Stand: Juli 2026 · Maßgeblich ist die jeweilige Beihilfeverordnung des Landes.
Rheinland-Pfalz wendet die klassischen Beihilfesätze an — eine pauschale Beihilfe gibt es hier nicht. Was das Landesamt für Finanzen erstattet und warum die PKV in Rheinland-Pfalz für gesunde Beamte meist die günstigere Wahl ist: hier kompakt und ehrlich.
Rheinland-Pfalz folgt dem Standardmodell. Dein persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeamtinnen und -beamten bearbeitet das Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz (LfF) mit seiner Beihilfestelle die Anträge. Rheinland-Pfalz bietet keine pauschale Beihilfe an — es bleibt bei der klassischen prozentualen Beihilfe.
Ein Detail macht Rheinland-Pfalz besonders — und kann Deine Erstattung spürbar mindern.
Rheinland-Pfalz erhebt die bundesweit höchste Kostendämpfungspauschale: je nach Besoldungsgruppe 100 bis 750 € pro Jahr, die von Deiner Beihilfe einbehalten werden. Je kindergeldberechtigtem Kind sinkt der Betrag um 40 €. Diesen jährlichen Eigenanteil solltest Du bei der Wahl von Tarif und Selbstbehalt unbedingt mitdenken — er verändert die Rechnung merklich.
Dein Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Dich, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der landesrechtlichen Grenze liegt (maßgeblich ist meist der Steuerbescheid des vorletzten Jahres). Die Grenzen wurden 2026 vielerorts angehoben und reichen bundesweit grob von 12.000 € bis rund 24.700 €. Den für Rheinland-Pfalz geltenden Wert prüfen wir mit Dir im Beamten-Check.
Der kostenlose Beamten-Check ordnet Deine Situation nach dem in Rheinland-Pfalz geltenden Recht ein — verständlich, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Bundesweit digital.
Jetzt Beamten-Check starten → Andere BundesländerRechtsgrundlage ist die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO). Für die digitale Antragstellung ist ausschließlich das Verfahren eBeihilfe zugelassen; andere elektronische Übermittlungswege werden nicht akzeptiert.
Anbieter ist das Landesamt für Finanzen (LfF) über ebeihilfe.rlp.de und die App „einfach-einreichen“.
Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.
Der Anwärtergrundbetrag liegt in Rheinland-Pfalz im mittleren Dienst bei 1.571,65 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Rheinland-Pfalz.
Die Beihilfe ist Ländersache: Bemessungssätze, Kostendämpfungspauschale und die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe unterscheiden sich von Land zu Land. Wer den Dienstherrn wechselt, sollte das vorher prüfen.
Keine pauschale Beihilfe — klassische Beihilfe plus beihilfekonformer PKV-Resttarif.
Zu Nordrhein-WestfalenKeine pauschale Beihilfe — klassische Beihilfe plus beihilfekonformer PKV-Resttarif.
Zu HessenPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu Baden-WürttembergKeine pauschale Beihilfe — klassische Beihilfe plus beihilfekonformer PKV-Resttarif.
Zu Saarland