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Beihilfe & PKV · Land Sachsen-Anhalt

Beihilfe Sachsen-Anhalt 2026: Beihilfesätze, Antrag und pauschale Beihilfe

Stand: September 2026 · Maßgeblich ist die Bundesbeihilfeverordnung, die in Sachsen-Anhalt gilt.

Sachsen-Anhalt hat keine eigene Beihilfeverordnung, sondern wendet die des Bundes an. Seit 1. Januar 2026 gibt es zusätzlich einen Zuschuss für freiwillig gesetzlich Versicherte. Was die Beihilfe erstattet und welchen Anteil Deine PKV übernehmen muss — hier kompakt und ehrlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beihilfesätze Sachsen-Anhalt: aktive Beamte 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, Ehe- und Lebenspartner 70 % (unterhalb der Einkommensgrenze), berücksichtigungsfähige Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %.
  • Beihilfestelle: die Beihilfefestsetzungsstelle der Bezügeverwaltung beim Finanzamt Dessau-Roßlau. Digital einreichen kannst Du über die App dBeihilfePlus, sonst per Post.
  • GKV-Zuschuss statt pauschaler Beihilfe: Seit 1. Januar 2026 zahlt das Land freiwillig gesetzlich Versicherten einen Zuschuss in Höhe der Hälfte ihres Krankenversicherungsbeitrags (§ 3d BesVersEG LSA). Zu einer privaten Krankenversicherung gibt es keinen Zuschuss. Die Wahl ist widerruflich; wer bis 31. Dezember 2026 beantragt, bekommt den Zuschuss rückwirkend ab 1. Januar 2026.
  • Rechtsgrundlage ist die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), die über § 3 Abs. 8 BesVersEG LSA gilt. Stand: September 2026.
Die Bemessungssätze

Was das Land Sachsen-Anhalt erstattet

Sachsen-Anhalt folgt über die Bundesbeihilfeverordnung dem Standardmodell. Dein persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.

PersonengruppeBeihilfesatzAnmerkung
Aktive Beamte50 %Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
Aktive Beamte ab 2 Kindern70 %ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
Ehe-/Lebenspartner70 %nur unterhalb der Einkommensgrenze
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger70 %im Ruhestand
Dein persönlicher Satz in 30 Sekunden: Der Beihilferechner ermittelt Deinen Bemessungssatz nach dem Recht von Sachsen-Anhalt. Verbindlich ist die Bundesbeihilfeverordnung in der aktuellen Fassung.
Beihilfestelle & GKV-Zuschuss

Wer die Beihilfe festsetzt — und der neue GKV-Zuschuss

Für die Landesbeamtinnen und -beamten setzt die Beihilfefestsetzungsstelle der Bezügeverwaltung beim Finanzamt Dessau-Roßlau die Beihilfe fest. Digital einreichen kannst Du über die App dBeihilfePlus, sonst per Post. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es außerdem einen Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (§ 3d BesVersEG LSA): Das Land übernimmt die Hälfte Deines Krankenversicherungsbeitrags, Du verzichtest dafür auf die Beihilfe zu Krankheitskosten.

  • Nur für gesetzlich Versicherte: Zu einer privaten Krankenversicherung zahlt Sachsen-Anhalt keinen Zuschuss. Zur Pflegeversicherung gibt es ebenfalls keinen; die Beihilfe bei Pflege bleibt bestehen.
  • Widerruflich: Anders als in anderen Ländern kannst Du zurück in die Beihilfe — schriftlich, zum Beginn eines Monats, mit drei Monaten Vorlauf.
  • Rückwirkend: Wer bis 31. Dezember 2026 beantragt, erhält den Zuschuss ab 1. Januar 2026.
  • Für junge, gesunde Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und beihilfekonformer PKV meist deutlich günstiger.
Pauschale Beihilfe im Detail
50 %trägt das Land als Beihilfe für aktive Beamte — mindestens.
70 %ab zwei Kindern und im Ruhestand.
seit 2026Zuschuss zur freiwilligen GKV — widerruflich, nicht zur PKV.
ab 80 €im Monat kostet die PKV im Anwärtertarif.
Feinheiten, die zählen

Einkommensgrenze für Angehörige

Ein Detail, das über den Beihilfeanspruch Deines Partners entscheidet — und die Gesamtkosten Deiner Familie.

Wann ist der Ehepartner berücksichtigungsfähig?

Dein Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Dich, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der Einkommensgrenze liegt. Weil Sachsen-Anhalt die Bundesbeihilfeverordnung anwendet, gilt die Grenze des Bundes: 2026 sind das 22.648 €. Liegt Dein Partner darunter, erhält er 70 % Beihilfe. Die Grenzen aller Länder findest Du unter Beihilfe für Ehepartner.

So wird das Einkommen geprüft

Maßgeblich ist in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes — nachgewiesen über den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres (für 2026 also 2024). Fällt der Partner aus der Grenze, braucht er eine eigene Krankenversicherung — das sollte in die Planung einfließen. Wir ordnen das im Beamten-Check für Dich ein.

Häufige Fragen

Beihilfe Sachsen-Anhalt — kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe in Sachsen-Anhalt?
Sachsen-Anhalt folgt über die Bundesbeihilfeverordnung dem Standardmodell: aktive Beamte 50 %, ab zwei Kindern 70 %, Ehe- und Lebenspartner 70 % (unterhalb der Einkommensgrenze), Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %. Die Bundesbeihilfeverordnung gilt über § 3 Abs. 8 BesVersEG LSA.
Gibt es in Sachsen-Anhalt die pauschale Beihilfe?
Seit 1. Januar 2026 gibt es einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Beitrags — aber nur zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, nicht zur PKV (§ 3d BesVersEG LSA). Anders als in den meisten Ländern ist die Wahl widerruflich: schriftlich zum Beginn eines Monats, mit drei Monaten Vorlauf. Wer bis 31. Dezember 2026 beantragt, erhält den Zuschuss rückwirkend ab 1. Januar 2026.
Wer bearbeitet in Sachsen-Anhalt die Beihilfe?
Die Beihilfefestsetzungsstelle der Bezügeverwaltung beim Finanzamt Dessau-Roßlau. Digital einreichen kannst Du über die App dBeihilfePlus, sonst per Post.
Mitten in Deutschland gut beraten.

Beihilfe, pauschale Beihilfe, PKV — wir sortieren das für Dich.

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Rechtsgrundlage & Antrag in Sachsen-Anhalt

So läuft die Beihilfe in Sachsen-Anhalt konkret

Sachsen-Anhalt hat keine eigene Beihilfeverordnung: Über § 3 Abs. 8 BesVersEG LSA gilt die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Die Anträge bearbeitet die Beihilfefestsetzungsstelle der Bezügeverwaltung beim Finanzamt Dessau-Roßlau.

Digital einreichen kannst Du über die BeihilfeApp dBeihilfePlus; alternativ geht der Antrag per Post.

Kostenlos zum Mitnehmen: Alle Eckdaten zur Beihilfe in Sachsen-Anhalt — Bemessungssätze, zuständige Stelle, Antragsweg und Rechtsgrundlage — als Spickzettel auf einer Seite. Ohne Anmeldung, direkt als PDF. Spickzettel als PDF ↓

Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.

Was verdienst Du im Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhalt?

Der Anwärtergrundbetrag liegt in Sachsen-Anhalt im mittleren Dienst bei 1.518,94 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Sachsen-Anhalt.