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Beihilfe & PKV · Land Schleswig-Holstein

Beihilfe für Beamte in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein wendet die klassischen Beihilfesätze an. Eine pauschale Beihilfe gibt es hier nur eingeschränkt — für bestimmte Gruppen. Was das Land erstattet und welchen Anteil Ihre PKV übernehmen muss, ordnen wir hier kompakt und ehrlich ein.

Die Bemessungssätze

Was das Land Schleswig-Holstein erstattet

Schleswig-Holstein folgt dem Standardmodell. Ihr persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.

PersonengruppeBeihilfesatzAnmerkung
Aktive Beamte50 %Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
Aktive Beamte ab 2 Kindern70 %ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
Ehe-/Lebenspartner70 %nur unterhalb der Einkommensgrenze
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger70 %im Ruhestand
Ihr persönlicher Satz in 30 Sekunden: Der Beihilferechner ermittelt Ihren Bemessungssatz nach schleswig-holsteinischem Recht. Verbindlich ist die Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung.
Beihilfestelle & pauschale Beihilfe

Pauschale Beihilfe — nur für bestimmte Gruppen

Für die Landesbeamtinnen und -beamten ist die zentrale Beihilfestelle des Landes Schleswig-Holstein zuständig. Anders als in den zehn Ländern mit voll geöffneter pauschaler Beihilfe ist diese in Schleswig-Holstein nur für bestimmte Gruppen vorgesehen.

  • Erst prüfen, ob sie für Sie überhaupt gilt: Ob die pauschale Beihilfe in Ihrer Konstellation möglich ist, hängt von den landesrechtlichen Voraussetzungen ab.
  • Einbahnstraße: Falls möglich, ist die Wahl in der Regel unwiderruflich — also vorher rechnen.
  • Für junge, gesunde Beamte ist die klassische Kombination aus Beihilfe und beihilfekonformer PKV meist die günstigere Lösung.
Pauschale Beihilfe im Detail
0trägt das Land als Beihilfe für aktive Beamte — mindestens.
0ab zwei Kindern und im Ruhestand.
teilspauschale Beihilfe nur für bestimmte Gruppen — Voraussetzungen prüfen.
ab 0im Monat kostet die PKV im Anwärtertarif.
Feinheiten, die zählen

Einkommensgrenze für Angehörige

Neben der eingeschränkten pauschalen Beihilfe ist dies der zweite Punkt, den Paare früh klären sollten.

Wann ist der Ehepartner berücksichtigungsfähig?

Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Sie, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der in Schleswig-Holstein geltenden Einkommensgrenze liegt. Bundesweit wurden diese Grenzen 2026 vielerorts angehoben; sie reichen von rund 12.000 € bis knapp 24.700 € (Bund: 22.648 €). Liegt Ihr Partner darunter, erhält er in der Regel 70 % Beihilfe.

So wird das Einkommen geprüft

Maßgeblich ist in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes — nachgewiesen über den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres (für 2026 also 2024). Weil die Grenzen dynamisch angepasst werden, lohnt die jährliche Prüfung. Ihre konkrete Situation klären wir im Beamten-Check.

Häufige Fragen

Beihilfe Schleswig-Holstein — kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe in Schleswig-Holstein?
Schleswig-Holstein folgt dem Standardmodell: aktive Beamte 50 %, ab zwei Kindern 70 %, Ehe- und Lebenspartner 70 % (unterhalb der Einkommensgrenze), Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %. Maßgeblich ist die Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung.
Gibt es in Schleswig-Holstein die pauschale Beihilfe?
Nur eingeschränkt — sie ist nicht für alle Beamten geöffnet, sondern nur für bestimmte Gruppen vorgesehen. Ob sie für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer Konstellation ab und sollte vorher durchgerechnet werden, da die Wahl in der Regel unwiderruflich ist.
Wer bearbeitet in Schleswig-Holstein die Beihilfe?
Die zentrale Beihilfestelle des Landes Schleswig-Holstein. Rechnungen reichen Sie dort ein — zunehmend digital — und erhalten Ihren Bemessungssatz erstattet. Die konkrete Stelle ergibt sich aus Ihrem Dienstverhältnis.
Zwischen den Meeren gut beraten.

Beihilfe, PKV, Absicherung — wir sortieren das für Sie.

Der kostenlose Beamten-Check ordnet Ihre Situation nach dem in Schleswig-Holstein geltenden Recht ein — inklusive der Frage, ob die pauschale Beihilfe für Sie überhaupt möglich ist. Verständlich, unverbindlich, ohne Verkaufsdruck.

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