Stand: Juli 2026 · Maßgeblich ist die jeweilige Beihilfeverordnung des Landes.
Das Saarland wendet die klassischen Beihilfesätze an — eine pauschale Beihilfe gibt es hier nicht. Was das Landesamt für Zentrale Dienste erstattet und warum die PKV für gesunde Beamte meist die günstigere Wahl ist: hier kompakt und ehrlich.
Das Saarland folgt dem Standardmodell. Dein persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeamtinnen und -beamten bearbeitet das Landesamt für Zentrale Dienste (LZD) mit seiner Zentralen Beihilfestelle in Saarbrücken die Anträge. Das Saarland bietet keine pauschale Beihilfe an — es bleibt bei der klassischen prozentualen Beihilfe.
Zwei Details, die über die tatsächliche Erstattung entscheiden — im Saarland besonders relevant.
Das Saarland erhebt eine Kostendämpfungspauschale von 25 bis 500 € pro Jahr, die von Deiner Beihilfe einbehalten wird — die genaue Höhe richtet sich nach Deiner Besoldungsgruppe. Diesen jährlichen Eigenanteil solltest Du bei der Wahl von Tarif und Selbstbehalt berücksichtigen, damit die Rechnung am Ende aufgeht.
Dein Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Dich, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der landesrechtlichen Grenze liegt (maßgeblich ist meist der Steuerbescheid des vorletzten Jahres). Die Grenzen wurden 2026 vielerorts angehoben und reichen bundesweit grob von 12.000 € bis rund 24.700 €. Den für das Saarland geltenden Wert prüfen wir mit Dir im Beamten-Check.
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Jetzt Beamten-Check starten → Andere BundesländerRechtsgrundlage ist die Saarländische Beihilfeverordnung (BhVO). Wichtig für die Frist: Beihilfe wird nur gewährt, wenn Du sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen bzw. nach Ausstellung der ersten Rechnung beantragst.
Bearbeitet wird durch die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBS).
Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.
Der Anwärtergrundbetrag liegt in Saarland im mittleren Dienst bei 1.483,52 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Saarland.
Die Beihilfe ist Ländersache: Bemessungssätze, Kostendämpfungspauschale und die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe unterscheiden sich von Land zu Land. Wer den Dienstherrn wechselt, sollte das vorher prüfen.
Keine pauschale Beihilfe — klassische Beihilfe plus beihilfekonformer PKV-Resttarif.
Zu Rheinland-PfalzKeine pauschale Beihilfe — klassische Beihilfe plus beihilfekonformer PKV-Resttarif.
Zu HessenPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu Baden-WürttembergKeine pauschale Beihilfe — klassische Beihilfe plus beihilfekonformer PKV-Resttarif.
Zu Nordrhein-Westfalen