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Besoldung 2026 bis 2028

Besoldungsrunde 2026: Wer wie viel bekommt — und wann

Der Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 ist gesetzt, bei der Übertragung auf die Beamtenschaft sind die Länder aber unterschiedlich weit. Hier findest Du den Stand in allen 16 Ländern und beim Bund: Wie viel erhöht wird, ob das Gesetz schon beschlossen ist, wann ausgezahlt wird — und was das für Deine Anwärterbezüge bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze (Stand: 17. August 2026):
  • Grundlage ist der TV-L-Abschluss vom 14. Februar 2026: insgesamt 5,8 Prozent in drei Schritten über 27 Monate — 2,8 % ab 1. April 2026 (mindestens 100 Euro), 2,0 % ab 1. März 2027, 1,0 % ab 1. Januar 2028.
  • Seit dem Bremer Senatsbeschluss vom 4. August 2026 liegt in allen 16 Ländern mindestens ein Gesetzentwurf vor.
  • Mehrere Länder gehen über die 2,8 % hinaus: Berlin 3,8 %, NRW 3,36 % auf die Grundgehälter, Rheinland-Pfalz 3,3 %, Hessen 3,02 % (ab 1. Juli, mindestens 110 Euro).
  • Anwärterbezüge steigen meist um feste Beträge statt um Prozente — in NRW und Mecklenburg-Vorpommern um 60 Euro (2026), 60 Euro (2027) und 30 Euro (2028).
  • Die Auszahlungstermine liegen weit auseinander: von Juni 2026 bis frühestens ins vierte Quartal; Bayern erhöht erst zum 1. Oktober 2026.
Die Grundlage

Ein Tarifabschluss, 16 verschiedene Gesetze

Für Beamtinnen und Beamte gibt es keinen Tarifvertrag. Verhandelt wird für die Tarifbeschäftigten der Länder — das Ergebnis vom 14. Februar 2026 muss anschließend durch ein Landesgesetz auf Besoldung und Versorgung übertragen werden. Genau daraus entsteht die Ungleichzeitigkeit, die Du gerade beobachtest: Manche Länder haben ihr Gesetz längst verkündet und ausgezahlt, andere beraten noch im Landtag.

Die meisten Länder übertragen den Abschluss zeit- und wirkungsgleich, also mit denselben Prozentsätzen und zu denselben Terminen. Einige gehen darüber hinaus — teils, weil sie zusätzlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation erfüllen müssen. Andere verschieben den Termin nach hinten: Bayern erhöht erst zum 1. Oktober 2026, ein halbes Jahr später als der Rest.

Was nahezu überall gilt: Die Erhöhung wirkt rückwirkend. Verzögert sich das Gesetz, bekommst Du die Differenz später als Nachzahlung — nicht selten als spürbarer Einmalbetrag.

Die drei Stufen im Überblick

  • 2,8 Prozent ab 1. April 2026, mindestens jedoch 100 Euro im Monat
  • 2,0 Prozent ab 1. März 2027
  • 1,0 Prozent ab 1. Januar 2028

Zusammen ergibt das 5,8 Prozent über eine Laufzeit von 27 Monaten. Die Mindestbeträge sorgen dafür, dass die unteren Besoldungsgruppen prozentual stärker profitieren.

Wie sich Deine Bezüge im Vorbereitungsdienst zusammensetzen, rechnest Du im Anwärterbezüge-Rechner nach.

Der Überblick

Stand in allen 16 Ländern und beim Bund

Momentaufnahme vom 17. August 2026. Weil sich der Stand wöchentlich ändert, führen wir die laufenden Meldungen in unserer News-Sektion — dort steht jeweils die Quelle zur einzelnen Meldung.

DienstherrStand des VerfahrensErhöhung 2026Auszahlung
Baden-WürttembergGesetzentwurf, Verfahren läuft2,82 % ab 1. Aprilbereits mit den Augustbezügen (im Vorgriff)
BayernEntwurf, bewusst späterer Termin2,82 % erst ab 1. Oktoberab Oktober 2026
BerlinGesetz verkündet3,8 % ab 1. Aprilmit den Augustbezügen
BrandenburgEinigung im Spitzengespräch, Gesetz folgtverfassungskonforme Anhebung rückwirkend ab 1. Januar, je nach Gruppe rund 7 bis 18 %noch offen
BremenSenatsbeschluss vom 4. August, Bürgerschaft folgt2,8 % ab 1. April, dazu 2,5 % rückwirkend ab 1. Januar 2024noch offen
HamburgSenatsentwurf2,8 % ab 1. April, dazu neue jährliche Sonderzahlungfrühestens viertes Quartal
Hesseneigener Weg, Verfahren läuft3,02 % ab 1. Juli, mindestens 110 Euronach Abschluss des Verfahrens
Mecklenburg-VorpommernGesetz Ende Juli verabschiedet2,8 % ab 1. April, mindestens 100 Euroseit den Junibezügen (Abschlag)
NiedersachsenGesetz verkündet2,8 % ab 1. Aprilerfolgt
Nordrhein-WestfalenGesetz beschlossen und verkündet3,36 % auf die Grundgehälter, 2,8 % auf Familienzuschläge und weitere Bestandteilemit den Julibezügen, rückwirkend ab 1. April
Rheinland-PfalzGesetzentwurf, Verfahren läuft3,3 % ab 1. Aprilvoraussichtlich mit der Zahlung für September
SaarlandGesetzentwurf, Verfahren läuft2,8 % ab 1. Aprilnoch offen
SachsenGesetz verkündet2,82 % ab 1. Aprilseit Juni 2026
Sachsen-AnhaltGesetz beschlossen2,8 % ab 1. Aprilnach Umsetzung durch die Bezügestelle
Schleswig-HolsteinGesetzentwurf, Verfahren läuftgestaffelt: 3,2 % rückwirkend ab 1. Januar 2025 (mindestens 125 Euro), 4,0 % ab 1. Januar 2026noch offen
ThüringenGesetzentwurf im Landtag2,8 % ab 1. April, dazu Jahressonderzahlung von 4,8 %frühestens viertes Quartal
BundReferentenentwurf vom 14. April, weiter in der Abstimmung3,0 % rückwirkend ab 1. April 2025 und mindestens 2,8 % ab 1. Mai 2026; Kernstück ist der Wegfall der Stufe 1läuft bereits als monatlicher Abschlag

Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist ausschließlich das jeweilige Besoldungsgesetz Deines Dienstherrn in seiner geltenden Fassung. Belege zu den einzelnen Punkten findest Du bei der jeweiligen Meldung in der News-Sektion, unter anderem von der Senatspressestelle Bremen, vom Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW und vom Ministerium der Finanzen Brandenburg.

Für den Vorbereitungsdienst

Anwärterbezüge steigen um feste Beträge — nicht um Prozente

Wenn über „2,8 Prozent mehr" berichtet wird, ist damit fast nie Dein Anwärtergrundbetrag gemeint. Für Anwärterinnen und Anwärter setzen die Länder in aller Regel feste Erhöhungsbeträge fest. In Nordrhein-Westfalen und in Mecklenburg-Vorpommern sind das 60 Euro im Jahr 2026, noch einmal 60 Euro im Jahr 2027 und 30 Euro im Jahr 2028.

Das ist keine Benachteiligung, im Gegenteil: Bezogen auf einen Anwärtergrundbetrag von rund 1.500 bis 1.900 Euro wirken 60 Euro prozentual stärker als 2,8 Prozent. Für Dein Budget im Vorbereitungsdienst ist der Unterschied spürbar.

Was in Deinem Land konkret gilt, findest Du auf unseren Länderseiten zu den Anwärterbezügen. Wie viel davon netto übrig bleibt, rechnest Du im Anwärterbezüge-Rechner aus.

Was Du mit dem Plus sinnvoll machst

  • Krankenversicherung zuerst: Als Anwärter brauchst Du eine beihilfekonforme Absicherung ab Tag 1 — die Beihilfe zahlt nur einen Teil.
  • Dienstunfähigkeit: Auf Widerruf oder auf Probe wirst Du bei Dienstunfähigkeit in der Regel ohne Versorgung entlassen. Das ist die größte Lücke im Vorbereitungsdienst.
  • Diensthaftpflicht: Für Regressforderungen Deines Dienstherrn — schon im Referendariat relevant.

Statt den billigsten Einstieg zu suchen, lohnt der Blick auf die Leistungen: Der Anwärtertarif entscheidet oft darüber, was Dich später als Beamter erwartet. Mehr dazu auf der Seite PKV für Beamtenanwärter.

Was das für Dich heißt

Höhere Bezüge verändern Deine Absicherung — in eine Richtung

Die Besoldungsrunde wirkt sich nicht auf alle Verträge gleich aus. Diese drei Punkte solltest Du nach einer Erhöhung prüfen.

Dienstunfähigkeit: Lücke wächst mit

Deine Bezüge sind die Rechengrundlage für das, was Dir bei Dienstunfähigkeit fehlt. Steigen sie, wächst die Lücke — eine vor Jahren abgeschlossene DU-Rente passt dann oft nicht mehr. Rechne sie im DU-Lücken-Rechner nach.

PKV-Beitrag: unverändert

Dein Beitrag zur privaten Krankenversicherung hängt nicht am Einkommen, sondern an Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beihilfebemessungssatz und Tarif. Eine Besoldungserhöhung verteuert ihn also nicht — anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Pension: später mehr

Das Ruhegehalt bemisst sich an den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Eine dauerhafte Erhöhung wirkt deshalb doppelt — heute auf Dein Netto und später auf Deine Versorgung.

Ein Hinweis zur Nachzahlung: Wo das Gesetz erst spät kommt, fließt die Erhöhung rückwirkend als Einmalbetrag — in Bremen sogar für die Jahre 2024 bis 2026. Erfahrungsgemäß verschwindet so ein Betrag schnell im Alltag. Er ist der praktischste Moment, um eine offene Lücke zu schließen, statt sie ein weiteres Jahr mitzuschleppen.
Nicht verwechseln

Besoldungsrunde und amtsangemessene Alimentation sind zwei Themen

Die Besoldungsrunde überträgt einen Tarifabschluss. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob Deine Besoldung überhaupt verfassungsgemäß ist. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht im September 2025 einen neuen Maßstab gesetzt: Die Besoldung muss mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen.

Mehrere Länder bessern deshalb zusätzlich nach — Brandenburg mit rund 7 bis 18 Prozent rückwirkend ab Januar 2026, Bremen mit 2,5 Prozent rückwirkend ab Januar 2024. Andere Verfahren laufen noch.

Wichtig dabei: Rückwirkende Nachzahlungen erreichen in der Regel nur diejenigen, die ihre Ansprüche im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht haben. Alles Weitere dazu auf unserer Seite Amtsangemessene Alimentation.

Wir leisten keine Rechtsberatung. Als Versicherungsmakler dürfen wir Dir nicht sagen, ob und wie Du Widerspruch einlegen solltest. Die richtigen Ansprechpartner sind:
  • Deine Gewerkschaft oder Dein Berufsverband — viele stellen jährlich Musterschreiben bereit,
  • ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
  • oder Dein Personalrat.
Was höhere Bezüge für Deine Absicherung bedeuten, besprechen wir dagegen gern mit Dir — an keine Gesellschaft gebunden.
Häufige Fragen

Fragen zur Besoldungsrunde 2026

Wie viel mehr Besoldung gibt es 2026?
Grundlage ist der Tarifabschluss für die Länder vom 14. Februar 2026: insgesamt 5,8 Prozent in drei Schritten über 27 Monate — 2,8 Prozent ab 1. April 2026 (mindestens 100 Euro), 2,0 Prozent ab 1. März 2027 und 1,0 Prozent ab 1. Januar 2028. Mehrere Länder erhöhen abweichend davon stärker, etwa Nordrhein-Westfalen mit 3,36 Prozent auf die Grundgehälter, Rheinland-Pfalz mit 3,3 Prozent und Berlin mit 3,8 Prozent.
Warum bekommen Beamte die Erhöhung später als Tarifbeschäftigte?
Für Beamtinnen und Beamte gilt kein Tarifvertrag. Der Tarifabschluss muss erst durch ein Landesgesetz auf die Besoldung übertragen werden, und dieses Gesetzgebungsverfahren dauert Monate. Deshalb wird die Erhöhung fast überall rückwirkend gezahlt — der Termin, an dem das Geld tatsächlich auf dem Konto liegt, unterscheidet sich je nach Land aber deutlich.
Steigen auch die Anwärterbezüge?
Ja, allerdings meist nicht prozentual, sondern um feste Beträge. In Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern steigen die Anwärterbezüge um 60 Euro im Jahr 2026, um weitere 60 Euro im Jahr 2027 und um 30 Euro im Jahr 2028. Feste Beträge wirken im Vorbereitungsdienst prozentual stärker als bei höheren Besoldungsgruppen.
Muss ich trotz der Erhöhung Widerspruch gegen meine Besoldung einlegen?
Die Besoldungsrunde und die Frage der amtsangemessenen Alimentation sind zwei verschiedene Dinge. Die Erhöhung überträgt den Tarifabschluss; ob die Besoldung insgesamt verfassungsgemäß ist, prüfen die Gerichte weiter. Ansprüche werden in der Regel nur für das Jahr berücksichtigt, in dem Du sie geltend machst. Ob ein Widerspruch für Dich sinnvoll ist, klärst Du mit Deiner Gewerkschaft, Deinem Personalrat oder einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht — wir leisten als Versicherungsmakler keine Rechtsberatung.
Was bedeutet eine höhere Besoldung für meine Versicherungen?
Deine Bezüge sind die Rechengrundlage für Deine Dienstunfähigkeitsabsicherung: Steigen sie, wächst die Lücke, die bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit entsteht. Auf die Beiträge Deiner privaten Krankenversicherung wirkt sich die Erhöhung dagegen nicht aus — der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beihilfebemessungssatz und Tarif, nicht nach Deinem Einkommen.
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