Stand: Juli 2026 · Maßgeblich ist die jeweilige Beihilfeverordnung des Landes.
Der kleinste Stadtstaat rechnet beim Beihilfesatz nach dem Standardmodell und bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe. Was Performa Nord erstattet und welchen Anteil Deine PKV übernehmen muss — hier kompakt und ehrlich.
Bremen folgt dem Standardmodell. Dein persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeschäftigten bearbeitet Performa Nord, der Eigenbetrieb des Landes Bremen, mit seiner Beihilfefestsetzungsstelle die Anträge. Bremen bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.
Gerade für Paare ein oft übersehener, aber entscheidender Punkt — in Bremen besonders.
Bremen setzt die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner mit rund 12.000 € (Stand 2026) am niedrigsten aller Länder an. Verdient Dein Partner mehr, ist er nicht über Deine Beihilfe abgesichert und benötigt eine eigene Krankenversicherung. Das sollten Paare in Bremen früh einplanen — es verändert die Gesamtstrategie deutlich.
Maßgeblich ist in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes — nachgewiesen über den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres (für 2026 also 2024). Liegt Dein Partner darunter, erhält er in der Regel 70 % Beihilfe. Die genaue Einordnung Deiner Situation übernehmen wir im Beamten-Check.
Der kostenlose Beamten-Check ordnet Deine Situation nach dem in Bremen geltenden Recht ein — verständlich, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Bundesweit digital.
Jetzt Beamten-Check starten → Andere BundesländerRechtsgrundlage ist die Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO). Die zuständige Stelle Performa Nord bearbeitet jährlich über 60.000 Beihilfeanträge.
Digital reichst Du über die App „dBeihilfePlus“ ein.
Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.
Der Anwärtergrundbetrag liegt in Bremen im mittleren Dienst bei 1.517,11 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Bremen.
Die Beihilfe ist Ländersache: Bemessungssätze, Kostendämpfungspauschale und die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe unterscheiden sich von Land zu Land. Wer den Dienstherrn wechselt, sollte das vorher prüfen.
Pauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu NiedersachsenPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu HamburgPauschale Beihilfe nur für bestimmte Gruppen — Sätze und Zuständigkeit im Überblick.
Zu Schleswig-HolsteinKeine pauschale Beihilfe — klassische Beihilfe plus beihilfekonformer PKV-Resttarif.
Zu Nordrhein-Westfalen