Der kleinste Stadtstaat rechnet beim Beihilfesatz nach dem Standardmodell und bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe. Was Performa Nord erstattet und welchen Anteil Ihre PKV übernehmen muss — hier kompakt und ehrlich.
Bremen folgt dem Standardmodell. Ihr persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeschäftigten bearbeitet Performa Nord, der Eigenbetrieb des Landes Bremen, mit seiner Beihilfefestsetzungsstelle die Anträge. Bremen bietet daneben die pauschale Beihilfe an — einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung.
Gerade für Paare ein oft übersehener, aber entscheidender Punkt — in Bremen besonders.
Bremen setzt die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner mit rund 12.000 € (Stand 2026) am niedrigsten aller Länder an. Verdient Ihr Partner mehr, ist er nicht über Ihre Beihilfe abgesichert und benötigt eine eigene Krankenversicherung. Das sollten Paare in Bremen früh einplanen — es verändert die Gesamtstrategie deutlich.
Maßgeblich ist in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes — nachgewiesen über den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres (für 2026 also 2024). Liegt Ihr Partner darunter, erhält er in der Regel 70 % Beihilfe. Die genaue Einordnung Ihrer Situation übernehmen wir im Beamten-Check.
Der kostenlose Beamten-Check ordnet Ihre Situation nach dem in Bremen geltenden Recht ein — verständlich, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Bundesweit digital.
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