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Versicherungen für Polizistinnen und Polizisten: Heilfürsorge, PDU und die Anwartschaft

Kaum eine Berufsgruppe hat so besondere Versicherungsregeln wie der Polizeivollzugsdienst: Heilfürsorge statt Beihilfe, eigene Anforderungen an die Dienstfähigkeit, erhöhte Risiken im Einsatz. Was wirklich zählt — ohne Panikmache.

Aktualisiert: Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit

Wer zur Polizei geht, bekommt vom Dienstherrn ein Fürsorgepaket, das auf den ersten Blick komfortabel wirkt — und an drei Stellen Lücken hat, die man früh schließen sollte: beim Ende der Heilfürsorge, bei der Polizeidienstunfähigkeit und beim Unfall außerhalb des Dienstes. Einen kompakten Überblick bietet auch unsere Seite Versicherungen für Polizisten.

Das Wichtigste in Kürze (Stand: Oktober 2026):
  • Heilfürsorge oder Beihilfe: Je nach Dienstherr trägt der Staat im aktiven Dienst die Krankheitskosten vollständig (Heilfürsorge, z. B. Bundespolizei) oder Du bekommst Beihilfe plus PKV-Resttarif.
  • Mit der Pension endet die Heilfürsorge. Dann gilt Beihilfe (meist 70 %) und Du brauchst eine private Restkostenversicherung.
  • Anwartschaft früh abschließen: Sie sichert den späteren Einstieg ohne neue Gesundheitsprüfung. Mit Vorerkrankungen geht das über die Öffnungsaktion nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge.
  • Polizeidienstunfähigkeit ist nicht dasselbe wie allgemeine Dienstunfähigkeit — eine passende Klausel (PDU) brauchst Du im Vollzugsdienst ausdrücklich.
  • Diensthaftpflicht mit Schlüsselverlust und Vermögensschäden gehört zur Grundausstattung.

1. Heilfürsorge oder Beihilfe — je nach Bundesland

Ob Du als Polizist freie Heilfürsorge erhältst oder beihilfeberechtigt bist, entscheidet Dein Dienstherr: Die Bundespolizei und viele Länder gewähren dem Vollzugsdienst freie Heilfürsorge (der Staat trägt die Krankheitskosten während des aktiven Dienstes vollständig), andere Länder setzen auf Beihilfe plus private Restkostenversicherung wie bei allen übrigen Beamten. Manche Länder lassen sogar die Wahl.

Beide Systeme funktionieren — aber sie erfordern unterschiedliche Entscheidungen. Welche Regel für Dich gilt und was daraus folgt, klären wir im Detail auf unserer Seite zur Heilfürsorge.

2. Die Anwartschaft: wichtigste Weiche der Laufbahn

Der Haken der Heilfürsorge kommt zum Schluss: Mit der Pensionierung endet sie — und Du wechselst in die Beihilfe (als Versorgungsempfänger meist 70 %). Für die restlichen 30 % brauchst Du dann eine private Restkostenversicherung. Wer die erst mit Ende 50 oder Anfang 60 beantragt, zahlt Beiträge nach Eintrittsalter — und jede zwischenzeitliche Diagnose kann Zuschläge bedeuten.

Die Lösung ist die Anwartschaftsversicherung, abgeschlossen möglichst zu Beginn der Laufbahn:

  • Kleine Anwartschaft: friert Deinen Gesundheitszustand ein — keine neue Gesundheitsprüfung beim späteren Einstieg in die PKV. Kostet meist nur wenige Euro im Monat.
  • Große Anwartschaft: sichert zusätzlich das Eintrittsalter über Alterungsrückstellungen — der spätere Beitrag wird berechnet, als wärst Du seit Vertragsbeginn versichert.
Faustregel: Je jünger und gesünder Du beim Abschluss bist, desto mehr leistet die Anwartschaft für desto weniger Geld. Der beste Zeitpunkt ist der Einstellungstag. Mit Vorerkrankungen zählt er doppelt: In den ersten sechs Monaten ab Beginn Deiner Heilfürsorge bekommst Du die Anwartschaft über die Öffnungsaktion — ohne Ablehnung, ohne Leistungsausschluss, Zuschlag höchstens 30 %. Danach gilt die normale Gesundheitsprüfung — und der zweitbeste Zeitpunkt ist heute.

3. Polizeidienstunfähigkeit (PDU) und die richtige Klausel

An den Polizeivollzugsdienst stellt das Gesetz besondere gesundheitliche Anforderungen: Wer den vollen Einsatzdienst dauerhaft nicht mehr leisten kann, ist unter Umständen polizeidienstunfähig — auch wenn er in einer Verwaltungstätigkeit noch arbeiten könnte. Genau hier liegt das Problem gewöhnlicher Berufsunfähigkeits- und selbst mancher DU-Versicherungen: Sie zahlen erst bei allgemeiner Dienst- oder Berufsunfähigkeit.

Achte deshalb auf eine echte PDU-Klausel: Sie stellt die Leistung darauf ab, dass Dein Dienstherr die Polizeidienstunfähigkeit feststellt und Du deswegen entlassen oder in den Ruhestand versetzt wirst. Wichtig zu wissen:

  • PDU-Klauseln bieten nur wenige Versicherer an — und in der Regel nur für Vollzugsbeamte (Polizei, teils Feuerwehr/Justiz).
  • Prüfe das Kleingedruckte zu Verweisungen: Manche Bedingungen schränken die Leistung ein, wenn Du im Innendienst weiterbeschäftigt wirst.
  • Die Grundlagen zur echten DU-Klausel — die auch für die PDU gelten — findest Du im Artikel Echte vs. unechte DU-Klausel.

Und wie groß Deine Lücke ohne private Absicherung wäre, zeigt der DU-Lücken-Rechner — gerade in den ersten fünf Dienstjahren ist das Ergebnis unbequem.

4. Dienstunfall vs. Freizeitunfall

Beim Dienstunfall greift die Unfallfürsorge des Dienstherrn: Heilbehandlung, Unfallausgleich, im schlimmsten Fall Unfallruhegehalt. Was viele unterschätzen: Diese Fürsorge endet an der Dienstgrenze. Der Sturz beim Sport, der Fahrradunfall am Wochenende, der Unfall im Urlaub — alles Privatsache.

Für einen Beruf, der körperliche Fitness voraussetzt, ist das relevant: Eine private Unfallversicherung oder — besser — die sauber aufgestellte DU-Absicherung mit PDU-Klausel fängt genau die Fälle auf, in denen der Dienstherr nicht zuständig ist. Beim Abschluss gehören risikoreichere Hobbys übrigens ehrlich in die Gesundheits- und Risikofragen — Verschweigen gefährdet den Schutz.

5. Diensthaftpflicht im Vollzugsdienst

Verlorene Dienstschlüssel, beschädigte Ausrüstung, Schäden im Einsatz: Der Dienstherr haftet zwar zunächst gegenüber Dritten, kann sich bei grober Fahrlässigkeit das Geld aber von Dir zurückholen. Eine Diensthaftpflicht mit ausreichender Schlüsselverlust-Deckung und Vermögensschaden-Baustein kostet meist unter zehn Euro im Monat — im Verhältnis zum Risiko eine der klarsten Empfehlungen überhaupt.

6. Fazit

Die Polizei-Checkliste: 1. Klären, ob Heilfürsorge oder Beihilfe gilt. 2. Anwartschaft früh abschließen — sie entscheidet über Deine Krankenversicherung in der Pension. 3. DU-Schutz mit echter PDU-Klausel wählen. 4. Freizeitunfälle privat absichern. 5. Diensthaftpflicht abschließen. Alles zusammen prüfen wir im kostenlosen Beamten-Check.

Häufige Fragen

Brauchen Polizisten eine private Krankenversicherung?
Im aktiven Dienst mit Heilfürsorge nicht für sich selbst. Spätestens mit der Pension endet die Heilfürsorge, dann zahlt die Beihilfe meist 70 % und für den Rest brauchst Du eine private Krankenversicherung. Deshalb schließen viele Polizisten schon zu Beginn eine Anwartschaft ab. Gilt bei Deinem Dienstherrn Beihilfe statt Heilfürsorge, brauchst Du die PKV sofort.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung für Polizisten?
Sie hält Dir den späteren Einstieg in die PKV offen. Die kleine Anwartschaft sichert den Gesundheitszustand bei Abschluss, die große zusätzlich das Eintrittsalter für den Beitrag. Mehr dazu im Ratgeber Anwartschaftsversicherung.
Was ist die Polizeidienstunfähigkeit?
Polizeidienstunfähig ist, wer den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr genügt — auch wenn er in der Verwaltung noch arbeiten könnte (beim Bund § 4 Bundespolizeibeamtengesetz). Eine normale DU-Klausel greift dann oft nicht; dafür gibt es die PDU-Klausel.
Gilt die Öffnungsaktion der PKV für Polizisten?
Ja, als Anwartschaft: Mit Heilfürsorge kannst Du die Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorge-Anspruchs nutzen — ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse, mit höchstens 30 % Zuschlag, bei teilnehmenden Versicherern. Nach dieser Frist geht das nicht mehr. Details im Ratgeber Öffnungsaktion.

Rechtsgrundlagen und Quellen (geprüft am 9. Oktober 2026): § 4 BPolBG · § 70 BBesG · PKV-Verband, Broschüre Öffnungsaktion (Stand Januar 2026) · Heilfürsorge nach Dienstherr

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Ramon Heinze, Berater und Spezialist für Beamtenversicherungen
Über den Autor

Ramon Heinze

Berater der NWF Finanz Consulting · Spezialist für Beamtenversicherungen · Osnabrück

Seit 2016 in der Versicherungsbranche — ausgebildet bei der Debeka, einem der größten Versicherer im Beamtenbereich. Dort hat er das Beamtensegment von Grund auf gelernt und daraus seine Konsequenz gezogen: Wer an eine einzelne Gesellschaft gebunden ist, kann nicht für jeden Kunden die passende Lösung finden. Heute berät er als Versicherungsmakler ohne Anbieterbindung Beamte, Anwärter und Referendare — bundesweit.