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Für den Justizvollzugsdienst

Versicherungen für den Justizvollzug

Der allgemeine Vollzugsdienst verlangt körperliche und psychische Belastbarkeit — und bringt je nach Bundesland Heilfürsorge oder Beihilfe mit. Wer System, Anwartschaft und Vollzugsdienstunfähigkeit früh klärt, steht in der Pension und im Ernstfall auf der sicheren Seite.

Zuerst das System klären: Ob Sie im Justizvollzug Heilfürsorge oder Beihilfe erhalten, entscheidet Ihr Dienstherr — das ist von Land zu Land verschieden. Bei Heilfürsorge gilt: Sie endet mit dem Ruhestand und geht in die Beihilfe über. Ohne rechtzeitige Anwartschaft wird der spätere Wechsel in die PKV teurer.
Was im Vollzugsdienst zählt

Drei Themen, die Sie früh regeln sollten

Hinweis: Welche Beihilfe- und Heilfürsorge-Regeln für Sie gelten, hängt vom Bundesland ab — einen Überblick gibt Beihilfe nach Bundesland. Im kostenlosen Beamten-Check ordnen wir Ihre Situation konkret ein.
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Häufige Fragen

Justizvollzug-Versicherungen — kurz beantwortet

Haben Beamte im Justizvollzug Heilfürsorge?
Das ist von Land zu Land unterschiedlich. Einige Länder gewähren dem allgemeinen Vollzugsdienst im aktiven Dienst freie Heilfürsorge, andere setzen auf die Beihilfe. Klären Sie zuerst, welches System für Ihren Dienstherrn gilt — und beachten Sie, dass Heilfürsorge mit dem Ruhestand in die Beihilfe übergeht.
Was ist die Vollzugsdienstunfähigkeit?
Der Vollzugsdienst stellt besondere Anforderungen an körperliche und psychische Belastbarkeit. Wer diesen nicht mehr genügt, kann vollzugsdienstunfähig sein — auch bei anderweitiger Einsatzfähigkeit. Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung sollte diesen Fall über eine geeignete Klausel abdecken.
Warum sollte ich mich früh kümmern?
Weil in den ersten fünf Dienstjahren bei Dienstunfähigkeit meist kein Versorgungsanspruch besteht und Ihr Gesundheitszustand in jungen Jahren am besten ist. Eine frühe Absicherung — und bei Heilfürsorge eine Anwartschaft — sichert günstige Beiträge und vermeidet spätere Ablehnungen.
Sicherheit für die, die sichern.

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