Im aktiven Dienst sorgt in den meisten Ländern die Heilfürsorge für Sie — bequem, aber trügerisch: Sie endet mit der Pension. Wer die Anwartschaft und die Polizeidienstunfähigkeit früh regelt, spart sich später hohe Beiträge und böse Überraschungen. Wir kennen die Regeln von Bund und Ländern.
Freie Heilfürsorge im Dienst, Beihilfe in der Pension: Die Anwartschaft sichert Ihnen heute günstige PKV-Konditionen für später — bevor Erkrankungen dazwischenkommen.
Zur HeilfürsorgeDie PDU greift, wenn Sie den besonderen Anforderungen des Polizeidienstes nicht mehr genügen. Achten Sie auf eine echte PDU-Klausel — nicht jede DU-Versicherung hat sie.
Zur DienstunfähigkeitDienstwaffe, Dienst-Kfz, Gewahrsam: Im Polizeidienst kann ein Fehler teuer werden. Bei grober Fahrlässigkeit droht Regress — die Diensthaftpflicht federt das ab.
Zur DiensthaftpflichtOb Sie im aktiven Dienst Heilfürsorge oder Beihilfe erhalten, hängt von Ihrem Dienstherrn ab. Die meisten Länder und der Bund gewähren Polizeivollzugsbeamten freie Heilfürsorge; einzelne Länder — etwa Nordrhein-Westfalen — setzen stattdessen auf die Beihilfe.
Beihilfe, Anwärtertarife und Dienstunfähigkeit im Schuldienst.
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Mehr erfahrenJVA-Dienst, Heilfürsorge und Anwartschaft für die Pension.
Mehr erfahrenTruppenärztliche Versorgung, Dienstzeitende und Anschlussabsicherung.
Mehr erfahrenOb Anwärter oder erfahrener Vollzugsbeamter: In fünf Minuten wissen Sie, ob Heilfürsorge, Anwartschaft und PDU-Absicherung bei Ihnen richtig stehen — unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.
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