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Beihilfe & PKV · Freistaat Sachsen

Beihilfe Sachsen 2026: Beihilfesätze, Antrag und pauschale Beihilfe

Stand: September 2026 · Maßgeblich ist die jeweilige Beihilfeverordnung des Landes.

Sachsen hat seit 2024 eigene, feste Beihilfesätze — und die sind großzügiger als anderswo: bis zu 90 % ab zwei Kindern, 90 % für Kinder und Ehepartner. Für Deinen PKV-Tarif heißt das: oft nur 10 bis 30 % Restkosten. Dazu bietet der Freistaat die pauschale Beihilfe. Wir ordnen beides ein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beihilfesätze Sachsen (seit 1. Januar 2024): aktive Beamte 50 % ohne Kind, 70 % mit einem Kind, 90 % ab zwei Kindern; Versorgungsempfänger 70 % (ab zwei Kindern 90 %); berücksichtigungsfähige Kinder und Ehe-/Lebenspartner in der Regel 90 %. Ein einmal erreichter Satz sinkt nicht, wenn Kinder später wegfallen. Für Pflegeaufwendungen gelten abweichende Sätze.
  • Beihilfestelle: das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) in Dresden.
  • Pauschale Beihilfe: Sachsen bietet sie an — 50 % Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich, deshalb nie ohne Vergleichsrechnung entscheiden.
  • Rechtsgrundlage ist § 57 der Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO). Stand: September 2026.
Seit 1. Januar 2024 höhere Sätze: Sachsen zahlt mit einem Kind 70 %, ab zwei Kindern 90 % — und für Kinder und Ehepartner in der Regel 90 % statt der sonst üblichen 80 bzw. 70 %. Wer seinen PKV-Tarif vorher abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob er noch zum neuen Satz passt — sonst zahlst Du für Leistungen, die die Beihilfe schon trägt.
Die Bemessungssätze

Was der Freistaat Sachsen erstattet

Seit 1. Januar 2024 — verbindlich ist § 57 der Sächsischen Beihilfeverordnung. Für Pflegeaufwendungen gelten abweichende Sätze.

PersonengruppeBeihilfesatzAnmerkung
Aktive Beamte ohne Kind50 %Regelsatz
Aktive Beamte mit einem Kind70 %berücksichtigungsfähiges Kind
Aktive Beamte ab zwei Kindern90 %sinkt nicht, wenn die Kinder später wegfallen
Ehe-/Lebenspartner90 %in der Regel; nur unterhalb der Einkommensgrenze
Berücksichtigungsfähige Kinder90 %solange berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger70 %ab zwei Kindern 90 %
Für Deinen Tarif: Weil Sachsen so hohe Sätze zahlt, muss Deine PKV oft nur 10 bis 30 % tragen. Der Beihilferechner gibt eine erste Orientierung; im kostenlosen Beamten-Check ordnen wir Deinen tatsächlichen Satz und die passende PKV-Quote ein.
Beihilfestelle & pauschale Beihilfe

Das LSF — und die pauschale Alternative

Für die Landesbeamtinnen und -beamten ist das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) mit Sitz in Dresden zuständig. Sachsen bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.

  • Einbahnstraße: Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich — nie ohne Vergleichsrechnung entscheiden.
  • Hohe Sätze nutzen: Mit Kindern trägt die Beihilfe 70 bis 90 % — ein passend zugeschnittener PKV-Tarif ist entsprechend günstig.
  • Für junge, gesunde Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und beihilfekonformer PKV meist deutlich günstiger.
Pauschale Beihilfe im Detail
bis 90 %Beihilfe ab zwei Kindern — seit 2024.
90 %Beihilfe für berücksichtigungsfähige Kinder.
japauschale Beihilfe als Wahlmöglichkeit — meist unwiderruflich.
ab 80 €im Monat kostet die PKV im Anwärtertarif.
Häufige Fragen

Beihilfe Sachsen — kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe in Sachsen?
Seit 1. Januar 2024 gelten feste Sätze: aktive Beamte 50 % ohne Kind, 70 % mit einem Kind, 90 % ab zwei Kindern; Versorgungsempfänger 70 %, ab zwei Kindern 90 %; berücksichtigungsfähige Kinder und Ehe-/Lebenspartner in der Regel 90 %. Ein einmal erreichter Satz sinkt nicht, wenn Kinder später wegfallen. Für Pflegeaufwendungen gelten abweichende Sätze. Maßgeblich ist § 57 der Sächsischen Beihilfeverordnung.
Gibt es in Sachsen die pauschale Beihilfe?
Ja. Sachsen bietet die pauschale Beihilfe an: einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich und sollte nie ohne Vergleichsrechnung getroffen werden.
Wer bearbeitet in Sachsen die Beihilfe?
Das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) mit Sitz in Dresden. Rechnungen reichst Du dort ein und erhältst Deinen Bemessungssatz erstattet.
Sächsische Regeln, klar erklärt.

Bis zu 90 % Beihilfe — passt Dein Tarif dazu?

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Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.

Was verdienst Du im Vorbereitungsdienst in Sachsen?

Der Anwärtergrundbetrag liegt in Sachsen im mittleren Dienst bei 1.588,41 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Sachsen.

Beratung vor Ort in Sachsen

Beihilfe ist Landesrecht — die Dienstherren, Beihilfestellen und Besonderheiten unterscheiden sich aber von Stadt zu Stadt. Unsere Stadtseiten für Sachsen: Leipzig, Dresden. Beratung per Video oder Telefon, persönlich im Büro in Osnabrück — alle Städte in der Übersicht.