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Für Polizeivollzugsbeamte

Versicherungen für Polizistinnen und Polizisten

Im aktiven Dienst sorgt in den meisten Ländern die Heilfürsorge für Dich — bequem, aber trügerisch: Sie endet mit der Pension. Wer die Anwartschaft und die Polizeidienstunfähigkeit früh regelt, spart sich später hohe Beiträge und böse Überraschungen. Wir kennen die Regeln von Bund und Ländern.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ob Du Heilfürsorge oder Beihilfe bekommst, hängt vom Bundesland ab — die Regelungen unterscheiden sich erheblich (Übersicht unten).
  • Heilfürsorge bedeutet freie Heilfürsorge im aktiven Dienst, endet aber mit der Pensionierung — danach gilt Beihilfe plus privater Resttarif.
  • Deshalb ist eine Anwartschaftsversicherung zentral: Sie sichert Dir den späteren PKV-Einstieg zu Deinem heutigen Gesundheitszustand.
  • Die Polizeidienstunfähigkeit (PDU) ist enger gefasst als die allgemeine Dienstunfähigkeit — der Versicherungsvertrag muss sie ausdrücklich mitversichern.
  • Die Diensthaftpflicht greift bei Regressforderungen des Dienstherrn — etwa bei Schäden an Dienstfahrzeug, Dienstwaffe oder Ausrüstung.
Die Heilfürsorge-Falle: Solange Du aktiv Dienst tust, trägt der Dienstherr Deine Krankheitskosten. Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet die Heilfürsorge — dann gilt die Beihilfe (meist 70 %), und Du brauchst eine private Krankenversicherung für den Rest. Ohne rechtzeitige Anwartschaft wird dieser Wechsel im Alter richtig teuer.
Was für Polizisten zählt

Drei Themen, die Du früh regeln solltest

Tiefer einsteigen: Unser Ratgeber für Polizeibeamte erklärt Heilfürsorge, Anwartschaft und PDU ausführlich — inklusive der Unterschiede zwischen den Ländern.
Bund und Länder im Blick

Heilfürsorge ist nicht überall gleich

Ob Du im aktiven Dienst Heilfürsorge oder Beihilfe erhältst, hängt von Deinem Dienstherrn ab. Die meisten Länder und der Bund gewähren Polizeivollzugsbeamten freie Heilfürsorge; einzelne Länder — etwa Nordrhein-Westfalen — setzen stattdessen auf die Beihilfe.

  • Mit Heilfürsorge: Anwartschaft für die Pension sichern — das ist der entscheidende Hebel.
  • Mit Beihilfe (z. B. NRW): von Anfang an beihilfekonforme PKV plus DU mit PDU-Klausel.
  • Bei Umzug/Wechsel: Wechselst Du den Dienstherrn, kann sich das System ändern — Dein Vertrag sollte mitziehen, siehe Beihilfe nach Bundesland.
  • Anonyme Voranfrage: Vor jedem Antrag klären wir anonym, wer Dich zu welchen Konditionen annimmt.
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0Beihilfe in der Pension — den Rest trägt Deine PKV.
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Häufige Fragen

Polizei-Versicherungen — kurz beantwortet

Haben Polizeibeamte Heilfürsorge oder Beihilfe?
Das hängt vom Dienstherrn ab. In den meisten Ländern und beim Bund erhalten Polizeivollzugsbeamte im aktiven Dienst freie Heilfürsorge; einige Länder (etwa NRW) gewähren stattdessen Beihilfe. In beiden Fällen gilt: Mit der Pension endet die Heilfürsorge und Du wechselst in die Beihilfe.
Warum ist eine Anwartschaft für Polizisten mit Heilfürsorge so wichtig?
Weil die Heilfürsorge mit dem aktiven Dienst endet. Zur Pension brauchst Du eine PKV, die den Beihilfeanteil ergänzt. Wer erst dann sucht, zahlt höhere Eintrittsbeiträge und riskiert Zuschläge oder Ablehnungen. Eine Anwartschaftsversicherung sichert Dir heute das junge Eintrittsalter und den Gesundheitszustand für später.
Was ist die Polizeidienstunfähigkeit (PDU)?
Polizeivollzugsbeamte müssen besondere gesundheitliche Anforderungen erfüllen. Die PDU greift, wenn Du diesen Anforderungen nicht mehr genügst — auch wenn Du für andere Tätigkeiten noch einsatzfähig wärst. Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung sollte eine echte PDU-Klausel enthalten.
Habe ich als Polizist in jedem Bundesland freie Heilfürsorge?
Nein. Ein Teil der Länder gewährt sie durchgängig, einige nur während der Ausbildung, und in Hessen und im Saarland gilt durchgängig Beihilfe (in Rheinland-Pfalz mit Ausnahme der Bereitschaftspolizei). Die Übersicht findest Du in der Tabelle auf dieser Seite; maßgeblich ist die Regelung Deines Dienstherrn.
Brauche ich eine PKV, obwohl ich Heilfürsorge habe?
Für laufende Krankheitskosten im aktiven Dienst in der Regel nicht. Wichtig ist aber eine Anwartschaftsversicherung, weil die Heilfürsorge mit der Pensionierung endet und Du danach einen beihilfekonformen Tarif brauchst. Mehr dazu unter Heilfürsorge.
Was ist der Unterschied zwischen Polizeidienstunfähigkeit und allgemeiner Dienstunfähigkeit?
Polizeidienstunfähig bist Du bereits, wenn Du den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr genügst — allgemein dienstunfähig erst, wenn Du überhaupt keinen Dienst mehr leisten kannst. Die PDU tritt also deutlich früher ein und muss im Vertrag ausdrücklich mitversichert sein.
Der wichtigste Unterschied

Heilfürsorge oder Beihilfe? Das hängt von Deinem Land ab

Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Drei Modelle sind zu unterscheiden — und sie entscheiden darüber, welche Absicherung Du brauchst.

ModellWas das heißtLänder (Stand 2026)
Heilfürsorge durchgängigFreie Heilfürsorge vom Dienstantritt bis zur Pensionierung — im aktiven Dienst keine eigene Krankenversicherung nötigBaden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein sowie die Bundespolizei
Nur während der AusbildungHeilfürsorge im Vorbereitungsdienst, danach Wechsel in die Beihilfe mit privatem ResttarifBayern, Berlin, Brandenburg, Thüringen
Durchgängig BeihilfeKeine freie Heilfürsorge — von Anfang an Beihilfe plus beihilfekonforme PKVHessen, Saarland; Rheinland-Pfalz mit Ausnahme des Dienstes bei der Bereitschaftspolizei
Ohne Gewähr auf Vollständigkeit: Die Regelungen werden landesrechtlich festgelegt und können sich ändern; maßgeblich ist stets die aktuelle Heilfürsorge- beziehungsweise Beihilfeverordnung Deines Dienstherrn. Wir prüfen Deinen konkreten Fall im Beamten-Check.

Warum die Anwartschaft so wichtig ist

Heilfürsorge fühlt sich im aktiven Dienst komfortabel an — sie endet aber mit der Pensionierung. Ab dann bist Du Beihilfeempfänger und brauchst einen privaten Resttarif. Ohne Vorsorge wird dieser Einstieg mit dem dann erreichten Alter und Gesundheitszustand kalkuliert.

  • Kleine Anwartschaft: friert Deinen heutigen Gesundheitszustand ein — spätere Erkrankungen führen nicht zu Zuschlägen oder Ausschlüssen.
  • Große Anwartschaft: sichert zusätzlich das Eintrittsalter, wirkt also auch gegen den Beitragsanstieg.
  • Früh abschließen: Der Beitrag dafür ist gering — gemessen an dem, was er absichert.
Mehr zur Heilfürsorge

Polizeidienstunfähigkeit verstehen

Die PDU ist ein Sonderfall: Du giltst bereits dann als polizeidienstunfähig, wenn Du den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr genügst — auch wenn Du für andere Tätigkeiten noch voll einsatzfähig wärst.

Der Häkchen-Test: Viele Verträge leisten nur bei allgemeiner Dienstunfähigkeit. Die Polizeidienstunfähigkeit muss ausdrücklich in den Bedingungen stehen — sonst bleibt genau der wahrscheinlichste Fall unversichert.
Achtung bei Versetzung: Wirst Du wegen PDU in den Innendienst versetzt statt pensioniert, leisten manche Tarife nicht. Prüfe, ob auch dieser Fall abgedeckt ist — er ist in der Praxis häufig.
Für Anwärter

Als Polizeianwärter richtig starten

Im Vorbereitungsdienst wirkt vieles geregelt — gerade deshalb werden zwei Dinge regelmäßig übersehen.

Der Schutz endet nicht erst zur Pension

In Ländern mit Heilfürsorge nur während der Ausbildung — Bayern, Berlin, Brandenburg und Thüringen — brauchst Du schon direkt nach dem Vorbereitungsdienst eine beihilfekonforme PKV. Wer das zu spät merkt, entscheidet unter Zeitdruck.

Jetzt bist Du gesund — das ist der Wert

Anwartschaft und DU-Schutz werden zu Deinem heutigen Gesundheitszustand kalkuliert. Im Polizeidienst kommen Belastungen und Verletzungen dazu; danach sind dieselben Verträge oft teurer oder gar nicht mehr zu bekommen.

Beamter auf Widerruf heißt: keine Versorgung

Wirst Du im Vorbereitungsdienst dienstunfähig, erfolgt in der Regel die Entlassung ohne Versorgung — lediglich mit Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Lücke schließt nur eine eigene Absicherung.

Auch mit Heilfürsorge sinnvoll: Selbst wenn Deine Krankheitskosten im aktiven Dienst vollständig übernommen werden, sind Anwartschaft, Dienstunfähigkeits- und Diensthaftpflichtschutz davon unberührt — die Heilfürsorge deckt ausschließlich Krankheitskosten, kein Einkommensrisiko und keine Haftung.
Du gehst zur Bundespolizei? Dort gelten eigene, bundesweit einheitliche Regeln: freie Heilfürsorge während der gesamten aktiven Dienstzeit, Polizeidienstunfähigkeit nach § 4 BPolBG und die besondere Altersgrenze mit 62. Alle Details auf der Seite Versicherungen für die Bundespolizei.
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