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Beihilfe & PKV · Freistaat Sachsen

Beihilfe für Beamte in Sachsen

Sachsen hat eine eigene Beihilfesystematik, die im Detail von der Bundestabelle abweichen kann — und bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe. Wer in den sächsischen Landesdienst geht, sollte Beihilfesatz und Tarifquote deshalb genau nach sächsischem Recht prüfen. Wir helfen dabei.

Eigene Systematik: Sachsen regelt die Beihilfe in einer eigenen Verordnung, deren Sätze und Detailregeln im Einzelfall von der Bundestabelle abweichen können. Verlassen Sie sich für Ihren konkreten Bemessungssatz und die passende PKV-Quote deshalb nicht auf die Bundeswerte, sondern auf die Sächsische Beihilfeverordnung — oder auf unsere Prüfung im Beamten-Check.
Die Bemessungssätze

Was der Freistaat Sachsen erstattet

Als grobe Orientierung — verbindlich ist die Sächsische Beihilfeverordnung.

PersonengruppeBeihilfesatz (Orientierung)Anmerkung
Aktive Beamterund 50 %Grundsatz — Details nach SächsBhVO prüfen
Aktive Beamte mit mehreren KindernhöherErhöhung je nach Familiensituation
Ehe-/Lebenspartneri. d. R. 70 %nur unterhalb der Einkommensgrenze
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %solange berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfängeri. d. R. 70 %im Ruhestand
Bitte konkret prüfen: Weil Sachsen eine eigene Systematik hat, ist eine individuelle Prüfung besonders wichtig. Der Beihilferechner gibt eine erste Orientierung; im kostenlosen Beamten-Check ordnen wir Ihren tatsächlichen Satz und die passende PKV-Quote ein.
Beihilfestelle & pauschale Beihilfe

Das LSF — und die pauschale Alternative

Für die Landesbeamtinnen und -beamten ist das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) mit Sitz in Dresden zuständig. Sachsen bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.

  • Einbahnstraße: Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich — nie ohne Vergleichsrechnung entscheiden.
  • Eigene Systematik beachten: Gerade in Sachsen lohnt sich die genaue Prüfung von Satz und Tarifquote.
  • Für junge, gesunde Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und beihilfekonformer PKV meist deutlich günstiger.
Pauschale Beihilfe im Detail
eigenesächsische Beihilfesystematik — nach SächsBhVO prüfen.
0Beihilfe für berücksichtigungsfähige Kinder.
japauschale Beihilfe als Wahlmöglichkeit — meist unwiderruflich.
ab 0im Monat kostet die PKV im Anwärtertarif.
Häufige Fragen

Beihilfe Sachsen — kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe in Sachsen?
Sachsen hat eine eigene Systematik, die im Detail von der Bundestabelle abweichen kann. Als Orientierung: rund 50 % für aktive Beamte, höhere Sätze bei mehreren Kindern, 80 % für Kinder. Verbindlich ist die Sächsische Beihilfeverordnung (SächsBhVO) — prüfen Sie Ihren Satz nach sächsischem Recht.
Gibt es in Sachsen die pauschale Beihilfe?
Ja. Sachsen bietet die pauschale Beihilfe an: einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich und sollte nie ohne Vergleichsrechnung getroffen werden.
Wer bearbeitet in Sachsen die Beihilfe?
Das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) mit Sitz in Dresden. Rechnungen reichen Sie dort ein und erhalten Ihren Bemessungssatz erstattet.
Sächsische Regeln, klar erklärt.

Eigene Systematik? Wir prüfen Ihren Satz genau.

Der kostenlose Beamten-Check ordnet Ihre Situation nach sächsischem Recht ein — gerade wegen der eigenen Systematik ist das hier besonders wertvoll. Verständlich, unverbindlich, ohne Verkaufsdruck.

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