Thüringen folgt weitgehend dem Standardmodell — mit einer angenehmen Besonderheit: Versorgungsempfänger erhalten 75 % statt 70 %. Dazu bietet der Freistaat die pauschale Beihilfe. Was das für Ihren PKV-Tarif bedeutet, ordnen wir hier ein.
Thüringen folgt dem Standardmodell — mit 75 % für Versorgungsempfänger.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 75 % | Thüringer Besonderheit (statt 70 %) |
Für die Landesbeamtinnen und -beamten ist die zuständige Beihilfestelle des Freistaats Thüringen für die Festsetzung verantwortlich. Thüringen bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.
Der kostenlose Beamten-Check ordnet Ihre Situation nach Thüringer Recht ein — inklusive der Frage, wie Ihr PKV-Tarif den 75-%-Vorteil im Ruhestand nutzt. Verständlich, unverbindlich, ohne Verkaufsdruck.
Jetzt Beamten-Check starten → Andere Bundesländer