Das Saarland wendet die klassischen Beihilfesätze an — eine pauschale Beihilfe gibt es hier nicht. Was das Landesamt für Zentrale Dienste erstattet und warum die PKV für gesunde Beamte meist die günstigere Wahl ist: hier kompakt und ehrlich.
Das Saarland folgt dem Standardmodell. Ihr persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeamtinnen und -beamten bearbeitet das Landesamt für Zentrale Dienste (LZD) mit seiner Zentralen Beihilfestelle in Saarbrücken die Anträge. Das Saarland bietet keine pauschale Beihilfe an — es bleibt bei der klassischen prozentualen Beihilfe.
Zwei Details, die über die tatsächliche Erstattung entscheiden — im Saarland besonders relevant.
Das Saarland erhebt eine Kostendämpfungspauschale von 25 bis 500 € pro Jahr, die von Ihrer Beihilfe einbehalten wird — die genaue Höhe richtet sich nach Ihrer Besoldungsgruppe. Diesen jährlichen Eigenanteil sollten Sie bei der Wahl von Tarif und Selbstbehalt berücksichtigen, damit die Rechnung am Ende aufgeht.
Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Sie, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der landesrechtlichen Grenze liegt (maßgeblich ist meist der Steuerbescheid des vorletzten Jahres). Die Grenzen wurden 2026 vielerorts angehoben und reichen bundesweit grob von 12.000 € bis rund 24.700 €. Den für das Saarland geltenden Wert prüfen wir mit Ihnen im Beamten-Check.
Der kostenlose Beamten-Check ordnet Ihre Situation nach dem im Saarland geltenden Recht ein — verständlich, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Bundesweit digital.
Jetzt Beamten-Check starten → Andere Bundesländer