Sachsen-Anhalt wendet die klassischen Beihilfesätze an und bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe. Was das Landesverwaltungsamt erstattet und welchen Anteil Ihre PKV übernehmen muss — hier kompakt und ehrlich.
Sachsen-Anhalt folgt dem Standardmodell. Ihr persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeamtinnen und -beamten bearbeitet das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mit seiner Bezüge- und Beihilfestelle in Magdeburg die Anträge. Das Land bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.
Ein Detail, das über den Beihilfeanspruch Ihres Partners entscheidet — und die Gesamtkosten Ihrer Familie.
Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Sie, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der in Sachsen-Anhalt geltenden Einkommensgrenze liegt. Bundesweit wurden diese Grenzen 2026 vielerorts angehoben; sie reichen von rund 12.000 € bis knapp 24.700 € (Bund: 22.648 €). Liegt Ihr Partner darunter, erhält er in der Regel 70 % Beihilfe.
Maßgeblich ist in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes — nachgewiesen über den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres (für 2026 also 2024). Fällt der Partner aus der Grenze, braucht er eine eigene Krankenversicherung — das sollte in die Planung einfließen. Wir ordnen das im Beamten-Check für Sie ein.
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