Normalerweise entscheidet bei einem PKV-Antrag die Gesundheitsprüfung: Der Versicherer kann Zuschläge verlangen, Leistungen ausschließen — oder den Antrag komplett ablehnen. Für Beamtenanfänger gibt es eine bemerkenswerte Ausnahme von dieser Regel. Sie heißt Öffnungsaktion, ist wenig bekannt und kann für Menschen mit Vorerkrankungen den Unterschied zwischen „PKV unmöglich" und „PKV zu fairen Konditionen" ausmachen.
Was die Öffnungsaktion ist
Die Öffnungsaktion ist eine Selbstverpflichtung vieler privater Krankenversicherer gegenüber Beamtenanfängern und Beamtenanwärtern: Die teilnehmenden Gesellschaften verpflichten sich, Berufsanfänger im Beamtenverhältnis in beihilfekonforme Tarife aufzunehmen — auch dann, wenn Vorerkrankungen bestehen, die im normalen Antragsverfahren zu einer Ablehnung führen könnten.
Der Hintergrund: Beamte sind auf die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung angewiesen — die GKV kennt für sie keinen Arbeitgeberzuschuss. Damit auch gesundheitlich vorbelastete Beamte diesen Weg gehen können, hat sich die Branche auf erleichterte Aufnahmebedingungen verständigt. Nicht jede Gesellschaft nimmt teil, aber viele große Beamtenversicherer sind dabei.
Die Konditionen: Was die Öffnungsaktion garantiert
Die Selbstverpflichtung umfasst vier Zusagen — sie stehen wörtlich in der Broschüre des PKV-Verbands:
- Aufnahme trotz Vorerkrankungen: Ein Antrag im Rahmen der Öffnungsaktion darf wegen des Gesundheitszustands nicht abgelehnt werden — auch bei Diagnosen, die sonst als „nicht versicherbar" gelten.
- Risikozuschlag gedeckelt auf maximal 30 %: Zuschläge für Vorerkrankungen sind auf höchstens 30 % des tariflichen Beitrags begrenzt — egal, wie schwer die Diagnose wiegt.
- Keine Leistungsausschlüsse: Der Versicherer darf einzelne Erkrankungen oder Körperregionen nicht vom Schutz ausnehmen. Du erhältst den vollen Tarifumfang.
- Auch laufende Behandlungen sind mitversichert: Die übliche Klausel, nach der für Versicherungsfälle vor Vertragsbeginn nicht geleistet wird (§ 2 Abs. 1 Satz 2 MB/KK), findet keine Anwendung. Eine bereits begonnene Behandlung fällt also nicht aus dem Schutz.
Zum Vergleich: Im regulären Antragsverfahren sind Zuschläge nach oben offen, Ausschlüsse üblich und Ablehnungen jederzeit möglich. Die Öffnungsaktion kehrt die Machtverhältnisse für einen kurzen Zeitraum um — deshalb ist das Zeitfenster so wertvoll.
Bevor Du sie nutzt, lohnt allerdings ein Zwischenschritt: Oft ist eine anonyme Risikovoranfrage noch besser als der Direktantrag über die Aktion — sie zeigt vorab, ob Dich eine Gesellschaft sogar ohne oder mit geringerem Zuschlag nimmt. Beide Wege, die richtige Reihenfolge und eine direkte Anfragemöglichkeit findest Du auf unserer Seite PKV trotz Vorerkrankung für Beamte.
Die Frist ist der Haken: Für die meisten Gruppen gilt ein Zeitfenster von
sechs Monaten ab Beginn des Beamtenverhältnisses. Maßgeblich ist dabei der
Eingang des Antrags beim Versicherer — nicht der Versicherungsbeginn. Wer erst am letzten Tag beantragt, riskiert also eine Lücke zwischen dem Ende der gesetzlichen und dem Beginn der privaten Versicherung. Wer die Frist ganz verstreichen lässt, fällt zurück ins normale Antragsverfahren, mit allen Risiken. Die Einzelheiten stehen weiter unten unter
Die Fristen im Einzelnen.
Wer teilnehmen darf — und wer nicht
Der teilnahmeberechtigte Personenkreis ist deutlich weiter, als die meisten annehmen. Der PKV-Verband unterscheidet vier Gruppen:
1. Beamte auf Widerruf
Also Referendarinnen, Referendare und Beamtenanwärter mit Anspruch auf Beihilfe nach den Vorschriften des Bundes oder eines Landes. Sie werden zunächst in die Tarife aufgenommen, die für Beamte auf Widerruf geöffnet sind — also in den Anwärter-Sondertarif.
2. Beamtenanfänger
Diese Gruppe ist die größte und umfasst weit mehr als klassische Beamte:
- Beamte auf Probe — auch dann, wenn ein Widerrufsverhältnis vorausging, während dessen eine gesetzliche Versicherung bestand;
- Beamte auf Zeit oder auf Lebenszeit, wenn kein Dienstverhältnis auf Probe vorangegangen ist;
- Richterinnen und Richter mit Beihilfeanspruch;
- Geistliche und Kirchenbeamte mit Beihilfeanspruch;
- Dienstordnungsangestellte der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften;
- Berufsanfänger im Bereich der Sparkassen, Landesbanken und sonstiger öffentlich-rechtlicher Bankinstitute mit Beihilfeanspruch;
- Abgeordnete des Europäischen Parlaments mit beihilfeähnlichem Anspruch.
3. Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte — ganz ohne Frist
Das ist der am meisten übersehene Punkt. Beamte, die bereits am 31. Dezember 2004 in einem entsprechenden Dienstverhältnis standen und heute freiwillig gesetzlich versichert sind, können die Öffnungsaktion jederzeit in Anspruch nehmen — für sie gilt keine Sechs-Monats-Frist. Dazu zählen Beamte auf Probe, Zeit oder Lebenszeit mit Beihilfeanspruch, Richter sowie Versorgungsempfänger im Ruhestand. Soldaten gehören hier nicht dazu.
Wenn Du seit Jahren freiwillig in der GKV bist: Prüfe, ob Du am 31.12.2004 schon verbeamtet warst. Falls ja, steht Dir der erleichterte Weg in die PKV offen — unabhängig davon, wie lange die Ernennung zurückliegt. Ob sich der Wechsel für Dich rechnet, ist eine zweite Frage; unser
GKV-PKV-Rechner zeigt die Größenordnung.
4. Angehörige, die erstmals beihilfeberechtigt werden
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Adoptivkinder können ebenfalls über die Öffnungsaktion aufgenommen werden. Dafür müssen drei Bedingungen zusammenkommen:
- Die beihilfe- oder heilfürsorgeberechtigte Person ist selbst privat versichert oder hat eine Anwartschaft — sie muss die Öffnungsaktion aber nicht selbst nutzen;
- der Angehörige ist bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig;
- der Angehörige ist nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Kinder, die über einen freiwillig gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert sind, gilt eine Besonderheit: Sie werden nur dann zu den erleichterten Bedingungen aufgenommen, wenn dieser Elternteil gleichzeitig mitwechselt. Mehr dazu im Ratgeber Kinder richtig versichern.
Sonderfall Heilfürsorge: Soldaten, Polizei und Feuerwehr
Wer freie Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung hat, braucht heute keine Krankenvollversicherung — und übersieht deshalb oft, dass die Öffnungsaktion trotzdem läuft. Zeit- und Berufssoldaten sowie Polizei- und Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorgeanspruch können die erleichterten Bedingungen als Anwartschaftsversicherung nutzen. Die Frist beträgt sechs Monate ab Begründung des Anspruchs auf truppenärztliche Versorgung beziehungsweise Heilfürsorge — und ausdrücklich nicht erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit.
Das ist die Falle für Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr: Wer wartet, bis die Heilfürsorge endet, hat das Zeitfenster längst verpasst — und steht dann mit dem Gesundheitszustand von heute vor der normalen Risikoprüfung. Was eine Anwartschaft leistet, erklären wir auf der Seite
Heilfürsorge, berufsspezifisch bei
Polizei,
Feuerwehr und
Soldaten.
Wer nicht teilnehmen kann
- Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag — auch dann, wenn sie diesen Anspruch nicht in Anspruch nehmen. Angestellte im öffentlichen Dienst sind also außen vor;
- Beamte, die schon privat versichert sind und nur die Gesellschaft wechseln möchten;
- Beamte, die die Frist haben verstreichen lassen und nicht unter die Gruppe der freiwillig gesetzlich Versicherten von 2004 fallen.
Weil sich Beitrag, Leistungsniveau und Beitragsentwicklung zwischen den teilnehmenden Gesellschaften erheblich unterscheiden, lohnt sich die Auswahl trotz garantierter Aufnahme. Eine Übersicht der Tarifwelt für Beamte findest Du auf unserer Seite PKV für Beamte; welche Leistungen Dir persönlich wichtig sind, hältst Du im PKV-Wunschprofil fest.
Die Fristen im Einzelnen
Maßgeblich für die Fristwahrung ist immer der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der gewünschte Versicherungsbeginn.
| Personengruppe | Frist | Fristbeginn |
| Beamte auf Widerruf (Referendare, Anwärter) | 6 Monate | Beginn des Beamtenverhältnisses |
| Beamtenanfänger (Probe, Zeit, Lebenszeit, Richter u. a.) | 6 Monate | erstmalige Verbeamtung |
| Soldaten, Polizei, Feuerwehr mit Heilfürsorge (nur Anwartschaft) | 6 Monate | Begründung des Anspruchs auf Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung |
| Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte (Stand 31.12.2004) | keine Frist | jederzeit möglich |
| Angehörige von Beamten auf Widerruf | 6 Monate | erstmalige Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe |
| Angehörige sonstiger Berechtigter, auch bei Eheschließung | 6 Monate | erstmalige Berücksichtigungsfähigkeit bzw. Erlöschen der GKV-Pflichtversicherung |
| Neugeborene (wenn die Kindernachversicherung nicht greift) | 6 Monate | Geburt |
Die Frist für Angehörige geht nie über die Frist des Beamten selbst hinaus.
Frist-Check: Wie lange hast Du noch?
Wähle Deine Personengruppe und das maßgebliche Datum — der Check zeigt Dir zur Orientierung, bis wann Dein Antrag beim Versicherer eingegangen sein sollte.
Öffnungsaktions-Frist-Check
Zur Orientierung gerechnet als Datum plus sechs Monate — keine Rechtsberatung, verbindlich sind die Bedingungen der teilnehmenden Versicherer.
Wähle das maßgebliche Datum — dann rechnen wir Deine Frist aus.
Was die Öffnungsaktion nicht leistet
Die erleichterten Bedingungen gelten nur für einen genau umrissenen Schutz — die beihilfekonforme Restkostenversicherung. Was das ausschließt:
- Keinen höheren Erstattungssatz als nötig. Erstattungssatz und Beihilfeanspruch dürfen zusammen nicht mehr als 100 Prozent ergeben. Bei 50 Prozent Beihilfe ist also ein 50-Prozent-Tarif Gegenstand der Aktion — nicht mehr.
- Keine Doppelversicherung und keine Aufstockung über die Beihilfe hinaus.
- Wahlleistungen nur, soweit Deine Beihilfestelle sie trägt. Erstattet Deine Beihilfe Zweibettzimmer und Chefarzt, sind sie Teil des begünstigten Schutzes. Zahlt sie nur allgemeine Krankenhausleistungen, bleiben Wahlleistungen außen vor — was Dein Bundesland regelt, steht in unserer Bundesland-Übersicht.
- Der Zuschlag bleibt dauerhaft. Bis zu 30 Prozent Risikozuschlag sind gedeckelt, aber sie gelten für die Vertragslaufzeit und nicht nur für die ersten Jahre.
So läuft die Aufnahme ab
Der Weg in die PKV über die Öffnungsaktion ist unspektakulär — wenn man die Reihenfolge einhält:
- Frist notieren: Der Stichtag ist Deine Ernennung bzw. Berufung ins Beamtenverhältnis. Ab hier läuft das Zeitfenster von in der Regel 6 Monaten.
- Teilnehmende Gesellschaften eingrenzen: Nicht jede PKV nimmt teil. Vergleiche unter den teilnehmenden Gesellschaften Leistungen, Beitrag und Zuschlagspraxis — der 30-%-Deckel gilt überall, das Preisniveau darunter unterscheidet sich aber deutlich.
- Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten: Auch in der Öffnungsaktion gibt es Gesundheitsfragen — sie entscheiden nicht über die Aufnahme, wohl aber über den Zuschlag. Falsche Angaben gefährden den Schutz (Stichwort vorvertragliche Anzeigepflicht).
- Antrag ausdrücklich im Rahmen der Öffnungsaktion stellen und Ernennungsnachweis beifügen.
- Annahmeerklärung prüfen: Zuschlag maximal 30 %? Keine Ausschlüsse? Beihilfekonformer Tarif mit passendem Erstattungssatz? Dann steht dem Start nichts im Weg.
Was 30 Prozent konkret bedeuten
„Maximal 30 Prozent" klingt abstrakt. Greifbar wird es, wenn man es auf echte Beiträge rechnet. In unserer anonymisierten Musterauswertung liegen die Anwärterbeiträge sechs beihilfekonformer Tarife zwischen rund 103 und 152 Euro im Monat, die späteren Volltarife zwischen rund 330 und 423 Euro. Mit dem vollen Zuschlag von 30 Prozent ergibt das:
| Beitrag ohne Zuschlag | mit 30 % Zuschlag | Aufschlag pro Monat |
| ca. 103 € (Anwärtertarif) | ca. 134 € | rund 31 € |
| ca. 152 € (Anwärtertarif) | ca. 198 € | rund 46 € |
| ca. 330 € (Volltarif) | ca. 429 € | rund 99 € |
| ca. 423 € (Volltarif) | ca. 550 € | rund 127 € |
Zwei Dinge lassen sich daraus ablesen. Erstens: Im Vorbereitungsdienst tut der Zuschlag kaum weh — der Unterschied liegt im Bereich einer Handyrechnung. Zweitens: Im Volltarif wird derselbe Prozentsatz zu einem dreistelligen Betrag pro Monat. Weil der Zuschlag dauerhaft bleibt, entscheidet die Wahl der Gesellschaft über deutlich mehr Geld als die Frage, ob überhaupt ein Zuschlag anfällt.
Die Beiträge stammen aus einer echten Auswertung vom Juli 2026 für einen Modellfall in Niedersachsen mit 50 Prozent Beihilfe. Sie sind eine Orientierung, keine Preisliste — Dein Beitrag hängt vom Eintrittsalter, Deinem Gesundheitszustand und Deinem Bundesland ab.
Die Alternative: anonyme Risikovoranfrage
Die Öffnungsaktion ist das Sicherheitsnetz — sie muss aber nicht automatisch die beste Lösung sein. Bei leichteren Vorerkrankungen nimmt eine Gesellschaft Dich im regulären Verfahren womöglich ganz ohne Zuschlag oder mit weniger als 30 % an. Ob das realistisch ist, klärt eine anonyme Risikovoranfrage:
- Deine Gesundheitsdaten werden — ohne Deinen Namen — parallel bei mehreren Gesellschaften angefragt.
- Du erhältst verbindliche Voten, wer Dich zu welchen Konditionen annehmen würde.
- Da kein förmlicher Antrag gestellt wird, entsteht keine Ablehnung, die Du später in Antragsfragen angeben müsstest.
Die kluge Strategie kombiniert beides: erst anonym den Markt testen, dann bewusst entscheiden — reguläre Annahme beim besten Anbieter oder Öffnungsaktion mit garantierten Konditionen. Beides zusammen funktioniert aber nur, solange die 6-Monats-Frist noch läuft.
Typische Fehler — und wie Du sie vermeidest
- Die Frist verschlafen: Wer erst ein Jahr nach der Ernennung handelt, hat den Anspruch auf die erleichterte Aufnahme verloren — und ist wieder auf Kulanz und normale Risikoprüfung angewiesen.
- Vorschnell reguläre Anträge stellen: Eine dokumentierte Ablehnung musst Du in künftigen Anträgen angeben — sie verschlechtert Deine Ausgangslage überall. Erst anonym voranfragen, dann beantragen.
- Gesundheitsfragen „optimieren": Verschwiegene Diagnosen können den Versicherer auch Jahre später noch zur Leistungsverweigerung oder Vertragsanpassung berechtigen. Vollständigkeit schützt Dich — gerade in der Öffnungsaktion, in der die Aufnahme ohnehin garantiert ist.
- Nur auf den Beitrag schauen: Ein günstiger Tarif mit schwachem Leistungsbild bleibt ein schwacher Tarif — auch mit Öffnungsaktion. Erstattungssätze, Beihilfeergänzung und Beitragsentwicklung gehören mit auf den Prüfstand.
- Aus Angst in der GKV bleiben: Wer wegen einer Vorerkrankung gar nicht erst prüft, zahlt als Beamter den vollen GKV-Beitrag allein — oft die teuerste aller Optionen.
Fazit: Die Öffnungsaktion ist für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen ein echtes Privileg: garantierte Aufnahme, Risikozuschlag höchstens 30 %, keine Leistungsausschlüsse. Sie funktioniert aber nur innerhalb der Frist — sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses, bei freiwillig gesetzlich versicherten Beamten mit Stand 31.12.2004 dagegen ohne Frist. Und sie ersetzt nicht den Tarifvergleich unter den teilnehmenden Gesellschaften. Der beste Weg: früh eine anonyme Risikovoranfrage stellen, Konditionen vergleichen und dann bewusst entscheiden. So wird aus der Vorerkrankung kein Ausschlusskriterium, sondern nur ein Rechenposten.
Wie die PKV für Beamte grundsätzlich funktioniert — von der Beihilfeergänzung bis zur Tarifwahl — liest Du auf unserer Themenseite PKV für Beamte.
Häufige Fragen zur Öffnungsaktion
Gilt die Öffnungsaktion auch für Referendare und Anwärter?
Ja. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf — also Referendare und Anwärter mit Beihilfeanspruch — gehören ausdrücklich zum teilnahmeberechtigten Personenkreis. Sie werden zunächst in die Tarife aufgenommen, die für Beamte auf Widerruf geöffnet sind, also in den Anwärter-Sondertarif. Die Frist beträgt sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses.
Was passiert, wenn ich die Sechs-Monats-Frist verpasse?
Dann fällst Du zurück in das normale Antragsverfahren: Der Versicherer darf Zuschläge ohne Obergrenze verlangen, Leistungen ausschließen oder den Antrag ganz ablehnen. Eine Ausnahme gibt es nur für Beamte, die bereits am 31. Dezember 2004 im Dienstverhältnis standen und heute freiwillig gesetzlich versichert sind — für sie gilt gar keine Frist. Wenn nichts davon zutrifft, bleibt als Auffanglösung der brancheneinheitliche Basistarif, für den ein Kontrahierungszwang besteht.
Muss ich die Öffnungsaktion beim Antrag ausdrücklich verlangen?
Ja, und das wird häufig übersehen. Die erleichterten Bedingungen gelten nur, wenn die Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion bereits bei der Antragstellung verlangt wird. Wer einfach einen normalen Antrag stellt, bekommt auch eine normale Risikoprüfung — mit offener Zuschlagshöhe und möglichen Ausschlüssen.
Bleibt der Risikozuschlag für immer?
Der Zuschlag von bis zu 30 Prozent gilt dauerhaft und nicht nur in den ersten Jahren. Deshalb lohnt es sich, vorher über eine anonyme Risikovoranfrage zu prüfen, ob eine Gesellschaft Dich im regulären Verfahren ohne oder mit geringerem Zuschlag annehmen würde. Beides zusammen geht — solange die Frist noch läuft.
Ich habe freie Heilfürsorge. Betrifft mich die Öffnungsaktion überhaupt?
Ja, und zwar früher, als die meisten denken. Zeit- und Berufssoldaten sowie Polizei- und Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorgeanspruch können die erleichterten Bedingungen als Anwartschaftsversicherung nutzen. Die Frist läuft sechs Monate ab Begründung des Heilfürsorge- beziehungsweise Anspruchs auf truppenärztliche Versorgung — ausdrücklich nicht erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit. Wer wartet, verliert das Zeitfenster.
Können auch Ehepartner und Kinder aufgenommen werden?
Ja, wenn sie erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig werden, nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und die beihilfeberechtigte Person selbst privat versichert ist oder eine Anwartschaft hat. Auch hier gelten sechs Monate ab erstmaliger Berücksichtigungsfähigkeit; bei Neugeborenen sechs Monate ab Geburt, sofern die Kindernachversicherung nicht greift.
Gilt die Öffnungsaktion auch für Angestellte im öffentlichen Dienst?
Nein. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag sind ausdrücklich ausgenommen — auch dann, wenn sie diesen Anspruch nicht nutzen. Die Öffnungsaktion ist auf Beihilfeberechtigte zugeschnitten.
Quelle und Stand: Die Angaben auf dieser Seite folgen der Broschüre
„Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige — Öffnungsaktionen der Privaten Krankenversicherung" des
PKV-Verbands. Stand: Juli 2026. Welche Gesellschaften aktuell teilnehmen und wie sie die Regeln im Detail anwenden, ändert sich — maßgeblich sind immer die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.