Im aktiven Dienst sorgt in den meisten Ländern die Heilfürsorge für Dich — bequem, aber trügerisch: Sie endet mit der Pension. Wer die Anwartschaft und die Polizeidienstunfähigkeit früh regelt, spart sich später hohe Beiträge und böse Überraschungen. Wir kennen die Regeln von Bund und Ländern.
Freie Heilfürsorge im Dienst, Beihilfe in der Pension: Die Anwartschaft sichert Dir heute günstige PKV-Konditionen für später — bevor Erkrankungen dazwischenkommen.
Zur HeilfürsorgeDie PDU greift, wenn Du den besonderen Anforderungen des Polizeidienstes nicht mehr genügst. Achte auf eine echte PDU-Klausel — nicht jede DU-Versicherung hat sie.
Zur DienstunfähigkeitDienstwaffe, Dienst-Kfz, Gewahrsam: Im Polizeidienst kann ein Fehler teuer werden. Bei grober Fahrlässigkeit droht Regress — die Diensthaftpflicht federt das ab.
Zur DiensthaftpflichtOb Du im aktiven Dienst Heilfürsorge oder Beihilfe erhältst, hängt von Deinem Dienstherrn ab. Die meisten Länder und der Bund gewähren Polizeivollzugsbeamten freie Heilfürsorge; einzelne Länder — etwa Nordrhein-Westfalen — setzen stattdessen auf die Beihilfe.
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Drei Modelle sind zu unterscheiden — und sie entscheiden darüber, welche Absicherung Du brauchst.
| Modell | Was das heißt | Länder (Stand 2026) |
|---|---|---|
| Heilfürsorge durchgängig | Freie Heilfürsorge vom Dienstantritt bis zur Pensionierung — im aktiven Dienst keine eigene Krankenversicherung nötig | Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein sowie die Bundespolizei |
| Nur während der Ausbildung | Heilfürsorge im Vorbereitungsdienst, danach Wechsel in die Beihilfe mit privatem Resttarif | Bayern, Berlin, Brandenburg, Thüringen |
| Durchgängig Beihilfe | Keine freie Heilfürsorge — von Anfang an Beihilfe plus beihilfekonforme PKV | Hessen, Saarland; Rheinland-Pfalz mit Ausnahme des Dienstes bei der Bereitschaftspolizei |
Heilfürsorge fühlt sich im aktiven Dienst komfortabel an — sie endet aber mit der Pensionierung. Ab dann bist Du Beihilfeempfänger und brauchst einen privaten Resttarif. Ohne Vorsorge wird dieser Einstieg mit dem dann erreichten Alter und Gesundheitszustand kalkuliert.
Die PDU ist ein Sonderfall: Du giltst bereits dann als polizeidienstunfähig, wenn Du den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr genügst — auch wenn Du für andere Tätigkeiten noch voll einsatzfähig wärst.
Im Vorbereitungsdienst wirkt vieles geregelt — gerade deshalb werden zwei Dinge regelmäßig übersehen.
In Ländern mit Heilfürsorge nur während der Ausbildung — Bayern, Berlin, Brandenburg und Thüringen — brauchst Du schon direkt nach dem Vorbereitungsdienst eine beihilfekonforme PKV. Wer das zu spät merkt, entscheidet unter Zeitdruck.
Anwartschaft und DU-Schutz werden zu Deinem heutigen Gesundheitszustand kalkuliert. Im Polizeidienst kommen Belastungen und Verletzungen dazu; danach sind dieselben Verträge oft teurer oder gar nicht mehr zu bekommen.
Wirst Du im Vorbereitungsdienst dienstunfähig, erfolgt in der Regel die Entlassung ohne Versorgung — lediglich mit Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Lücke schließt nur eine eigene Absicherung.
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