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PKV oder GKV als Beamtenanwärter: Die 5 Fakten, die Deine Entscheidung einfach machen

Kaum eine Entscheidung am Anfang der Beamtenlaufbahn hat so große finanzielle Folgen wie die Wahl der Krankenversicherung — und kaum eine wird so oft nach Angestellten-Logik getroffen. Diese fünf Fakten zeigen, warum die Rechnung für Anwärter völlig anders ausgeht.

Aktualisiert: Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Als Angestellter wäre die Sache klar: gesetzliche Krankenversicherung, halber Beitrag vom Arbeitgeber, fertig. Doch mit der Ernennung zum Beamtenanwärter wechselst Du in ein anderes System — die Beihilfe. Wer diesen Systemwechsel ignoriert und einfach in der GKV bleibt, verschenkt in vielen Fällen jeden Monat dreistellige Beträge. Die gute Nachricht: Für die Entscheidung brauchst Du keinen Taschenrechner-Marathon, sondern nur fünf Fakten.

Das Wichtigste in Kürze (Stand: Oktober 2026):
  • Keine PKV-Pflicht, aber eine Weiche: Mit der Ernennung bist Du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Triffst Du keine Entscheidung, führt Dich die Krankenkasse als freiwilliges Mitglied weiter — dann zahlst Du den vollen Beitrag allein, ohne Arbeitgeberzuschuss.
  • Beihilfe nur mit PKV-Resttarif nutzbar: Anwärter erhalten beim Bund und in den meisten Ländern 50 % Beihilfe, in Hessen 70 %, in Sachsen je nach Kinderzahl 50, 70 oder 90 %. Bei freier Heilfürsorge (z. B. Polizei) gilt ein eigenes System.
  • Rechenbeispiel Bund, gehobener Dienst (Stand Oktober 2026): freiwillige GKV rund 356 € im Monat, zehn geprüfte Anwärtertarife 80,61 € bis 145,46 € — Details im Rechenbeispiel.
  • Ausnahme pauschale Beihilfe: Zehn Länder zahlen auf Antrag einen Zuschuss zur GKV. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich — vorher langfristig rechnen.
  • Mit Vorerkrankungen: zuerst eine anonyme Risikovoranfrage, als Sicherheitsnetz die Öffnungsaktion (Antrag binnen sechs Monaten ab Verbeamtung, bei teilnehmenden Versicherern).

Fakt 1: In der GKV zahlst Du als Anwärter den vollen Beitrag allein

Der wichtigste Unterschied zum Angestelltenverhältnis gleich zu Beginn: Beamte und Beamtenanwärter haben in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Arbeitgeberzuschuss. Was bei Angestellten der Arbeitgeber übernimmt — rund die Hälfte des Beitrags — entfällt bei Dir ersatzlos. Bleibst Du als Anwärter freiwillig gesetzlich versichert, trägst Du den kompletten Beitrag in der Regel aus eigener Tasche.

Das hat einen einfachen Grund: Der Dienstherr beteiligt sich an Deinen Krankheitskosten auf einem anderen Weg, nämlich über die Beihilfe (dazu gleich mehr). Dieser Weg funktioniert aber nur im Zusammenspiel mit einer privaten Restkostenversicherung. Wer in der klassischen GKV bleibt, sitzt zwischen den Systemen: kein Arbeitgeberzuschuss, keine genutzte Beihilfe.

Und der Beitrag wächst mit: Der GKV-Beitrag ist einkommensabhängig. Mit jeder Erhöhung Deiner Anwärterbezüge und erst recht mit der späteren Besoldung steigt auch Dein Beitrag — während PKV-Beiträge nicht an Dein Einkommen gekoppelt sind.

Fakt 2: Die Beihilfe übernimmt mindestens 50 % — aber nur mit PKV

Mit dem ersten Tag Deines Vorbereitungsdienstes hast Du Anspruch auf Beihilfe: Dein Dienstherr erstattet Dir mindestens 50 % Deiner beihilfefähigen Krankheitskosten direkt. Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz in den meisten Bundesländern auf 70 %, Kinder selbst sind zu 80 % beihilfeberechtigt. Einzelne Länder wie Hessen und Sachsen gehen eigene Wege bei der Berechnung.

Entscheidend ist: Die Beihilfe ist keine Versicherung, sondern eine anteilige Kostenerstattung. Die verbleibenden Prozent — bei den meisten Anwärtern also 50 % — versicherst Du über einen beihilfekonformen PKV-Tarif. Genau deshalb sind diese Tarife so günstig: Sie decken nur noch die Restkosten ab, nicht die vollen Krankheitskosten.

Wer in der GKV bleibt, lässt diesen Anspruch schlicht liegen. Die Beihilfe zahlt dann bei den laufenden Kosten praktisch nicht mit — Du finanzierst Deine Absicherung zu 100 % selbst, obwohl Dein Dienstherr die Hälfte übernehmen würde.

Wie hoch ist Dein persönlicher Beihilfesatz? Das hängt von Bundesland, Familienstand und Kindern ab. Unser Beihilferechner zeigt es Dir in 30 Sekunden.

Fakt 3: Anwärtertarife kosten oft ab ca. 80 € im Monat

Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes bieten die privaten Krankenversicherer spezielle Anwärtertarife (auch Ausbildungstarife genannt) an. Sie enthalten in der Regel die vollen Leistungen des jeweiligen Beamtentarifs, verzichten während der Ausbildung aber weitgehend auf den Aufbau von Alterungsrückstellungen — deshalb die niedrigen Beiträge.

Je nach Alter, Gesellschaft und Leistungsumfang liegen Anwärtertarife typischerweise ab ca. 80 € im Monat. Zum Vergleich: Den vollen GKV-Beitrag zahlst Du als freiwillig versicherter Anwärter komplett allein — in den meisten Fällen ist das spürbar mehr, häufig ein Mehrfaches.

  • Volle Leistungen, reduzierter Beitrag: Der Anwärtertarif ist kein „Tarif light", sondern der reguläre Beamtentarif zu Ausbildungskonditionen.
  • Nahtloser Übergang: Mit der Ernennung auf Probe stellst Du in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung auf den regulären Beamtentarif derselben Gesellschaft um — Frist und Umfang dieses Rechts regeln die Tarifbedingungen.
  • Beitrag unabhängig vom Einkommen: Steigende Bezüge erhöhen Deinen PKV-Beitrag nicht.

Was am Monatsende tatsächlich übrig bleibt, kannst Du mit unserem Anwärterbezüge-Rechner überschlagen — und den direkten Kostenvergleich liefert der GKV-PKV-Rechner.

Fakt 4: Das Leistungsniveau liegt in der PKV meist deutlich höher

Die Kostenfrage ist das eine — die Leistungsfrage das andere. Die GKV bietet einen gesetzlich definierten Leistungskatalog, der per Gesetz angepasst, also auch gekürzt werden kann. Beihilfekonforme PKV-Tarife sichern Dir dagegen vertraglich garantierte Leistungen, die typischerweise über dem GKV-Niveau liegen:

  • Freie Arztwahl inklusive Privatpraxen und in vielen Tarifen Heilpraktikerleistungen.
  • Wahlleistungen im Krankenhaus: je nach Tarif Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer.
  • Zahnleistungen deutlich über GKV-Niveau, etwa bei Zahnersatz und hochwertigen Füllungen.
  • Erstattung auch für Leistungen, die die GKV nur teilweise oder gar nicht übernimmt (z. B. bestimmte Hilfsmittel, Sehhilfen je nach Tarif).

Wichtig für die Einordnung: Das konkrete Leistungsbild hängt vom gewählten Tarif ab. Genau deshalb lohnt sich der Vergleich mehrerer Gesellschaften — die Unterschiede im Kleingedruckten sind erheblich.

Fakt 5: Die Weichenstellung passiert vor der Ernennung

Die Entscheidung zwischen GKV und PKV ist keine, die Du „später in Ruhe" treffen solltest — aus zwei Gründen:

  1. Der Gesundheitszustand zählt zum Antragszeitpunkt. Je früher Du den Antrag stellst, desto besser ist in der Regel Deine Ausgangslage bei der Gesundheitsprüfung. Jede neue Diagnose zwischen heute und dem Antrag kann Zuschläge oder Erschwernisse bedeuten.
  2. Der Wechsel zurück ist schwer. Als Beamter kommst Du später nur unter engen Voraussetzungen zurück in die GKV. Umgekehrt gilt aber auch: Wer zu Beginn unnötig in der teuren freiwilligen GKV bleibt, zahlt Monat für Monat drauf, bis er sich entscheidet.

Ideal ist es, die Krankenversicherungsfrage zu klären, sobald die Zusage für den Vorbereitungsdienst vorliegt — also vor der Ernennung. Dann startet der Versicherungsschutz nahtlos zum ersten Diensttag, und Du nutzt die Beihilfe vom ersten Tag an. Bei Vorerkrankungen empfiehlt sich vorab eine anonyme Risikovoranfrage, für Beamtenanfänger mit schwereren Diagnosen zusätzlich der Blick auf die Öffnungsaktion der PKV.

So wechselst Du bei der Verbeamtung von der GKV in die PKV

Der Wechsel ist kein Hexenwerk, hat aber zwei Fristen, die Du kennen solltest. In der Reihenfolge:

  1. PKV-Antrag rechtzeitig stellen — am besten einige Wochen vor der Ernennung, Versicherungsbeginn ist der Tag der Ernennung. Mit Vorerkrankungen vorher die anonyme Risikovoranfrage stellen. Die private Pflegepflichtversicherung schließt Du beim selben Versicherer mit ab (§ 23 SGB XI).
  2. Warst Du bisher pflicht- oder familienversichert (Studium, Job, über die Eltern), endet diese Versicherung mit der Ernennung, weil Du versicherungsfrei wirst. Die Krankenkasse führt Dich danach automatisch als freiwilliges Mitglied weiter — es sei denn, Du erklärst innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Hinweis den Austritt und weist eine anderweitige Absicherung nach, also die Versicherungsbestätigung Deiner PKV (§ 188 Abs. 4 SGB V).
  3. Warst Du schon freiwillig gesetzlich versichert, kündigst Du zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn Du die neue Absicherung nachweist (§ 175 Abs. 4 SGB V).
  4. Beihilfe einrichten: Deine Personalstelle nennt Dir die zuständige Beihilfestelle. Den Beihilfesatz meldest Du Deinem Versicherer, damit der Tarif genau die Restkosten deckt.

Vorlagen für die Mitteilung an die Krankenkasse findest Du im Musterschreiben-PDF, den kompletten Zeitplan in der Checkliste vor dem Referendariat. Ist die Ernennung schon in wenigen Tagen, hilft die PKV-Express-Beratung.

Der Sonderfall: pauschale Beihilfe

Eine Ausnahme von Fakt 1 gibt es: Zehn Bundesländer — Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen — bieten die pauschale Beihilfe an. Wer sich dafür entscheidet, erhält statt der individuellen Kostenerstattung einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag der gesetzlichen oder einer privaten Vollversicherung, 2026 bis zu 508,59 € im Monat.

Damit wird die GKV für eine bestimmte Gruppe von Beamten rechnerisch interessant — etwa bei erheblichen Vorerkrankungen oder wenn viele Kinder kostenfrei familienversichert werden können. Aber Vorsicht: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich und verbaut den späteren Weg in die klassische Beihilfe plus PKV. Für junge, gesunde Anwärter bleibt die klassische Kombination aus Beihilfe und Anwärtertarif meist die günstigere und leistungsstärkere Lösung. Alle Details, für wen sich das Modell lohnt, findest Du in unserem Ratgeber zur pauschalen Beihilfe.

Fazit: Für die allermeisten Beamtenanwärter spricht die Rechnung klar für die PKV mit Anwärtertarif: Der Dienstherr trägt über die Beihilfe mindestens 50 % der Krankheitskosten, der Eigenanteil kostet oft ab ca. 80 € im Monat, und die Leistungen liegen über GKV-Niveau. In der freiwilligen GKV zahlst Du dagegen den vollen Beitrag allein. Prüfenswert ist die GKV vor allem in den zehn Ländern mit pauschaler Beihilfe — und auch dort nur nach ehrlichem Vergleich. Wichtigste Regel: Entscheide vor der Ernennung, nicht irgendwann danach.

Du möchtest es für Deine Situation konkret wissen? Der GKV-PKV-Vergleichsrechner zeigt Dir die Kostenseite, und auf der Themenseite PKV für Beamtenanwärter findest Du den kompletten Ablauf von der Zusage bis zum Versicherungsschein.

Häufige Fragen

Muss ich als Beamtenanwärter in die private Krankenversicherung?
Nein, eine Pflicht zur PKV gibt es nicht. Krankenversichert sein musst Du aber (§ 193 Abs. 3 VVG). Mit der Ernennung wirst Du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Ohne eigene Entscheidung bleibst Du freiwilliges GKV-Mitglied und zahlst den Beitrag allein, weil Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss bekommen. Deshalb wählen die meisten Anwärter Beihilfe plus PKV-Resttarif.
Wann ist die GKV für Anwärter die bessere Wahl?
In Einzelfällen: wenn Dein Land die pauschale Beihilfe anbietet und Du sie bewusst wählst, bei schweren Vorerkrankungen, die auch die Öffnungsaktion nicht sinnvoll löst, oder bei einer großen Familie mit nur einem Einkommen, in der Kinder beitragsfrei mitversichert wären. Rechne dabei über die ganze Laufbahn, nicht nur über die Anwärterzeit.
Wie wechsle ich bei der Verbeamtung von der GKV in die PKV?
PKV-Antrag mit Beginn zum Tag der Ernennung stellen, die Versicherungsbestätigung an die Krankenkasse schicken und — wenn Du bisher pflicht- oder familienversichert warst — innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse den Austritt erklären (§ 188 Abs. 4 SGB V). Eine bestehende freiwillige Mitgliedschaft kündigst Du zum Ablauf des übernächsten Monats; wirksam wird die Kündigung mit dem Nachweis der neuen Absicherung (§ 175 Abs. 4 SGB V).
Was passiert nach dem Vorbereitungsdienst mit dem Anwärtertarif?
Mit der Ernennung auf Probe stellst Du auf den Volltarif derselben Gesellschaft um, in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung. Frist und Umfang dieses Rechts stehen in den Tarifbedingungen. Der Beitrag steigt dabei deutlich, weil ab dann Alterungsrückstellungen aufgebaut werden — mehr dazu im Ratgeber PKV-Beitrag nach dem Referendariat.
Kann ich später als Beamter zurück in die GKV?
Nur in engen Ausnahmen, vor allem wenn Du wieder versicherungspflichtig wirst, etwa nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis in eine Anstellung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Ab 55 schließt § 6 Abs. 3a SGB V die Rückkehr in vielen Fällen aus. Plane die Entscheidung deshalb so, als wäre sie dauerhaft.

Rechtsgrundlagen und Quellen (geprüft am 9. Oktober 2026): § 6 SGB V · § 175 SGB V · § 188 SGB V · § 193 VVG · § 23 SGB XI · § 46 BBhV

Entscheidung gefallen? Dann hilft Dir die Checkliste vor dem Referendariat bei der Umsetzung: GKV-Austritt mit Zwei-Wochen-Frist, PKV-Antrag, pauschale Beihilfe und Diensthaftpflicht — Schritt für Schritt bis zum ersten Diensttag.
Ramon Heinze, Berater und Spezialist für Beamtenversicherungen
Über den Autor

Ramon Heinze

Berater der NWF Finanz Consulting · Spezialist für Beamtenversicherungen · Osnabrück

Seit 2016 in der Versicherungsbranche — ausgebildet bei der Debeka, einem der größten Versicherer im Beamtenbereich. Dort hat er das Beamtensegment von Grund auf gelernt und daraus seine Konsequenz gezogen: Wer an eine einzelne Gesellschaft gebunden ist, kann nicht für jeden Kunden die passende Lösung finden. Heute berät er als Versicherungsmakler ohne Anbieterbindung Beamte, Anwärter und Referendare — bundesweit.