die Fußnote zur Hallesche wichtig: Sie nimmt Beamte auf Widerruf nicht über die Öffnungsaktion auf. Die Teilnahme kann sich ändern — maßgeblich ist immer die aktuelle Broschüre des PKV-Verbands und die Auskunft des jeweiligen Versicherers.

Die Erstantrag-Regel: Die erleichterten Bedingungen muss nur der Versicherer gewähren, bei dem Du den verbindlichen Erstantrag stellst. Stellst Du ihn bei einer Gesellschaft, die gar nicht teilnimmt, kannst Du den Antrag anschließend bei einem teilnehmenden Unternehmen neu stellen. Teilnehmende Versicherer müssen von sich aus auf die Öffnungsaktion hinweisen, wenn erkennbar ist, dass sie für Dich günstiger wäre — verlasse Dich darauf aber nicht, sondern beantrage sie ausdrücklich.

Auch für Angehörige spielt die Liste eine Rolle: Sie werden im Rahmen der Öffnung grundsätzlich von dem Unternehmen aufgenommen, bei dem die beihilfeberechtigte Person versichert ist. Nur wenn deren Versicherer nicht teilnimmt, können sie sich ein beliebiges teilnehmendes Unternehmen aussuchen.

Was leistet die Öffnungsaktion nicht?

Die erleichterten Bedingungen gelten nur für einen genau umrissenen Schutz — die beihilfekonforme Restkostenversicherung. Was das ausschließt:

  • Keinen höheren Erstattungssatz als nötig. Erstattungssatz und Beihilfeanspruch dürfen zusammen nicht mehr als 100 Prozent ergeben. Bei 50 Prozent Beihilfe ist also ein 50-Prozent-Tarif Gegenstand der Aktion — nicht mehr.
  • Keine Doppelversicherung und keine Aufstockung über die Beihilfe hinaus.
  • Wahlleistungen nur, soweit Deine Beihilfestelle sie trägt. Erstattet Deine Beihilfe Zweibettzimmer und Chefarzt, sind sie Teil des begünstigten Schutzes. Zahlt sie nur allgemeine Krankenhausleistungen, bleiben Wahlleistungen außen vor — was Dein Bundesland regelt, steht in unserer Bundesland-Übersicht.
  • Der Zuschlag endet nicht von selbst. Ein Risikozuschlag wird nur erhoben, soweit er erforderlich ist, und ist auf 30 Prozent gedeckelt. Er läuft weiter, bis der Grund dafür wegfällt — dann kannst Du nach § 41 VVG die Herabsetzung verlangen.
  • Keine freie Tarifwahl. Die Zusage gilt für die beihilfekonformen Tarife, die der Versicherer für die Öffnungsaktion vorsieht — nicht für jeden Tarif seines Angebots.
  • Beihilfeergänzungstarife sind nicht erfasst. Zusatzbausteine für Leistungen, die die Beihilfe nicht erstattet — etwa besseren Zahnersatz oder Wahlleistungen über die Beihilfe hinaus —, kannst Du zwar abschließen, aber nur mit normaler Risikoprüfung.

Wie läuft die Aufnahme über die Öffnungsaktion ab?

Der Weg in die PKV über die Öffnungsaktion ist unspektakulär — wenn man die Reihenfolge einhält:

  1. Frist notieren: Der Stichtag ist Deine Ernennung bzw. Berufung ins Beamtenverhältnis. Ab hier läuft das Zeitfenster von in der Regel 6 Monaten.
  2. Teilnehmende Gesellschaften eingrenzen: Nicht jede PKV nimmt teil — die Liste der 16 Unternehmen steht oben. Vergleiche unter den teilnehmenden Gesellschaften Leistungen, Beitrag und Zuschlagspraxis — der 30-%-Deckel gilt überall, das Preisniveau darunter unterscheidet sich aber deutlich.
  3. Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten: Auch in der Öffnungsaktion gibt es Gesundheitsfragen — sie entscheiden nicht über die Aufnahme, wohl aber über den Zuschlag. Falsche Angaben gefährden den Schutz (Stichwort vorvertragliche Anzeigepflicht).
  4. Antrag ausdrücklich im Rahmen der Öffnungsaktion stellen und Ernennungsnachweis beifügen.
  5. Annahmeerklärung prüfen: Zuschlag maximal 30 %? Keine Ausschlüsse? Beihilfekonformer Tarif mit passendem Erstattungssatz? Dann steht dem Start nichts im Weg.

Was bedeuten 30 Prozent Zuschlag in Euro?

„Maximal 30 Prozent" klingt abstrakt. Greifbar wird es, wenn man es auf echte Beiträge rechnet. In unserer anonymisierten Musterauswertung liegen die Anwärterbeiträge sechs beihilfekonformer Tarife zwischen rund 103 und 152 Euro im Monat, die späteren Volltarife zwischen rund 330 und 423 Euro. Mit dem vollen Zuschlag von 30 Prozent ergibt das:

Beitrag ohne Zuschlagmit 30 % ZuschlagAufschlag pro Monat
ca. 103 € (Anwärtertarif)ca. 134 €rund 31 €
ca. 152 € (Anwärtertarif)ca. 198 €rund 46 €
ca. 330 € (Volltarif)ca. 429 €rund 99 €
ca. 423 € (Volltarif)ca. 550 €rund 127 €

Zwei Dinge lassen sich daraus ablesen. Erstens: Im Vorbereitungsdienst tut der Zuschlag kaum weh — der Unterschied liegt im Bereich einer Handyrechnung. Zweitens: Im Volltarif wird derselbe Prozentsatz zu einem dreistelligen Betrag pro Monat. Weil der Zuschlag nicht von selbst endet, entscheidet die Wahl der Gesellschaft über deutlich mehr Geld als die Frage, ob überhaupt ein Zuschlag anfällt.

Die Beiträge stammen aus einer echten Auswertung vom Juli 2026 für einen Modellfall in Niedersachsen mit 50 Prozent Beihilfe. Sie sind eine Orientierung, keine Preisliste — Dein Beitrag hängt vom Eintrittsalter, Deinem Gesundheitszustand und Deinem Bundesland ab.

Wann ist eine anonyme Risikovoranfrage die bessere Wahl?

Die Öffnungsaktion ist das Sicherheitsnetz — sie muss aber nicht automatisch die beste Lösung sein. Bei leichteren Vorerkrankungen nimmt eine Gesellschaft Dich im regulären Verfahren womöglich ganz ohne Zuschlag oder mit weniger als 30 % an. Ob das realistisch ist, klärt eine anonyme Risikovoranfrage: So läuft sie ab — und das sind die Fragen.

  • Deine Gesundheitsdaten werden — ohne Deinen Namen — parallel bei mehreren Gesellschaften angefragt.
  • Du erhältst unverbindliche, aber belastbare Einschätzungen, wer Dich zu welchen Konditionen annehmen würde.
  • Da kein förmlicher Antrag gestellt wird, entsteht keine Ablehnung, die Du später in Antragsfragen angeben müsstest.

Die kluge Strategie kombiniert beides: erst anonym den Markt testen, dann bewusst entscheiden — reguläre Annahme beim besten Anbieter oder Öffnungsaktion mit garantierten Konditionen. Beides zusammen funktioniert aber nur, solange die 6-Monats-Frist noch läuft.

Welche Fehler solltest Du vermeiden?

  • Die Frist verschlafen: Wer erst ein Jahr nach der Ernennung handelt, hat den Anspruch auf die erleichterte Aufnahme verloren — und ist wieder auf Kulanz und normale Risikoprüfung angewiesen.
  • Vorschnell reguläre Anträge stellen: Eine Ablehnung musst Du in künftigen Anträgen angeben, wenn danach gefragt wird — sie verschlechtert Deine Ausgangslage überall. Erst anonym voranfragen, dann beantragen.
  • Gesundheitsfragen „optimieren": Verschwiegene Diagnosen können den Versicherer auch Jahre später noch zur Leistungsverweigerung oder Vertragsanpassung berechtigen. Vollständigkeit schützt Dich — gerade in der Öffnungsaktion, in der die Aufnahme ohnehin garantiert ist.
  • Nur auf den Beitrag schauen: Ein günstiger Tarif mit schwachem Leistungsbild bleibt ein schwacher Tarif — auch mit Öffnungsaktion. Erstattungssätze, Beihilfeergänzung und Beitragsentwicklung gehören mit auf den Prüfstand.
  • Aus Angst in der GKV bleiben: Wer wegen einer Vorerkrankung gar nicht erst prüft, zahlt als Beamter den vollen GKV-Beitrag allein — außer in den zehn Ländern mit pauschaler Beihilfe. Oft ist das die teuerste aller Optionen.
Fazit: Die Öffnungsaktion ist für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen ein echtes Privileg: garantierte Aufnahme, Risikozuschlag höchstens 30 %, keine Leistungsausschlüsse. Sie funktioniert aber nur innerhalb der Frist — sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses, bei freiwillig gesetzlich versicherten Beamten mit Stand 31.12.2004 dagegen ohne Frist. Und sie ersetzt nicht den Tarifvergleich unter den teilnehmenden Gesellschaften. Der beste Weg: früh eine anonyme Risikovoranfrage stellen, Konditionen vergleichen und dann bewusst entscheiden. So wird aus der Vorerkrankung kein Ausschlusskriterium, sondern nur ein Rechenposten.

Wie die PKV für Beamte grundsätzlich funktioniert — von der Beihilfeergänzung bis zur Tarifwahl — liest Du auf unserer Themenseite PKV für Beamte.

Häufige Fragen zur Öffnungsaktion

Gilt die Öffnungsaktion auch für Referendare und Anwärter?
Ja. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf — also Referendare und Anwärter mit Beihilfeanspruch — gehören ausdrücklich zum teilnahmeberechtigten Personenkreis. Sie werden zunächst in die Tarife aufgenommen, die für Beamte auf Widerruf geöffnet sind, also in den Anwärter-Sondertarif. Die Frist beträgt sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses.
Was passiert, wenn ich die Sechs-Monats-Frist verpasse?
Dann fällst Du zurück in das normale Antragsverfahren: Der Versicherer darf Zuschläge ohne Obergrenze verlangen, Leistungen ausschließen oder den Antrag ganz ablehnen. Eine Ausnahme gibt es nur für Beamte, die bereits am 31. Dezember 2004 im Dienstverhältnis standen und heute freiwillig gesetzlich versichert sind — für sie gilt gar keine Frist. Wenn nichts davon zutrifft, bleibt als Auffanglösung der brancheneinheitliche Basistarif, für den ein Kontrahierungszwang besteht.
Muss ich die Öffnungsaktion beim Antrag ausdrücklich verlangen?
Ja — beantrage sie ausdrücklich. Laut PKV-Verband kann die Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion schon bei der Antragstellung verlangt werden; teilnehmende Versicherer weisen zwar selbst darauf hin, wenn erkennbar nur die Öffnungsaktion in Betracht kommt. Verlassen solltest Du Dich darauf nicht. Und: Die erleichterten Bedingungen muss nur der Versicherer gewähren, bei dem Du Deinen ersten verbindlichen Antrag gestellt hast.
Bleibt der Risikozuschlag für immer?
Nicht zwingend. Der Zuschlag von bis zu 30 Prozent endet nicht von selbst, aber fällt der Grund dafür weg, kannst Du nach § 41 VVG verlangen, dass er herabgesetzt wird — ab dem Zugang Deines Verlangens. Trotzdem lohnt es sich, vorher über eine anonyme Risikovoranfrage zu prüfen, ob eine Gesellschaft Dich im regulären Verfahren ohne oder mit geringerem Zuschlag annehmen würde. Beides zusammen geht — solange die Frist noch läuft.
Ich habe freie Heilfürsorge. Betrifft mich die Öffnungsaktion überhaupt?
Ja, und zwar früher, als die meisten denken. Zeit- und Berufssoldaten sowie Polizei- und Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorgeanspruch können die erleichterten Bedingungen als Anwartschaftsversicherung nutzen. Die Frist läuft sechs Monate ab Begründung des Heilfürsorge- beziehungsweise Anspruchs auf truppenärztliche Versorgung — ausdrücklich nicht erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit. Wer wartet, verliert das Zeitfenster.
Können auch Ehepartner und Kinder aufgenommen werden?
Ja, wenn sie erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig werden, nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und die beihilfeberechtigte Person selbst privat versichert ist oder eine Anwartschaft hat. Auch hier gelten sechs Monate ab erstmaliger Berücksichtigungsfähigkeit; bei Neugeborenen sechs Monate ab Geburt, sofern die Kindernachversicherung nicht greift.
Gilt die Öffnungsaktion auch für Angestellte im öffentlichen Dienst?
Nein. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag sind ausdrücklich ausgenommen — auch dann, wenn sie diesen Anspruch nicht nutzen. Die Öffnungsaktion ist auf Beihilfeberechtigte zugeschnitten.
Welche Versicherer nehmen an der Öffnungsaktion teil?
Laut der Broschüre des PKV-Verbands (Stand Januar 2026) beteiligen sich 16 Unternehmen: Allianz, Bayerische Beamtenkrankenkasse (Versicherungskammer Bayern), DBV (AXA), Debeka, DKV, Generali, Hallesche, HUK-COBURG, INTER, LIGA, Münchener Verein, ottonova, SIGNAL IDUNA, Süddeutsche Krankenversicherung, Union Krankenversicherung und Versicherer im Raum der Kirchen. Zwei Einschränkungen: Die Hallesche nimmt keine Beamten auf Widerruf über die Öffnungsaktion auf, die LIGA versichert nur katholische Priester. Die Teilnahme kann sich ändern — maßgeblich sind die aktuelle Verbandsbroschüre und die Auskunft des Versicherers.
Ist die Öffnungsklausel der PKV dasselbe wie die Öffnungsaktion?
Ja. „Öffnungsklausel" ist nur ein anderer, häufig gebrauchter Name für die Öffnungsaktion des PKV-Verbands: die Selbstverpflichtung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer, Beamtenanfänger und Beamte auf Widerruf innerhalb der Frist trotz Vorerkrankung aufzunehmen — ohne Ablehnung aus Gesundheitsgründen, mit höchstens 30 Prozent Risikozuschlag und ohne Leistungsausschlüsse.
Was passiert mit dem gedeckelten Zuschlag, wenn ich aus dem Beamtenverhältnis ausscheide?
Die Begrenzung auf höchstens 30 Prozent gilt laut PKV-Verband weiter, wenn Du in einen leistungsähnlichen Tarif desselben Versicherers wechselst und das innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung beantragst. Sie bezieht sich dann auf den gesamten Beitrag, sofern die Versicherungsbedingungen nichts anderes vorsehen. Lass Dir das vor dem Wechsel vom Versicherer bestätigen.
Gilt die Öffnungsaktion auch für die Pflegeversicherung und für Zusatztarife?
Für die private Pflegepflichtversicherung ja: Wirst Du über die Öffnungsaktion aufgenommen, wird dort kein vom Gesundheitszustand abhängiger Risikozuschlag erhoben (§ 110 Abs. 1 Nr. 2 d SGB XI). Für Beihilfeergänzungstarife — etwa besseren Zahnersatz oder Wahlleistungen über die Beihilfe hinaus — gilt sie dagegen nicht; diese Zusatzbausteine laufen mit normaler Gesundheitsprüfung.
Quelle und Stand: Die Angaben auf dieser Seite — einschließlich der Liste der teilnehmenden Unternehmen — folgen der Broschüre „Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige — Öffnungsaktionen der Privaten Krankenversicherung" des PKV-Verbands (Stand der Broschüre: Januar 2026; von uns am 3. Oktober 2026 erneut abgerufen und mit dieser Seite abgeglichen). Welche Gesellschaften aktuell teilnehmen und wie sie die Regeln im Detail anwenden, ändert sich — maßgeblich sind immer die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Ramon Heinze, Berater und Spezialist für Beamtenversicherungen
Über den Autor

Ramon Heinze

Berater der NWF Finanz Consulting · Spezialist für Beamtenversicherungen · Osnabrück

Seit 2016 in der Versicherungsbranche — ausgebildet bei der Debeka, einem der größten Versicherer im Beamtenbereich. Dort hat er das Beamtensegment von Grund auf gelernt und daraus seine Konsequenz gezogen: Wer an eine einzelne Gesellschaft gebunden ist, kann nicht für jeden Kunden die passende Lösung finden. Heute berät er als Versicherungsmakler ohne Anbieterbindung Beamte, Anwärter und Referendare — bundesweit.