Rheinland-Pfalz wendet die klassischen Beihilfesätze an — eine pauschale Beihilfe gibt es hier nicht. Was das Landesamt für Finanzen erstattet und warum die PKV in Rheinland-Pfalz für gesunde Beamte meist die günstigere Wahl ist: hier kompakt und ehrlich.
Rheinland-Pfalz folgt dem Standardmodell. Ihr persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeamtinnen und -beamten bearbeitet das Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz (LfF) mit seiner Beihilfestelle die Anträge. Rheinland-Pfalz bietet keine pauschale Beihilfe an — es bleibt bei der klassischen prozentualen Beihilfe.
Ein Detail macht Rheinland-Pfalz besonders — und kann Ihre Erstattung spürbar mindern.
Rheinland-Pfalz erhebt die bundesweit höchste Kostendämpfungspauschale: je nach Besoldungsgruppe 100 bis 750 € pro Jahr, die von Ihrer Beihilfe einbehalten werden. Je kindergeldberechtigtem Kind sinkt der Betrag um 40 €. Diesen jährlichen Eigenanteil sollten Sie bei der Wahl von Tarif und Selbstbehalt unbedingt mitdenken — er verändert die Rechnung merklich.
Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Sie, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der landesrechtlichen Grenze liegt (maßgeblich ist meist der Steuerbescheid des vorletzten Jahres). Die Grenzen wurden 2026 vielerorts angehoben und reichen bundesweit grob von 12.000 € bis rund 24.700 €. Den für Rheinland-Pfalz geltenden Wert prüfen wir mit Ihnen im Beamten-Check.
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