Der Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 ist gesetzt, bei der Übertragung auf die Beamtenschaft sind die Länder aber unterschiedlich weit. Hier findest Du den Stand in allen 16 Ländern und beim Bund: Wie viel erhöht wird, ob das Gesetz schon beschlossen ist, wann ausgezahlt wird — und was das für Deine Anwärterbezüge bedeutet.
Für Beamtinnen und Beamte gibt es keinen Tarifvertrag. Verhandelt wird für die Tarifbeschäftigten der Länder — das Ergebnis vom 14. Februar 2026 muss anschließend durch ein Landesgesetz auf Besoldung und Versorgung übertragen werden. Genau daraus entsteht die Ungleichzeitigkeit, die Du gerade beobachtest: Manche Länder haben ihr Gesetz längst verkündet und ausgezahlt, andere beraten noch im Landtag.
Die meisten Länder übertragen den Abschluss zeit- und wirkungsgleich, also mit denselben Prozentsätzen und zu denselben Terminen. Einige gehen darüber hinaus — teils, weil sie zusätzlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation erfüllen müssen. Andere verschieben den Termin nach hinten: Bayern erhöht erst zum 1. Oktober 2026, ein halbes Jahr später als der Rest.
Was nahezu überall gilt: Die Erhöhung wirkt rückwirkend. Verzögert sich das Gesetz, bekommst Du die Differenz später als Nachzahlung — nicht selten als spürbarer Einmalbetrag.
Zusammen ergibt das 5,8 Prozent über eine Laufzeit von 27 Monaten. Die Mindestbeträge sorgen dafür, dass die unteren Besoldungsgruppen prozentual stärker profitieren.
Wie sich Deine Bezüge im Vorbereitungsdienst zusammensetzen, rechnest Du im Anwärterbezüge-Rechner nach.
Momentaufnahme vom 17. August 2026. Weil sich der Stand wöchentlich ändert, führen wir die laufenden Meldungen in unserer News-Sektion — dort steht jeweils die Quelle zur einzelnen Meldung.
| Dienstherr | Stand des Verfahrens | Erhöhung 2026 | Auszahlung |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Gesetzentwurf, Verfahren läuft | 2,82 % ab 1. April | bereits mit den Augustbezügen (im Vorgriff) |
| Bayern | Entwurf, bewusst späterer Termin | 2,82 % erst ab 1. Oktober | ab Oktober 2026 |
| Berlin | Gesetz verkündet | 3,8 % ab 1. April | mit den Augustbezügen |
| Brandenburg | Einigung im Spitzengespräch, Gesetz folgt | verfassungskonforme Anhebung rückwirkend ab 1. Januar, je nach Gruppe rund 7 bis 18 % | noch offen |
| Bremen | Senatsbeschluss vom 4. August, Bürgerschaft folgt | 2,8 % ab 1. April, dazu 2,5 % rückwirkend ab 1. Januar 2024 | noch offen |
| Hamburg | Senatsentwurf | 2,8 % ab 1. April, dazu neue jährliche Sonderzahlung | frühestens viertes Quartal |
| Hessen | eigener Weg, Verfahren läuft | 3,02 % ab 1. Juli, mindestens 110 Euro | nach Abschluss des Verfahrens |
| Mecklenburg-Vorpommern | Gesetz Ende Juli verabschiedet | 2,8 % ab 1. April, mindestens 100 Euro | seit den Junibezügen (Abschlag) |
| Niedersachsen | Gesetz verkündet | 2,8 % ab 1. April | erfolgt |
| Nordrhein-Westfalen | Gesetz beschlossen und verkündet | 3,36 % auf die Grundgehälter, 2,8 % auf Familienzuschläge und weitere Bestandteile | mit den Julibezügen, rückwirkend ab 1. April |
| Rheinland-Pfalz | Gesetzentwurf, Verfahren läuft | 3,3 % ab 1. April | voraussichtlich mit der Zahlung für September |
| Saarland | Gesetzentwurf, Verfahren läuft | 2,8 % ab 1. April | noch offen |
| Sachsen | Gesetz verkündet | 2,82 % ab 1. April | seit Juni 2026 |
| Sachsen-Anhalt | Gesetz beschlossen | 2,8 % ab 1. April | nach Umsetzung durch die Bezügestelle |
| Schleswig-Holstein | Gesetzentwurf, Verfahren läuft | gestaffelt: 3,2 % rückwirkend ab 1. Januar 2025 (mindestens 125 Euro), 4,0 % ab 1. Januar 2026 | noch offen |
| Thüringen | Gesetzentwurf im Landtag | 2,8 % ab 1. April, dazu Jahressonderzahlung von 4,8 % | frühestens viertes Quartal |
| Bund | Referentenentwurf vom 14. April, weiter in der Abstimmung | 3,0 % rückwirkend ab 1. April 2025 und mindestens 2,8 % ab 1. Mai 2026; Kernstück ist der Wegfall der Stufe 1 | läuft bereits als monatlicher Abschlag |
Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist ausschließlich das jeweilige Besoldungsgesetz Deines Dienstherrn in seiner geltenden Fassung. Belege zu den einzelnen Punkten findest Du bei der jeweiligen Meldung in der News-Sektion, unter anderem von der Senatspressestelle Bremen, vom Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW und vom Ministerium der Finanzen Brandenburg.
Wenn über „2,8 Prozent mehr" berichtet wird, ist damit fast nie Dein Anwärtergrundbetrag gemeint. Für Anwärterinnen und Anwärter setzen die Länder in aller Regel feste Erhöhungsbeträge fest. In Nordrhein-Westfalen und in Mecklenburg-Vorpommern sind das 60 Euro im Jahr 2026, noch einmal 60 Euro im Jahr 2027 und 30 Euro im Jahr 2028.
Das ist keine Benachteiligung, im Gegenteil: Bezogen auf einen Anwärtergrundbetrag von rund 1.500 bis 1.900 Euro wirken 60 Euro prozentual stärker als 2,8 Prozent. Für Dein Budget im Vorbereitungsdienst ist der Unterschied spürbar.
Was in Deinem Land konkret gilt, findest Du auf unseren Länderseiten zu den Anwärterbezügen. Wie viel davon netto übrig bleibt, rechnest Du im Anwärterbezüge-Rechner aus.
Statt den billigsten Einstieg zu suchen, lohnt der Blick auf die Leistungen: Der Anwärtertarif entscheidet oft darüber, was Dich später als Beamter erwartet. Mehr dazu auf der Seite PKV für Beamtenanwärter.
Die Besoldungsrunde wirkt sich nicht auf alle Verträge gleich aus. Diese drei Punkte solltest Du nach einer Erhöhung prüfen.
Deine Bezüge sind die Rechengrundlage für das, was Dir bei Dienstunfähigkeit fehlt. Steigen sie, wächst die Lücke — eine vor Jahren abgeschlossene DU-Rente passt dann oft nicht mehr. Rechne sie im DU-Lücken-Rechner nach.
Dein Beitrag zur privaten Krankenversicherung hängt nicht am Einkommen, sondern an Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beihilfebemessungssatz und Tarif. Eine Besoldungserhöhung verteuert ihn also nicht — anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das Ruhegehalt bemisst sich an den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Eine dauerhafte Erhöhung wirkt deshalb doppelt — heute auf Dein Netto und später auf Deine Versorgung.
Die Besoldungsrunde überträgt einen Tarifabschluss. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob Deine Besoldung überhaupt verfassungsgemäß ist. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht im September 2025 einen neuen Maßstab gesetzt: Die Besoldung muss mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen.
Mehrere Länder bessern deshalb zusätzlich nach — Brandenburg mit rund 7 bis 18 Prozent rückwirkend ab Januar 2026, Bremen mit 2,5 Prozent rückwirkend ab Januar 2024. Andere Verfahren laufen noch.
Wichtig dabei: Rückwirkende Nachzahlungen erreichen in der Regel nur diejenigen, die ihre Ansprüche im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht haben. Alles Weitere dazu auf unserer Seite Amtsangemessene Alimentation.
Wann Dein Land zahlt, entscheidet der Landtag. Ob Deine Absicherung noch zu Deinen Bezügen passt, klären wir gemeinsam — im kostenlosen Beamten-Check. An keine Gesellschaft gebunden, unverbindlich, ohne Verkaufsdruck.
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