Beihilfe Sachsen-Anhalt 2026: Beihilfesätze, Antrag und pauschale Beihilfe
Stand: September 2026 · Maßgeblich ist die Bundesbeihilfeverordnung, die in Sachsen-Anhalt gilt.
Sachsen-Anhalt hat keine eigene Beihilfeverordnung, sondern wendet die des Bundes an. Seit 1. Januar 2026 gibt es zusätzlich einen Zuschuss für freiwillig gesetzlich Versicherte. Was die Beihilfe erstattet und welchen Anteil Deine PKV übernehmen muss — hier kompakt und ehrlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Beihilfesätze Sachsen-Anhalt: aktive Beamte 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, Ehe- und Lebenspartner 70 % (unterhalb der Einkommensgrenze), berücksichtigungsfähige Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %.
- Beihilfestelle: die Beihilfefestsetzungsstelle der Bezügeverwaltung beim Finanzamt Dessau-Roßlau. Digital einreichen kannst Du über die App dBeihilfePlus, sonst per Post.
- GKV-Zuschuss statt pauschaler Beihilfe: Seit 1. Januar 2026 zahlt das Land freiwillig gesetzlich Versicherten einen Zuschuss in Höhe der Hälfte ihres Krankenversicherungsbeitrags (§ 3d BesVersEG LSA). Zu einer privaten Krankenversicherung gibt es keinen Zuschuss. Die Wahl ist widerruflich; wer bis 31. Dezember 2026 beantragt, bekommt den Zuschuss rückwirkend ab 1. Januar 2026.
- Rechtsgrundlage ist die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), die über § 3 Abs. 8 BesVersEG LSA gilt. Stand: September 2026.
Was das Land Sachsen-Anhalt erstattet
Sachsen-Anhalt folgt über die Bundesbeihilfeverordnung dem Standardmodell. Dein persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Wer die Beihilfe festsetzt — und der neue GKV-Zuschuss
Für die Landesbeamtinnen und -beamten setzt die Beihilfefestsetzungsstelle der Bezügeverwaltung beim Finanzamt Dessau-Roßlau die Beihilfe fest. Digital einreichen kannst Du über die App dBeihilfePlus, sonst per Post. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es außerdem einen Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (§ 3d BesVersEG LSA): Das Land übernimmt die Hälfte Deines Krankenversicherungsbeitrags, Du verzichtest dafür auf die Beihilfe zu Krankheitskosten.
- Nur für gesetzlich Versicherte: Zu einer privaten Krankenversicherung zahlt Sachsen-Anhalt keinen Zuschuss. Zur Pflegeversicherung gibt es ebenfalls keinen; die Beihilfe bei Pflege bleibt bestehen.
- Widerruflich: Anders als in anderen Ländern kannst Du zurück in die Beihilfe — schriftlich, zum Beginn eines Monats, mit drei Monaten Vorlauf.
- Rückwirkend: Wer bis 31. Dezember 2026 beantragt, erhält den Zuschuss ab 1. Januar 2026.
- Für junge, gesunde Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und beihilfekonformer PKV meist deutlich günstiger.
Einkommensgrenze für Angehörige
Ein Detail, das über den Beihilfeanspruch Deines Partners entscheidet — und die Gesamtkosten Deiner Familie.
Wann ist der Ehepartner berücksichtigungsfähig?
Dein Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Dich, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der Einkommensgrenze liegt. Weil Sachsen-Anhalt die Bundesbeihilfeverordnung anwendet, gilt die Grenze des Bundes: 2026 sind das 22.648 €. Liegt Dein Partner darunter, erhält er 70 % Beihilfe. Die Grenzen aller Länder findest Du unter Beihilfe für Ehepartner.
So wird das Einkommen geprüft
Maßgeblich ist in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes — nachgewiesen über den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres (für 2026 also 2024). Fällt der Partner aus der Grenze, braucht er eine eigene Krankenversicherung — das sollte in die Planung einfließen. Wir ordnen das im Beamten-Check für Dich ein.
Beihilfe Sachsen-Anhalt — kurz beantwortet
Wie hoch ist die Beihilfe in Sachsen-Anhalt?
Gibt es in Sachsen-Anhalt die pauschale Beihilfe?
Wer bearbeitet in Sachsen-Anhalt die Beihilfe?
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Kostenlosen Beamten-Check starten → Andere BundesländerSo läuft die Beihilfe in Sachsen-Anhalt konkret
Sachsen-Anhalt hat keine eigene Beihilfeverordnung: Über § 3 Abs. 8 BesVersEG LSA gilt die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Die Anträge bearbeitet die Beihilfefestsetzungsstelle der Bezügeverwaltung beim Finanzamt Dessau-Roßlau.
Digital einreichen kannst Du über die BeihilfeApp dBeihilfePlus; alternativ geht der Antrag per Post.
Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.
Was verdienst Du im Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhalt?
Der Anwärtergrundbetrag liegt in Sachsen-Anhalt im mittleren Dienst bei 1.518,94 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Sachsen-Anhalt.
Beihilfe in den Nachbarländern von Sachsen-Anhalt
Die Beihilfe ist Ländersache: Bemessungssätze, Kostendämpfungspauschale und die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe unterscheiden sich von Land zu Land. Wer den Dienstherrn wechselt, sollte das vorher prüfen.
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