Besoldungsrunde 2026: Wer wie viel bekommt — und wann
Der Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 ist gesetzt, bei der Übertragung auf die Beamtenschaft sind die Länder aber unterschiedlich weit. Hier findest Du den Stand in allen 16 Ländern und beim Bund: Wie viel erhöht wird, ob das Gesetz schon beschlossen ist, wann ausgezahlt wird — und was das für Deine Anwärterbezüge bedeutet.
- Grundlage ist der TV-L-Abschluss vom 14. Februar 2026: insgesamt 5,8 Prozent in drei Schritten über 27 Monate — 2,8 % ab 1. April 2026 (mindestens 100 Euro), 2,0 % ab 1. März 2027, 1,0 % ab 1. Januar 2028.
- Beschlossen ist die Anpassung inzwischen in neun Ländern. In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, im Saarland und in Thüringen steht der Landtagsbeschluss noch aus — gezahlt wird dort teils schon im Vorgriff.
- Mehrere Länder gehen über die 2,8 % hinaus: Berlin 3,8 %, NRW 3,36 % auf die Grundgehälter, Rheinland-Pfalz 3,3 %, Hessen 3,02 % (ab 1. Juli, mindestens 110 Euro).
- Anwärterbezüge steigen fast überall um feste Beträge statt um Prozente: 60 Euro ab April 2026, 60 Euro 2027 und 30 Euro 2028. Ausnahmen: Berlin 90 Euro, Hessen 3,02 %, Hamburg ab 2027 prozentual.
- Die Auszahlungstermine liegen weit auseinander: von Juni bis Dezember 2026; Bayern erhöht erst zum 1. Oktober 2026.
Ein Tarifabschluss, 16 verschiedene Gesetze
Für Beamtinnen und Beamte gibt es keinen Tarifvertrag. Verhandelt wird für die Tarifbeschäftigten der Länder — das Ergebnis vom 14. Februar 2026 muss anschließend durch ein Landesgesetz auf Besoldung und Versorgung übertragen werden. Genau daraus entsteht die Ungleichzeitigkeit, die Du gerade beobachtest: Manche Länder haben ihr Gesetz längst verkündet und ausgezahlt, andere beraten noch im Landtag.
Die meisten Länder übertragen den Abschluss zeit- und wirkungsgleich, also mit denselben Prozentsätzen und zu denselben Terminen. Einige gehen darüber hinaus — teils, weil sie zusätzlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation erfüllen müssen. Andere verschieben den Termin nach hinten: Bayern erhöht erst zum 1. Oktober 2026, ein halbes Jahr später als der Rest.
Was nahezu überall gilt: Die Erhöhung wirkt rückwirkend. Verzögert sich das Gesetz, bekommst Du die Differenz später als Nachzahlung — nicht selten als spürbarer Einmalbetrag.
Die drei Stufen im Überblick
- 2,8 Prozent ab 1. April 2026, mindestens jedoch 100 Euro im Monat
- 2,0 Prozent ab 1. März 2027
- 1,0 Prozent ab 1. Januar 2028
Zusammen ergibt das 5,8 Prozent über eine Laufzeit von 27 Monaten. Die Mindestbeträge sorgen dafür, dass die unteren Besoldungsgruppen prozentual stärker profitieren.
Wie sich Deine Bezüge im Vorbereitungsdienst zusammensetzen, rechnest Du im Anwärterbezüge-Rechner nach.
Stand in allen 16 Ländern und beim Bund
Momentaufnahme vom 28. September 2026. Weil sich der Stand wöchentlich ändert, führen wir die laufenden Meldungen in unserer News-Sektion — dort steht jeweils die Quelle zur einzelnen Meldung.
| Dienstherr | Stand des Verfahrens | Erhöhung 2026 | Auszahlung |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Gesetzentwurf, Verfahren läuft | 2,82 % ab 1. April; Anwärter +60 Euro | bereits mit den Augustbezügen (im Vorgriff) |
| Bayern | Gesetzentwurf, Landtagsbeschluss steht aus | 2,82 % erst ab 1. Oktober; Anwärter +60 Euro | ab Oktober 2026, unter Vorbehalt |
| Berlin | Gesetz verkündet | 3,8 % ab 1. April; Anwärter +90 Euro | mit den Augustbezügen |
| Brandenburg | Gesetzentwurf im Landtag (Drucksache 8/3322 vom 1. September) | verfassungskonforme Anhebung rückwirkend ab 1. Januar, je nach Gruppe rund 7 bis 18 %; Anwärter +60 Euro ab 1. Januar | geplant mit den Dezemberbezügen, unter Vorbehalt |
| Bremen | Senatsentwurf vom 4. August, Bürgerschaft steht aus | 2,8 % ab 1. April, dazu 2,5 % rückwirkend ab 1. Januar 2024; Anwärter +60 Euro | voraussichtlich ab Dezember, unter Vorbehalt |
| Hamburg | Senatsentwurf (beschlossen am 11. August), Bürgerschaft steht aus | 2,8 % ab 1. April, dazu neue jährliche Sonderzahlung; Anwärter +60 Euro, ab März 2027 +4,2 % | angekündigt noch 2026 |
| Hessen | Gesetz vom Landtag am 2. September beschlossen | 3,02 % ab 1. Juli, mindestens 110 Euro; Anwärter ebenfalls +3,02 % | seit Ende Juli im Vorgriff |
| Mecklenburg-Vorpommern | Gesetz verkündet (vom 8. Juli) | 2,8 % ab 1. April, mindestens 100 Euro; Anwärter +60 Euro | seit den Junibezügen, rückwirkend ab April |
| Niedersachsen | Gesetz verkündet | 2,8 % ab 1. April | erfolgt |
| Nordrhein-Westfalen | Gesetz beschlossen und verkündet | 3,36 % auf die Grundgehälter, 2,8 % auf Familienzuschläge und weitere Bestandteile; Anwärter +60 Euro | mit den Julibezügen, rückwirkend ab 1. April |
| Rheinland-Pfalz | Gesetz vom Landtag am 16. September beschlossen | 3,3 % ab 1. April; Anwärter +60 Euro | mit den Septemberbezügen, rückwirkend ab April |
| Saarland | Gesetzentwurf, Verfahren läuft | 2,8 % ab 1. April; Anwärter +60 Euro | seit den Junibezügen als Abschlag unter Vorbehalt |
| Sachsen | Gesetz verkündet (vom 12. Mai) | 2,82 % ab 1. April; Anwärter +60 Euro | Ende Juli, rückwirkend ab April |
| Sachsen-Anhalt | Gesetz beschlossen | 2,8 % ab 1. April; Anwärter +60 Euro | nach Umsetzung durch die Bezügestelle |
| Schleswig-Holstein | Gesetz vom Landtag im September beschlossen | gestaffelt: 3,2 % rückwirkend ab 1. Januar 2025 (mindestens 125 Euro), 4,0 % ab 1. Januar 2026; Anwärter +60 Euro ab 1. April 2026 | mit den Novemberbezügen, rückwirkend |
| Thüringen | Gesetzentwurf im Landtag (Drucksache 8/3723), Beschluss voraussichtlich im Oktober | 2,8 % ab 1. April, dazu Jahressonderzahlung von 4,8 %; Anwärter +60 Euro | Nachzahlung voraussichtlich mit den Novemberbezügen |
| Bund | Referentenentwurf vom 14. April, Kabinettsbeschluss steht aus | 3,0 % rückwirkend ab 1. April 2025 und mindestens 2,8 % ab 1. Mai 2026; Kernstück ist der Wegfall der Stufe 1 | läuft bereits als monatlicher Abschlag |
Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist ausschließlich das jeweilige Besoldungsgesetz Deines Dienstherrn in seiner geltenden Fassung. Belege zu den einzelnen Punkten findest Du bei der jeweiligen Meldung in der News-Sektion, unter anderem von der Senatspressestelle Bremen, vom Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW und vom Ministerium der Finanzen Brandenburg.
Anwärterbezüge steigen um feste Beträge — nicht um Prozente
Wenn über „2,8 Prozent mehr" berichtet wird, ist damit fast nie Dein Anwärtergrundbetrag gemeint. Für Anwärterinnen und Anwärter setzen die Länder in aller Regel feste Erhöhungsbeträge fest. In fast allen Ländern sind das 60 Euro ab April 2026, noch einmal 60 Euro 2027 und 30 Euro 2028. Ausnahmen: Berlin hebt 2026 um 90 Euro an, Hessen erhöht die Anwärtergrundbeträge wie die Besoldung um 3,02 %, Hamburg ab 2027 um 4,2 %, und Brandenburg zieht die 60 Euro auf den 1. Januar 2026 vor.
Das ist keine Benachteiligung, im Gegenteil: Bezogen auf einen Anwärtergrundbetrag von rund 1.500 bis 1.900 Euro wirken 60 Euro prozentual stärker als 2,8 Prozent. Für Dein Budget im Vorbereitungsdienst ist der Unterschied spürbar.
Was in Deinem Land konkret gilt, findest Du auf unseren Länderseiten zu den Anwärterbezügen. Wie viel davon netto übrig bleibt, rechnest Du im Anwärterbezüge-Rechner aus.
Was Du mit dem Plus sinnvoll machst
- Krankenversicherung zuerst: Als Anwärter brauchst Du eine beihilfekonforme Absicherung ab Tag 1 — die Beihilfe zahlt nur einen Teil.
- Dienstunfähigkeit: Auf Widerruf oder auf Probe wirst Du bei Dienstunfähigkeit in der Regel ohne Versorgung entlassen. Das ist die größte Lücke im Vorbereitungsdienst.
- Diensthaftpflicht: Für Regressforderungen Deines Dienstherrn — schon im Referendariat relevant.
Statt den billigsten Einstieg zu suchen, lohnt der Blick auf die Leistungen: Der Anwärtertarif entscheidet oft darüber, was Dich später als Beamter erwartet. Mehr dazu auf der Seite PKV für Beamtenanwärter.
Höhere Bezüge verändern Deine Absicherung — in eine Richtung
Die Besoldungsrunde wirkt sich nicht auf alle Verträge gleich aus. Diese drei Punkte solltest Du nach einer Erhöhung prüfen.
Dienstunfähigkeit: Lücke wächst mit
Deine Bezüge sind die Rechengrundlage für das, was Dir bei Dienstunfähigkeit fehlt. Steigen sie, wächst die Lücke — eine vor Jahren abgeschlossene DU-Rente passt dann oft nicht mehr. Rechne sie im DU-Lücken-Rechner nach.
PKV-Beitrag: unverändert
Dein Beitrag zur privaten Krankenversicherung hängt nicht am Einkommen, sondern an Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beihilfebemessungssatz und Tarif. Eine Besoldungserhöhung verteuert ihn also nicht — anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Pension: später mehr
Das Ruhegehalt bemisst sich an den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Eine dauerhafte Erhöhung wirkt deshalb doppelt — heute auf Dein Netto und später auf Deine Versorgung.
Besoldungsrunde und amtsangemessene Alimentation sind zwei Themen
Die Besoldungsrunde überträgt einen Tarifabschluss. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob Deine Besoldung überhaupt verfassungsgemäß ist. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht im September 2025 einen neuen Maßstab gesetzt: Die Besoldung muss mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen.
Mehrere Länder bessern deshalb zusätzlich nach — Brandenburg mit rund 7 bis 18 Prozent rückwirkend ab Januar 2026, Bremen mit 2,5 Prozent rückwirkend ab Januar 2024. Andere Verfahren laufen noch.
Wichtig dabei: Soweit ein Land die Besoldung per Gesetz rückwirkend anhebt — wie Brandenburg und Bremen —, erhalten alle Betroffenen die Nachzahlung. Für Zeiträume, die der Gesetzgeber nicht selbst korrigiert, profitieren nach der Rechtsprechung in der Regel nur diejenigen, die ihre Ansprüche zeitnah im jeweiligen Haushaltsjahr geltend gemacht haben. Alles Weitere dazu auf unserer Seite Amtsangemessene Alimentation.
- Deine Gewerkschaft oder Dein Berufsverband — viele stellen jährlich Musterschreiben bereit,
- ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
- oder Dein Personalrat.
Fragen zur Besoldungsrunde 2026
Wie viel mehr Besoldung gibt es 2026?
Warum bekommen Beamte die Erhöhung später als Tarifbeschäftigte?
Steigen auch die Anwärterbezüge?
Muss ich trotz der Erhöhung Widerspruch gegen meine Besoldung einlegen?
Was bedeutet eine höhere Besoldung für meine Versicherungen?
Mehr Bezüge sind schön. Passende Absicherung ist besser.
Wann Dein Land zahlt, entscheidet der Landtag. Ob Deine Absicherung noch zu Deinen Bezügen passt, klären wir gemeinsam — im kostenlosen Beamten-Check. An keine Gesellschaft gebunden, unverbindlich, ohne Verkaufsdruck.
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