Stand: Juli 2026 · Maßgeblich ist die jeweilige Beihilfeverordnung des Landes.
Sachsen-Anhalt wendet die klassischen Beihilfesätze an und bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe. Was das Landesverwaltungsamt erstattet und welchen Anteil Deine PKV übernehmen muss — hier kompakt und ehrlich.
Sachsen-Anhalt folgt dem Standardmodell. Dein persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeamtinnen und -beamten bearbeitet das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mit seiner Bezüge- und Beihilfestelle in Magdeburg die Anträge. Das Land bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.
Ein Detail, das über den Beihilfeanspruch Deines Partners entscheidet — und die Gesamtkosten Deiner Familie.
Dein Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Dich, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der in Sachsen-Anhalt geltenden Einkommensgrenze liegt. Bundesweit wurden diese Grenzen 2026 vielerorts angehoben; sie reichen von rund 12.000 € bis knapp 24.700 € (Bund: 22.648 €). Liegt Dein Partner darunter, erhält er in der Regel 70 % Beihilfe.
Maßgeblich ist in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes — nachgewiesen über den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres (für 2026 also 2024). Fällt der Partner aus der Grenze, braucht er eine eigene Krankenversicherung — das sollte in die Planung einfließen. Wir ordnen das im Beamten-Check für Dich ein.
Der kostenlose Beamten-Check ordnet Deine Situation nach dem in Sachsen-Anhalt geltenden Recht ein — verständlich, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Bundesweit digital.
Jetzt Beamten-Check starten → Andere BundesländerSachsen-Anhalt hat keine eigene Beihilfeverordnung: Über § 3 Abs. 8 BesVersEG LSA gilt die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Die Anträge werden zentral vom Finanzamt Dessau-Roßlau bearbeitet.
Ein eigenes Online-Antragsportal für Landesbeamte ist derzeit nicht bekannt.
Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.
Der Anwärtergrundbetrag liegt in Sachsen-Anhalt im mittleren Dienst bei 1.518,94 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Sachsen-Anhalt.
Die Beihilfe ist Ländersache: Bemessungssätze, Kostendämpfungspauschale und die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe unterscheiden sich von Land zu Land. Wer den Dienstherrn wechselt, sollte das vorher prüfen.
Pauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu BrandenburgPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu SachsenPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu ThüringenPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu Niedersachsen