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Bund und Land

Versicherungen für Beamte in Berlin — Bund oder Land ist hier die erste Frage

Nirgendwo arbeiten Bundes- und Landesbeamte so dicht nebeneinander wie in Berlin: Ministerien, Bundespolizei und Bundesbehörden auf der einen Seite, Polizei Berlin, Schulen und Bezirksämter auf der anderen. Welche Beihilfe für Dich gilt, entscheidet der Dienstherr — wir sortieren das kostenfrei, per Video und Telefon.

Beratung kostenfrei Ohne Anbieterbindung Digital per Video & Telefon

Das Wichtigste in Kürze

  • In Berlin gilt zweierlei Recht: Landesbeamte rechnen über das Landesverwaltungsamt (pauschale Beihilfe wählbar), Bundesbeamte nach der Bundesbeihilfeverordnung (ohne pauschale Beihilfe).
  • Beihilfe in Berlin: 50/70/80-Systematik über das Landesverwaltungsamt; die pauschale Beihilfe als GKV-Zuschuss ist wählbar.
  • Achtung Verwaltungsnachwuchs: Der Berliner B.A. „Öffentliche Verwaltung“ läuft im Ausbildungsverhältnis mit GKV-Pflicht — erst der Einstellungsbescheid schafft Klarheit.
  • Unsere Beratung ist kostenfrei und an keine Gesellschaft gebunden — per Video und Telefon, bundesweit.

Stand: August 2026

Die Stadt

Wer in Berlin verbeamtet ist

Hauptstadt heißt: Zwei Dienstherren-Welten teilen sich eine Stadt — mit unterschiedlichen Regeln für dieselbe Straße.

Bundesverwaltung

Ministerien, Bundestag, Bundespolizei, Zoll, Bundesämter: Zehntausende Bundesbeamte arbeiten in Berlin — mit Bundesbesoldung, Bundesbeihilfeverordnung und teils freier Heilfürsorge (Bundespolizei). Die pauschale Beihilfe des Landes gilt für sie nicht.

Versicherungen bei der Bundespolizei

Land Berlin

Polizei Berlin, Feuerwehr, Justiz, Steuerverwaltung und die Schulen: Landesbeamte rechnen über das Landesverwaltungsamt ab und können die pauschale Beihilfe wählen. Berlin verbeamtet auch Lehrkräfte wieder — für viele die erste Beihilfe-Entscheidung ihres Lebens.

Versicherungen für Lehrkräfte

Verwaltungsnachwuchs

Besonderheit beim Nachwuchs: Der Berliner B.A. „Öffentliche Verwaltung“ läuft im Ausbildungsverhältnis mit GKV-Pflicht — anders als die klassischen Anwärterlaufbahnen. Der Einstellungsbescheid entscheidet, welche Versicherungslogik gilt.

Versicherungen für Verwaltungsbeamte
Berlin

Beihilfe und Besoldung: Das gilt für Berlin

Maßgeblich ist immer das Recht Deines Dienstherrn — für die meisten Beamten in Berlin heißt das: Berlin.

Beihilfe

So rechnet das Land Berlin

Berliner Landesbeamte erhalten 50 % Beihilfe, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand 70 %; Ehepartner 70 %, Kinder 80 %. Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Berlin. Auch die pauschale Beihilfe als Zuschuss zur freiwilligen GKV ist in Berlin wählbar — eine dauerhafte Entscheidung.

Bundesbeamte in Berlin — von den Ministerien bis zur Bundespolizei — rechnen dagegen nach der Bundesbeihilfeverordnung ab: ohne pauschale Beihilfe, mit eigener Einkommensgrenze für Ehepartner (22.648 € 2026).

Nachwuchs

Verbeamtet oder nicht? In Berlin zweimal hinsehen

Berlin geht beim Nachwuchs eigene Wege: Der Bachelor „Öffentliche Verwaltung“ läuft im Ausbildungsverhältnis nach TVA-L BBiG — mit GKV-Pflicht statt Beihilfe. Andere Laufbahnen (Polizei, Steuer, Lehramt) starten dagegen klassisch als Beamte auf Widerruf. Maßgeblich ist allein Dein Einstellungsbescheid.

Alle Anwärterbeträge des Landes: Anwärterbezüge Berlin.

Die Grundausstattung

Drei Bausteine, die in Berlin jede Beamtenlaufbahn tragen

Zwei Systeme, eine Stadt

Bund oder Land: Derselbe Schreibtisch, andere Beihilfe

Eine Bundesbeamtin im Ministerium und ihr Nachbar bei der Berliner Polizei können identisch verdienen — und trotzdem in völlig verschiedenen Systemen stecken: Bundesbeihilfeverordnung mit 22.648-€-Ehepartnergrenze auf der einen Seite, Landesbeihilfe mit wählbarer pauschaler Beihilfe auf der anderen.

Wir arbeiten täglich mit beiden Regelwerken und beraten Berliner Beamte per Video und Telefon — mit demselben Marktvergleich, den auch unsere Kunden vor Ort in Niedersachsen bekommen.

Was Du sofort kostenlos nutzen kannst

Der Weg

In vier Schritten abgesichert — komplett digital

1 · Kennenlernen

Termin online buchen — die Beratung läuft per Video oder Telefon, mit geteiltem Bildschirm und allen Unterlagen digital.

2 · Analyse

Wir klären Dienstherr, Beihilfesatz und Bedarf — und holen bei Vorerkrankungen zuerst eine anonyme Risikovoranfrage ein, bevor irgendwo Dein Name steht.

3 · Marktvergleich

Du bekommst einen nachvollziehbaren Vergleich über den Markt — mit ehrlicher Empfehlung, auch wenn sie „noch warten“ lautet.

4 · Begleitung

Nach der Entscheidung bleiben wir zuständig: Anträge, Beihilfefragen, spätere Anpassungen — Du hast dauerhaft denselben Ansprechpartner.

Wer Dich berät

Ein Makler mit Gesicht — kein Callcenter

Hinter Beamtenstarter steht Ramon Heinze, Versicherungsmakler aus Osnabrück mit über zehn Jahren Erfahrung im öffentlichen Dienst. Ausgebildet bei einem Beamtenversicherer, hat er bewusst die Seite gewechselt, um an keine Gesellschaft gebunden beraten zu können.

Als Makler sind wir rechtlich Dein Sachwalter und haften für unsere Beratung. Vergütet werden wir im Vermittlungsfall vom Versicherer — an Deinem Beitrag ändert das nichts. Erstgespräch, Analyse und Marktvergleich sind für Dich kostenfrei.

Mehr über die Person dahinter steht auf der Seite Über uns, echte Rückmeldungen findest Du unter Erfahrungen.

Unsere Zulassung — nachprüfbar

  • Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
  • Vermittlerregister-Nr. D-I7JC-V5I4O-99, zu prüfen unter vermittlerregister.info
  • Aufsicht: IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim
  • Sitz: Pottgraben 16–17, 49074 Osnabrück
  • Schlichtung: Versicherungsombudsmann e. V. und PKV-Ombudsmann

Stand der Angaben: August 2026.

Direkt erreichbar

So erreichst Du uns aus Berlin

Termin

Wunschtermin online buchen

Das kostenlose Erstgespräch (30 Minuten, per Video oder Telefon) buchst Du direkt online — ohne Wartezeit auf einen Rückruf. Abendtermine sind ausdrücklich möglich: Die meisten Beamtinnen und Beamten haben tagsüber Dienst.

Wunschtermin buchen

Ein Büro in Berlin haben wir nicht — und Du wirst es nicht vermissen: Beratung, Vergleich und Unterlagen laufen vollständig digital.

Kontakt

Telefon, E-Mail, Check

Telefon: 0178 2186896
E-Mail: r.heinze@nwf-os.de

Oder Du startest mit dem Beamten-Check: sechs kurze Fragen, danach melden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.

Bewertungen: 5,0 Sterne bei Google — im Google-Profil ansehen.

Häufige Fragen

Beamte in Berlin fragen — wir antworten

Habt Ihr ein Büro in Berlin?
Nein — unser Sitz ist Osnabrück. Beamte in Berlin beraten wir per Video und Telefon: gleicher Marktvergleich, gleiche Unterlagen, gleiche Betreuung, nur ohne Anfahrt. Beihilfe- und Besoldungsrecht von Bund und Ländern gehören fest zu unserem Alltag. Den Termin buchst Du online über Kontakt.
Gilt in Berlin die pauschale Beihilfe?
Ja — Berlin gehört zu den zehn Ländern, die den GKV-Zuschuss anbieten. Die Wahl bindet allerdings dauerhaft; gerade für junge, gesunde Anwärter rechnet sich der PKV-Anwärtertarif meist deutlich besser. Wir stellen beide Wege nebeneinander: Beihilfe in Berlin.
Ich wechsle vom Land Berlin zum Bund — ändert sich meine Beihilfe?
Ja, grundlegend: Statt des Berliner Landesrechts gilt dann die Bundesbeihilfeverordnung — ohne pauschale Beihilfe, mit eigenen Sätzen und der Ehepartner-Einkommensgrenze von 22.648 € (2026). Deine private Restkostenversicherung muss zum neuen Bemessungssatz passen. Was beim Wechsel zu tun ist: Dienstherrenwechsel.
Ich beginne die Verwaltungsausbildung in Berlin — bin ich verbeamtet?
Nicht unbedingt. Der Berliner B.A. „Öffentliche Verwaltung“ läuft im Ausbildungsverhältnis (TVA-L BBiG) mit GKV-Pflicht — ohne Beamtenstatus und ohne Beihilfe. Andere Laufbahnen werden klassisch verbeamtet. Prüfe Deinen Einstellungsbescheid, bevor Du Versicherungen abschließt — wir schauen gern mit drauf.
Ich wohne in Berlin, mein Dienstherr sitzt woanders — was gilt für mich?
Immer das Recht Deines Dienstherrn, nie das Deines Wohnorts. Wer für den Bund arbeitet, fällt unter die Bundesbeihilfeverordnung; wer beim Land im Dienst ist, unter dessen Landesrecht — egal, wo Du wohnst. Welche Regeln wo gelten, zeigt unsere Übersicht nach Bundesland.
Ist die Beratung wirklich kostenlos?
Ja — und zwar unabhängig davon, ob Du am Ende etwas abschließt. Vergütet werden wir nur im Vermittlungsfall durch den Versicherer (Courtage, im Beitrag bereits enthalten). Du zahlst weder Honorar noch Aufschlag. Transparent erklärt auf Über uns.
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