DU-Lücken-Rechner: Wie groß ist Deine Lücke als Beamter?
Der Amtsarzt entscheidet, nicht Du: Wird ein Beamter dienstunfähig, hängt die Versorgung allein von Status und Dienstjahren ab. Gerade am Anfang der Laufbahn klafft zwischen Bedarf und staatlicher Absicherung oft eine gewaltige Lücke — rechne Deine mit dem DU-Lücken-Rechner in unter einer Minute aus.
Deine Angaben
Drei Statusstufen — drei völlig verschiedene Absicherungen
Ob Du bei Dienstunfähigkeit versorgt wirst, entscheidet nicht Deine Leistung, sondern Dein Status am Tag der Zurruhesetzung.
Beamter auf Widerruf
Anwärter und Referendare: Bei Dienstunfähigkeit erfolgt in der Regel die Entlassung — ohne Ruhegehalt. Es bleibt nur die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung — und eine Erwerbsminderungsrente daraus nur, wenn Du auch in jeder anderen Tätigkeit weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kannst. Ausnahme: Dienstunfall.
Beamter auf Probe
Auch hier gilt: Dienstunfähigkeit führt regelmäßig zur Entlassung mit Nachversicherung statt Versorgung. Erst nach 5 Dienstjahren — oder bei Dienstunfall — entsteht ein Anspruch auf Ruhegehalt. Genau in dieser Phase ist die private Absicherung am wichtigsten.
Beamter auf Lebenszeit
Du erhältst ein Ruhegehalt: 1,79375 % je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, maximal 71,75 %. Fehlende Jahre bis 60 zählen als Zurechnungszeit zu zwei Dritteln mit. Vor dem 65. Lebensjahr wird das Ruhegehalt um 3,6 % je Jahr gekürzt, höchstens um 10,8 % (Versorgungsabschlag, außer beim Dienstunfall). Fällt das Ergebnis zu niedrig aus, greift die Mindestversorgung von ca. 2.100 € brutto bzw. 35 % der Bezüge — oft trotzdem weit unter dem Bedarf.
Die Annahmen hinter dem Rechner
Die Beamtenversorgung ist im Detail komplex — dieser Rechner ist bewusst vereinfacht und rechnet mit folgenden Größen (Stand 2026, ca.-Angaben, brutto).
| Rechengröße | Angesetzter Wert | Anmerkung |
|---|---|---|
| Ruhegehaltssatz | 1,79375 % je Dienstjahr | maximal 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge |
| Zurechnungszeit | 2/3 der Jahre bis 60 | fehlende Zeit bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zählt zu zwei Dritteln mit |
| Versorgungsabschlag | 3,6 % je Jahr vor 65, max. 10,8 % | bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall (§ 14 Abs. 3 BeamtVG; Länder teils abweichend) |
| Mindestversorgung | ca. 2.100 € oder 35 % der Bezüge | das Günstigere aus amtsunabhängiger (Bundeswert) und amtsabhängiger Mindestversorgung, ohne Abschlag |
| Wartezeit | 5 Dienstjahre | ab der ersten Berufung, Vorbereitungsdienst zählt mit; vorher Entlassung mit Nachversicherung (Ausnahme Dienstunfall) |
| Widerruf / Probe | 0 € Versorgung | Entlassung mit Nachversicherung in der GRV statt Ruhegehalt |
| Bedarf | Bruttobezüge × Sicherungsniveau | vereinfachte Netto-Annäherung; Steuern/Abgaben nicht einzeln berechnet |
Dienstunfähigkeit — kurz beantwortet
Warum habe ich als Beamter auf Widerruf oder auf Probe keine Versorgung?
Reicht die Mindestversorgung von ca. 2.100 € nicht aus?
Genügt eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung?
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