Beihilfe beantragen: So funktioniert die Abrechnung Schritt für Schritt
Kostenerstattungsprinzip, Fristen, Bagatellgrenzen und die typischen Stolperfallen — der komplette Ablauf der Beihilfeabrechnung.
Bei PKV und Beihilfe denkt jeder Beamte mit — die Pflegeversicherung dagegen taucht in vielen Beratungsgesprächen nur als Fußnote auf. Dabei ist sie gesetzliche Pflicht, auch für Beamte und sogar für Heilfürsorge-Berechtigte. Die gute Nachricht: Dank Beihilfe ist die private Pflegepflichtversicherung (PVB) erstaunlich günstig.
Seit 1995 gilt in Deutschland: Wer krankenversichert ist, muss auch pflegeversichert sein — ohne Ausnahme für Beamte. Wer sich als Beamter privat krankenversichert, schließt deshalb automatisch die private Pflegepflichtversicherung ab, im Fachjargon PVB (Pflegeversicherung der Beamten). Sie ist kein optionaler Zusatzbaustein, sondern gesetzliche Pflicht — und zugleich einer der Bereiche, in denen Beamte vom Beihilfesystem am deutlichsten profitieren.
Die Pflegeversicherung folgt in Deutschland der Krankenversicherung: Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung, privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Für Beamte mit beihilfekonformer PKV heißt das: Die PVB gehört verpflichtend dazu — sie wird beim Abschluss der Krankenversicherung in aller Regel direkt mitbeantragt.
Genau deshalb gerät sie leicht aus dem Blick: Wer seine PKV über einen Makler oder direkt beim Versicherer abgeschlossen hat, hat die PVB meist automatisch mit dabei — sollte das aber unbedingt einmal prüfen. Wer dagegen den Status wechselt (etwa von der GKV in die PKV bei der Verbeamtung), muss darauf achten, dass die Pflegeversicherung sauber mit umgestellt wird.
Die PVB funktioniert nach demselben Muster wie die Krankenversicherung der Beamten: Im Pflegefall übernimmt die Beihilfe ihren Anteil an den Pflegekosten — die PVB deckt den verbleibenden Rest ab. Sie versichern also nicht 100 % des Risikos privat, sondern nur den Teil, den die Beihilfe nicht trägt.
Das hat eine erfreuliche Konsequenz beim Beitrag: Weil nur ein Anteil abzusichern ist, liegt der PVB-Beitrag deutlich unter dem Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung, der als fester Prozentsatz vom Einkommen berechnet wird. Gerade für junge Beamte ist die PVB damit einer der günstigsten Pflichtbausteine ihrer gesamten Absicherung.
Ein verbreiteter Irrtum betrifft Beamte mit freier Heilfürsorge — etwa Polizisten in vielen Ländern, Berufsfeuerwehrleute oder Soldaten: Weil der Dienstherr die Krankheitskosten während der aktiven Dienstzeit komplett übernimmt, glauben viele, auch das Pflegerisiko sei damit abgedeckt. Das ist falsch.
Gerade bei Polizei- und Feuerwehranwärtern lohnt deshalb der Blick in die eigenen Unterlagen: Besteht eine PVB? Falls nicht, sollte sie umgehend abgeschlossen werden. Mehr zur Systematik der Heilfürsorge und zur wichtigen Anwartschaftsversicherung für die Zeit nach dem aktiven Dienst lesen Sie auf unserer Seite Heilfürsorge.
Bei den Leistungen müssen Sie sich als Beamter nicht schlechter stellen als gesetzlich Versicherte — im Gegenteil, die PVB ist gesetzlich so konstruiert, dass sie den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung folgt:
So wichtig die PVB ist — sie ist, wie die soziale Pflegeversicherung auch, bewusst nur eine Teilkaskoversicherung: Die gesetzlichen Pflegeleistungen decken die tatsächlichen Kosten insbesondere der stationären Pflege nicht vollständig. Der Eigenanteil für einen Heimplatz liegt regelmäßig deutlich über dem, was Pflegeversicherung und Beihilfe zusammen erstatten — die Differenz zahlen Betroffene aus Vermögen und laufenden Einkünften, notfalls werden Angehörige herangezogen.
Wer diese Pflegelücke schließen möchte, kann das mit einer privaten Pflegezusatzversicherung tun — etwa als Pflegetagegeld. Ob und in welchem Umfang das sinnvoll ist, hängt von Alter, Familiensituation und Budget ab; als junger Beamter sind die Beiträge dafür noch niedrig. Das ist kein Muss zum Berufsstart, gehört aber auf die Themenliste jeder vollständigen Beratung.
In der Praxis müssen Sie sich um die PVB kaum separat kümmern: Sie wird üblicherweise zusammen mit der privaten Krankenversicherung abgeschlossen — beim selben Versicherer, im selben Antrag. Auch bei einem späteren Tarif- oder Gesellschaftswechsel wandert die Pflegepflichtversicherung in aller Regel mit. Wichtig ist nur zweierlei: beim Abschluss prüfen, dass die PVB tatsächlich enthalten ist — und als Heilfürsorge-Berechtigter daran denken, dass sie eigenständig abgeschlossen werden muss.
Prüfen Sie im Zuge dessen auch Ihre Krankenversicherung: Alles Wichtige zur beihilfekonformen Absicherung finden Sie auf der Seite PKV für Beamte — Berufsstarter lesen am besten direkt bei PKV für Beamtenanwärter weiter.
Kostenerstattungsprinzip, Fristen, Bagatellgrenzen und die typischen Stolperfallen — der komplette Ablauf der Beihilfeabrechnung.
Kein Arbeitgeberzuschuss, mindestens 50 % Beihilfe, Anwärtertarife ab ca. 40 € — die Weichenstellung vor der Ernennung.
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