Stand: Juli 2026 · Maßgeblich ist die jeweilige Beihilfeverordnung des Landes.
Schleswig-Holstein wendet die klassischen Beihilfesätze an. Eine pauschale Beihilfe gibt es hier nur eingeschränkt — für bestimmte Gruppen. Was das Land erstattet und welchen Anteil Deine PKV übernehmen muss, ordnen wir hier kompakt und ehrlich ein.
Schleswig-Holstein folgt dem Standardmodell. Dein persönlicher Satz richtet sich nach Status, Familienstand und Kindern.
| Personengruppe | Beihilfesatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % | Regelsatz ohne bzw. mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
| Aktive Beamte ab 2 Kindern | 70 % | ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % | nur unterhalb der Einkommensgrenze |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | solange im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig |
| Versorgungsempfänger | 70 % | im Ruhestand |
Für die Landesbeamtinnen und -beamten ist die zentrale Beihilfestelle des Landes Schleswig-Holstein zuständig. Anders als in den zehn Ländern mit voll geöffneter pauschaler Beihilfe ist diese in Schleswig-Holstein nur für bestimmte Gruppen vorgesehen.
Neben der eingeschränkten pauschalen Beihilfe ist dies der zweite Punkt, den Paare früh klären sollten.
Dein Ehe- oder Lebenspartner erhält nur dann Beihilfe über Dich, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte unter der in Schleswig-Holstein geltenden Einkommensgrenze liegt. Bundesweit wurden diese Grenzen 2026 vielerorts angehoben; sie reichen von rund 12.000 € bis knapp 24.700 € (Bund: 22.648 €). Liegt Dein Partner darunter, erhält er in der Regel 70 % Beihilfe.
Maßgeblich ist in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes — nachgewiesen über den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres (für 2026 also 2024). Weil die Grenzen dynamisch angepasst werden, lohnt die jährliche Prüfung. Deine konkrete Situation klären wir im Beamten-Check.
Der kostenlose Beamten-Check ordnet Deine Situation nach dem in Schleswig-Holstein geltenden Recht ein — inklusive der Frage, ob die pauschale Beihilfe für Dich überhaupt möglich ist. Verständlich, unverbindlich, ohne Verkaufsdruck.
Jetzt Beamten-Check starten → Andere BundesländerRechtsgrundlage ist die Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein (BhVO). Eine Besonderheit: Beihilfe wird nur gewährt, wenn die beihilfefähigen Aufwendungen 100 Euro übersteigen.
Digital reichst Du über die App „dBeihilfePlus“ des Dienstleistungszentrums Personal (DLZP) ein.
Weitere kostenlose Unterlagen für Anwärter und Referendare findest Du im Downloadbereich.
Der Anwärtergrundbetrag liegt in Schleswig-Holstein im mittleren Dienst bei 1.467,18 € im Monat. Alle Eingangsämter, die zuständige Bezügestelle und was nach Steuer und PKV-Beitrag übrig bleibt, findest Du unter Anwärterbezüge Schleswig-Holstein.
Die Beihilfe ist Ländersache: Bemessungssätze, Kostendämpfungspauschale und die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe unterscheiden sich von Land zu Land. Wer den Dienstherrn wechselt, sollte das vorher prüfen.
Pauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu HamburgPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu NiedersachsenPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
Zu Mecklenburg-VorpommernPauschale Beihilfe als Alternative möglich — Bemessungssätze und Beihilfestelle im Überblick.
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